Umfassenden Gesundheitsschutz gewährleisten - Aufklärung über den Umgang mit E-Zigaretten vorantreiben

RedenMatthias BärwolffGesundheit

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/4035

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, ob jung, ob alt, Rauchen ist nachweislich gesundheitsschädigend -


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ob mit Elektro-Zigarette oder ohne. Und weil wir gerade bei dem Thema sind, ich warte nur noch auf die Erfindung des Elektro-Joints, ich glaube, das wäre ein nachhaltiger Beitrag zur Gesundheitsförderung


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


und zu einem entspannten Leben. Bitte?


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Du kannst auch an der Steckdose lecken.)


Nein, Herr Heym, Sie haben allem Anschein nach keinerlei Erfahrungen diesbezüglich, ich lade Sie gern mal dazu ein, dass Sie mal erfahren, wie das funktioniert.


(Heiterkeit im Hause)


Kiffen macht weder aggressiv noch in diesem Maße abhängig. Man hat noch nie davon gehört, dass jemand sich zu Tode gekifft hätte. Von daher ist das wesentlich besser als irgendwelche Alkohol-Orgien und Flatrate-Saufen.


Gut, aber wir sind ja beim Thema Elektro-Zigarette. Die Elektro-Zigarette breitet sich derzeit rasant aus, es gibt relativ wenig Wissen darüber, wir hatten ja im Ausschuss mit Frau Ministerin darüber intensiv diskutiert, viele spannende Dinge traten da zutage. Ich möchte denjenigen von Ihnen, die gesteigertes Interesse daran haben, noch mal die Drucksache 17/8772 aus dem Deutschen Bundestag empfehlen, das ist eine Kleine Anfrage, die die Linksfraktion zu diesem Thema gestellt hat. Dort werden sehr, sehr viele sehr spannende Dinge erörtert, beispielsweise die Frage der Inhaltsstoffe der Kartuschen, beispielsweise die Frage der direkt injizierten Nervengifte und so weiter und so fort. Also es ist ein Thema, was nicht ganz nur spaßig ist, sondern es ist ein Thema, was durchaus auch ernst ist.


(Beifall DIE LINKE)


Es gibt eine Reihe von Studien, die sich teilweise auch sehr widersprechen. Es gibt eine Meta-Studie aus den USA, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Elektro-Zigarette ein gewaltiges Potenzial beim Kampf gegen …


(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können ja eine Studie machen.)


Frau Siegesmund, lassen Sie mich doch einfach ausreden, genau. Also, es gibt eine Studie aus den USA, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Elektro-Zigarette ein besonders guter Ansatz ist, um mit dem Rauchen aufzuhören. Es gibt andere Studien, die genau das Gegenteil darlegen, die also sagen, es gibt nach wie vor gesundheitliche Risiken und die Frage der Inhaltsstoffe und die Frage der Abhängigkeiten wird dagegen auch nicht geklärt. DIE LINKE hält natürlich die gesundheitliche Bewertung und rechtliche Klarstellung für zwingend erforderlich und DIE LINKE ist auch auf dem Standpunkt, dass es sich bei der Elektro-Zigarette um ein Arzneimittel handelt, welches zulassungspflichtig ist und welches auch nur über Apotheken abzugeben ist.


(Beifall DIE LINKE)


Man kann ja auch andere Giftstoffe nicht einfach im Laden kaufen, sondern ich denke, das ist mit zu hohen Gesundheitsrisiken verbunden, das sollte über die Apotheken abgegeben werden. Wie gesagt, die Linksfraktion hat im Bundestag dazu eine Kleine Anfrage gestellt, die auch sehr umfänglich beantwortet wurde. Die Frage ist für uns, wie können wir die Verbraucher informieren. Das sollte schnellstmöglich vonstatten gehen. Um noch mal eine etwas nicht ganz so ernst gemeinte Frage in den Raum zu stellen: Die Elektrozigarette ist auch aus Umweltgründen, denke ich, ganz positiv, denn beim Rauchen von Zigaretten entsteht im erheblichen Maße Feinstaub, das wird bei der Elektrozigarette umgangen. Die Frage ist allerdings, ob die Elektrozigarette mit Solarstrom betrieben wird oder nicht. Ich glaube, wenn wir diese Fragen stellen können, dann geht es weiter.

