Thüringer Wassergesetz noch in dieser Legislatur novellieren
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5839
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Weber, Sie können sich ja fast in eine Reihe einreihen mit dem Kollegen aus dem Ministerium, der im Ausschuss dort eine entsprechende Äußerung getan hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es schon ein bisschen schwierig, wenn eine Landtagsfraktion, die selbst gesetzgeberisch tätig werden könnte, einen Antrag einbringt und sagt: Landesregierung mach mal ein Gesetz. Man könnte ja vom Prinzip her selbst ein Gesetz schreiben, wie es der Kollege im Ministerium uns empfohlen hat. Auf der anderen Seite ist es natürlich schon so, dass die Landesregierung seit 2009 das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Landesrecht hätte umsetzen müssen, und das ist erst mal Verpflichtung der Landesregierung, da was vorzulegen. Herr Weber, in dem Zusammenhang muss ich Ihnen klar sagen, seit 2009 ist ein bisschen mehr als ein halbes Jahr vergangen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als das Thüringer Wassergesetz hier im Haus das letzte Mal behandelt wurde, da war das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes schon geändert. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ich dem damaligen Minister in der letzten Legislatur hier gesagt habe, dass er dringend Passagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz in diese Novelle 2009 schon hätte mit aufnehmen müssen. Wir haben entsprechende Änderungsvorschläge 2009 unterbreitet, die haben leider keine Gnade gefunden vor der damaligen klaren Mehrheit hier im Hause. Dass wir inzwischen mit einem Vorschaltgesetz zum Wasserhaushaltsgesetz rumeiern, das als Zwischenvariante gedacht war und dessen Laufzeit in diesem Jahr noch ausläuft, das ist ja noch nicht mal beschlossen. Das zeigt, wie verwirrend die Situation in dem Bereich gegenwärtig ist. Jetzt ist die Frage, was hängt denn dran. Und das ist der Punkt, wo ich sage, hier muss auf die Tube gedrückt werden. Wir haben auf der einen Seite die Dinge des Bundes umzusetzen, auf der anderen Seite haben wir aber auch eine ganze Reihe von Problemen im Thüringer Wassergesetz.
Damals ist vom Thüringer Landtag eine Regelung eingeführt worden zum Beispiel zu den herrenlosen Speichern, dass Kommunen herrenlose Speicher vom Land saniert übernehmen können. Wenn man sich draußen die Vollzugsprobleme bei dieser Regelung ansieht, wo man feststellt, bei jedem herrenlosen Speicher, dass noch nicht mal Grund und Boden da unten drunter geordnet sind und dass deshalb die Kommunen eigentlich gar nicht in der Lage sind, diese Anlagen zu übernehmen, weil dann sofort wieder der Privatbesitzer von Grund und Boden hinterherkommt, freut sich darüber, dass ihm die Anlage kostenfrei saniert wurde und streicht aber letztendes die Gewinne daraus ein. Dann muss man feststellen, dass hier das Wassergesetz geändert werden müsste, um dort eine andere, eine praktikable Regelung zu finden, weil uns ansonsten viele dieser kleinen Talsperren, die oft in ihren Regionen die einzigen Gewässer sind, kaputt gehen. Das müsste auch das für Naturschutz zuständige Ministerium interessieren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, ein anderer Punkt in dem Zusammenhang ist die Frage Abwasserentsorgung im ländlichen Raum. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sagt, dass in angemessener Frist jeder nach dem Stand der Technik an eine Abwasserbehandlung anzuschließen ist. Die EU sagt, die Gewässer müssen einen guten Zustand erreichen, und wie das passiert in den Mitgliedstaaten, ist uns egal. Wir haben in einigen Bereichen schon den guten Zustand der Gewässer. Trotzdem verpflichten wir dort Leute, Kläranlagen zu bauen. Das wäre nach EU-Recht nicht notwendig, nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes wäre es in angemessener Frist notwendig. Das, was in Thüringen im Moment passiert ist, dass dort, wo Zweckverbände sagen, diese Leute wollen wir nicht mehr zentral anschließen, die unteren Wasserbehörden den Menschen vorschreiben, bis zum Jahr 2015 eine Kleinkläranlage zu bauen, eine vollbiologische.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Quatsch.)
Natürlich. Herr Primas, im Landkreis Hildburghausen gehen Bescheide in dem Zusammenhang raus.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Schlimm genug.)
Ja, schlimm genug, aber es läuft.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist bei euch so.)
Das bezweifle ich, dass das nur bei uns so ist. Ich finde, dass hier eine Klarstellung im Wassergesetz erfolgen könnte. Wir könnten eine Priorisierung vorlegen, wo wir sagen, dort, wo Gewässer durch kommunale Abwässer nachweislich daran gehindert werden, den guten Zustand zu erreichen, dort sind in bestimmten Fristen Maßnahmen zu ergreifen. Das würde Sinn machen, das würde auch unseren unteren Wasserbehörden einen entsprechenden Ablauf in die Hand geben und wir könnten damit auch im ländlichen Raum Bürger entlasten. Aus meiner Sicht wäre das ein wesentlicher Grund, das Wassergesetz schnellstens zu ändern.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt dringend Regelungsbedarf. Wenn weder Landesregierung noch Koalition willens sind, ein Wassergesetz schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, dann müssen wir es vielleicht doch so machen, wie es uns im Ausschuss empfohlen wurde, eins selber schreiben. Ich habe damals zu dem Kollegen gesagt, das wollen Sie nicht wirklich. Aber ich sage Ihnen, wenn andere nicht handeln, dann werden wir es tun. Und ich hoffe, dass man dann den Vorschlägen, die uns wirklich sinnvoll helfen könnten, auch offen gegenübersteht. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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