Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen

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Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2879 -


Genau so ist es! Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister, gestatten Sie mir am Anfang erst einmal kurz eine persönliche Bemerkung zu diesem Thema: Wenn es vor 15 Jahren schon die Möglichkeit des gemeinsamen Unterrichts gegeben hätte, bin ich überzeugt, dass dann meine behinderte angeheiratete Tochter heute bestimmt nicht eine Werkstatt für Behinderte besuchen müsste, sondern ich bin fest davon überzeugt, dass aus ihr mehr geworden wäre. Damit will ich die Arbeit überhaupt nicht negieren, die Sie in der Förderschule oder dergleichen erfahren hat. Ich bin aber überzeugt, es wäre etwas anderes rausgekommen beim gemeinsamen Unterricht.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Es ist auch bekannt seit 2003, damals war ich auch beruflich tätig beim Einsatz Schulbegleiter im gemeinsamen Unterricht. Ich muss bestätigen, es hat sich in der Zeit, was den gemeinsamen Unterricht betrifft, viel bewegt. Ich habe selbst lernen müssen. Wir haben Kinder begleitet in der Grundschule, wo ich nie gedacht hätte, dass das was wird und klappt. Heute muss ich sagen, die haben eine tolle Entwicklung genommen. Deshalb möchte ich das auch an den Anfang stellen: Ich brenne für den gemeinsamen Unterricht und für die Inklusion, wenn ich jetzt auch anschließend die eine oder andere kritische Bemerkung dazu mache.


Gerade weil ich für diesen gemeinsamen Unterricht brenne, hat es mich dann doch schon betroffen gemacht Anfang des Jahres und im ersten Quartal dieses Jahres, was plötzlich medial entstanden ist, nämlich medial eine Auseinandersetzung zwischen Befürwortern des inklusiven Unterrichts und Menschen, die Angst vor dem gemeinsam Unterricht haben. Auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei den Sonderpädagogen in Förderschulen war die Angst da, wie geht es mit den Förderschulen weiter. Wir mussten medial feststellen eine Pro-und-Kontra-Diskussion, die eigentlich nicht zur Werbung für den gemeinsamen Unterricht beigetragen hat. Es haben sich Elternvereine gebildet; ich sage nur den Verein Pro Förderschule, der auch viele Veranstaltungen durchgeführt hat. Wir hatten auch mal gemeinsam an Veranstaltungen teilgenommen, wo ich dann aber feststellen musste und anfangs mit der Meinung reingegangen bin: Oh, die wollen jetzt den gemeinsamen Unterricht platt machen. Nein, was dort zum Tragen kam, war Verunsicherung bei den Eltern. Den Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen; hier ist mit bestimmten Methoden, wie Ihr Haus hier rangegangen ist an den gemeinsamen Unterricht, muss ich sagen, mit dieser Holzhammermethode ist viel kaputt gemacht worden. Aber es ist nicht alles kaputt, deshalb haben wir auch diesen Antrag gestellt, weil wir für den gemeinsamen Unterricht sind, für den inklusiven Unterricht sind und dafür etwas getan werden muss.


Gerade bei den Veranstaltungen habe ich große Verunsicherung bei den Eltern festgestellt. Wir müssen immer wieder sagen: Es geht um die Kinder, um nichts anderes. Es geht um das beste für die Kinder. Ich muss sagen, Eltern von behinderten Kindern wollen das Beste für ihr Kind. Die wollen aber auch, dass ihr Kind behütet ist. Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Aus dem Grund war für sie bisher die Förderschule der Ort, wo das gewährleistet ist. Aber wie gesagt, ich kann genug Beispiele benennen, wo Eltern gesagt haben, jawohl, wir wollen den gemeinsamen Unterricht, wir schicken unsere Kinder dahin, wo ich auch sagen kann, es hat geklappt und die sind überzeugt.


Das heißt, wie gehen wir an die ganze Sache heran? An den Forderungen will ich das mal abhandeln, bei denen es noch viele Probleme gibt. Es gab am 10. März eine gemeinsame Pressekonferenz des Thüringer Lehrerverbands und der Landeselternvertretung. Die haben einige Forderungen aufgestellt und da gehen auch die Anträge hin. Die erste Forderung war ein Gesamtkonzept für die integrative Bildung und Einbeziehung der frühkindlichen Bildung - ist in den Anträgen enthalten. Es wurde aber auch als Zweites ein weit gefasster Zeitkorridor für die Einführung der inklusiven Bildung gefordert. Ich finde das richtig, denn ich muss die Eltern der Kinder gewinnen, ich kann sie nicht zwingen oder irgendetwas, ich muss sie gewinnen, sie müssen den Gewinn für ihre Kinder erkennen.

