Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags – Drucksache 5/4451
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann hier nur sprechen, weil es die DDR nicht mehr gibt, sonst könnte ich hier gar nicht sprechen.
(Beifall SPD)
Ich bin überzeugt, wenn ich in der DDR gelebt hätte, hätte ich mir die quälende Frage, die Frau Kollegin Rothe-Beinlich eben aufgeworfen hat, stellen müssen. Ich weiß nicht, ob in der Art, wie ich eben nicht ganz handzahm bin, ich in der Partei, für die ich heute tätig bin, wenn ich für die Vorgängerpartei tätig gewesen wäre, wie schnell ich mit dem Dienst zu tun gehabt hätte, über den hier gerade geredet wird. Davon bin ich tief überzeugt. Deswegen sage ich, es ist gut und richtig, über die zum Glück untergegangene DDR mit ihrem Staatssicherheitssystem immer wieder zu reden und es nicht - Herr Kollege Kuschel hat es ausdrücklich gesagt - mit einem Schlussstrich zu beenden, weil - und da bin ich bei Kollege Mohring - das MfS nicht Ausdruck einer Rechtsstaatlichkeit war, sondern ganz im Gegenteil. Es war eine Institution und eine institutionelle Macht, die als Machtapparat Menschen zerstört hat, nicht mehr und nicht weniger. Das kann man auch nicht schönreden und nicht verharmlosen.
(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Es war im Auftrag der SED.)
Ja, Entschuldigung, dass ich die Freunde von der Blockpartei daran erinnern darf, dass Ihr auch dabei wart.
(Unruhe CDU, FDP)
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Davon haben Sie nun wirklich keine Ahnung.)
Also, Entschuldigung.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist der Versuch, dreist zu sein.)
Ach, Kollege Barth, Ihre Anpassungsfähigkeit habe ich seit Jahren genießen dürfen und die Form, heute sich hierin zu stellen und Frau Rothe-Beinlich anzugreifen, das ist nur peinlich. Das ist nur unangenehm.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber darf ich auf den eigentlichen Kern wiederkommen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie sind peinlich.)
Ja, ich bin peinlich. Ja. Weil Sie das Instrument benutzen instrumentell. Wenn ich irgendein Argument noch hätte finden müssen, dass diese Art der Feststellung der Parlamentsunwürdigkeit eigentlich ein Instrument ist, um gegen eine politische Partei vorzugehen, dann haben Sie heute hier Ihren Beitrag dazu geleistet.
(Beifall DIE LINKE)
Das finde ich, ist eigentlich das, was mich traurig macht.
(Unruhe FDP)
Ich bin bei Kollegen Mohring sehr nah, die Frage der regelmäßigen Überprüfung, hätten wir darüber zu reden gehabt und das Gesetz dahin gehend geändert, Kollege Höhn, dann hätten Sie unsere Zustimmung gefunden. Das Gesetz ist nicht in der 2. Legislatur nach der Klage von Kollegin Almuth Beck geändert worden. Nein, es ist nicht geändert worden. In der 3. Legislatur ist ein Sternchen, eine Fußnote, ins Gesetz gemacht worden, dass die Aberkennung des Mandats verfassungswidrig sei, und dieses Gesetz ist wieder in Kraft gesetzt worden mit der Fußnote. Sie haben das Gesetz nicht geändert, sie haben das Gesetz erst in der 4. Legislatur - und, Kollege Höhn, Sie haben dabei mitgemacht - geändert, als der Fall der Kollegin Leukefeld vor dem Verfassungsgericht ausgeurteilt wurde, dass die Zusammenarbeit, die wissentliche Zusammenarbeit mit K1, nicht durch das Gesetz gedeckt ist. Da haben Sie das Gesetz geändert und haben „K1“ reingeschrieben. Und jetzt kommt der Punkt, warum ich hier vorgegangen bin: Es sind beide Kollegen in der Prüfung gewesen. Und jetzt kommt der Fall, Frau Präsidentin, bei dem ich für mich gestehen muss, ich müsste jetzt darüber reden, was in dem Gremium behandelt wurde. Das unterliegt aber der Geheimhaltung. Aber ich soll Stellung nehmen für meine Fraktion, mich schützend vor meine Fraktion stellen und kann nicht darauf hinweisen, dass die Ankündigung, dass wir nicht mehr weiter mitarbeiten, Frau Kollegin Leukefeld umfasste, Kollegen Kuschel umfasste und alle Mitglieder meiner Fraktion, und zwar mit der folgenden Erklärung: Wir haben ausdrücklich erklärt, dass wir die beiden Kollegen bitten, alles dem Gremium vorzutragen, was das Gremium zu wünschen vorträgt, und sich die beiden auch dem Gremium stellen. Das haben sie getan und alle Fragen, die vorgetragen worden sind, sind bearbeitet worden. Also es ist der Eindruck falsch, dass wir uns aus Bequemlichkeitsgründen zurückgezogen hätten.
