Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen

Christian Schaft
AntifaschismusInneresReden

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6361

 

    Werte Kolleginnen und Kollegen und auch die verbliebenen Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen haben wir den Antrag „Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen“ vorgelegt. Die Frage nach dem Warum beantwortet sich relativ schnell, wenn man einmal einen Blick auf die Zahlen wirft, die auch aus dem Antrag hervorgehen.

     

    Zivilgesellschaftliche Akteurinnen/Akteure sprechen von – oder haben auch recherchiert – einer vermuteten Anzahl von Todesfällen durch rechte Gewalt von 193 Personen seit dem Jahr 1990, während staatlich allerdings nur 83 anerkannt sind. Und auch wenn wir den Blick nach Thüringen lenken, zeigt sich eine ähnliche Diskrepanz. So wird von staatlicher Seite auch hier die Zahl der Opfer niedriger beziffert, während in Thüringen lediglich ein Opfer offiziell anerkannt wird, sprechen Opferberatungsstellen von acht Todesfällen durch rechte Gewalt seit dem Jahre 1990. Anlass dieses Antrags ist auch die Entscheidung im Mai 2018 in Berlin. Dort stufte die Polizei sechs Todesfälle nachträglich als rechtsmotiviert ein. Das war die Folge einer wissenschaftlich unabhängigen Untersuchung durch das Moses Mendelssohn Zentrum in Berlin, und auch Brandenburg folgte diesem Beispiel. Zudem ist dieser Antrag aber auch am Ende eine Konsequenz aus der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses, denn hier ist deutlich geworden, welche Gefahr hier im Nichtanerkennen oder Nichterkennen rechter Tatmotive und einer Relativierung des Ausmaßes rechter Gewalt liegt. Und auch in der Enquetekommission „Rassismus und Diskriminierung“ hat das Deutsche Institut für Menschenrechte Bezug nehmend auf die ECRI – also Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz – eine Empfehlung ausgesprochen, eine solche Maßnahme durchzuführen. Das sind die Zahlen und das sind die Empfehlungen, denen wir folgen. Aber wir sind es auch darüber hinaus am Ende den Opfern sowie den Angehörigen und Hinterbliebenen schuldig, dass diese Fälle noch mal neu aufgerollt werden und wissenschaftlich unabhängig überprüft werden, damit hier noch mal nachgeprüft wird, ob nicht tatsächlich auch eine nachträgliche Anerkennung als Opfer rechter Gewalt vorliegt. Das sind wir den Hinterbliebenen schuldig. Vielen Dank.


    (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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