Drittens die Forderung: Wahl und Entscheidungsrecht der Eltern akzeptieren. Aber wie sieht die Praxis manchmal aus? Die Praxis, die wir haben, ist, wenn Eltern sich dafür entschließen, dass ihr Kind am gemeinsamen Unterricht teilnehmen soll, haben sie erst einmal einen Behördendschungel zu durchschreiten. Sie haben es mit mindestens zwei Ämtern zu tun, nämlich mit dem Schulamt, bei dem sie den Antrag stellen müssen und entweder dem Sozialamt oder dem Jugendamt des Schulträgers, bei dem sie Anträge stellen müssen für die sächliche Umsetzung. Ob das nun jetzt Material, wie besondere Hilfsmittel sind oder ob das Schulbegleitung ist oder dergleichen mehr. Dort müssen sie den Antrag stellen. Da sagen wir - das hatten wir schon einmal gefordert, auch hier in diesem Haus -, wir brauchen in jedem Landkreis eine Koordinierungsstelle, es sollte für die Eltern einen Ansprechpartner geben, der sie berät und dann in diesem Prozess begleitet.


Dann haben wir das, was die Sozial- und Jugendämter betrifft - Bescheiderteilungen, manchmal nur für ein halbes Jahr. Gut ist schon, wenn eine Bescheiderteilung für ein Jahr erfolgt. Jedes Mal beginnt wieder die Lauferei, einen neuen Antrag zu stellen und dergleichen mehr. In der Regel verändert sich ja der Zustand nicht.


Eine weitere Forderung war, das Zugangsverfahren zu Förderschulen objektiver gestalten, klar definieren. In vielen Gesprächen mit den Eltern kam jetzt auch gerade bei den Veranstaltungen des Vereins „Pro Förderschule“ zum Tragen, dass besonders in der Einschulungsuntersuchung oder in dem Einschulungsverfahren, wenn sie den Antrag stellen wollten auf ein sonderpädagogisches Gutachten, dass ihnen das nicht genehmigt wurde, nicht zugelassen wurde, sondern gesagt wurde, erst mal in die Schuleingangsphase und nach drei Jahren bekommt ihr das Gutachten. So wurde es uns gesagt. Ich habe auch Vertreter des Ministeriums gehört, die haben das abgestritten. Aber die gängige Praxis, wie sie stattfindet, ist eben so, wie ich das jetzt geschildert habe. Da bekommen dann die Eltern von behinderten Kindern oder Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf schon die erste Angst, die erste Verunsicherung, was passiert jetzt mit ihrem Kind, wenn das in die Grundschule - nach ihren Worten - reingepresst wird. Ihnen erklärt auch keiner, was sie für Anträge stellen müssen und wo sie Hilfe herbekommen oder dergleichen mehr. Das ist diese Problematik, die wir klären müssen.


Fünftens fordert der Thüringer Lehrerverband die Landeselternvertretung durchdefinierte Standards hinsichtlich Inhalt, Struktur und Finanzierung des gemeinsamen Unterrichts als Alternative zur Förderschule. Da ist dann, was ich eben gesagt habe, die Frage mit diesem Ämterdschungel.


Sechstens ist eine Forderung - das kann ich aus der täglichen Praxis sagen -, es müssen die finanziellen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht geklärt werden. Gemeinsamer Unterricht kostet Geld. Für Sie als Kultus derzeit der Einsatz der Sonderpädagogen, aber auch die Schulträger zurzeit, wie die Struktur ist, müssen Kosten übernehmen und da sind manchmal auch die Schulträger damit überfordert. Da geht es u.a. um die Schulbegleitung, da geht es aber auch um bauliche Voraussetzungen für die Schulen. Ich sage nur, ich könnte Ihnen jetzt eine Litanei erzählen, bis es uns gelungen war, einen Fahrstuhl in die Schule bei uns im Landkreis zu bekommen, und wir haben nun gar kein Geld - damals sah es vielleicht noch ein bisschen besser aus -, aber überhaupt so einen Fahrstuhl hineinzubekommen, wie schwer das war. Da braucht es klare Finanzierungskonzepte für diesen gemeinsamen Unterricht. Es wurde schon viel gesagt über die Problematik, wie sie gegenwärtig ist: 50 Prozent der Grund-, Regel- und Gesamtschulen und Gymnasien verfügen über kein sonderpädagogisches Personal. Nur 13 Prozent der Schulen verfügen über eine oder mehrere sonderpädagogische Kräfte. Bei so einer großen Runde, wo es um ein Kind ging, musste ich jetzt feststellen: Den Einsatz der sonderpädagogischen Kräfte in der Grundschule - es war eine Grundschule bei mir im Kreis - hat nicht das Schulamt festgelegt - das war überraschend für mich -, sondern da hat die Direktorin der Förderschule festgelegt, wie sie ihre Leute in dieser Schule einsetzt, ohne - behaupte ich mal - dass die Direktorin das Kind, was dort gefördert werden sollte, kannte. Auch dafür brauchen wir Standards. Wir brauchen eine Begrenzung der Klassengröße für den gemeinsamen Unterricht, das ist besonders wichtig, und wir sollten auch wirklich über solche Sachen nachdenken wie die Qualifizierung des Lehrpersonals, aber auch die Motivierung der Lehrer in den Grundschulen, Regelschulen und Berufsschulen.

