Überarbeitung der Richtlinien zur Hochwasserhilfe

RedenTilo KummerInneresHaushalt-Finanzen

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6880


Vielen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren, erst mal einen Dank, dass wir das Thema heute beraten können, dass Sie also unserem Antrag zugestimmt haben, es auf diese Tagung der Plenarsitzung zu nehmen, denn die Zeit drängt. Frau Skibbe hatte sich zwar vorhin kurz versprochen, die Richtlinien sagen, dass die Antragsfrist Ende nächsten Jahres endet, aber die betroffenen Unternehmen zum Beispiel müssen ihre Wirtschaftspläne für das nächste Jahr in diesem Jahr fertigstellen. Da spielt es wohl eine Rolle, ob Eigenleistungen anrechenbar sind oder nicht. Deshalb ist eine Entscheidung, ob man zu diesen Fragen noch Handlungsmöglichkeiten sieht, noch diesem Jahr dringend erforderlich.


Meine Damen und Herren, die Betroffenheit nach dem Hochwasser über die immensen Schäden, die wir auch in Thüringen zu verzeichnen hatten, ist uns allen noch bewusst und auch das Versprechen, unbürokratisch zu helfen und schnell zu handeln. Wir haben viel auf den Weg gebracht hier im Landtag, auch gemeinsam. Trotzdem muss man fragen, ob nach Erstellung der Richtlinien, nach der Verabschiedung des Sondervermögens hier im Haus, das von allen getragen wurde, alles auf den Weg gebracht wurde. Das, was bei Gesprächen vor Ort festzustellen ist, ist, dass eine massive Zunahme an Bürokratie im Vergleich zum Jahr 2002 beklagt wird. Sicherlich gab es im Jahr, also nach dem Jahr 2002 einiges an Fördermittelrückforderungen, wo man sehen muss, wie kann man das abstellen. Aber trotzdem muss natürlich auch klar sein, dass die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, die Handlungsfähigkeit derer, die jetzt mit größeren Aufwänden zu bewilligen haben, sichergestellt wird, dass es genügend Personal gibt, um diese Fragen entsprechend auf die Reihe zu bekommen und dass schnell gehandelt wird. Ich will das Beispiel einer Turnhalle in Gera nennen. Seit dem Hochwasser ist sie geschlossen, die Bewilligung der Mittel für die Sanierung steht noch aus. Es findet seitdem kein Schulsport statt. Die Vereine, die diese Turnhalle nach der Schulzeit nutzen, haben einen massiven Mitgliederrückgang, weil natürlich auch kein Sport in den Vereinen dort stattfinden kann. Hier drängt die Zeit. Das ist dann eben wirklich auch eine Frage von schneller Antragsbearbeitung. Gera ist nicht das einzige Problem. Im Landkreis Altenburg sind 27 Mio. € Schäden, hier ist auch noch nichts ausgezahlt.


Die Frage Unklarheit und Streit um die Spendenverwendung, vorhin ist es angesprochen worden: Ich bin dankbar dafür, dass es einen Erlass gibt, der das klarstellt, weil es einige gab, die dann schon gesagt haben, okay, die Spenden sind quasi für das Land und können anstelle von Fördermitteln verwendet werden. Das ist inzwischen zum Glück geklärt. Aber wenn ich die Richtlinie google - viele verwenden heute das Internet -, da steht von diesem Erlass nichts. Da steht, dass Spenden nicht anrechnungsfähig sind. Wenn mir jemand gesagt hat, okay, ich spende dir was, damit du deinen Eigenanteil aufbringst, muss ich beim Lesen der Richtlinie erst mal denken, dass das dann nicht funktioniert. Wir wissen von dem Erlass. Sicherlich, wenn ich mich beraten lasse, werde ich auch darauf hingewiesen. Für mich ist trotzdem die Frage, kann ich es nicht in die Richtlinie reinschreiben, ist das so kompliziert. Es würde einfach mehr Transparenz sichern.


