Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)

RedenFrank KuschelGesellschaft-Demokratie

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags – Drucksache 5/4451

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, Bürgerinnen und Bürger, nach 2006 hat mich die Überprüfungskommission zum zweiten Mal in einem sogenannten Einzelüberprüfungsverfahren als parlamentsunwürdig eingestuft. Dieses Überprüfungsverfahren hat von allen Beteiligten unbestritten eine politische Dimension, juristische Fragen sind im Verfahren eher vernachlässigungswürdig. In der Diskussion um die Zusammenarbeit und das Verhältnis zum Ministerium für Staatssicherheit gilt es zwischen der politischen und persönlichen Verantwortung zu differenzieren. Zur politischen Verantwortung hat sich meine Partei seit 1990 mehrfach geäußert und sich zu den Verfehlungen und Verwerfungen in der DDR bekannt. Dieser Verantwortung schließe ich mich an. Zu meiner persönlichen Verantwortung habe ich mich seit 1990 ebenfalls vielfach in der Öffentlichkeit geäußert. Beispielhaft verweise ich auch auf meine persönliche Erklärung im Thüringer Landtag im Zusammenhang mit dem ersten Überprüfungsverfahren am 13.07.2006. Da es im Vergleich zu 2006 keine neuen Erkenntnisse zu meiner Zusammenarbeit mit dem MfS gibt, ist meine persönliche Erklärung vom Juli 2006 hier im Thüringer Landtag weiterhin aktuell.


Da jedoch diesem 5. Landtag neue Abgeordnete angehören, die 2006 noch nicht Mitglied des Landtags waren, möchte ich an dieser Stelle noch einmal kurz die Grundaussagen meiner persönlichen Erklärung vom 13. Juli 2006 zitieren.


1. Die Zusammenarbeit mit dem MfS war ein persönlicher politischer Fehler, resultierend aus meinem unkritischen Vertrauen in das Sicherheitskonzept der SED und der DDR.


2. Der Umgang mit den sogenannten Ausreisewilligen stand im Widerspruch zum eigenen sozialistischen Gesellschaftsanspruch, insbesondere die Kriminalisierung der Antragsteller war ein klarer Verstoß gegen internationale, selbst nationale anerkannte Regelungen. Ich hatte damals nicht den Mut, dagegen offen vorzugehen, sondern habe vielmehr die Versetzung in eine andere Stadt vorgezogen. Auch dies ist als persönlicher politischer Fehler zu bewerten.


3. Ich habe politische Fehler begangen und kann dabei nicht ausschließen, dass in der Folge dieser Zusammenarbeit mit dem MfS auch Menschen zusätzlicher Schaden entstanden ist. Dafür kann ich nur um Entschuldigung bitten und mein Bedauern erklären. Mehrfach habe ich bereits erklärt und tue es hier an dieser Stelle noch einmal, ein solcher möglicher Schaden für Dritte tut mir leid.


Insofern, also aufgrund der gesamten Vorgänge, ist es berechtigt und auch zulässig, mich mit diesem Teil meiner Biographie auch weiterhin zu konfrontieren, gegen einen Schlussstrich in jeglicher Art spreche ich mich ausdrücklich aus. Meine Zusammenarbeit mit dem MfS hatte ausschließlich berufliche Bezüge, dies hatte auch dieses Überprüfungsverfahren erneut bestätigt, was jedoch nichts an der Bewertung ändert, dass diese Zusammenarbeit Bestandteil eines Sicherheitskonzepts war, das mit den eigenen Ansprüchen an eine sozialistische Gesellschaft im Widerspruch stand. Ich war immer bereit, zu meiner Zusammenarbeit mit dem MfS Erklärungen und Erläuterungen abzugeben und dies weit über die eigentliche Aktenlage hinaus. Im Regelfall wurden mir diese Erklärungen und Erläuterungen aber als Rechtfertigungsversuch zugerechnet. Es bleibt aber mein Angebot, mich auch weiterhin dem Dialog mit den Opfern des MfS-Systems zu stellen. Meine Akte selbst liegt seit 1999 öffentlich aus und kann eingesehen werden.


Nach meiner Überzeugung konnte das jetzige Einzelfallüberprüfungsverfahren zu meiner Person keinen neuen Beitrag zur Aufarbeitung von DDR-Geschichte leisten. Das bedauere ich, dass erneut eine Chance in dieser Hinsicht verstrichen ist. Dennoch seien mir zwei Anmerkungen zum Bericht der Präsidentin gestattet:


1. Es wird der Eindruck erweckt, als hätte der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen gutachterlich das Vorliegen neuer Daten und Informationen festgestellt. Diesem Eindruck ist zu widersprechen, im Vergleich zu den Ergebnissen der Überprüfung im Jahr 2006 gab es keinerlei neue Informationen oder Erkenntnisse.


2. Im Abschlussbericht der Einzelfallprüfung wird ausgeführt, dass ich nach einer Anhörung im Überprüfungsgremium die weitere Zusammenarbeit mit diesem Gremium abgelehnt hatte oder habe. Diese Verweigerung ist für das Gremium eine wichtige Entscheidungsgrundlage für meine Einstufung als unwürdiger Abgeordneter. Hierzu ist klarzustellen, dass ich dem Überprüfungsgremium in einer Anhörung sehr umfassend Auskunft über meine Zusammenarbeit mit dem MfS gegeben habe. Auch diese Auskunft ging weit über die Aktenlage hinaus. Nachdem ich das Protokoll dieser Anhörung und der anschließenden Auswertung im Gremium zur Kenntnis nehmen musste, war durch mich festzustellen, dass eine Mehrheit in diesem Gremium meine Erläuterungen und Aussagen als unglaubwürdig und Schutzbehauptung eingestuft hat. Mit diesem Vorwurf der Unglaubwürdigkeit bzw. Schutzbehauptung wurde ich in der Anhörung jedoch zu keinem Zeitpunkt konfrontiert. Insofern musste ich zu der Einschätzung kommen, dass diese Anhörung sehr formal erfolgte und letztlich eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder bereits eine Entscheidung zu meiner Person getroffen hatte. Eine weitere Mitarbeit im Überprüfungsgremium wäre deshalb für alle Beteiligten wenig ergebnisorientiert verlaufen. Zudem ist festzustellen, dass nicht nur ich, sondern alle Vertreter der Fraktion der Partei DIE LINKE die Mitarbeit in dem Gremium eingestellt haben.


Die Unwürdigkeitseinstufung nehme ich so wie die Öffentlichkeit zur Kenntnis. Ich werde weiterhin kritisch mit meiner eigenen Biographie umgehen und Politikangebote für Bürgerinnen und Bürger unterbreiten. Nur die Bürgerinnen und Bürger haben das tatsächliche Entscheidungsrecht, wer würdig oder unwürdig ist, dem Landtag anzugehören. Dank der heutigen demokratischen und rechtsstaatlichen Möglichkeiten werde ich wie in den zurückliegenden 20 Jahren an verschiedenen Stellen, ob in Parlamenten und Vereinen oder Bürgerinitiativen oder als Bürger, so wie viele andere auch, für meine politischen Angebote, Alternativen und Veränderungen streiten, und dies in Anbetracht meiner Vergangenheit und den damit beschriebenen Fehlern und Verwerfungen, für die ich mich nochmals entschuldigen möchte. Danke.


(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)

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