Ein Beispiel nur, wie es ist: Ich nenne die Schule nicht, das wäre wirklich betriebsschädigend, aber ich habe ein Schulgebäude, darin sind eine Grundschule und eine Regelschule. Wir betreuen viele Kinder in dieser Grundschule mit Schulbegleitern, sonderpädagogische Kräfte sind da eingesetzt, die Schulleiterin und die Lehrer brennen für den gemeinsamen Unterricht. Zwei Etagen darüber ist eine Regelschule. Die Schuldirektorin interessiert der gemeinsame Unterricht überhaupt nicht. Aber die Kinder wechseln jetzt von der Grundschule in die Regelschule und da erleben sie plötzlich eine ganz andere Welt; das schadet dem gemeinsamen Unterricht, weil es dort nicht gelungen ist, das Personal am Kopf - Lehrer denken dort Gott sei Dank anders -, den Kopf dieser Schule zu überzeugen von der Sinnhaftigkeit des gemeinsamen Unterrichts. Ich habe jetzt so einen Schüler, der wechselt von der Grundschule. Wie mussten wir die Eltern überzeugen, dass sie ihr Kind in die Regelschule nehmen. Die wollten abspringen und wollten sagen, wir bringen es wieder in die Förderschule, weil sie dort in dieser Regelschule mit Eiseskälte empfangen wurden - das war nicht gut. Da muss wirklich noch viel Arbeit geleistet werden. Dann ist es auch die Methode - ich bin kein Pädagoge, vielleicht ist das auch gut, wenn man da hier mal steht. Ich habe da nun mal kennengelernt mit dieser Arbeit den sogenannten Stammgruppenunterricht in der Schuleingangsphase. Das war eingangs für mich Chaos, bis ich mitbekommen habe, was dort der Sinn ist. Heute bin ich davon überzeugt. Voraussetzung für diesen Stammgruppenunterricht sind aber zwei Lehrer in der Klasse - zumindest wurde es so gemacht. Da konnte individuell auf die Kinder - ob behindert, nicht behindert, ob mit sonderpädagogischem Förderbedarf - eingegangen werden. Da konnten eben auch die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Extraaufgaben bekommen und dergleichen mehr. Jetzt war diese Schuleingangsphase zu Ende, die Schüler sind in die nächst höhere Klasse - dritte oder vierte - gekommen und dann ging der Frontalunterricht los. Da brach für ein paar Kinder wieder die Welt zusammen, die mussten sich wieder vollkommen umstellen. Das heißt, wir müssen auch Unterrichtsformen finden, wie dieser Unterricht durchgeführt wird, damit wirklich die Individualität des Kindes - sowohl des ganz normalen gesunden Kindes als auch des Kindes, was den Förderbedarf braucht oder was die Behinderung hat - gefördert werden kann.


Am Rande muss ich eines sagen: Manche Klassen habe ich kennengelernt, da braucht fast jedes Kind manchmal einen Schulbegleiter. Das kann man ganz schwer unterscheiden, was sind Behinderungen, was sind Erziehungsmängel. Diese Bemerkung nur mal am Rande. Das heißt also, wir haben noch viel zu tun, aber meiner Meinung nach ist das Wichtigste, was wir machen müssen, was Sie machen müssen, was wir aber alle auch gemeinsam machen müssen: Wir müssen für die inklusive Bildung werben und begeistern. Wir können nur Eltern überzeugen, ihr Kind, was sonderpädagogischen Förderbedarf braucht, was behindert ist, am gemeinsamen inklusiven Unterricht teilnehmen zu lassen, wenn wir ihnen wirklich deutlich machen anhand des praktischen Geschehens, welcher Gewinn für ihr Kind dabei entsteht. Davon sind wir noch weit entfernt. Das ist das, was mich ein bisschen traurig macht, deshalb haben wir diesen Antrag heute hier eingebracht, weil wir was tun müssen, weil der Weg, der mit dem gemeinsamen Unterricht begonnen wurde, auch durch Sie, und die Absicht, gut und richtig ist. Wir müssen uns aber klar darüber sein, es bedarf dazu Rahmenbedingungen, die die Politik schaffen muss. Diese Rahmenbedingungen, die wir dazu brauchen, darüber müssen wir uns aber auch bewusst sein. Der Finanzminister ist jetzt nicht da, das kostet Geld, das ist nicht zum Nulltarif zu haben.


Wir stimmen der Ausschussüberweisung für alle drei Anträge zu, möchten aber noch zusätzlich beantragen, dass alle drei Anträge auch an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen werden, weil wir sagen, es ist nicht nur ein bildungspolitisches Aufgabengebiet, sondern es ist auch ein sozialpolitisches Aufgabengebiet. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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