Transplantationsbeauftragte an Thüringer Krankenhäusern stärken – Landesregierung muss jetzt handeln 1/2
Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3904
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thema, das die CDU-Fraktion heute auf die Tagesordnung gesetzt hat, ist ein sehr sensibles Thema. Es geht um Menschenleben, es geht aber auch um Entscheidungen, die jeder Mensch individuell für sich selbst treffen muss. Frau Meißner hat schon Zahlen zur Entwicklung der Bereitschaft und zu Entnahmen in Thüringen genannt. Jawohl, sie sind rückläufig. Aber dieser Trend der Rückläufigkeit betrifft nicht nur Thüringen, sondern ist deutschlandweit zu verzeichnen. So gab es im Jahr 2010 deutschlandweit 1.200 Spender und zum jetzigen Zeitpunkt – im letzten Jahr – waren es zwischen 800 und 900 Spender, also die Zahl geht auch deutschlandweit zurück. Das ist ein alarmierendes Zeichen und man muss darüber nachdenken, warum das so ist. Die Barmer Ersatzkasse hat gestern eine von ihr durchgeführte Umfrage veröffentlicht. Dort wird berichtet, dass von den Menschen, die gut über das Problem der Organtransplantation informiert sind, 68 Prozent bereit sind, ein Organ zu spenden. Von denen, die nicht informiert sind, sind lediglich 5 Prozent bereit. Eine weitere Zahl, die zum Nachdenken auffordert, ist, dass die Bereitschaft zur Organspende am meisten von Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren bejaht wird.
Ich glaube, das hat auch damit zu tun, dass man sich in jungen Jahren – das ist meine persönliche Meinung – vielleicht nicht so intensiv mit der Frage des Todes beschäftigt. Beigetragen zu dem Rückgang haben laut Barmer-Umfrage nach wie vor Meldungen in der Presse oder in den Medien über Manipulationen bei der Organspende. Ich sage es mal hier an dieser Stelle: Mancher Kriminalfilm im Fernsehen trägt auch dazu bei, dass Misstrauen zur Organspende auftritt oder geschürt wird.
Aber zum Antrag der CDU. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen der CDU-Fraktion, im März wurde schon auf Ihren Antrag hin im Sozialausschuss dieses Hauses dazu berichtet, wie der Stand ist. Und, Frau Meißner, dort wurde informiert, dass diese Verordnung in diesem Jahr – konkret im II. Quartal – bekannt gegeben wird und in Kraft treten soll. Also 2017 wird es diese Verordnung geben, die auf Grundlage des Thüringer Krankenhausgesetzes, was Sie in der letzten Legislatur mit eingebracht haben, erarbeitet wird. Darüber wurde intensiv im Ausschuss berichtet. Wir als Koalitionsfraktion sind auch der Auffassung, dass eine Verordnung ausreichend ist, um das Problem der Transplantationsbeauftragten zu klären, und vor allem aus dem Grunde ausreichend ist, weil man auch mit einer Verordnung auf bestehende Probleme, die im Zuge der Umsetzung auftreten oder wenn neue Erfahrungen dazukommen, schneller evaluiert und reagiert werden kann. Wenn hier kritisiert wird, dass das Krankenhausgesetz 2012 schon verabschiedet wurde: Da war Rot-Rot-Grün noch nicht in Regierungsverantwortung, das heißt, da wären auch zwei Jahre noch Zeit gewesen, dass diese Verordnung vom alten Sozialministerium hätte erarbeitet werden können. Aber wir sind nach wie vor der Auffassung, dass diese Verordnung dieses Jahr kommen wird. Dazu wird dann die Landesregierung bestimmt noch eine Aussage treffen. Diese Verordnung wird ausreichend sein, das Problem, die Arbeitsweise und die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten zu klären. Das Problem, meine Damen und Herren, das müssen wir feststellen, sind nicht die Transplantationsbeauftragten oder die Arbeit in den Krankenhäusern, wo eine gute Arbeit geleistet wurde – da schließe ich mich dem Dank, den Frau Meißner ausgesprochen hat, hier durchaus an –, das Problem ist doch nach wie vor – und die Zahlen haben das belegt, sowohl die, die Frau Meißner genannt hat, als auch die, die ich eingangs genannt habe –, es geht darum, wir müssen in diesem Land eine Aufklärungsarbeit leisten, damit mehr Menschen bereit sind, im Falle ihres Todes Organe zu spenden, um anderen Menschen das Leben zu retten. Das ist doch die Aufgabe, der wir uns widmen müssen. Das heißt, wir wollen mit unserem Alternativantrag auf diesen Schwerpunkt aufmerksam machen. Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass das eine Daueraufgabe ist, diese Werbung und die Öffentlichkeitsarbeit, um die Bereitschaft bei Menschen für die Organspende zu erzielen. Deshalb möchten wir mit unserem Alternativantrag dies deutlich machen, weil dieser Antrag den Kern der Sache trifft, nämlich verstärkte Öffentlichkeitsarbeit; und das ist eine Daueraufgabe. Jetzt könnte der Einwand kommen, dass wir im vorigen Jahr so etwas auch schon beschlossen hatten, weil die CDU schon darauf hingewiesen hat, dass es im vorigen Jahr bereits einen solchen Antrag gegeben hat, und da haben wir im Landtag einstimmig Stellung bezogen. Aber wir müssen auch feststellen, die Aufgabe besteht nach wie vor. Wir wollen mit unserem Antrag deutlich machen, dass sich vor allem die Menschen, die Organisationen wie zum Beispiel die Deutsche Stiftung Organtransplantation und weitere Akteure vernetzen, dass die vernetzt werden, dass nicht jeder seine Arbeit, seine Aufklärungsarbeit macht, sondern dass wir eine Vernetzung erreichen, mit der kampagnenartig diese Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird. Das ist für uns das Wichtigste. Wir müssen Menschen, die noch nicht bereit sind für eine Organtransplantation, auch die Angst nehmen vor diesem Schritt. Oder einfach zu sagen, dass das etwas mit den Manipulationen, mit denen wir in der letzten Zeit zu tun hatten, zu tun hat, ist einfach falsch, denn für jeden Menschen, der sich mit dem Tod beschäftigt, ist das eine persönliche Entscheidung, die er treffen muss. Viele Menschen haben einfach Angst, weil die Aufklärung noch nicht wirksam ist, was zum Beispiel die Frage betrifft, wann ein Mensch tot ist, wann ein Mensch für tot erklärt wird, dem dann im Prinzip gegebenenfalls Organe entnommen werden könnten. Viele Menschen haben einfach Angst, obwohl dazu schon viel gesagt wurde, wann der Gehirntot eintritt. Viele Menschen haben eben Angst, dass sie für tot erklärt werden, obwohl sie dann vielleicht immer noch die Hoffnung hätten, ich könnte doch noch leben. Viele Angehörige haben das Problem, wenn ihr Angehöriger an der Maschine hängt, dass für sie das Gefühl da ist, er atmet noch, also lebt er noch, obwohl das Gehirn schon lange nicht mehr arbeitet. Aber allein zu sehen, wie er mit Hilfe dieser Maschine atmet, macht es dann auch für viele Angehörige schwer zu entscheiden: Jawohl, ich stimme zu und lasse ihn für tot erklären.
Das ist eine Entscheidung, vor der ich selbst eigentlich nie in meinem Leben stehen möchte, weil die für die Angehörigen sehr schwer ist. Deshalb stelle ich mich heute auch nicht hin und sage, die Menschen, die bereit sind für eine Organtransplantation, sind gute Menschen, die, die dazu noch nicht bereit sind, sind schlechte Menschen. Ich glaube, so kann und sollte man das nicht machen, sondern wir müssen viel mehr tun, um die Menschen aufzuklären in dieser Angelegenheit, um so die Bereitschaft für eine Organspende zu erzielen.
Aus diesem Grunde haben wir den Alternativantrag eingebracht und ich bitte einfach das Haus, diesem Antrag zuzustimmen, weil er den Kern der Sache trifft. Zu dem, was die CDU vorschlägt – ein Gesetz –, sagen wir als Koalition: Jawohl, uns reicht die Verordnung, wo diese Aufgaben ganz konkret definiert werden, die die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern haben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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