Thüringer Vorschaltgesetz zur Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz und Gesetz zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4173
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, zuerst die schlechte Nachricht. Ich glaube, der zuständige Fachausschuss hat nicht mehr ausreichend Zeit in dieser Legislatur, um dieses Gesetz mit der gleichen Gründlichkeit wie Ihr Haus zu beraten. Deshalb wird er dann wohl der Diskontinuität anheimfallen.
Meine Damen und Herren, die letzte Änderung des Thüringer Wassergesetzes trat in Kraft, nachdem das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes bereits verabschiedet war. Das war im Jahr 2009 im Sommer, in der letzten Legislatur. Wir hatten damals vor Inkrafttreten des Thüringer Wassergesetzes ein paar Probleme angemahnt, die durch die geänderte Bundesgesetzgebung gleich hätten berücksichtigt werden können, zum Beispiel die Frage der Gewässerrandstreifen. Damals hat Thüringen noch gesagt, wir gehen einen eigenen Weg, wir gehen nach landwirtschaftlichem Fachrecht, dementsprechend regelt das landwirtschaftliche Fachrecht die notwendigen Abstände bis zum Ufer bei Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Ähnlichem, wie es Herr Weber eben angeführt hat. Das, was Thüringen jetzt in Korrektur dieses eigenen Weges macht, ist, den Landwirten zu sagen, jetzt dürft ihr dort, wo ihr bisher noch arbeiten, noch ackern durftet, Bäume anpflanzen, um entsprechend einen naturnahen Standard am Gewässerrand vorzuhalten. Die Finanzregelung stellen wir auch gleich noch klar, nämlich, die Grundstückseigentümer haben sich angemessen zu beteiligen und dann wird das Land mal sehen, was es noch dazugibt. Die Eigentümer der Gewässer zweiter Ordnung haben natürlich auch ihre Kosten zu tragen. Wenn ich in den Landeshaushalt schaue, weiß ich, was an Geldern dafür zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren, das wird einige Probleme mit sich bringen.
In dem Zusammenhang sind wir gleich bei der Frage der Kosten dieses Gesetzentwurfs. Ich freue mich, dass der Finanzminister mit anwesend ist. In dem Gesetzentwurf steht einiges, was an Kosten verursacht wird für die Bearbeitung durch die Behörden. Das ist die eine Seite der Medaille. Es ist auch richtig, dass wir die Hochwasserrisiken, gerade nach dem Elbehochwasser neu bewerten müssen. Einiges ist durch zeitweilige Sicherungen bisher von den unteren Wasserbehörden schon erfolgt. Die Frage ist nur, wer ersetzt denn den Gemeinden und den Grundstückseigentümern die Kosten, die dadurch anfallen, dass ihre Grundstücke inzwischen zu Überschwemmungsflächen geworden sind, entwertet werden?
Ich bringe ein Beispiel aus der Stadt Hildburghausen. Ein Gewerbegebiet, dass früher eine große Schraubenfabrik war in der Stadt, die Stadt hat sich entschieden, dieses in der Stadt liegende Gebiet zurückzubauen und dort wieder Gewerbe neu anzusiedeln. Inzwischen gibt es eine Reihe von Firmen, die haben sich dort Bauland gekauft, die wollten jetzt bauen. Nachdem die eine Firma zu bauen angefangen hat, bekam sie einen Baustopp von der unteren Wasserbehörde mit der Maßgabe, aus dem Gewerbegebiet, das von der EU gefördert wurde, wo auch noch eine Fördermittelbindung existiert, ist jetzt ein Überschwemmungsgebiet geworden und sie haben hier nicht mehr zu bauen. Der Mensch, der das Gebiet gekauft hat, fühlt sich geprellt um sein Geld, die Stadt wird eventuell Fördermittel zurückzahlen müssen, weil natürlich die Fördermittelbindung nicht eingehalten werden kann. Die Frage, wer diese Kosten trägt, finde ich im Gesetzentwurf nicht beantwortet, ich finde sie aber wichtig.
Die Frage ist auch, wer trägt denn die Kosten zum Beispiel für die Neuberechnung von der Überschwemmungssicherheit von Stauanlagen? Wir hatten bei uns im Kreis schon drei Talsperren im letzten Jahr, die leergelassen worden sind, weil die entsprechende Überschwemmungssicherheit nicht mehr gegeben war, man hat dort zum Teil ein um das zehnfache höheren Hochwasserüberlauf berechnet, als das ursprünglich bei der Errichtung der Talsperren festgelegt worden war. Diese Maßstäbe werden an die anderen Stauanlagen in Thüringen auch noch angelegt werden. Um diese Talsperren zu sichern, um sie zu erhalten, werden massive Investitionsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Wer für diese Kosten aufkommt, auch das, meine Damen und Herren, steht nicht im Gesetzentwurf.
