Thüringer Verfassungsschutzgesetz

RedenMartina RennerInneresGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/4496

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat zum Geheimdienst eine klare Position: Stilllegen, Abschalten, Auflösen.


(Beifall DIE LINKE)


Die Vorgänge der letzten Wochen, insbesondere die Aktenvernichtungen in Köln und Dresden, sprechen für uns eine eindeutige Sprache. Wenn selbst eine Order des Generalbundesanwalts Missachtung findet, wie soll dann Kontrolle funktionieren? Wenn Vorschriften, Verordnungen, Leitlinien und Gesetze vom Landesamt missachtet werden, so, wie wir es jetzt im Untersuchungsausschuss erfahren mussten, wie soll dann Kontrolle funktionieren? Die Täuscher, Trickser und Tarner im Landesamt werden alles unternehmen, um ihr Handeln zu verschleiern.

Das ist der Kern eines Geheimdienstes, man teilt keine Informationen, sondern sammelt diese exklusiv für sich ganz allein und möglichst unkontrolliert. Nicht nur bei der V-Mann-Führung wurde jedes Stoppschild überfahren, auch die Mittelverwendung erfolgte willkürlich und ohne wirksame Aufsicht und Kontrolle seitens des Ministeriums oder des Parlaments. Alles war in Thüringen offenbar möglich. Dies alles hatte mit dem Schutz der Verfassung rein gar nichts mehr zu tun. Das Gegenteil ist der Fall, Demokratie, Verfassung und Grundrechte wurden gefährdet. Eine Zusammenarbeit mit Polizei und den Staatsanwaltschaften gab es nur als Einbahnstraße; Abschöpfen ja, rechtzeitig informieren, nein.


So fragen wir zu den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwürfen: Was nützen dann die von Ihnen vorgeschlagenen Erweiterungen der Informationsrechte und Informationspflichten, wenn diese in der Praxis nicht wirklich durchsetzbar sind und wenn Verstöße gegen diese Rechte bzw. Pflichten auch nicht sanktioniert werden können, mal abgesehen von den verfassungsrechtlichen Fragen. Für uns bleibt es dabei, etwas, was gefährlich, unkontrollierbar und rechtswidrig agiert, muss nicht besser kontrolliert werden, sondern es braucht eine demokratische, überwachbare und nachvollziehbare Alternative.


(Beifall DIE LINKE)


Um es zu veranschaulichen: Mit Ihren Gesetzentwürfen versuchen Sie wie mit einer Kerze in einen verdunkelten Raum Licht zu bringen. Wir wollen die Vorhänge zurückziehen, die Fenster öffnen und den Mief herauslassen.


(Beifall DIE LINKE)


Zugegeben, die Vorschläge in Ihren Gesetzentwürfen stellen Verbesserungen dar. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte weist in seiner Stellungnahme in der schriftlichen Anhörung darauf hin, dass es durchaus Fortschritte zur derzeitigen Situation gibt, aber wir bleiben dabei, der Systemfehler Geheimdienst in einer Demokratie wird nicht behoben.

Wir sagen, wenn man eine offene Debatte führen will - und so verstehen wir heute auch den Entschließungsantrag der GRÜNEN und wir begrüßen es ausdrücklich, dass hier auch in die Debatte mit weitergehenden Vorschlägen eingegriffen wird -, muss man als ersten Schritt, um eine vorbehaltlose Debatte führen zu können, jetzt gemeinsam hier ein Memorandum, was den Einsatz von V-Leuten des Landesamtes angeht, beschließen. Das wäre für uns ein glaubwürdiger erster Schritt, der deutlich macht, dass wir tatsächlich hier eine ergebnisoffene Debatte in den nächsten Monaten gemeinsam organisieren wollen. Ich vermisse tatsächlich so einen Vorschlag auch in dem von Ihnen vorgelegten Entschließungsantrag.

Wir glauben, das ist die zentrale Frage, an der sich die Glaubwürdigkeit des Parlaments bemisst, wie offen, wie transparent und wie vorbehaltlos sie die Auseinandersetzung um dieses Landesamt in Zukunft führen will.


Ich will noch kurz erwähnen, es gibt durchaus hier auch Kritik an den in den beiden Gesetzentwürfen gemachten Vorschlägen. Wir hatten dazu eine schriftliche Anhörung beschlossen. Ich möchte kurz auf das hinweisen, was der VDJ dort vorbringt. Er zitiert den Staatsrechtler Christoph Gusy, ja nicht gerade jemand, den man im linken Spektrum verortet, und er moniert, dass das geltende Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen des Kontrollgremiums diese parlamentarische Kontrollinstanz ungefähr so ausstattet wie ein Blindenwächter ohne Schwert. Wir sagen, darüber hätte man nachdenken müssen.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist in seiner Stellungnahme auch darauf hin, dass neben der parlamentarischen Kontrolle eigentlich, wenn wir es ernst meinen, auch die exekutive Kontrolle verschärft, verstärkt und effektiviert werden müsste. Das ist, denke ich, eine sehr wichtige und auch nachvollziehbare Forderung. Und die Ereignisse gerade in den letzten Wochen in Thüringen zeigen, dass hier doch Einiges noch im aktuellen Praxistest nicht so läuft, dass man tatsächlich von effektiver exekutiver Kontrolle sprechen kann.