Ich denke, die GRÜNEN haben damit einen Antrag gemacht, der weder schadet noch wirklich was nützt. Wir hatten darüber im Ausschuss diskutiert, dass Landesministerium und die Landesanstalt sind dabei, umfängliche Prüfungsergebnisse zu erarbeiten, in diesem Sinne möchte ich die Ausführungen beenden. Einen schönen Tag noch.


(Beifall DIE LINKE)


Präsidentin Diezel:


Danke schön. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Marian Koppe von der FDP-Fraktion.


Abgeordneter Koppe, FDP:


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bärwolff, ich werde mich jetzt nicht auf Ihr Anfangsstatement einlassen, das lassen wir einfach mal so stehen, da kann sich jeder selber seine Meinung darüber bilden. Es kommt nicht oft vor, dass ich Ihnen recht gebe, aber Ihren letzten Sätzen zum Inhalt und zur Wirkung oder zum Sein des Antrags ist nichts hinzuzufügen, er tut niemandem weh, aber ich weiß auch nicht, was er bewirken soll, von daher kann man das mal so stehen lassen.

Herr Grob, ich habe mich die ganze Zeit gefragt: Was für ein Plädoyer halten Sie hier, pro oder contra? Alle Argumente, die Sie hier angeführt haben, hätten genauso gut eine Rede sein können, dass Sie den Genuss von Schokolade oder Bonbons verbieten wollen.


(Beifall FDP)


Ich weiß nicht, was das gewesen ist. Sie haben zwar mehrmals das Wort E-Zigarette in den Mund genommen, aber ansonsten habe ich da nicht sehr viel Inhaltsreiches gefunden.


(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber bei Herrn Grob Grundsatz.)


Jetzt mal zu den Fakten. Wir haben bereits schön gelacht, aber es ist auch schon gesagt worden, es gibt auch ernsthafte Hintergründe bei der Thematik, von daher ist es gar nicht schlecht, dass man darüber spricht. Wir sind auch nicht der erste Landtag, der sich mit diesem Thema beschäftigt. Im Dezember vorigen Jahres hat sich der niedersächsische Landtag zum ersten Mal dieses Themas angenommen und er hat ähnlich wie der Antrag der GRÜNEN zum Ziel gehabt, sich Informationen zu erbitten, Informationen über den Fakt E-Zigaretten, Informationen über den Genuss und über eventuelle Gefahren und auch über den Vertrieb, auch das ist schon mal gesagt worden. Der grundlegenden Intension, so eine Datenbasis zu erheben, ist nichts entgegenzusetzen, gar keine Frage, aber worüber reden wir denn eigentlich. Selbst wenn jetzt wir Datensätze erheben wollen und das auch tun und wir irgendwann Erkenntnisse haben, kann das doch nicht dazu führen, dass wir, bevor wir irgendeine verlässliche Information haben, wir die E-Zigarette in Gänze verurteilen.


(Beifall FDP)


Das kann einfach nicht sein. Es ist auch so, dass alle bekannten Datensätze bisher keine abschließende Bewertung dieses Gefahrenpotenzials zulassen. Es gibt keine. Um noch mal auf Herrn Grob einzugehen, ich habe auch nichts gehört, dass es unterschiedliche Arten von E-Zigaretten gibt - es gibt welche mit Nikotin, es gibt welche ohne, es gibt welche mit Geschmacksstoffen, es gibt welche zur Stäubung, zum Erhitzen, zum Verdampfen. Ich kann mich nicht hinstellen und kann sagen, ich verteufle das insgesamt, da muss ich mich mit den Fakten beschäftigen,


(Beifall FDP)


da muss ich mich mit den Einzelheiten beschäftigen und da muss ich hergehen und schauen, was fällt zum Beispiel unter das Arzneimittelrecht, was könnte eventuell unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen und was hat mit dem gar nichts zu tun. Von daher kann ich mich nicht hinstellen und kann global eine Verurteilung vornehmen, ich halte das nicht für zielführend, denn dann sollte man sich schon wirklich detailgerecht damit beschäftigen.


