Transparenz als verbindliches Grundprinzip von Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Unternehmen verankern 1/2
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7005
Der Herr Präsident hat immer mal ein Problem mit der einen oder anderen Definition. Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte jetzt gern zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sprechen, wo es um Transparenz als verbindliches Grundprinzip von Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Unternehmen geht. Dieser Antrag hat, glaube ich, seit gestern Abend noch mal einen richtigen Drive bekommen, und zwar durch die Beantwortung der Kleinen Anfragen sowohl der von Frau Rothe-Beinlich als auch meiner. Die Anfrage lautete: „Aufträge von Verteidigungsministerien an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen“. Die Antwort der Landesregierung liegt uns vor, sie divergiert durchaus sowohl in den Zahlen, das muss man sagen, ich glaube, bei mir sind es so 5,5 noch was Millionen, die in den letzten Jahren von den Hochschulen eingeworben werden aus den Verteidigungsministerien der USA und Deutschlands und nachgeordneter Einrichtungen. Das finde ich schon ganz interessant, und der Ausgangspunkt der Antwort der Landesregierung zu dieser Fragestellung, zumindest meiner Fragestellung, ob hier der Landesregierung Kooperationsvereinbarungen bekannt waren, war eindeutig nein. Soweit zur Anzeigepflicht von Kooperationsvereinbarungen, das will ich der FDP gleich mal mitteilen, dass die Antwort nein war. Die Fragen mussten erst abgefragt werden und insbesondere die Fraunhofer Gesellschaft teilt mit, dass sie eine Projektliste nicht vorlegen kann, weil die Projektliste viel zu umfangreich ist. Wir verlangen auch immer wieder Zivilklauseln für die verschiedenen Hochschuleinrichtungen, bekommen als Auskunft auch, dass diese Zivilklausel verankert ist.
In der Antwort auf meine Anfrage durch das Ministerium wird auch darauf verwiesen, dass in Statuten der Hochschulen verankert ist, dass also Zivilklauseln verankert sind und trotzdem haben wir in einem großen Umfang Kooperationsvereinbarungen mit militärischen Einrichtungen und mit Ministerien, die sich mit Verteidigung befassen. Was die gesetzlichen Grundlagen anbelangt, zu der Frau Hitzing eben gesprochen hat, führt das Ministerium zumindest in meiner Antwort auf: „Grundsätzlich unterliegen die in der Fragestellung beschriebenen Vertrags- und Kooperationsbeziehungen keiner Genehmigungspflicht. In Ausnahmefällen können jedoch spezialgesetzliche Regelungen, wie beispielsweise das Außenwirtschaftsgesetz oder das Gesetz über Kontrolle von Kriegswaffen einschlägig sein. Es bedarf auch keiner generellen Genehmigungspflicht. Zum einen stünden einer solchen Pflicht die grundsätzlich verankerte Freiheit von Forschung und Lehre und die ebenfalls verfassungsrechtlich verankerte Vertragsfreiheit entgegen. Zum anderen unterliegt die Forschung zu militärischen Zwecken zahlreichen rechtlichen Vorgaben, die schon derzeit gelten und unabhängig von einer Genehmigungspflichtigkeit zu beachten sind.“ Ich möchte darauf verweisen, dass die TU Ilmenau in der Antwort, also auf meine Anfrage, beschreibt, dass sie grundsätzlich zur Grundlagenforschung gearbeitet hat in diesem Bereich und die Ergebnisse öffentlich zugänglich sind. Die Friedrich-Schiller-Universität hat einen großen Anteil Forschungsmittel eingeworben, was mich sehr verwundert hat, an der Fakultät „Sozial- und Verhaltenswissenschaften“ - das finde ich ganz interessant -, also aus diesem Bereich, da kann man viele Fragen noch einmal nachschieben, was dort eigentlich passiert ist. Dass das iPAT große Aufträge eingeworben hat, ist erklärlich. Also, wenn ich an einem Präzisionslaser arbeite, kann ich damit Entfernungen messen, aber für einen Leopard Panzer ist er auch sehr interessant. Also das ist die Frage. Und hier sind wir eigentlich an dem entscheidenden Punkt des Antrags der GRÜNEN.