Noch mal zu der Frage der kommunalen Probleme: Es gibt das massive Problem, dass die Kommunen sagen, wir können nichts vorfinanzieren. Wir können keine Abschlagszahlungen gewähren. Die Kommunen müssten einen Nachtragshaushalt machen, werden zur Kreditaufnahme nicht ermächtigt, wenn sie denn Dinge vorfinanzieren müssten. Mir ist es so beschrieben worden, dass man das Geld bräuchte - zumindest einen Abschlag, mit der Bewilligung und nicht erst mit der Schlussrechnung, weil eben vorher schon Zahlungen anfallen, die die Kommunen leisten müssen und wir haben Kommunen, die dazu nicht in der Lage sind.


Deshalb meine Bitte: Sehen Sie sich das Problem noch einmal an, schauen Sie, wie Sie hier helfen können, damit auch Kommunen in Finanznot die nötigen Dinge auf den Weg bringen. Sie bekommen 100 Prozent Anteil und dementsprechend ist klar, dass sie die Gelder auf jeden Fall erstattet bekommen. Wenn man dann eine Rückrechnung - wenn sie einmal zuviel gezahlt bekommen sollten, von Landesseite her veranschlagen muss - ist das sicherlich auch problemlos machbar.


Meine Damen und Herren, zur Frage der Anerkennung der Eigenleistungen. Das ist der Hauptpunkt, bei dem wir die Richtlinie ändern wollen. Herr Minister, Sie haben vorhin klar ausgeführt, dass bundesrechtliche Regelungen die Anerkennung von Eigenleistungen nicht zulassen würden. Ich gebe zu, ich bin zu diesem Punkt hier gekommen, als ich mitbekommen habe, dass die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst Wegeschäden in Höhe von 2 Mio. € hat. Sie hat eine leistungsfähige Wegebautruppe, die diese Schäden beheben könnte und sie haben einen Ausschreibung gemacht und haben keine vernünftigen Angebote dafür bekommen. Es war extrem überteuert, was ausgeschrieben wurde und es war auch nicht in der Qualität, wie man es braucht.


Bei diesem Problem stellte sich die Frage: Können Sie es selber tun oder können Sie es selber nicht tun? Das müssen Sie bis Ende des Jahres wissen. Dann nehmen Sie es nämlich in Ihren Wirtschaftsplan auf für das nächste Jahr. Aber es macht keinen Sinn, Sie bekommen 100 Prozent Erstattung. Es macht keinen Sinn, es zu tun, wenn Sie kein Geld dafür bekommen. Es wird aber für das Land viel teurer, wenn wir sagen, das machen Unternehmen und nicht die eigene Wegebautruppe und es wird dann in der Qualität auch noch schlechter. Das kann aus meiner Sicht nicht unser Ziel sein. Als ich das gehört habe, habe ich mich mit den Richtlinien der anderen Länder beschäftigt. Da bin ich darauf gestoßen, dass in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit der Anrechnung von Eigenleistungen bei Unternehmen sehr wohl darin steht. Da steht nämlich, wenn Sie bilanziell verankert werden.


Deshalb, meine Damen und Herren, glaube ich hier nicht an die bundesrechtliche Regelung. Ich habe mit unserer Ministerin in Brandenburg Anita Tack gesprochen. Sie hat auch gesagt, es gibt keine bundesrechtlichen Vorgaben in dieser Hinsicht. Deshalb unsere Bitte: Prüfen Sie es nach.


Ich will ein anderes Beispiel nehmen: Silbitz Guss. Silbitz Guss hat den größten Einzelschaden in diesem Hochwasser als Unternehmen in Thüringen zu verzeichnen gehabt. Sie haben eine ganze Reihe Beschäftigte. Die Beschäftigten konnten nach dem Hochwasser nicht arbeiten in ihren Hallen, da stand der Schlamm darin. Die Hallen mussten gereinigt werden, die Maschinen mussten gereinigt werden, es musste dort alles wieder in Ordnung gebracht werden, die Schäden mussten beseitigt werden.

