Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG)

RedenHeidrun SedlacikWohnungspolitik

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5061

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Intention des Gesetzes geht für die Fraktion DIE LINKE in die richtige Richtung. Trotzdem werden wir dem Gesetz heute nicht zustimmen, sondern uns enthalten, weil es uns nicht weit genug geht.


(Beifall DIE LINKE)


Die Anhörung hatte das Potenzial des Entwurfs erkennen lassen. Wir hätten uns aber gewünscht, dass mehr Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen worden wären. Die wichtigste Zielstellung ist für uns die soziale Mietwohnraumförderung. Zu begrüßen ist auch, dass die Förderung nicht allein auf die Schaffung von Wohnraum, sondern auch das Umfeld zur Gestaltung von lebenswerten Quartieren ermöglicht werden soll. Kritisch sehen wir aber die Förderung von Wohneigentum. So beantragten wir im Ausschuss die Streichung dieses Paragraphen. Warum? Wir sind der Meinung, dass eine Schaffung von Wohneigentum unter Berücksichtigung der auch in § 10 aufgeführten Einkommensgrenzen für diese Zielgruppen ohne Risiko der Verschuldung nicht realisierbar ist. Man sollte hier keine Hoffnungen schüren, die von vornherein nicht aufgehen können, und man sollte auch die Betroffenen nicht ins Unglück stürzen. Bei sozialer Wohnraumförderung hat für uns die massive Schaffung von preiswertem Mietwohnraum durch Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften den Vorrang.


(Beifall DIE LINKE)


Mit Bezug auf die heutige Aktuelle Stunde wiederhole ich: Der soziale Mietwohnungsbau wird überwiegend von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen gestemmt und der Ausverkauf von Wohnungen an börsenorientierte Unternehmen lässt diese Chance für neuen Mietwohnungsbau nicht steigen, im Gegenteil. Die derzeitige Anzahl von belegungsgebundenen Wohnungen, es sind 46.000 Wohneinheiten in Thüringen, zeigt, dass die Schaffung neuen dauerhaften bezahlbaren Wohnraums nur durch Schaffung entsprechender Instrumente möglich ist. Den Förderungsanstrengungen, die aus den Zahlen hervorgehen, steht jedoch das vorgelegte Haushaltsbegleitgesetz entgegen. Dort ist in Artikel 11 aufgeführt, dass jährlich ein Betrag von 20 Mio. € pro Jahr in 2013 und 2014 zugunsten des Landeshaushalts aus dem Fondsvermögen für die Wohnungsbau- und Städtebauförderung entnommen werden können. Das wurde vielfach schon kritisiert. Auch wir sagen, das Thüringer Wohnungsbauvermögen muss auch für wohnungspolitische Zielstellungen eingesetzt werden. Ansonsten ist es ein Etikettenschwindel.


(Beifall DIE LINKE)


Am vorliegenden Entwurf kritisieren wir weiterhin, dass Vermieter sich aus der Belegungsbindung freikaufen können, nachzulesen in § 22. Auch diese Regelung wollten wir streichen, da es den Intentionen des Gesetzes nicht entspricht. Hier wird rein auf die privaten Interessen des Vermieters abgestellt, welcher jedoch zum Zeitpunkt des Förderantrags sich genau für die soziale Wohnraumförderung entschieden hatte, und später, wie gesagt, möchte er sich aus dieser Verpflichtung freikaufen. Dem können wir so nicht zustimmen. Diese Regelung ist weiter im Gesetz, obwohl, wie gesagt, die dauerhafte Sicherung der Belegungsbindung unserer Meinung nach unbedingt notwendig ist.

Auch ist die Regelung für die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht konkret genug mit dem Weglassen der DIN-Norm. Hier werden wir dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.


Weiterhin wurde auch der Flächenverbrauch nicht eingeschränkt. Innerstädtische Entwicklungen durch Nutzung von Brachflächen hätten hier doch eine Chance. Der Flächenverbrauch ist bundesweit derzeit 81 ha am Tag, das sind 61 Fußballfelder - erst neulich in der Zeitung nachzulesen. Dem müssen wir doch Einhalt gebieten.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wünschenswert ist eine Konzentration der Fördermittel auf erhaltenswerte Stadtzentren und Innenstädte. Das erfordert integrierte Handlungskonzepte der Kommunen. Hier hätten wir gern, dass die Vorgaben im Gesetz strenger wären.


(Beifall DIE LINKE)


Wir hatten heute die Aktuelle Stunde „Wohnen muss bezahlbar sein“. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch erinnern an das Grundgesetz. In Artikel 1 steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Versorgung mit preisgünstigem und gutem Wohnraum ist eine Daseinsvorsorge und gehört deshalb in öffentliche Hand. Die Politik muss mit Anreizen und Förderung reagieren. Insbesondere auch Druck auf die Bundesregierung ist weiterhin notwendig, dass sie Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau und zur Stadtumgestaltung nicht aufgibt, sondern sie müssen weiter fortgesetzt werden. Danke.


(Beifall DIE LINKE)



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