Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4649
Herr Präsident, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 98. Sitzung am 02.11.2017 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 3. November 2017 und in seiner 39. Sitzung am 7. Dezember 2017 beraten. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. An der Anhörung haben sich 19 Anzuhörende beteiligt – von Krankenkassen über Tumorzentren, Krankenhäuser bis zu niedergelassenen Onkologen. Die Anzuhörenden haben den Gesetzentwurf durchweg positiv bewertet. Von allen Anzuhörenden war zu lesen, dass ein Krebsregister für die onkologische Versorgungsforschung und die Steuerung der Prävention und Früherkennungsleistung sowie für die Überprüfung der Effektivität innovativer Therapieoptionen unerlässlich ist. Kritisch gesehen wurde die Meldepflicht von vier Wochen, was durchaus ein sportliches Ziel ist. Aber im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit konnte eindeutig auch dargelegt und herausgearbeitet werden, dass die Meldefrist/die vierwöchige Frist für die Meldung an das Klinische Krebsregister Thüringen nach § 4 Abs. 1 mit der gleich langen Frist für die Meldung der epidemiologischen Daten an das Gemeinsame Krebsregister zusammenhängt. Eine Verlängerung der Frist im Thüringer Krebsregistergesetz würde dann zu zwei getrennten Meldungen führen, die durch die meldepflichtigen Ärzte bzw. die meldepflichtigen Einrichtungen durchgeführt werden müssten. Das würde eine Doppelbelastung sowohl für die Ärzte als auch für die Einrichtungen bedeuten. Insgesamt hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit mit großer Mehrheit für diesen Gesetzentwurf gestimmt und empfiehlt mit großer Mehrheit die Annahme des Gesetzes. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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