Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG)

RedenJörg KubitzkiSeniorenpolitik

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3900

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Herr Gumprecht, danke für den Dank, den Sie uns entgegengebracht haben, dass wir unser Gesetz über ein Jahr im Ausschuss geparkt haben. In der Hoffnung, die Landesregierung wird wirklich Teile unseres Gesetzes aufnehmen und mit einbringen, sind wir enttäuscht worden. Ich kann Ihnen sagen, Herr Gumprecht, das war von unserer Seite das letzte Entgegenkommen. Es wird so etwas bestimmt nicht noch einmal geben.


An Ihrem Gesetzentwurf der Koalition „Seniorenmitwirkungsgesetz“ stimmen eigentlich nur zwei Teilwörter, nämlich „Senioren“ und „Gesetz“. Das Wort „Mitwirkung“ ist gestrichen worden aus dem Gesetz bzw. ist nicht im Inhalt drin. Ich frage mich auch die ganze Zeit, warum führen wir überhaupt Anhörungen durch und welchen Sinn haben Anhörungen? Wenn Sie nämlich der Anhörung gefolgt wären, die es gab bei unserem Gesetzentwurf, da ist nämlich genau das bestätigt worden, was wir in unseren Gesetzentwurf reingeschrieben haben. Warum haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht? Erstens, weil wir diesen Gesetzentwurf über ein Jahr mit Seniorenverbänden, Seniorenvereinigungen beraten haben und diskutiert haben


(Beifall DIE LINKE)


und letzten Endes in unseren Gesetzentwurf deren Ratschläge und deren Wünsche eingeflossen sind. Das ist Fakt erst einmal und das hat die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gezeigt. Davon ist in Ihrem Gesetzentwurf nichts aufgenommen worden. Wir haben das nicht zum Selbstzweck gemacht, sondern weil es die Senioren so wollten und weil es ihr Wunsch war.


Was uns hier suggeriert wird, wir würden Vorgaben machen, wir würden sagen, es muss so sein. Klar brauchen wir für demokratische Mitwirkung auch politische Spielregeln und die wollen wir mit dem Gesetz schaffen. Wir haben nicht gesagt, wir wollen Seniorenbeiräte und Seniorenvertretungen in allen Städten und in allen Dörfern haben. Wir haben gesagt, wir brauchen Seniorenvertretungen und Seniorenbeauftragte in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen


(Beifall DIE LINKE)


und in anderen Kommunen kann es sein. Auch wir hatten das Wort „kann“ drin, nämlich, was unterhalb der Kreise und der kreisfreien Städte ist. Tun Sie hier nicht so, als wenn wir hier alles vorgeben und diktieren wollten. Das, was Sie jetzt fabrizieren mit Ihrem Gesetzentwurf, wird in Zukunft Seniorenmitbestimmung nach Kassenlage der jeweiligen Landkreise und Kommunen sein. Nichts weiter wird dieses Gesetz sein. In Ihrem Gesetzentwurf ist gerade mal eine hauptamtliche Stelle vorgesehen. Das war bei unserem Gesetzentwurf anders, wir wollten Seniorenbeauftragte in den Kreisen und kreisfreien Städten haben, weil es eine Erkenntnis ist und weil es so sein muss, dass ehrenamtliche Strukturen eine hauptamtliche Unterstützung brauchen, das nicht nur mit einer Stelle im Land, sondern das brauchen wir auch in den Regionen und in den Landkreisen.

Wenn Sie jetzt sagen, Seniorenbeiräte und Seniorenvertretungen gibt es schon und die leisten ihren Beitrag, das ist nicht zu bestreiten. Aber ich sage das ketzerische Wort, zum größten Teil haben sie trotzdem gegenüber den Stadträten, gegenüber den Kreistagen, Gemeindevertretungen nur eine Alibifunktion, weil sie nämlich kein Mitbestimmungsrecht haben. Weil ihre Vorschläge durch den Kreistag oder durch die Stadträte aufgenommen werden können, aber nicht müssen.


Wir hatten schon in der letzten Legislaturperiode eine Änderung der Kommunalordnung eingebracht, wo nämlich genau geregelt wird, welche Aufgaben und Rechte haben Beiräte. Aber das ist damals in diesem Hohen Haus auch abgelehnt worden.

Was die Frage betrifft, unser Gesetzentwurf kostet Geld. Das ist richtig, das haben wir nie bestritten. Wir haben aber auch als LINKE in die Haushaltsdebatte für den Haushalt 2012 dazu einen Änderungsantrag eingebracht und hatten unseren Gesetzentwurf finanziell untermauert.


(Beifall DIE LINKE)


Jawohl, Mitbestimmung und Demokratie kostet auch Geld, das ist nun mal so. Wo ich jetzt ganz erschüttert bin, ist - muss ich auch den Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN sagen -, dass hier ein Generationskonflikt aufgemacht wird, der eigentlich gar nicht vorhanden ist. Hier wird dann diskutiert, die Senioren bekommen eventuell mehr Rechte als die junge Generation und dergleichen mehr. Ich sehe das nicht. Weil z.B., ich sage das auch bewusst, Großeltern wissen genauso oder leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Familien. Das ist so ein Zusammenwirken der Generationen. Und die Älteren verfügen über Lebenserfahrung, von der die Jugend Nutzen haben kann.


Zum anderen muss ich sagen, zumindest, was die Mitbestimmung der jungen Generation betrifft, mit den Jugendhilfeausschüssen, die beschließende Ausschüsse sind in den kommunalen Organen, da haben wir schon ein Gremium, wo die Jugend mitbestimmen kann. Das ist ausbaufähig, das will ich überhaupt nicht abstreiten.


(Beifall DIE LINKE)


Aber auf der Seniorenebene haben wir das noch nicht. Deshalb, wie gesagt, reden Sie in unseren Gesetzentwurf nicht was rein, was nicht drinsteht. Und das, was die Regierung heute vorgelegt hat, ist forstwirtschaftlich gesprochen, eine dürre Fichte. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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