Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4297
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Landesplanung ist sperrig, dementsprechend ist es auch in gewisser Hinsicht dieser Gesetzentwurf. Landesplanung geht aber alle an. Wenn ein Ort einer Region überplant ist, dann werden alle, die im Ort wohnen, die Auswirkung ganz konkret zu spüren bekommen. Deshalb kann man Landesplanung auch nicht nur Fachleuten überlassen, sondern die Einwohnerinnen und Einwohner müssen selbst über ihre Vertreter, die sie sich gewählt haben, die Landesplanung vornehmen.
Für meine Fraktion ist diese Art der Selbstbestimmung und Selbstverwaltung ein hohes Gut. Aus diesem Grund haben wir zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag mit drei Punkten vorgelegt. In Punkt 1 wollen wir eine Beratung und Beschlussfassung des Landesentwicklungsprogramms, das heißt der entsprechenden Verordnung im Landtag. Diesen Antrag müssten Sie eigentlich kennen, den hat meine Fraktion schon einmal vorgelegt. Es ist ja jetzt so, dass das Landesentwicklungsprogramm zukünftig sogar die Regionalpläne überschreiben darf, also überfährt. Damit ist unsere Forderung umso wichtiger.
In Punkt 2 wollen wir ein Zielabweichungsverfahren, das den Kommunen mehr Möglichkeiten gibt, im Konfliktfall ihre Interessen einzubringen. Um zu erklären, wie sich der jetzige § 11 - Zielabweichungsverfahren - praktisch auswirkt, möchte ich mit Ihrer Erlaubnis die Ingenieurkammer Thüringen zitieren, weil die mir aus der Seele gesprochen haben. In der Zuschrift 5/1122 der Ingenieurkammer Thüringen heißt es: „In § 11 wird festgesetzt, dass im Fall der Nichtherstellung des Einvernehmens die oberste Landesbehörde in eigener Vollkommenheit entscheidet. Damit hebelt sie im Konfliktfall die Voten der unteren Institutionen aus. Ist das wirklich so gewollt?“ Besser hätte ich es nicht ausdrücken können und ich muss auch sagen, so wie ich die Landesregierung kenne, ist das genauso gewollt. Da haben wir uns Gedanken gemacht, wie man es organisieren kann, wenn bei einem Zielabweichungsverfahren, bei dem kein Einvernehmen hergestellt werden kann, verfahren werden kann. Unsere Antwort ist, dass dann ein für diese Angelegenheit zuständig gemachter Senat am Thüringer Oberverwaltungsgericht nach einem Gütetermin mit den Betroffenen entscheidet.
3. wollen wir mehr Vertreter aus den Kommunen in die Landesplanungsgemeinschaften entsenden. Hier greifen wir eine Forderung der Planungsgemeinschaft Mittelthüringen auf und präzisieren diese noch, so dass die Fraktionen der entsendenden Räte ein Vorschlagsrecht nach d´Hondt haben. So werden die Bürgerinnen und Bürger besser in die Lage versetzt, ihre Anliegen in die regionale Planungsgemeinschaft einzubringen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich bin mir bewusst, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf gegenüber dem alten Gesetz dieses Anliegen schon verbessert hat, aber ausreichend ist es aus unserer Sicht nicht.
Zu den anderen Änderungsanträgen: Zur FDP, da können wir zustimmen mit den Fristen. Eine Verschleppung der Genehmigungen oder eine Nichtbearbeitung ist nicht hinzunehmen. Die Planungsgemeinschaften machen sich viel Arbeit und da muss das auch genehmigt werden.
Zu dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu den vielen Punkten, da können wir im Prinzip in allen Punkten mitgehen, das machen wir auch, aber einfach wie in D. und E. dargestellt, das Wort „nachhaltig“ zu streichen wirkt auch ein bisschen lächerlich, aber geschenkt. Eigentlich müsste man bei Punkt F. tiefer diskutieren, Planung im Untergrund, weil es da das Bergrecht tangiert. Das ist jetzt nicht mehr möglich, aber im Endeffekt ist es ein guter Einstieg und deswegen werden wir zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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