Übernahme des Tarifabschlusses für alle Beschäftigten 2/2

RedenSabine BerningerJustizInneres

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5953

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus der Zweiteilung des öffentlichen Dienstes ergeben sich eine Reihe von Folgeproblemen, die in der Tat gravierende sind, Fragen unterschiedlichen Dienstrechts beispielsweise, Fragen unterschiedlicher Mitbestimmungstatbestände, Einschränkungen des Streikrechts zum Beispiel als Ergebnis der besonderen Treuepflicht. Weiterhin gravierend die unterschiedliche Beteiligung von Beschäftigten und Bediensteten an den sozialen Sicherungssystemen zum Beispiel und die daraus entstehenden Lasten für die öffentlichen Haushalte, zum Beispiel durch die Pensionslasten. Das alles sollte uns als Landtag dazu bringen, über das Beamtentum ganz grundsätzlich nachzudenken und zu debattieren. Aber das Tarifrecht bzw. das Besoldungsrecht ist eben keine Spielwiese,


(Beifall DIE LINKE)


keine Spielwiese für das Betreiben oder Unterlassen solcher Grundsatzdiskussionen. Oder anders ausgedrückt, die Besoldung für Beamtinnen und Beamte kann nicht stellvertretend der Lösungsansatz für die Probleme sein, die sich grundsätzlich aus dem Festhalten am Beamtentum ergeben, meine Damen und Herren.


Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE nicht mehr, aber auch nicht weniger als die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst der Länder, der am 9. März 2013 ausgehandelt wurde, auf die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen.


Meine Damen und Herren, die Inflationsrate der letzten 20 Jahre, also von 1993 bis heute, liegt bei etwa 35 Prozent. Im selben Zeitraum stieg das durchschnittliche Tarifniveau in Deutschland um 56 Prozent, in der Metallbranche, dank einer starken Gewerkschaft sogar um 64 Prozent, und im Bereich des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen um 38 Prozent. Beim öffentlichen Dienst der Länder waren es 35 Prozent, also genauso hoch wie die Inflationsrate. Damit liegen die inflationsbereinigten Gehaltssteigerungen der Landesbeschäftigten der letzten 20 Jahre, rechnen Sie mit, bei 0 Prozent. Wir sprechen also gar nicht von Reallohnerhöhungen, wir sprechen nur vom Ausgleich der Teuerungsraten, damit die Beschäftigten keinen Reallohnverlust hinnehmen müssen. Die Tarifpartner haben sich auf einen Ausgleich unterschiedlicher Interessen, einerseits der Interessen der Beschäftigten und andererseits der Interessen der Finanzminister einvernehmlich verständigt. Aber eins, meine Damen und Herren, ist dieser Abschluss mit Sicherheit nicht, ein überzogenes Ergebnis, wie es der Thüringer Finanzminister kommentierte. Herr Voß hat damit nur demonstriert, dass die Diskrepanz zwischen ministerieller Demokratie und dem Anspruch, sozial verantwortliche Politik betreiben zu wollen, in Thüringen immens ist. Und es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die für die Länder zuständigen Verhandlungsführer und Verhandlungsführerinnen, wie bei früheren Tarifabschlüssen im Übrigen auch, bei ihren Verhandlungsangeboten und bei ihrer Unterschrift unter den Tarifvertrag auch gleichzeitig die Frage der Übernahme des Abschlusses in die Besoldungsgesetze der Länder im Kopf hatten. Für uns, für DIE LINKE, ist die Frage einer inhalts- und zeitgleichen Übernahme des Abschlusses für die Besoldung keine offene Frage, denn was für Beschäftigte gilt, meine Damen und Herren, muss gleichermaßen auch für die Beamtinnen und Beamten gelten.


(Beifall DIE LINKE)


Und das hier, Herr Bergner, als Wahlkampfversprechen zu disqualifizieren, das weise ich für unsere Fraktion ganz entschieden zurück.


(Beifall DIE LINKE)


Wir haben es im Wahlkampf nicht versprochen, wir machen es. Das ist der Unterschied zu dem Wahlversprechen anderer Parteien.