(Beifall FDP)


Es gibt auch ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die meisten werden es kennen, BfR, dass hat sich auch dieser Thematik angenommen. Es stellt fest, es könnte sein, ich betone, es könnte sein, dass es eine Gefährdung der Gesundheit geben könnte, aber - und zwar auch nur - mit dem Hintergrund aufgrund des inhalierten Nikotins, was wir bei dem normalen Tabak auch haben. Das stellt das Institut fest, sagt aber, abschließend bewerten kann es das noch nicht, weil, ich wiederhole es noch mal, keine validen Daten bisher vorliegen. So einfach ist es.


(Beifall FDP)


Im Übrigen kommt die Bundesregierung zu dem selben ernüchternden Ergebnis, Kollege Bärwolff hat es schon mal angesprochen, da gab es eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Auch das ist interessant, aufgrund der Produktvielfalt sind allgemeine Schlussfolgerungen bisher nicht möglich und sie widersprechen sich sogar. Frau Minister Taubert hat in der letzten Plenarsitzung wahrscheinlich in der Annahme, dass der Tagesordnungspunkt noch behandelt wird, sich in der Presse schon mal positioniert und hat die E-Zigarette als Arzneimittel eingeordnet. Das ist als Fakt erstmal richtig. Dagegen kann man nichts sagen, aber allerdings - und das ist heute auch schon mal gekommen - nicht wie im Ausschuss gesagt wird, der potenziellen Gesundheitsgefahren, sondern aufgrund von Einschätzung und Bewertung einer einzelnen Produktgruppe der E-Zigarette. Ich sage es noch mal, nicht die gesamte Produktgruppe, sondern aufgrund einer einzelnen Produktgruppe. Weiter in der Antwort der zitierten Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Die Einstufung eines Produkts als Arzneimittel stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Sofern ein Produkt entweder eine pharmakologisch wirkende Menge an Nikotin im Körper freisetzt oder wenn das Produkt zur Raucherentwöhnung beworben wird, unterliegt es grundsätzlich dem Arzneimittelrecht.“ Schlussfolgernd heißt es also, dass nicht alle E-Zigaretten dem Arzneimittelrecht unterworfen sind, sondern lediglich die, die unter das AMG fallen.


(Beifall FDP)


Wir lesen weiter auch aus der Antwort: „Sonstige E-Zigaretten und auch deren Bestandteile, die kein Nikotin und auch keine sonstigen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung enthalten und nicht mit dem Ziel der Tabakentwöhnung beworben werden, unterliegen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinprodukterecht“. Auf gut Deutsch: Heißer Dampf mit Erdbeergeschmack ohne Nikotin und nicht zur medizinischen Anwendung muss daher weiterhin frei verkäuflich sein.


(Beifall FDP)


Es bleibt zwar richtig, dass die E-Zigarette sicherlich nicht gesund ist, das will ich absolut nicht infrage stellen, aber das sind überlange Debatten zu dem einen oder anderen Thema hier im Landtag auch nicht.


(Beifall SPD, FDP)


Generell ist zu sagen, dass das Thema deutlich komplexer ist, als es hier vielleicht der eine oder andere annimmt. Die eigentliche Unsicherheit liegt nämlich in der Unterschiedlichkeit der eingebrachten bzw. verdampften Wirkstoffe. Hier gibt es keine einheitlichen Qualitätsstandards. Entsprechend diffus ist das Bild, das wir alle von den tatsächlichen Gefahren der E-Zigarette haben. Ich will also mit einem weiteren Zitat zum Ende kommen, auch aus der Antwort: „Für die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte liegen bisher kaum Erfahrungen vor. Es ist daher aus der Bundesregierung sachgerecht, zunächst die vorhandenen wissenschaftlichen Daten zu sichten. Im Anschluss daran kann bewertet werden, ob und in welchem Maße noch spezifischer Forschungsbedarf der E-Zigaretten besteht. Vor diesem Hintergrund wurde auch das BfR um eine Bewertung der in E-Zigaretten enthaltenen Stoffe und der möglichen gesundheitlichen Wirkung auf den menschlichen Organismus gebeten.“ So, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wollen wir also auf die Ergebnisse warten und erst dann auf Basis dessen eventuell mögliche politische Konsequenzen diskutieren. Summa summarum: Verbraucher- und Gesundheitsschutz ist wichtig, aber darf aus unserer Sicht erstens nicht zu Panikmache und zweitens nicht zu übereilten Verboten führen. Viele Dank.


(Beifall FDP)


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