Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4297

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister, ich freue mich auch auf die Diskussion im Ausschuss zu einem Thema, das ja sehr abstrakt scheint, aber von den nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, selbst alle Gäste, die unser Land besuchen, betroffen sind.


Sie haben schon darauf hingewiesen, worin das Erfordernis besteht, dass wir hier das Gesetz jetzt neu fassen. Eine wesentliche Neuerung ist tatsächlich - darauf sind Sie auch eingegangen, Herr Minister, jetzt bei der Einbringung -, dass die Leitvorstellungen zur Landesentwicklung jetzt Gesetzescharakter bekommen sollen. Das ist natürlich der Bereich, wo wir den größten Diskussionsbedarf sehen. Ich will hier, weil wir uns in der ersten Lesung befinden, nur ganz stichwortartig auf diese Spannungsfelder, die sich aus unserer Sicht darstellen, hinweisen, denn wir wollen dann in der Ausschussberatung das vertiefen, aber damit Sie sich, Herr Minister Carius, schon mal darauf vorbereiten können, wo wir mit Ihnen sehr gern in Dialog treten möchten. Wie wir Sie kennen, nehmen Sie diese Herausforderung gern an.


Wir sehen einen Widerspruch in den Leitlinien 7 und 8. Dort geht es um eine bedarfsgerechte wirtschaftliche Infrastruktur, die Sie als Leitziel formulieren, und im darauffolgenden Punkt verweisen Sie aber auf den Grundsatz, dass mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll. In dem Zusammenhang komme ich nicht umhin, noch einmal auf unseren Gesetzentwurf hinzuweisen. In jüngster Vergangenheit hatten wir den, wo wir ein Verbot der Nettoneuversieglung von Flächen festgeschrieben haben wollten, also das heißt, bei Bauvorhaben, wenn dort weitere Flächen versiegelt werden, sollte der Investor verpflichtet werden, an anderen Stellen, also ähnlich wie bei den Ausgleichsmaßnahmen für Investitionen, Flächen zu entsiegeln. Sie als Fachminister und ihr Ministerium haben sich damals dagegen ausgesprochen. Hier sehen wir jetzt ein Spannungsfeld, weil Sie einerseits sagen, Grund und Boden ist eine wertvolle Ressource, damit müssen wir sparsam umgehen, keine weitere Flächenversiegelung, anderseits reden Sie aber sehr abstrakt über die weitere Sicherung einer wirtschaftsnahen Infrastruktur. Das wollen wir also mit Ihnen diskutieren und werden unseren Gesetzentwurf, zumindest den Inhalt dieses Gesetzentwurfs, dann noch einmal zur Diskussion stellen.


Eine weitere Zielstellung ist der Abbau von Rohstoffvorkommen. Da sollen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Auch hier verweisen wir auf die aktuellen Diskussionen, beispielsweise die unkonventionelle Erdgasförderung, dass es nicht Ziel von Landesplanung sein kann, alle im Land vorhandenen Rohstoffe zu fördern nach dem Grundsatz „Koste es, was es wolle“, sondern da sollten wir auch im Landesentwicklungsplan bei diesen Leitlinien ganz konkrete Grenzen ziehen. Schließlich formulieren Sie im Punkt 11 dieser Grundsätze, dass verbundene Energienetze eines der Zielstellungen sind. Das wollen wir anders formuliert haben. Wir wollen deutlich sagen, wir sind für dezentrale Energieproduktion und Verbrauch möglichst am Ort der Produktion.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das muss ein Ziel der Landesplanung sein und so, wie Sie es formuliert haben, ist das letztlich eine Legitimation solcher umstrittener Vorhaben wie der 380-kV-Leitung. Das hat aber gestern eine Rolle gespielt.


Ich möchte kurz die Punkte benennen, die uns in Ihrem Gesetzentwurf fehlen, was die Leitlinien betrifft. Uns fehlt natürlich der Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit und der Inklusion. Wenn wir schon auf die demografische Entwicklung reagieren wollen, dann dürfen diese zwei wichtigen Punkte als Leitlinien nicht fehlen. Sie sind nicht einmal namentlich benannt. Wir wollen den Verbrauch von Ressourcen senken, also wir müssen weg von dem jetzigen Niveau des Ressourcenverbrauchs. Wir wollen einen ausgewogenen Mix dezentral erzeugter und genutzter regenerativer Energien und dort den Vorrang, darauf hatte ich schon verwiesen. Wir sind davon überzeugt, dass beim Beteiligungsverfahren wir die Fristen verlängern müssen. Es gibt ein hohes Bedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern, sich in die Planungsverfahren einzumischen. Da sind die bisherigen Fristen vielleicht für Behörden ausreichend, aber Sie müssen Verständnis haben, dass Bürgerinnen und Bürger sich erst dem Sachverstand und der Materie zuwenden müssen. Sie müssen erst Menschen finden, die mit ihnen bereit sind, diese komplizierten Planungsunterlagen zu studieren und da sind die jetzigen Fristen nicht ausreichend. Wer wirklich Bürgerbeteiligung will, darf es hier nicht an den Fristen scheitern lassen. Dabei wollen wir keine Ausuferung von Fristen, aber ein ausgewogeneres Verhältnis. Da werden Sie Verständnis haben, da haben wir einen Gesetzentwurf, wir wollen natürlich, dass das Landesentwicklungsprogramm im Landtag zustimmungspflichtig ist.