Vorher war klar, hier kann man nicht wieder arbeiten. Das Unternehmen stand vor der Frage: Schicken sie ihre Beschäftigten komplett in Kurzarbeit und holen Sie sich die Leistung der Schadensbeseitigung von Dritten. Auch dort hat es eine Ausschreibung gegeben. Es wurde angefragt: Das Dreifache an Kosten zu den Lohnkosten ihrer Beschäftigten hätten Sie zahlen müssen, wenn sie es hätten Fremdunternehmen machen lassen. Für die öffentliche Hand wäre damit ein deutlich höherer Kostenfaktor entstanden für die Förderung - und es wäre auch noch das Geld für die Kurzarbeit entstanden. Die Beschäftigten waren zum Teil selbst vom Hochwasser betroffen. Sie wussten nicht, wie geht es mit unserem Unternehmen weiter? Sie hätten in Kurzarbeit weniger Geld bekommen und hätten zu Hause aber auch ein Problem gehabt, mit dem sie umgehen müssen. Das Unternehmen fragt einfach: Ist es nicht möglich, die Eigenleistung anzurechnen, die hier erbracht wurde, weil der Unternehmer diese Entscheidung damals getroffen hatte, zum Wohl seiner Beschäftigten und auch - das sage ich ganz klar - aus Gründen der Sparsamkeit, die für uns hier positiv zu Buche schlagen. Deshalb bitte ich hier auch ganz klar: In Sachsen Anhalt würde dieses Unternehmen diese Eigenleistung erstattet bekommen. Das bitte ich zu prüfen.


Ich will die Bitte auch noch los werden, die an mich herangetragen wurde, ob man sich bei der Frage der Bewilligung nicht an den Regelungen für das Konjunkturpaket 2 orientieren kann. Hier ist mir von vielen Kommunen in Thüringen gesagt worden, dass war viel einfacher, das war viel pragmatischer und es wäre aus ihrer Sicht leichter umzusetzen, die wirklich gigantischen Summen, die hier bewilligt werden müssen, die große Zahl von Baumaßnahmen auf die Reihe zu bekommen.


Das war eine Empfehlung und ich möchte sie in dem Zusammenhang hier noch einmal vortragen.


Meine Damen und Herren, für uns steht im Rückblick auf das bisher vorhandene Instrumentarium zur Beseitigung der Hochwasserschäden klar an, dass ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden muss, dass die Bewilligung dahin gehend betrachtet werden muss, wie man sie einfacher gestalten kann, ohne dabei in Kauf zu nehmen, dass Fördermittelrückzahlungen in Größenordnungen drohen. Das ist klar. Es steht für uns an, dass es Regelungen für eine Vorfinanzierung geben muss, eine Abschlagszahlung bei Bewilligung und spätere Verrechnung mit der Schlussrechnung, die Aufnahme der Spendenverwendung als Eigenanteil in die Richtlinie und auch die Anerkennung von Eigenleistungen als förderfähige Leistung in der Richtlinie klar verankert werden müsste.


Meine Damen und Herren, unbürokratisch helfen bedeutet auch, dass man korrigieren muss, wenn man feststellt, dass es Probleme gibt. Das soll wirklich keine harsche Kritik sein, Herr Minister. Das sage ich hier so ausdrücklich. Es ist das, was an uns herangetragen wurde und es ist einfach die Bitte, mit dem gemeinsamen Handeln, was der Thüringer Landtag hier nach dem Hochwasser gezeigt hat, fortzufahren und auch in diesem Fall zu sehen, wo kann Hilfe gewährleistet werden, damit die damals Betroffenen jetzt letzten Endes nicht den Schaden davontragen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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