Viele Anzuhörende werfen die Frage auf, warum unser Gesetzentwurf, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Thüringer Gesetz zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neuordnung der Aufgaben zum Schutz verfassungsrechtlicher Grundwerte“, keine Rolle gespielt hat, warum keine Überweisung an den Innenausschuss erfolgte. Sie verweisen in ihren Stellungnahmen auf das Problem, dass damit die Chancengleichheit für die Opposition unterlaufen würde.


Noch ein, zwei Sätze zum Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist auf jeden Fall mehr - ich denke an Themenbereiche, die im Zusammenhang mit dem Landesamt aufgemacht werden -, als sie bisher in ihrem Gesetzentwurf widergespiegelt waren. In der Begründung heißt es, ich zitiere einen Satz: „Wir stehen dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel kritisch gegenüber.“ Wenn das Ausgangspunkt ist für diesen Entschließungsantrag, dann erneuere ich hier noch mal meine Forderung aus den Eingangsworten, dann lassen Sie uns gemeinsam hier ein Memorandum nachrichtendienstlicher Mittel auf den Weg bringen. Dann können wir vorbehaltlos und offen diskutieren. In die Diskussion würden wir auch einbringen die Frage, ob wir nicht mir Ihren Vorschlägen der Eingliederung des Verfassungsschutzes als Abteilung ins Innenministerium ein verfassungsrechtliches Problem haben werden, weil die Thüringer Landesverfassung eine oberste Landesbehörde vorsieht, wie wir sie ja auch durch unser Dokumentations- und Informationszentrum beschreiben. Es wäre eine Frage, die, glaube ich, sehr wichtig wäre zu klären, ob hier nicht die Vorschriften auch aus der Verfassung möglicherweise durch eine reine Eingliederung nicht gerecht werden.


Bei den Stellungnahmen ist darauf zurückzukommen, dass einige sich auch mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben. Es wird an vielen Stellen hingewiesen, dass das Modell einer zivilgesellschaftlichen Dokumentations- und Informationseinrichtung ohne geheimdienstliche Befugnisse auch, nach Aussagen vieler, die keinesfalls im Bereich der LINKEN zu verorten sind, rechtlich möglich ist und unser Vorschlag auch den Rahmenvorschriften und Vorgaben aus Bund und Land gerecht wird.

Ob und wie eine offen und transparent arbeitende Informations- und Dokumentationsstelle mit zivilgesellschaftlichem Ansatz Wirkung erzielt, das wäre tatsächlich auch zu erproben. Das Landesamt hat für uns, oder bleiben wir dabei, als Frühwarnsystem auf jeden Fall versagt.

In Thüringen ist es in der Vergangenheit in nicht wenigen Fällen vorgekommen, dass zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen viel genauere und zutreffendere Information über rechte Aktivitäten und Strukturen hatten und geben konnten als jemals der Verfassungsschutz. Und mit Blick auf den jetzt gerade vorgelegten VS-Bericht für das Jahr 2010 muss ich sagen, da ist diese Einschätzung bestätigt. Insbesondere im Kapitel, Absatz zu braunen Immobilen in Guthmannshausen ist uns schon aufgefallen, dass die Informationen, die hier vom Landesamt aufgeschrieben sind, von anderen erarbeitet wurden und dann, ich sage mal, copy and paste stattgefunden hat.


(Beifall DIE LINKE)


Zum Abschluss ein Zitat aus der Stellungnahme des DGB Thüringen zu den vorgelegten Gesetzentwürfen: „Der Thüringer Verfassungsschutz hat handwerklich und strukturell versagt. Er ist umfassend gescheitert, öffentlich ist er völlig diskreditiert, in Gesellschaft und in weiten Teilen der Politik gibt es keine Vertrauensbasis mehr.

Der VS hat als Staat im Staate agiert. Viele fragen sich, wie konnte einer solchen Behörde der Schutz unserer demokratischen Grundrechte, der FDGO übertragen werden. Aber es ergeben sich weitere Fragen. Wie kann eine wie auch immer gestärkte Parlamentarische Kontrollkommission, die selbst zur Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit, aber auch dem Parlament verpflichtet ist, eine Kontrollfunktion wahrnehmen? Sind die Prinzipien des demokratischen Rechtstaates noch mit Geheimdienstprinzipien vereinbar? Muss ein Verfassungsschutz als Geheimdienst agieren? Ist es nicht die aktive Zivilgesellschaft, die gestärkt ihre eigene Verfassung schützen muss?“

So weit aus der Stellungnahme des DGB Thüringen. Dem ist von unserer Seite nur noch hinzuzufügen: Die Probleme der unkontrollierbaren Verselbständigung der Behördenapparate Landesamt und Bundesamt hat mittlerweile drei Verfassungsschutzpräsidenten ihren Chefsessel gekostet - richtig war das. Wir wissen aber alle gemeinsam hier, das war maximal der Abschluss von Kapitel 1.

Die Bürger wollen, dass das ganze Buch zu NSU-Terror, Behördenversagen, aber auch Schuld von Politik aufgeschlagen wird, und das öffentlich. Daran werden sich alle hier vorgelegten parlamentarischen Vorschläge messen lassen. Aus diesem Grunde lehnen wir die vorgelegten Gesetzesentwürfe ab, werden uns aber bei dem Änderungsantrag von FDP und dem Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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