Transplantationsbeauftragte an Thüringer Krankenhäusern stärken – Landesregierung muss jetzt handeln 2/2
Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3904
Meine Damen und Herren, ich möchte gerade bei diesem sensiblen Thema keinen Schlagabtausch zwischen CDU und Koalition machen, aber vielleicht muss ich doch noch etwas zur unterschiedlichen Herangehensweise sagen. Herr Zippel, es hat keiner von uns etwas gegen die Rolle und die Bedeutung der Transplantationsbeauftragten, kein Mensch, denn die sind sehr, sehr wichtig. Jawohl, ich gebe Ihnen recht. Die sollen mit dazu beitragen, mehr Vertrauen in das System zu bekommen. Wir haben schon im letzten Krankenhausgesetz, was noch in der Koalition CDU/SPD auch mit unseren Stimmen beschlossen wurde, das Mehraugenprinzip bei Entscheidungen ins Gesetz aufgenommen – ich glaube, das Sechs-Augen-Prinzip oder Acht-Augen-Prinzip –, um auch dort Misstrauen abzubauen. Aber die Wirkung des Transplantationsbeauftragten tritt doch erst dann ein, wenn der potenzielle Organspender schon im Krankenhaus an der Maschine ist und die Angehörigen um ihn herumstehen und eine Entscheidung treffen müssen. Er kann dann zwar Vertrauen schaffen, aber rechtlich entscheiden die Angehörigen, ob abgeschaltet wird, ob ein Organ entnommen wird, wenn derjenige, der da liegt, nicht vorher schon seine Bereitschaft zur Organspende erklärt hat. Das heißt, wir müssen hier schaffen, dass Menschen vorher schon die Bereitschaft entwickeln und Klarheit haben: Bin ich dazu bereit im Fall des Schlimmsten, was mir passieren kann – Unfall oder Koma durch Krankheit, Wiederbelebungsmaßnahmen usw., nur die Maschinen erhalten mich noch. Dann sollten wir es erreichen, dass der Betroffene oder jeder Mensch vorher diese Entscheidung für sich trifft.
Jetzt sagen Sie, unser Alternativantrag sind nur Appelle. Da gebe ich Ihnen Recht. Aber sagen Sie mir mal eine Möglichkeit außer Appellen und Aufklärungsarbeit, was ich machen kann? Ich kann doch nicht gesetzlich verankern, dass jeder Mensch potenzieller Organspender ist. Wir haben hier in Deutschland das Prinzip, dass jeder Mensch für sich das entscheiden muss, ob er dazu bereit ist. Es könnte noch ein anderes Verfahren geben – das wissen Sie, Herr Zippel – das sogenannte Widerspruchsprinzip. Das heißt: Es können Organe entnommen werden, wenn nicht bekannt ist, dass derjenige schon zu Lebzeiten der Organentnahme widersprochen hat. Dieses Prinzip, stellt die Angehörigen vor noch mehr Konfliktpotenzial, als es in dieser schon schwierigen Situation für sie notwendig ist. Deshalb muss ich sagen: Immer wieder diese Öffentlichkeitsarbeit machen – jawohl, Herr Zippel. Das sind Appelle. Ohne diese Appelle können wir diese Bereitschaft nicht machen. Wir könnten höchstens eins machen – das ist jetzt ein bisschen makaber. Es gibt eine berühmte Motorradstrecke im Kyffhäuser-Kreis, „Kyffhäuser rauf“. Dort sind jetzt 60 Kilometer pro Stunde Geschwindigkeitsbegrenzung, weil dort …
Herr Abgeordneter Kubitzki, gestatten Sie …
Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:
– gleich –, weil dort offiziell potenzielle Organspender mit ihren Motorrädern immer hochrasen und teilweise verunglücken. Ich will damit sagen, wir müssen mit Appellen durch Öffentlichkeitsarbeit diese Bereitschaft entwickeln und Misstrauen abbauen. Deshalb wollen wir, dass durch die Akteure dort ein Netzwerk geschaffen wird.
Herr Abgeordneter Zippel, Sie haben jetzt die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Kubitzki. Eine kurze Zwischenfrage: Sie hatten jetzt gesagt: Welche weiteren Alternativen gibt es denn außer Appelle? Sind Sie denn vielleicht auch der Meinung, dass eben der besagte Vorschlag der CDU-Fraktion, die Freistellung des Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus zu regeln, eben ein derart handfester Vorschlag wäre und eine handfeste Alternative zu ausschließlich Appellen, von denen Sie gerade selbst gesagt haben, dass das allein vielleicht nicht mehr reicht? Mit Verlaub, Frau Präsidentin, wenn ich noch eine zweite, ergänzende Frage stellen darf: Sind Sie vielleicht auch der Ansicht, dass die CDU-Fraktion nie das Gegenteil behauptet hat, als dass wir natürlich auch sagen, dass diese Appelle wichtig sind, aber sie eben nicht allein ausreichen als einziges Instrument inzwischen?
(Beifall CDU)
Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:
Das hat uns eigentlich ausgezeichnet, dass wir zu diesen Themen keine widersprüchlichen Meinungen haben. Ich rede ja Ihren Antrag nicht in Bausch und Bogen. Wir haben in dem Fall ausnahmsweise eine andere Herangehensweise. Was die Freistellung betrifft, da muss ich Ihnen sagen, das ist ideal. Da kann vielleicht auch die Staatssekretärin noch etwas dazu sagen. Aber eins ist trotzdem Fakt …
(Heiterkeit CDU)
– Hab ich jetzt gut gemacht, nicht wahr? – Nein, da muss ich aber trotzdem was sagen. Der Transplantationsbeauftragte bleibt aber immer ein Angestellter des Krankenhauses. Das ist so. Allein aus diesem Unterstellungsverhältnis heraus ist er auch Interessenvertreter des Krankenhauses. Aber ich gehe davon aus, wenn seine funktionellen Pflichten in der Verordnung geregelt sind, ist auch ganz klar, was er darf und was er nicht darf. Er ist aber nach wie vor Angestellter des Krankenhauses. Ansonsten müsste ich nämlich sagen, dass das dann Beauftragte der Landesregierung sind. Das kann es ja nun auch nicht sein. Dann bin ich auch fertig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re608604
PDF-Datei (62 KB)