(Beifall DIE LINKE)


Da ist es jetzt bedauerlich, dass Herr Voß nicht mehr da ist, weil er hat vorhin beim Gesetzentwurf der FDP zur Entbürokratisierung verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, weil wir etwas zu sehr aus dem Bereich der Legislative in die Hände der Exekutiven übergeben. Was schlagen Sie uns hier vor? Dass wir - zumindest was die Landesplanung angeht - nach Hause gehen dürften. Weil wir schätzen eine ganz abstrakten Rahmen und das eigentlich interessante Steuerungs- und Planungsinstrument, nämlich das Landesentwicklungsprogramm, das wollen Sie ganz allein machen. Das wollen wir nicht, Herr Minister, da wollen wir mitreden.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben hier nur gnädigerweise formuliert, Sie geben es uns zur Kenntnis und wir dürfen sogar was sagen, eine Stellungnahme dürfen wir abgeben. Nein, Sie haben Verständnis, wir wollen mit Ihnen in den Dialog treten. Deswegen werden wir auch da noch einmal unsere Forderungen aufmachen, dass das Landesentwicklungsprogramm zustimmungspflichtig ist durch den Thüringer Landtag und nicht nur, dass wir eine Stellungnahme abgeben dürfen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eine Anmerkung zu den Zielabweichungsverfahren. Auch da bin ich noch einmal bei den Grundsätzen, die Herr Dr. Voß heute Vormittag schon formuliert hat, die ich teile, was die verfassungsrechtlichen Bedenken betreffen. Nur damit jetzt auch die Öffentlichkeit weiß, wo wir unsere Bedenken haben, möchte ich das aus dem Gesetzentwurf noch einmal zitieren - muss ich das jetzt fragen, Frau Präsidentin, das ist ja eine Drucksache?



Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Sie dürfen natürlich zitieren.



Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Gut. Ich zitiere dann, das ist der § 11: „Die Anträge auf Abweichung von Zielen der Raumordnung im Landesentwicklungsprogramm ist bei der obersten Landesplanungsbehörde zu stellen.“ Die entscheiden dann - also die obersten Landesbehörden, ohne Beteiligung des Landtags -, ob wir von den Zielen, die wir hier im Gesetz formulieren, abweichen können. Das kann nun nicht sein. Da sollten Sie, Herr Carius als Fachminister für die Landesplanung, noch einmal mit Herrn Voß in den Dialog treten. Ich glaube, der hat die Grundsätze, die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Ermächtigung heute Vormittag beim Antrag der FDP aus meiner Sicht sehr überzeugend dargelegt.


Wir sehen also hier demokratische Defizite, was die Mitwirkungsrechte des Landtags betreffen. Auch da ist es üblich, wenn wir Grundsätze formulieren, wollen wir auch beteiligt werden, wenn von diesen Grundsätzen abgewichen wird. Das dürfen dann nicht nur Landesbehörden machen. Da kann man ja ein Verfahren finden, das nicht unbedingt das Plenum beteiligt werden muss, es kann z.B. auch ein Ausschuss beteiligt werden. Das ist ja durchaus zulässig. Aber beteiligt heißt nicht nur, dass Sie uns informieren, sondern wir wollen also mit Ihnen - das sage ich noch einmal - in den Dialog treten.


Eine abschließende Bemerkung, das betrifft die Zusammensetzung der Planungsversammlung. Da bleiben wir bei unserer Kritik, dass die Zusammensetzung der Planungsversammlung zu sehr verwaltungslastig ist. Ich will noch einmal darauf verweisen: Die Landkreise bis 80.000 Einwohner, also z.B. der Landkreis Hildburghausen, entsenden zwei Vertreter, davon ist der Landrat ein geborenes Mitglied und für den zweiten Sitz hat der Kreisverband des Gemeinde- und Städtebundes das Vorschlagsrechts. Das ist also ein Bürgermeister. Da ist die Vertretung überhaupt nicht beteiligt und von Bürgerinnen und Bürgern ganz zu schweigen. Selbst Landkreise über 120.000 Einwohner, davon haben wir nicht mehr so viele, entsendet ganze vier Vertreter in die Planungsversammlung und auch dort ist der Landrat gesetzt und der Gemeinde- und Städtebund hat auch ein Vorschlagsrecht, so dass maximal zwei Vertreter aus dem Kreistag noch entsendet werden können oder eben sachkundige Bürgerinnen und Bürger. Über dieses Verhältnis sollten wir noch einmal diskutieren.


Ich betone es noch einmal abschließend: Diese Planungsvorhaben sind von starkem Interesse und Sie erleben das immer an den konkreten Beispielen hier in Thüringen, wenn es um konkrete Maßnahmen geht, wie sehr Bürgerinnen und Bürger sich dort einmischen müssen. Darauf müssen wir reagieren und dürfen nicht mehr bei diesen Gremien an einer Institutionierung festhalten, die vor 30 Jahren vielleicht noch sachgerecht war. Sie schreiben das jetzt immer weiter fort. Da müssen wir auf die neuen Bedürfnisse und auch Erwartungshaltungen von Bürgerinnen und Bürgern abstellen und müssen die Planungsversammlung öffnen für die Vertretungen, aber auch tatsächlich für Interessenvertreter von Bürgerinteressen, da gibt es eine breit aufgestellte Vereins- und Institutionsstruktur, auf die man dort zurückgreifen kann. Das sind Dinge, da wollen wir den Dialog mit Ihnen führen im Ausschuss und abschließend hat Herr Minister die Freude und ist auch auf unserer Seite. Danke.

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