Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - Bilanz nach einem Jahr 1/2
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2670 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich weiß nicht, wie oft ich hier an diesem Rednerpult zu dem Thema schon geredet habe. Man kann deutlich sagen, wäre die Häufigkeit der Debatte schon ein Beweis für die Qualität von Politik, wie gut sähe es dann im Bereich der thüringischen Kindertagesstättenbetreuung aus. Häufig haben wir hier im Landtag darüber diskutiert. Aber das Thema wird jetzt gerade auch außerhalb des Parlaments sehr zahlreich diskutiert und nicht so, lieber Herr Merten, wie Sie es im Bericht dargestellt haben, weil die Problemstellungen im Land natürlich entsprechend diskutiert werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Antrag eingereicht. Nach einem Jahr der Verabschiedung liegen uns leider heute die Zahlen der Statistik von einem Jahr Inkrafttreten überhaupt noch nicht vor. Auch in Ihrem Monitoring-Bericht sind die aktuellen Zahlen vom 1. März 2011 leider immer noch nicht berücksichtigt. Wir sagen klar, das das Kindertagesstättengesetz in Thüringen ist ein Gesetz, was uns weit vorangebracht hat. Sie haben ja heute in Ihrem Bericht dargestellt, Herr Merten, was das Gesetz alles kann. Sie haben sehr wohl dargestellt, dass wir aufgrund des Gesetzes an der Spitze in Deutschland stehen, beim Personalschlüssel aber bitte nicht. Da sind wir bei Weitem nicht an der Spitze, da liegen wir im hinteren Mittelfeld, so will ich es mal bezeichnen, und das ist statistisch auch nachweisbar. Aber darauf will ich gar nicht eingehen, weil ich denke, durch die zusätzlichen Personalstellen, die wir geschaffen haben und die ja auch in Thüringen inzwischen spürbar sind, haben wir schon einen Qualitätssprung im Prinzip erreicht. Ich möchte gern an dieser Stelle auf ein paar Fakten einfach eingehen, die wir bei der Verabschiedung des Gesetzes vor allen Dingen der Landesregierung mit auf den Weg gegeben haben. Ich will erinnern, meine Fraktion hat zur Verabschiedung des Gesetzes noch einen Entschließungsantrag gestellt und da bin ich auch schon beim Hauptproblem nach einem Jahr Inkrafttreten. Wir haben in dem Entschließungsantrag gefordert, dass die Elterngebühren nicht aufgrund des Kita-Gesetzes steigen und aufgrund der Haushaltsarchitektur, so haben wir es bezeichnet, im Prinzip die Kommunen diese Gelder, die theoretisch - und da stimme ich Ihnen zu, Herr Merten - bei den Kommunen ankommen, aber eben praktisch nicht für das Kita-Gesetz ankommen, auf die Eltern abgewälzt werden, dass die Elterngebühren in Thüringen steigen.
Eines der Zielsetzungen des Kita-Gesetzes war es, dass wir die Unterschiede im Land Thüringen zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen, zur Qualitätssicherung für die Kinder - also am Ende geht es ja im Kita-Gesetz um die Kinder - im Prinzip erreichen wollen. Das haben wir nicht erreicht. Nach einem Jahr sind die Unterschiede in Thüringen größer geworden. Wir haben Kommunen, die erheben keine Elterngebühren und wir haben Kommunen, die erheben bis zu 500 € Elterngebühren. Und da, lieber Herr Merten, das muss man ganz deutlich sagen, setzt für mich die Nichtverantwortung, dass Sie sich da überhaupt nicht reinhängen, ein. Sie sagen ganz deutlich bei den Elterngebühren, das ist Sache der Kommune. Wenn wir aber von unserem Standpunkt ausgehen - und den will ich gerne hier noch mal sagen -, dass Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen sind, dass wir in Thüringen einen Bildungsplan von 0 bis 10 Jahren haben, dann muss man die Kindertagesstätten auch in die Systematik der Bildung einordnen
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und damit gehören diese Gelder einfach in den Haushalt Ihres Ministeriums und müssen als Zweckbindung an die Kommunen ausgereicht werden. Ich könnte das an vielen Kommunen darstellen, dass die Gelder, die über die Schlüsselzuweisungen ausgereicht werden - Sie haben jetzt gerade wieder gesagt, 41 Mio. mehr für Betriebskosten, ich kann Ihnen auch an meiner Kommune darstellen, dass überhaupt keine Betriebskosten mehr weiter gereicht werden, weil die Lage der Kommune so ist, wie sie ist und am Ende Ihr Landesverwaltungsamt Kommunen auch auffordert, Elterngebühren drastisch zu erhöhen. Da sage ich, das kann es am Ende nicht sein.
