Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG)

RedenMargit JungSeniorenpolitik

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3900

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, was lange währt, wird gut. Das sagt ein Sprichwort. Das kann man aber leider bei diesem Gesetzentwurf mit dieser Vorgeschichte nun wirklich nicht sagen. Bereits im Jahr 2008 haben wir LINKE einen Gesetzentwurf zur Seniorenmitbestimmung hier in den Landtag eingebracht, 2009 erneut, und wir haben damit eine Forderung aufgegriffen, die seit 20 Jahren inzwischen Seniorenverbände in Thüringen aufmachen und seit 2007 auf den Sozialgipfeln in diesem Haus jährlich wiederholt werden.


Wir haben bis heute darauf gewartet, dass die Landesregierung ihren Entwurf vorlegt, der die Seniorenmitbestimmung ernst nimmt. Leider haben wir umsonst gewartet. Sicher diskutieren wir heute über ein Gesetz, das ältere Menschen in Thüringen betrifft, aber wir diskutieren nicht darüber, wie sie mit ihren eigenen Angelegenheiten tatsächlich mitbestimmen können. Stattdessen werden wir mit diesem Gesetz abgespeist, das von Möglichkeiten und Konjunktiven nur so strotzt, aber eben keinerlei Rechte beinhaltet. Wir dürfen darin lesen, die Kommunen sollen auf freiwilliger Basis zur Bildung von Seniorenbeiräten veranlasst werden oder Landkreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Gemeinden können nach eigener Einschätzung ihrer Leistungskraft Seniorenbeiräte bilden. Wenn es dann also solche Seniorenbeiräte gibt, haben sie ein Anhörungsrecht und sie dürfen Stellungnahmen abgeben. Dort, wo es Beiräte gibt, dürfen sie sich äußern, und wo es keine gibt, weil sie ja nicht verbindlich sind, muss es auch keine Anhörung geben. Was ist denn das für eine demokratische Teilhabe und worin liegt eigentlich die Verbesserung zu dem Status, den wir jetzt in Thüringen haben?

Viel wichtiger für die Landesregierung scheint doch zu sein, dass die Kommunen in diesen Fragen zu nichts gezwungen werden und dass alles nur auf freiwilliger Basis geschieht. In der Pressekonferenz am 17. Januar hat Frau Ministerin Taubert ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Seniorinnen und Senioren keine Mitbestimmungsrechte erhalten. Das einzige, was verbindlich in dem Gesetz geregelt ist, ist der Landesseniorenrat. Aber was steckt wirklich dahinter? Die Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt mit den ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. Aber auch die können wieder freiwillig gewählt werden. Stellen Sie sich vor, das Gesetz erreicht wirklich in diesem Jahr noch seine Wirksamkeit - ich zweifle ja inzwischen langsam daran - dann können in diesem Jahr, im nächsten Jahr Seniorenbeauftragte gewählt werden und dann bildet sich irgendwann, wenn sie denn gewählt sind, ein Landesseniorenrat, der im Hauptbestandteil aus diesen Seniorenbeauftragten besteht. Die vorhandenen Seniorenbeiräte, die Seniorenvertretungen vor Ort, wie werden die eingebunden? Denn der ehrenamtlich gewählte Seniorenbeauftragte soll ja deren Erfahrungen bündeln. Was wird aus dem Landesseniorenrat, wenn diese ehrenamtliche Wahl - es müssen sich ja auch erst einmal Menschen finden, die das dann machen, das stelle ich mir in Landkreisen sehr schwierig vor - nicht erfolgt? Dann gibt es den Landesseniorenrat nicht, er ist ja auch das Ersatzgremium des jetzt vorhandenen Landesseniorenbeirats.