Richtig ist, dass wir gesagt haben, alle Fragen, die auf den Tisch kommen, müssen bearbeitet werden, weil es nicht darum geht, irgendetwas zu beschönigen oder gar einen Schlussstrich zu machen. Als es keine Fragen mehr gab, sondern die Wertungen begannen, sind wir komplett aus dem Gremium ausgestiegen, weil wir gesagt haben, die Schlussfolgerungen und Wertungen aus den Feststellungen - die Feststellungen hat Frau Präsidentin völlig korrekt vorgetragen und da beißt die Maus keinen Faden ab. Die Feststellungen, da hatte ich einen Antrag im Gremium gestellt - und jetzt muss ich wieder verstoßen gegen die Geheimhaltungspflicht, die Verantwortung muss ich dann auf mich nehmen, vielleicht bin ich dann auch parlamentsunwürdig -, ich habe am Anfang den Antrag gestellt, dass die Beauftragte für die Stasi-Unterlagen dem Gremium ein Dokument vorlegt, ob zwischen der 4. Legislatur und der 5. Legislatur für beide Fälle neue Erkenntnisse vorliegen. Es ist eine ausführliche Stellungnahme erfolgt, dass nicht eine einzige neue Erkenntnis vorliegt. Da haben wir gesagt und das habe ich für meine Fraktion erklärt, dass darüber die Wähler zu entscheiden hatten. Also die Frage der Beurteilung, die Frage der Regelüberprüfung waren wir bereit auch in der 4. Legislatur gesetzlich mitzutragen. Ich finde es falsch, was Brandenburg dort angerichtet hat. Ich persönlich finde es falsch. Hätte es dort eine Regelüberprüfung gegeben, wäre manches von den Diskussionen, die da sehr quälend im Moment stattfinden, nicht stattgefunden. Deswegen haben wir uns auch an diesem Teil nicht verweigert. Wir haben auch gegen das Gesetz in der 4. Legislatur nicht geklagt. Wir haben kein Rechtsmittel eingelegt. Wir haben festgestellt, das Gesetz gilt, wir haben uns dem Gesetz unterworfen. Und die beiden Kollegen - erstaunlich, erstaunlich -, die schon in der 4. Legislatur durch das Verfahren gelaufen sind, sind auch in der 5. Legislatur wieder im selben Verfahren gelandet. Dazwischen gibt es nur einen entscheidenden Unterschied, dass der Wähler das Wort hatte. Und da - Kollege Mohring -, ja, stelle ich mich schützend vor meine Partei, vor meine Fraktion. Wir haben einen Parteitag gehabt, der war öffentlich, den Aufstellungs- und Nominierungsparteitag. Auf diesem Parteitag musste jeder, der aufgestellt wird, zu seiner politischen Biografie öffentlich Stellung nehmen. Das heißt, auch die Kollegin Leukefeld und der Kollege Kuschel oder jeder andere mussten deutlich machen, ob sie in das System involviert waren oder nicht und wie sie involviert waren. Die Akten von Frau Kollegin Leukefeld und die Akten von Herrn Kollegen Kuschel liegen seit den 90er-Jahren öffentlich vor. Kollegin Leukefeld hat dafür von Frau Neubert sogar eine Strafanzeige bekommen, dass sie ihre Akte öffentlich gemacht hat, weil sie sich dem Dialog der Bürger in Suhl und der Region stellen wollte. Da habe ich gesagt, also geht es hier um Aufarbeitung oder geht es hier um eine Waffe, die man instrumentell benutzt?