(Beifall DIE LINKE)
Da fordern wir Ihre Verantwortung ein, dass diese Unterschiede aufhören. 2.000 neue Stellen sind noch nicht überall geschaffen, aber sollen ja geschaffen werden, das bedeutet vor allem mehr Vor- und Nachbereitungszeit. Auch da, muss ich sagen, sieht es sehr unterschiedlich aus. Sie haben eine positive Bilanz gezogen bei der Fachberatung. Ja, ich gebe Ihnen recht, es ist in einzelnen Kommunen, Landkreisen positiv, aber wir haben genauso viele Kommunen, die das Geld momentan noch nicht sach- und fachgerecht ausgeben, so will ich es mal bezeichnen, wo die Fachberatung gar nicht eingerichtet ist, wo im Prinzip Stellen noch nicht einmal ausgeschrieben sind und im Prinzip die ganze Frage der Qualitätssicherung überhaupt noch nicht greift. Da frage ich mich wirklich, wie Sie das mit einem Arbeitskreis, wie Sie es geschildert haben, richten wollen. Der Arbeitskreis wird sich mit den Fachberaterinnen beschäftigen, die da sind. Was passiert in den Kreisen und Städten, wo die Fachberatung überhaupt noch nicht installiert ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich erinnere sehr gern an die Fragen, die die LIGA stellt. Also die Forderung der LIGA, die wir hier in das Gesetz noch eingebaut haben in letzter Minute, die ist überhaupt nicht umgesetzt, dass freie Träger in den Fragen entscheiden können, wie sie die Fachberatung entsprechend umsetzen können. Wir haben kleine Probleme bei der Umsetzung des Kita-Gesetzes, nur was alleine die Gestaltung der Dienstpläne angeht. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass der Thüringer Landeselternverband sich genau da auf den Weg gemacht hat, die Leiterinnen, die Einrichtungen, die Erzieherinnen zu schulen, aber es ist eigentlich nicht Aufgabe des Landeselternverbandes, Schulungen durchzuführen für die Umsetzung des Kita-Gesetzes. Das, glaube ich, ist eigentlich die Aufgabe von Fachberatung.
Der Rechtsanspruch ab einem Jahr ist in vielen Gemeinden und vielen Städten umgesetzt. Das ist was ganz Positives, das will ich auch noch einmal ganz deutlich sagen. Da sind wir wirklich Spitzenreiter in Deutschland. Das stellt natürlich einen wichtigen Meilenstein dar zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir haben natürlich bei der Umsetzung dieser Aufgabe in den einzelnen Kommunen mit Räumlichkeiten Nachholbedarf, aber da sage ich, da haben wir auch noch zwei Jahre Zeit, um das entsprechend umzusetzen, dass wirklich in jeder Gemeinde oder dort, wo es die Eltern wünschen, dieser Rechtsanspruch umgesetzt wird.
Wo wir als LINKE überhaupt nicht zufrieden sind - und da widerspreche ich Ihnen ausdrücklich, Herr Merten -, ist die Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes, was die Frage der Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung angeht. Da haben wir eine völlig andere Auffassung, was die Frage der Umsetzung angeht, denn dieser Teil des Kita-Gesetzes wird sehr langsam, will ich mal sagen, umgesetzt und das alte Gesetz hat sich da schon sehr durchgesetzt. Ich will Ihnen das auch an einem Beispiel beweisen: Auf Ihrer eigenen Homepage - und das finde ich nach einem Jahr Kita-Gesetz schon, ich will nicht sagen ein Skandal, aber sehr merkwürdig zumindest - stehen Hinweise zur Bedarfsplanung und zur Umsetzung vom Dezember 2007. Also Sie beschreiben, wenn Eltern sich das anschauen, das alte Kita-Gesetz auf Ihrer Homepage. Da steht zum Beispiel, dass die Bedarfsplanung im Kalenderjahr aufgestellt wird. Das ist alles überhaupt nicht mehr so nach dem neuen Kita-Gesetz. Dort stehen unter anderem auch die Plätze für die integrative Förderung, die wir in dem jetzigen Kita-Gesetz ganz anders gestaltet haben, dass wirklich behinderte Kinder mit nicht behinderten Kindern in Vorbereitung auf die Schule gemeinsam Bildung erzielen können, gemeinsam lernen und spielen. Das ist bei Weitem in der Frage überhaupt nicht umgesetzt.
