Thüringer Seniorenmitwirkung aktiv gestalten und weiter ausbauen
Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6152
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal herzlichen Dank an die Staatssekretärin für den Bericht. Ich will es an den Anfang setzen: Thüringen ist natürlich ein Land, wo sich Seniorinnen und Senioren wohlfühlen, wo sie gern leben, vor allen Dingen auch im ländlichen Raum bei all den Problemen, die wir durchaus zu bewältigen haben.
(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will die Ergebnisse der Evaluation, die Frau Staatssekretärin genannt hat, gar nicht wiederholen. Wir wissen alle, dass das Gesetz durchaus eine positive Wirkung in vielen Bereichen entfaltet hat. Die Zahlen, die sie genannt hat, haben belegt, dass sich natürlich viele Kreise, viele Städte nach wie vor sehr schwertun, die Seniorenmitwirkung durch Seniorenbeauftragtenwahlen, durch die Stärkung von Seniorenbeiräten in den Kommunen voranzubringen. Wir haben gestern gemeinsam die Gesetzesinitiative über das Landesprogramm für das solidarische Zusammenleben der Generationen auf den Weg gebracht. Dort sagt der Landesseniorenrat sehr deutlich, dass er sehr froh ist, dass er in einem breiten Konsens genau in diesen Prozess eingebunden ist, um auch die Ergebnisse der Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes einfach noch mal auf den Weg zu bringen. Natürlich ist die Ausgestaltung des Gesetzes sehr unterschiedlich. Eines muss man ganz deutlich feststellen, dass in vielen Gesprächen, die auch ich geführt habe, die Seniorinnen und Senioren nicht nur die Mitwirkung wollen, sondern sie wollen die Mitbestimmung vor Ort, weil es eben überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass die Vorschläge, die Anregungen, die ehrenamtlich gemacht werden in den Kommunalparlamenten, in den kommunalen Gremien aufgenommen und umgesetzt werden. Genau das hat auch die Evaluation des Gesetzes ergeben. Es gibt natürlich auch noch andere Dinge, die wir dabei mit bereden müssen. Es gibt natürlich auch die Anregung vor Ort, dass man in kleineren Städten zusammengefasste Gremien von Behindertenbeiräten und Seniorenbeiräten bilden könnte. Ich muss ganz ehrlich sagen, darüber muss man diskutieren, ich weiß nicht, ob das unbedingt sinnvoll ist, aber wenn es die Vorschläge vor Ort gibt zur Mitwirkung, zur Gestaltung vor Ort, dann sollte man sich aus meiner Sicht keinem Ansatz verschließen.
(Beifall DIE LINKE)
Ein Kritikpunkt des Gesetzes ist, dass das Vorschlagsrecht ausschließlich von Seniorenorganisationen kommen kann. Auch darüber muss man reden. Gerade in Dörfern, in Gemeinden sind natürlich auch Traditionsvereine, andere Vereine vor Ort tätig, die durchaus auch für Senioren Arbeit leisten. Das findet ja nicht immer in den Wohlfahrtsverbänden oder anderen Seniorenverbänden statt und darüber muss man natürlich bei dem evaluierten Seniorenmitwirkungsgesetz oder Mitbestimmungsgesetz das dann einfach noch mal auf die Tagesordnung setzen. Es hat sich aus unserer oder aus meiner Sicht auch nicht bewährt, dass die Satzungen in jedem Falle so vorgegeben werden, wie sie sind, aber ich denke, durch das Landesprogramm des solidarischen Zusammenlebens ist die Mitwirkung auch vor Ort auf eine völlig andere Stufe gestellt worden, auch für die Seniorinnen und Senioren.
Ich will noch was zum Haupt- und Ehrenamt in diesem Bereich sagen. Ich glaube, ehrenamtliche Mitwirkung funktioniert dort am besten – und auch das haben die Befragungen, denke ich, ergeben –, wo auch Hauptamt irgendwo zur Verfügung steht, vor allen Dingen für den ganzen Aufwand der Verwaltung. Wenn Einladungen zu den Gremien geschickt werden müssen, muss es natürlich vor Ort auch jemanden geben, der das für das Ehrenamt mit übernimmt. Das funktioniert sehr gut in Städten, aber im ländlichen Raum haben wir da durchaus Defizite, wo wir miteinander noch mal diskutieren müssen, wie man denn die Mitwirkung im ländlichen Raum noch besser gestalten kann. Die Vorschläge diesbezüglich sind, dass es eine hauptamtliche Unterstützung gibt. Ich bin schon der Meinung, dass das neue Programm auch dafür die entsprechenden Strukturen schaffen könnte.
Ich will die Ausführungen gar nicht ausweiten. Ich will noch was einfach sagen zu Ihrem Antrag, was den Seniorenbericht angeht. Herr Malsch hat vorhin gefragt, ob man so einen Antrag braucht. Also, Frau Holzapfel, eigentlich brauchen wir nicht die Aufforderung, dass die Landesregierung einen Seniorenbericht vorzulegen hat. Der Seniorenbericht, den auch Sie mit zu verantworten hatten, ist im Juli 2014 redaktionell auf den Weg gebracht worden. Ich glaube, wir hatten ihn dann im September, kurz vor der Wahl. Und im Gesetz steht: alle fünf Jahre. Ich weiß, dass auch im Gesetz steht: beginnend mit 2013. Aber die Verschiebung auf 2014 hat jetzt die Landesregierung natürlich auch nicht zu verantworten und da kann man durchaus auch zur Kenntnis nehmen, dass der Punkt eigentlich überflüssig ist, und trotzdem werden wir dem zustimmen, weil er im Gesetz steht, und er wird natürlich, wie Frau Staatssekretärin ausgeführt hat, auch eingehalten. Aber der letzte Abschnitt in Ihrer Begründung, der ärgert mich wirklich sehr. Da schreiben Sie – und ich zitiere –: „Es war, ist und bleibt Ziel der CDU, die älteren Menschen unseres Landes bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Formulierung ihrer politischen Vorschläge ernst zu nehmen, sie zu unterstützen und damit Thüringen auch weiterhin für die ältere Generation anziehend und liebenswert zu gestalten.“ Richtig, hier sind wir voll bei Ihnen. Aber vor Ort findet das nicht statt. Ich kann Ihnen – zum Beispiel Wartburgkreis – ganz viele Beispiele nennen, wo gerade die Vertreter der CDU vor Ort die Bildung von Seniorenbeiräten, die Wahl von Seniorenbeauftragten ablehnen. Der Wartburgkreis ist ein Beispiel dafür; das kann ich Ihnen auch zeigen, wie das immer wieder seit Jahren passiert. Daher fordere ich Sie dann auch einfach auf, dass Sie als Landespolitiker vor Ort durchaus mitwirken – Sie sind ja alle kommunal vertreten –, damit diese Beiräte vor Ort erst mal existieren, dass die Seniorenbeauftragten auch gewählt werden vor Ort und dass dadurch natürlich auch der Transport auf Landesebene in einen Landesseniorenrat Wirkung finden kann. Wenn die Vertreter der CDU das auch vor Ort massiv blockieren und mit ihren Mehrheiten dieses Gesetz aushebeln, dann kann es natürlich auch die Wirkungen entsprechend nicht so gestalten. Wir werden dem Antrag die Zustimmungen geben, also dem Punkt II, und sind nicht Meinung, dass wir momentan den Antrag an den Ausschuss überweisen müssen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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