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, für mich ist jeder, der auf der Liste der LINKEN aufgestellt wurde, ein Demokrat, hat sich einer demokratischen Wahl gestellt und ist von den Wählerinnen und Wählern beauftragt, mit uns gemeinsam hier politisch mitzuwirken und deswegen ist auf Frank Kuschel für mich ein Demokrat und nicht ein Lippenbekenntnis. Es gibt so ein paar Details in der Sache, deswegen habe ich gesagt, ich stelle mich schützend vor die gesamte Fraktion und sage, es geht nicht, dass man die gleiche Nichtbearbeitung bei Frau Kollegin Leukefeld hier überhaupt nicht thematisiert, aber beim Kollegen Kuschel als strafverschärfend hier sogar noch vorträgt. Nein, es war eine gemeinsame Entscheidung, weil wir an dieser Stelle gesagt haben, die Würdigkeit oder Unwürdigkeit, in einem Parlament tätig zu sein, hat nur ein Einziger zu entscheiden: Das ist der Souverän, das ist das Volk. Deswegen Aufarbeitung, Überprüfung, Kontrolle - ja, die Entscheidung und Schlussfolgerung dadurch aber nicht einer Mehrheit des Hohen Hauses überlassen, weil das politisch instrumentell ist. Das geht nicht. Das kann nicht funktionieren. Wir haben es gerade erlebt, dass wir nicht mehr über Frank Kuschel reden, sondern jetzt reden wir über Astrid Rothe-Beinlich. Das hat aber bitte mit dem Überprüfungsverfahren gar nichts zu tun und wenn wir über eine gesetzliche Veränderung reden wollen, wäre es mir lieber gewesen, Kollegin Rothe-Beinlich, Sie hätten das beantragt und nicht diesen Teil hier diskutiert über das Gesetz und die Systematik des Gesetzes. Das hat dann mit der Person, um die es geht, und ich finde, das darf ein Parlament auch nicht machen, und zwar in guten und in schlechten Zeiten darf man so nicht umgehen und sagen, wir reden jetzt einmal über andere Dinge. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, wäre es gut, wenn wir den Punkt jetzt stehen lassen. Sie haben sich mehrheitlich so entschieden, wie Sie sich entschieden haben. Wir halten das für falsch.
(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Deshalb wollten wir keine Aussprache.)
Wir haben für uns klare Verhältnisse vor den Wählern geschaffen. Wir haben deutlich gemacht, welche Akten vorliegen und da will ich das Beispiel mal sagen, der Kollege Kuschel hat für mich interessanterweise in dem Anhörungsverfahren darauf hingewiesen, den Decknamen „Fritz Kaiser“, von dem immer hier so häufig die Rede ist, dass er damit zum Beispiel die Entlassungsurkunden der Bürger, die aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen worden sind, unterzeichnet hat. Also klar dokumentiert. Es wäre mir lieb gewesen, wenn das auch mal Eingang in das Prüfungsverfahren genommen hätte, dass es eben nicht Kennzeichen einer IM-Unterschrift ist, sondern einer amtlichen dienstlichen Tätigkeit.
Eine zweite Geschichte: Hier wird festgestellt, er habe berichtet über Dinge aus dem Bürgermeisteramt.