Worum geht es bei der Transparenz von Kooperationsvereinbarungen? Meine Fraktion hat in den vergangenen Jahren verschiedene Anhörungen mit Wissenschaftseinrichtungen gemacht. Hier wurde das Wort Gentechnik sozusagen als das Drohpotenzial - die sind immer gegen alles und wir sind für alles - noch einmal in den Raum geworfen durch die FDP. Leute, die in der Forschung arbeiten, sagen, die Forschung forscht. Sie forschen, egal, erst einmal, was passiert. Aber die Ergebnisse und die Verwertungen von Forschung, das ist das eigentliche gesellschaftliche Problem, zu dem man sich verständigen muss und positionieren muss.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und an dieser Stelle trifft der Antrag der GRÜNEN einen Punkt. Seine Schwäche liegt meiner Meinung nach darin, dass er auf die Hochschulen abhebt, also auf die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, weil ich in Thüringen kaum eine Hochschule kenne, die ausschließlich alleine mit einem Unternehmen gemeinsam Forschungsaufträge generiert, dazu sind die Strukturen in Thüringen zu kleinteilig und zu anders, meistens sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen miteinander verbandelt an dieser Stelle und arbeiten gemeinsam. Aber ich glaube, dieser Punkt der Diskussion, was wird aus den Ergebnissen von Forschung? Können wir uns auch Forschung leisten, die gar kein Ergebnis hat? Das ist nämlich auch Forschung, wenn man an einer Stelle sagt, das funktioniert hier gar nicht, das geht nicht, das ging ins Leere. Aber da ist die Frage, wie garantiert man die Freiheit von Forschung? Wie kann man politisch das im Grundgesetz verankerte Recht der Freiheit auf Forschung garantieren? Darauf hat Frau Hitzing noch einmal verwiesen, aber sie hat einen völlig anderen Ansatz als wir. Die Autonomie der Hochschulen muss garantiert sein,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber es muss auch garantiert sein, dass sie diese Freiheit der Forschung ausüben können und dazu gehört nicht - am heutigen Tag halte ich es nicht für verwunderlich, das werden wir nicht schaffen -, aber dass wir mindestens fünf Anträge auf der Tagesordnung gehabt hätten, die sich mit diesen Themen aus dem Hochschulministerium oder Wissenschaftsministerium beschäftigen. Dafür gibt es doch Gründe und die Gründe bestehen doch nicht darin, dass wir uns aus lauter Daffke uns Anträge ausdenken, sondern weil es tatsächliche Probleme gibt, die durch das Ministerium bisher nicht angefasst worden sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb werden sie hier thematisiert. Dazu gehört auch diese Frage von Transparenz. Die gesamte Gesellschaft diskutiert darüber, wie geht man mit Forschung um? Wie geht man mit Forschungsergebnissen um? Wir sind hier nicht die Einzigen, die sagen, die Drittmitteleinwerbung - der Zwang zur Drittmitteleinwerbung für verschiedene Einrichtungen, weil die Grundfinanzierungen nicht stimmen - führt zur Einschränkung der Freiheit der Forschung und, ich glaube, das muss man auch deutlich sagen können. Ich weiß, dass keiner Geld drucken kann. Drucken kann man es, aber man kann es dann nicht mehr verwenden. Irgendwann macht es dann keinen Sinn mehr, aber wenn jemand, wie der ehemalige Chef der Bertelsmann Stiftung sagt, wie die Finanzmärkte hat man auch die Hochschulen unter dem heuchlerischen Pathos der Freiheit entfesselt, indem man ihnen die Freiheit gibt, soviel Drittmittel und woher auch immer einzuwerben ohne Kontrolle, dann sind das keine, will ich mal sagen, grüne oder linke Positionen, die gegen den Freiheitsbegriff ankämpfen, sondern wir streiten für die Freiheit der Wissenschaft, in dem wir sagen, wir möchten wissen, wo kommen die Drittmittel her? Wir möchten zum Beispiel Mittel für Verbundforschung eingestellt haben. Wir möchten nicht mehr, dass es undurchschaubar ist, welche Drittmittel werden über den Haushalt eingeworben? warum werden die Mittel für Forschung immer noch zwischen Ministerien aufgeteilt, zwischen dem Wissenschaftsministerium und dem Wirtschaftsministerium und man muss sich jedes Mal mühselig zusammenklamüsern, wo kommt was her? So müssen auch die Antragsteller agieren. Ich glaube, hier liegt ein Grundproblem und dieses Grundproblem sehen nicht nur die Grünen und wir bekräftigen das auch, dass die Grünen hier ein echtes Problem artikulieren, sondern sehen auch Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen und deren Mitarbeiter und Studierende und deshalb glaube ich, dass der Antrag der Grünen diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, sehr sinnvoll wäre, aber ob das gelingt, weiß ich nicht. Ich hab im Moment ein bisschen den Eindruck, dass hier das Ministerium zumindest im Standby-Modus arbeitet und das auch noch längere Zeit gedenkt zu tun.
Ein weiteres Problem für mich ist und da bin ich der Auffassung, darüber sollten wir diskutieren, in Punkt 2 d des Antrags der Grünen wird über ein standardisiertes Berichtswesen gesprochen. Also jeder, der einigermaßen mit den Dingen vertraut ist, die sich in diesem Bereich, im Wissenschaftsbereich und Hochschulbereich, abspielen, weiß, dass die geplagt sind von Berichten und Evaluierungen. Das ist wirklich für sie ein zusätzlicher Aufwand. Wenn man dieses Berichtswesen, ich will, muss man sich über Zeiträume verständigen und man muss sich darüber verständigen, in welcher Art und Weise es funktionieren soll und wo es angebunden sein muss. Noch einmal aus den knappen Mitteln der Hochschulen es zu finanzieren, halte ich eigentlich für ein Ding der Unmöglichkeit. Man müsste dann sagen, wir schaffen eine andere Stelle oder wir setzen zusätzliche Mittel ein, aber für notwendig halte ich zumindest die Forderung, dass man sagt, es muss transparent sein: Wo wirbt wer seinen Dinge ein? Woher kommt das Geld? Womit finanzieren wir Stellen an Hochschulen? Warum sind wir nicht mehr dazu in der Lage, sie anders zu finanzieren? Warum kann man Ergebnisse von Forschung sehr gut im militärischen Bereich verwerten? Warum kann man sie erst dann und später auch gut im zivilgesellschaftlichen Bereich verwerten? Das ist doch die eigentliche Fragestellung. Ich bedanke mich und votiere für die Überweisung in den Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re5014208
PDF-Datei (62 KB)