Elternmitwirkung gestärkt: im Gesetz ja, in der Praxis nicht, ganz deutlich nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Viele Elternvertretungen vor Ort kämpfen mit der Bürokratie, kämpfen damit, dass man eigentlich das überhaupt nicht will. Wie gesagt, die Einschätzung des Ministeriums kann ich nicht teilen, das will ich hier noch einmal deutlich sagen. Ich kann von dieser Stelle in der Frage nur alle Eltern ermuntern, dass sie dieses Gesetz und diese rechtlichen Möglichkeiten, die wir geschaffen haben, auch wirklich in Angriff nehmen und umsetzen.
(Beifall DIE LINKE)
Gut sind wir in der garantierten Betreuungszeit von zehn Stunden. Aber, Herr Merten, das ist Theorie. Wenn Sie hier noch nicht einmal ausführen, was die Praxis ist, dann halte ich das für sehr bedenklich, denn durch den Gemeinde- und Städtebund haben wir ein Modell in Thüringen und Sie haben mir das in einer Anfrage und auch in einer Anfrage von Frau Astrid Rothe-Beinlich noch mal so beantwortet, dass Sie das Modell überhaupt nicht schädlich finden. Wir sagen, es ist eine Aushöhlung des Gesetzes, ganz eindeutig. Wenn der Gemeinde- und Städtebund mit fünf, sechs und sieben Stunden, zum Teil mit drei Stunden arbeitet, die Kommunen anregt, die Elterngebühren so zu staffeln, um damit zu erreichen, dass die Betreuungszeiten heruntergesetzt werden. Sie müssen mir die eine Stelle im Gesetz zeigen, wo das steht. Im Gesetz ist ganz klar geregelt zwischen Halbtags- und Ganztagsplätzen und es steht überhaupt nichts davon, wenn jemand nur fünf Stunden eine Einrichtung besucht, dass dann der Personalschlüssel abgesenkt wird. Das ist die Sparquelle, die die Kommunen erschlossen haben und Sie schauen zu bei der ganzen Geschichte und schreiten da überhaupt nicht ein. Das ist für uns natürlich eine Hauptkritik. Wieso lassen Sie diese Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes wirklich als Anreizmodell hier stehen? Wir finden das nicht in Ordnung und das ist eine Aushöhlung. Das war nicht der Wille, den wir hier im Parlament
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
gemeinsam im Prinzip bekundet haben. Wir sagen ganz deutlich: Anstatt die Qualität in den Kitas wirklich in ganz Thüringen auf ein gleichermaßen hohes Niveau anzuheben, verschärft das Kita-Gesetz momentan die Situation weiter, weil Sie zulassen, dass es unterschiedlich behandelt wird. Wenn Sie in der Anfrage von Frau Astrid Rothe-Beinlich, Drucksache 5/2573, bei den Elterngebühren antworten, dass ein Kinderkrippenplatz 87,87 €, ein Kindergartenplatz 62,66 €, ein Kinderhortplatz 52,43 € und in einer gemeinschaftlich geführten Einrichtung 77,37 € kostet, dann kann ich Ihnen nur antworten, Sie sind nicht auf der Höhe der Zeit, dann sollten Sie sich mal wirklich
(Beifall DIE LINKE)
die Elterngebühren von Thüringen wirklich geben lassen. Da braucht man sich nur einmal die Gebührenliste von Erfurt anzuschauen. Nichtsdestotrotz kann ich nach einem Jahr Kita-Gesetz sagen, das, was auf den Weg gebracht werden sollte, ist ein gutes Gesetz. Mit dem Gesetz nehmen wir wirklich eine führende Position in Deutschland ein, aber wir sind bei Weitem nicht auf dem richtigen Weg der Umsetzung, weil wir zulassen, dass wir in Thüringen unterschiedliche Bedingungen haben. In diesem Sinne, glaube ich, werden wir uns noch häufig im Plenum mit diesem Thema beschäftigen müssen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re506202
PDF-Datei (68 KB)