Es ist doch, meine Damen und Herren, längst schon eine Binsenweisheit, dass ehrenamtliche Arbeit und Seniorenbeiräte - die Arbeit mit Senioren in unserem Land ist im Wesentlichen ehrenamtlich - nur dort nachhaltig wirklich wirken kann, wo sie durch hauptamtliche Strukturen unterstützt wird. Im Bereich der Seniorinnen und Senioren ist dies besonders wichtig, da es die Natur des Alterns mit sich bringt, dass immer wieder langjährig aktive Mitglieder in Vereinen und Verbänden und politischen Strukturen ausfallen. Wenn aber wie in diesem Gesetz keinerlei hauptamtliche Unterstützung für die Arbeit vor Ort vorgesehen ist, wenn es keine hauptamtlichen Seniorenbüros, keine hauptamtlichen Seniorenbeauftragten oder auch die Aufgabenübertragung an die Mehrgenerationenhäuser geben soll, die durch den Landeshaushalt zumindest in Teilen gestützt werden, ist das Gesetz kaum das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. Hier hat die Regierung wirklich eine Chance verpasst, mehr Demokratie in Thüringen lebendig werden zu lassen. Besonders bedauerlich ist dies im Europäischen Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen. Gerade jetzt müssten sich die politisch Verantwortlichen Gedanken darüber machen, wie eine Aktivierung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger realisiert werden kann.


Meine Damen und Herren, meine Kritik am Gesetz und die meiner Fraktion ist sicherlich nicht gering. Aber was die Jungen Liberalen in einer Pressemitteilung zum Gesetz von sich gegeben haben, ist aus meiner Sicht unsäglich.

Meine Damen und Herren, wer gesellschaftliche Teilhabe nur in Konkurrenz und im Gegeneinander verstehen kann, hat Demokratie nicht wirklich verstanden.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es ist nämlich keineswegs nur so, dass das Recht der einen das Recht der anderen behindert. Nur weil Seniorinnen und Senioren mehr Rechte bekommen sollen, schließt dies mehr Rechte für Kinder und Jugendliche doch nicht aus, denn nur andersrum wird ein Schuh daraus.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Überall dort, wo wir demokratische Mitbestimmungsrechte einfordern, heißt dies auch, dass sie für alle gelten sollen. Wenn die ältere Generation bei mehr Entscheidungen zu ihren eigenen Belangen eingebunden werden soll, gilt das selbstverständlich auch für die jüngeren Menschen in dieser Gesellschaft.


Das Europäische Jahr nimmt in diesem Sinne nicht nur das aktive Altern in den Blick, sondern auch die Solidarität zwischen den Generationen. Es geht nicht darum, das Ruhebedürfnis Älterer gegen die Kindertagesstätte in Stellung zu bringen, sondern darum, dass jede gesellschaftliche Gruppe die Möglichkeit erhält, ihre eigenen Interessen aktiv zu vertreten. Es geht auch nicht darum, eine Minderheit zu schützen, wie in der Pressemitteilung unsinnigerweise unterstellt wird, auch Kinder und Jugendliche sind zum Glück noch keine verschwindende Minderheit, die besonders geschützt werden muss. Nein, es geht um demokratische Teilhabe und darum, dass Alte wie Junge im gesellschaftlichen Entscheidungsprozess eingebunden werden.

Aber zurück zum Gesetz: Im Gesetz sind Anhörungsrechte verankert, die Möglichkeit, Beiräte einzurichten, Seniorenbeauftragte zu wählen und die Bildung eines Landesseniorenrates. Lassen Sie uns das erneut im Sozialausschuss auch im Vergleich zu unserem Gesetz verbunden mit einer mündlichen Anhörung diskutieren. Vielleicht ergibt sich aus einer solchen Diskussion doch noch der eine oder andere Ansatzpunkt, die demokratische Mitbestimmung und Teilhabe von Seniorinnen und Senioren gerade angesichts des Europäischen Jahres substanziell zu verbessern. Wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird, haben Sie vielleicht einen Haken an dem Punkt im Koalitionsvertrag gesetzt, aber Sie bleiben weit hinter Ihren eigenen Ansprüchen im seniorenpolitischen Konzept zurück. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dateien