Tierschutz stärken - Schlussfolgerungen aus groben Rechtsverstößen im ehemaligen Schlachthof Jena 1/2
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7352
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat das Thema „Tierschutz stärken - Schlussfolgerungen aus groben Rechtsverstößen im ehemaligen Schlachthof Jena“ heute aus zwei Gründen auf die Tagesordnung gesetzt, einmal weil inzwischen der Bericht des zuständigen Ministeriums zum Beschluss des Landtags vorliegt, der einige sehr brisante Feststellungen enthält und zum anderen weil offenbar die Kette der Fehlleistungen des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, kurz ZVL Jena-Saale-Holzlandkreis genannt, nicht abreißt.
Dies betrifft sowohl die Vorgänge im Gut Thiemendorf, aber auch neuerliche Anzeigen im Verbandsgebiet, wo wieder der Zweckverband und seine Verantwortlichen im Vorwurf stehen, nicht gesetzeskonform gearbeitet zu haben. Zu diesen Vorwürfen gibt es sogar eine Strafanzeige aus dem Saale-Holzlandkreis gegen den fachlichen Leiter des Zweckverbandes und auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn im Bericht des Sozialministeriums, also der obersten Fachaufsicht, steht, dass vor dem Hintergrund der Verfehlungen und Fehler bei der Kontrolle und der Durchsetzung von Auflagen insgesamt festgestellt werden muss, dass diese Fehlleistungen vom ZVL aufgrund einer vermeintlich notwendigen Rücksicht auf die wirtschaftlichen Belange des Schlachthofs Jena passierte - also Rücksicht auf wirtschaftliche Belange - dann müssen doch alle Alarmglocken schrillen. Wenn festgestellt wird, dass ergangene fachaufsichtliche Weisungen des Ministeriums zur Untersagung der Schlachtung vom ZVL nicht in ausreichendem Maße umgesetzt wurden, dann zeigt uns dies zudem, dass das Konstrukt, das wir bei der Veterinärüberwachung haben, offenbar nicht gut funktioniert. Dienstrechtlich sind die Veterinärbehörden beim Landkreis und damit beim Innenministerium angesiedelt, fachrechtlich aber beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Trotzdem darf man aber auch bei diesem vielleicht unglücklichen Konstrukt die Verantwortlichkeit nicht außer Acht lassen.
Zuerst ist natürlich bei Verstößen gegen den Tierschutz der betreffende Betrieb verantwortlich. Stellt der Amtstierarzt diese jedoch fest, muss er durchsetzen, dass diese Verstöße zeitnah abgestellt werden. Dazu gibt es rechtliches Instrumentarium, so ist das Gesetz. Wenn dies nicht geschieht, ist der Vorsitzende des ZVL in der Pflicht, der ist die nächste Instanz. Das ist in diesem Fall der Oberbürgermeister von Jena. Auch der hat die Pflicht, er ist die erste Dienstaufsicht und kann sich eben nicht herausreden wie im Interview abgedruckt in der Ostthüringer Zeitung vom 22. Februar dieses Jahres, dass die Stadt, dass er damit nichts zu tun hat.
Wenn die Fachaufsicht feststellt, dass Fehlleistungen nicht abgestellt werden, die erste Dienstaufsicht nicht reagiert, dann muss auch die Möglichkeit in das Auge gefasst werden und auch angesprochen werden, dass die Aufgaben entzogen werden. Da reicht es nicht einfach zu sagen, wie das bei unserer Beratung im Ausschuss geschehen ist, dass eine Aufgabenentziehung schwierig wäre. Das ist sie in der Tat. Aber wer so zögerlich und mutlos dasitzt, dann ist eben der Fall, dass wir nicht weiterkommen.
Auf meine Nachfrage kam heraus, dass es noch nicht einmal erste Gespräche von der obersten Ebene Sozialministerium zur obersten Ebene Innenministerium zur Möglichkeit der Aufgabenentziehung gegeben hat oder auch anberaumt sind. Natürlich ist es nicht einfach - das eine Ministerium wird durch die CDU geführt, das andere durch die SPD - aber wenn die Öffentlichkeit beobachten muss, wie fortlaufend gravierende Tierschutzverstöße geschehen und offensichtlich nichts passiert, es sei denn, der Betrieb geht pleite und hört auf, dann schadet das der gesamten Lebensmittelerzeugung in Thüringen und erschüttert das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Behörden dieses Landes zutiefst.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn meiner Fraktion kürzlich ausführlich dargelegt wurde, dass dieser ZVL Verstöße gegen die Viehverkehrsordnung nicht ahndet, aus welchen Gründen auch immer, dann müssen wir davon ausgehen, dass diese Schlamperei weitergeht, dass die Fehlleistungen der ZVL weitergehen.
Frau Abgeordnete!
Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE:
Natürlich bedeutet eine Strafanzeige erst einmal noch nichts. Die Unschuldsvermutung steht.
Also mein Hinweis war, dass Sie auf die Uhr schauen sollen. Die Redezeit war schon zu Ende.
Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE:
Aber alle Alarmglocken schrillen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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