(Zwischenrufe aus der CDU- und SPD-Fraktion)
Das kann ich Ihnen sagen, dass die Dokumente eben in Salzgitter nicht erfasst werden unter dem Namen des Bürgermeisters aus Ilmenau, sondern des Menschennamens Fritz Kaiser - amtliche Dokumente. Es hätte einfach geprüft werden müssen, ob dieser Vortrag so stimmt oder ob er nicht so stimmt. Man kann ja nicht nur so tun, als spielt das gar keine Rolle, weil, man ist sich ja einig, dass man schon verurteilt hat.
Und eine zweite Feststellung will ich schon machen. Sie stellen fest, mehrheitlich, von der Präsidentin vorgetragen,
(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Das macht es doch nicht besser.)
Es geht doch gar nicht um besser, Herr Kollege. Sie waren doch mit im Gremium. Es geht um die Frage, ob man wenigstens prüft, was der Delinquent als entlastendes Argument vorträgt, und dieser Teil ist im Bericht überhaupt nicht drin, also die Frage des Namens und was mit dem Namen geschehen ist und welche Dokumente ausgefertigt worden sind. Ein Punkt.
Und ein zweiter Punkt.
(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Das war für mich keine Entlastung.)
Ja, das glaube ich Ihnen ja. Deswegen sage ich ja, ich nehme zur Kenntnis, was Sie politisch mehrheitlich entschieden haben. Das ist eine politische Entscheidung, eine politisch moralische Entscheidung,
(Unruhe CDU, SPD, FDP)
aber eben keine, die sich an der Person und an den Tatbeständen orientiert. Sie glauben den Stasi-Akten mehr als demjenigen, der sich dazu stellt und sagt, ich bin bereit, darüber zu reden. Das nehme ich zur Kenntnis. Ob das was mit Aufarbeitung zu tun hat, da habe ich meine
(Unruhe CDU, SPD)
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Legendenbildung.)
(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Es war ohne Aussprache vereinbart.)
Ja, Legendenbildung - sehen Sie, jetzt kommen wir zu dem Problem. Der Delinquent äußert sich in einem geheimen Gremium, aber ich darf dazu nicht Stellung nehmen, weil ich zur Geheimhaltung verpflichtet bin. Das ist absurd. Dann thematisieren Sie die „Akte Kuschel“ hier komplett, dann kann der Kollege Kuschel auch selber dazu Stellung nehmen.
(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Das hat er doch gemacht.)
Sie übertragen es aber gesetzlich einem Gremium und wenn man dann auf Widersprüche hinweist, dann sagen Sie „Legendenbildung“. Aus der Mitte der CDU kam vorhin der Zuruf „Lippenbekenntnis“. Das ist doch absurd, Sie wollen doch gar nicht über Vergangenheit reden. Sie wollen doch nur Steine in eine Richtung werfen, damit die Schuldfrage geklärt ist.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das ist eine Unterstellung.)
Das hilft nur überhaupt nicht, um dankbar zu sein, dass der Spuk mit der Staatssicherheit vorbei ist. Und da bin ich bei Herrn Mohring, ganz klar -, ich bin froh, dass ich heute hier reden kann. Ich bin froh, dass wir uns auseinandersetzen können, aber ich denke, wir werden es auch aushalten müssen, dass man 22 Jahre danach nicht die Dinge instrumentell benutzt.
Eine letzte Bemerkung: Frau Präsidentin, Sie haben in Ihrem Bericht darauf hingewiesen bzw. das Gremium hat das so festgestellt, dass der Abgeordnete Kuschel über Dinge in seinem Bürgermeisteramt berichtet hätte, und dann erwähnen Sie, dass das nach Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und des Datenschutzes als erschwerend gewertet wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können nicht rückwirkend den Datenschutz und die Rechtsstaatlichkeit, auf die wir heute stolz sind, für ein System anwenden, bei dem wir gemeinsam froh sind, dass es untergegangen ist. Ich finde, so geht es nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re508802
PDF-Datei (80 KB)