Wir werden uns auch damit beschäftigen müssen, welche Dämme zu erhöhen sind, um den 100-jährigen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Auch das finde ich im Gesetzentwurf nicht wieder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir den Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz um solche gewaltigen Summen aufstocken können, meine Damen und Herren, deshalb sehe ich hier einen dringenden Redebedarf.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir uns in der letzten Zeit hier im Landtag gerade bei der Frage Abwasserbeseitigung mit den Standards beschäftigt haben. Das war eine wichtige Diskussion und dieser Gesetzentwurf findet hierauf eine klare Antwort. Der sagt nämlich, dass Kläranlagen dem Stand der Technik anzupassen sind. Das heißt in Zukunft, egal ob das Gewässer in einem guten Zustand ist oder nicht, wenn denn die Kläranlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, dann muss die Kläranlage überarbeitet oder neu gebaut werden.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir ansehe, wie weit der Anschlussgrad in Thüringen gediehen ist und welche immensen Kosten damit verbunden waren, dass wir im Moment bei rund 70 Prozent Kläranlagenanschluss stehen, wenn ich mir ansehe, wie viel Geld wir im Moment noch zur Verfügung stellen, um weitere Kläranlagenbauten zu finanzieren, zu bezuschussen vonseiten des Freistaats und wenn ich mir dann ansehen, dass wir quasi mit diesem Gesetz anfangen, die vorhandenen Kläranlagen schon wieder infrage zu stellen, weil sie vielleicht nicht mehr dem Standard entsprechen, obwohl die Gewässer einen guten Zustand haben können, dann frage ich mich auch, wie Thüringen diesen Kraftakt meistern soll?
Meine Damen und Herren, das sind die Frage, die in diesem Gesetzentwurf für mich zwischen den Zeilen stehen. Für mich ist Fakt, dass wir das Geld für die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs so nicht haben. Aus meiner Sicht müsste mit dem Bundesgesetzgeber geredet werden, wie die Probleme gelöst werden können. Ansonsten, denke ich, werden wir wirklich eine sehr, sehr intensive Beratung zu den hier angerissenen Problemen im Fachausschuss durchführen müssen.
Eine weitere Geschichte möchte in dem Zusammenhang noch ansprechen, das sind die Probleme, die sich aus der Umsetzung des aktuell gültigen Wassergesetzes ergeben. Auch das finde ich hier im Vorschaltgesetz nicht wieder. Ich will nur zwei Probleme anreißen: Auf der einen Seite die Frage der herrenlosen Speicher. Hier hat sich bei der Sanierung ergeben, dass es massive Probleme gibt, gerade was die Frage der Eigentumszuordnung der Grundstücke angeht, was die Frage angeht, warum sind entsprechende Anlagen als herrenlos eingestuft worden? Wir haben z.B. den Fall, dass die gesamte Talsperre einem Fischereibetrieb gehört, es aber kein Wasserrecht gibt für den Staudamm und dementsprechend der Fischereibetrieb nicht für die Unterhaltung des Staudammes zuständig ist, die Gemeinde jetzt den Staudamm erhalten soll und anschließend der Fischereibetrieb weitermacht wie bisher. Das ist eine eindeutige Fehlkonstruktion, worüber man dringend reden müsste. Auch das ließe sich im Zusammenhang mit einer Novellierung des Thüringer Wassergesetzes aus meiner Sicht in Ordnung bringen.
Ähnliche Probleme sehe ich bei der Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte. Eine vollbiologische Kleinkläranlage für eine alleinstehende 90-jährige Frau kann nicht funktionieren. Das ist eine Geschichte, die müsste auch eine Berücksichtigung finden. Das, was im Moment die unteren Wasserbehörden machen, die, wenn ein Wasser-/Abwasserverband in seinem Applikat eine solche Regelung getroffen hat, dieser 90-jährigen Frau einen Bescheid schicken und gleichzeitig in den Bescheid mit reinschreiben, dass der Vollzug des Bescheides ausgesetzt wird. Das kann doch kein Umgang mit unserer Bevölkerung sein, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Deshalb, auch solche Fragen müssen in dem Zusammenhang auf den Tisch. Ich hoffe, dass wir es vielleicht in der Ausschussberatung doch noch schaffen, dass wir das Thüringer Wassergesetz auf einen vernünftigen neuen Stand bringen. Das war uns von der Landesregierung schon lange versprochen worden, dass wir das Wassergesetz als Novelle auf den Tisch bekommen und dieses Vorschaltgesetz war uns gegenüber bisher nicht erwähnt. Ich finde, hier sind die Hausaufgaben nicht gemacht worden und von der Warte her kann man nur sagen, dieses Vorschaltgesetz hat seinen Namen nicht verdient. Es wird sehr, sehr schwierige Beratungen im Ausschuss geben aus meiner Sicht. Ich wünsche uns trotzdem dabei viel Erfolg.
(Beifall DIE LINKE)
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