(Beifall DIE LINKE)


Es gibt neben den genannten Gründen auch einen Grund, den der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Herr Pidde, am 20. März dieses Jahres verlautbaren ließ in einer Pressemitteilung und damit die SPD-Forderung nach inhalts- und zeitgleicher Übernahme begründete. Zunächst haben Sie, Herr Pidde, angemahnt, dass man die Vergütung von Angestellten und Beamten nicht auseinanderdriften lassen dürfe und Sie haben gleichzeitig auf den Reformbedarf im öffentlichen Dienst verwiesen. Ich will mal zitieren: „Um diesen immensen Umbauprozess in den kommenden Jahren zu meistern, brauchen wir motivierte Bedienstete; eine faire Bezahlung bzw. Besoldung trägt dazu bei.“


(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: So ist es.)


Welche Gründe sprechen dann aber gegen eine inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses? Ich habe bei Ihnen keine außer den haushalterischen gehört. Sie haben dann am 16. April in einer Pressemitteilung auch das jetzt vorgelegte Besoldungsgesetz und die dort vorgeschlagene zeitversetzte Übernahme akzeptiert. Die Medieninformation des Thüringer Finanzministeriums vom 16.04. gibt über Gründe Aufschluss. Es gehe um die Sicherung der Tragfähigkeit des Landeshaushalts und um die Balance bei der Haushaltskonsolidierung. Beides wäre bei einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme nach Ansicht des Finanzministers nicht gewährleistet. Das überzeugt nicht, meine Damen und Herren, und es wiegt schon gar nicht die Argumente für die vollständige Übernahme auf, meine Damen und Herren.


Erstens zur angesprochenen Balance: Die Landesregierung hat am 16. April beschlossen, die Besoldung der Beamten erst zum 1. Oktober 2013 um 2,65 Prozent anzuheben und im nächsten Jahr dann erst zum 1. August um weitere 2,95, von denen allerdings jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage fließen sollen. Damit wird gerade die Balance zwischen den Beschäftigten und Bediensteten im öffentlichen Dienst erst aufgehoben anstatt sie herzustellen. Es ist meines Erachtens auch infam, wenn die Landesregierung in den Vortext ihres Gesetzentwurfs hinter den Punkt Alternativen schreibt, es gäbe keine.


Zweitens zum Landeshaushalt: Es wäre schlicht fahrlässig, wenn der Finanzminister einen Haushaltsentwurf vorgelegt hätte, der Tarifsteigerungen angesichts der notwendigerweise anstehenden Tarifverhandlungen nicht berücksichtigt hätte. Die Gewerkschaften sprechen von einer eingestellten Personalkostenreserve von 3 Prozent im Jahr 2013 und von weiteren 3,3 Prozent in 2014. Finanzminister Voß stellte Mehrkosten von in Summe 215 Mio. € in den Jahren 2013 und 2014 bei einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme dar, allein 120 Mio. davon für die Übernahme auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten selbst. Für die zeitlich verzögerte Übernahme errechnet Herr Minister Voß demgegenüber 66,3 Mio. € und meint, dies könne aufgrund der getroffenen Vorsorgemaßnahmen im laufenden Haushalt finanziert werden. Es geht also in Summe um 45 Mio. € in beiden Jahren, wenn man annimmt, dass die Zahl von 120 Mio. stimmte und nicht nur eine politische Zahl gewesen ist. Wenn man aber davon ausgeht, meine Damen und Herren, dass in Summe für beide Jahre 230 Mio. € im Landeshaushalt für Personalkosten mehr eingestellt sind und wenn man zudem in der Debatte ehrlich auf die Folgen von Lohn- und Gehaltserhöhungen auf der Einnahmeseite aufmerksam macht, dann löst sich das Haushaltsargument in Luft auf. Denn keine Erwähnung findet beispielsweise bei Finanzminister Voß die Veränderung der Einnahmen durch die Gehaltssteigerungen aus höheren Einkommenssteuern, die unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs etwa 70 Mio. € in diesem und im kommenden Jahr betragen können. Im Übrigen dürften sich die Mehreinnahmen der Sozialversicherung im selben Zeitraum auf etwa 20 Mio. € belaufen.


Ich will auch noch mal auf Herrn Bergner reagieren, der auf unseren Antrag zielend gesagt hat, haushalterische Überlegungen wären nicht angestellt worden durch uns. Herr Bergner, haushalterische Überlegungen sind nicht per se sachfremd, aber in den Tarifverhandlungen wurden haushalterische Überlegungen bereits einbezogen. Es wäre unseres Erachtens dringend notwendig gewesen, die Frage der Übernahme des Tarifabschlusses auf die Besoldung der Beamten nicht nur einem Finanzminister zur Beantwortung zu überlassen, sondern sozialpolitisch und volkswirtschaftlich zu diskutieren, das tun Buchhalter und Buchhalterinnen ja nicht.


(Beifall DIE LINKE)


Nun sind der öffentliche Dienst und insbesondere die Beamten und Beamtinnen nicht diejenigen, die ein besonders positives Bild in der Öffentlichkeit haben, das ist erwähnt worden. Politik muss sich die Frage stellen lassen, ob sie nicht hierzu auch einen Beitrag geleistet hat.


(Beifall DIE LINKE)


Eines will ich aber deutlich sagen: Wir reden hier nicht nur über Oberregierungsrätinnen und Oberregierungsräte und Regierungsdirektorinnen und Regierungsdirektoren


(Beifall DIE LINKE)


in der Verwaltung des Thüringer Landtags, sondern wir reden über Beamte des mittleren Dienstes, die eben nicht zu den Besserverdienenden gehören. Wir reden beispielsweise über 35 Prozent der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des mittleren Dienstes, von denen wir im Innenausschuss erfahren haben, dass sie sich seit mehr als zehn Jahren noch im Eingangsamt mit einer A7 befinden. Deshalb finde ich es, und das muss ich doch an einige der Vorredner richten, unglaubwürdig und auch verlogen, wenn Sie sich als Abgeordnete eben nicht nur der CDU hier immer wieder an das Pult stellen, die Bedeutung dieser Arbeit hervorheben und den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit danken, aber wenn es um den Ausgleich der Teuerungsraten geht, mit inhaltslosen Vokabeln wie Balance und Haushaltskonsolidierung eine konkrete Anerkennung und Honorierung der Arbeit dieser Gruppen verhindern


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Verweigern.)


oder hinauszögern. Von Ihren schönen warmen Dankesworten kann sich der Polizeibeamte in der A7 nämlich an der Tankstelle keine Bockwurst kaufen, die nützt ihm gar nichts.


Natürlich ist es wünschenswert, auch über einen sozialen Ausgleich zwischen Geringverdienenden und Besserverdienenden zu diskutieren, aber das sollten wir an der richtigen Stelle und grundsätzlich tun, zum Beispiel wenn es um Steuerpolitik geht oder insgesamt um Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, aber dann eben auch gleichermaßen für Angestellte und Beschäftigte. Die Frage der Übernahme eines ausgehandelten Kompromisses zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ist hierbei der völlige falsche Ansatzpunkt. Da bin ich wieder bei meinen Eingangsbemerkungen. Sie können nicht an dieser Stelle versuchen, einen Fehler zu beheben, der im System steckt, meine Damen und Herren.


Seit vorgestern liegt nun der Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2013 und 2014 dem Landtag vor, nachdem die Eckdaten der Vorstellungen der Landesregierung bereits seit Mitte April bekannt gewesen sind. Bekannt ist auch, dass zumindest ein Koalitionspartner mit diesen Eckdaten nicht zufrieden sein kann. Mit der Zustimmung zu unserem Antrag und der darin enthaltenen Aufforderung, die Ergebnisse vom 9. März inhalts- und zeitgleich für die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen zu übernehmen, könnte der Landtag sich, der sich aus § 14 des Thüringer Besoldungsgesetzes der erwachsenen Verantwortung gerecht werden, was sich letztlich dann auch in einer Änderung des Gesetzentwurfes für ein Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung widerspiegeln müsste.


Ihre Worte, Herr Pidde, habe ich gehört, allein mir fehlt der Glaube. Wenn wir tatsächlich ergebnisoffen im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren, dann macht auch aus unserer Sicht eine Ausschussüberweisung Sinn. Aber diesen Nachweis müssen Sie erst noch erbringen. Ich bin gespannt, nicht dass ich dann - ich muss noch einmal den „Kriminalisten“ zitieren, beim nächsten Mal noch mal diesen Satz vorlesen muss, der in dem damaligen SPD-Antrag stand: „Gebrochene Versprechen und missbrauchtes Vertrauen sind zum Markenzeichen der Politik dieser Landesregierung geworden.“ Das hat 2009 die SPD in NRW aufgeschrieben.


(Beifall DIE LINKE)


Vielleicht können wir das bei den Beamtinnen und Beamten und den Tarifabschluss jetzt anders beweisen.


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