Thüringer Justizkostengesetz (ThürJKostG)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6564
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt Justizkostengesetz mag sich trocken und verwaltungstechnisch, möglicherweise sogar redaktionell anhören, betrifft aber ein Thema, das für einen funktionierenden und sozialen Rechtsstaat ein sehr wichtiges ist. Es geht um den, vor allem mit Blick auf etwaige finanzielle Hürden, ungehinderten Zugang der Rechtssuchenden zu ihrem Recht, zu Gerichten, zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, zu Notarinnen und Notaren, aber auch zu Informationen, zum Beispiel zu Kopien von Gerichtsurteilen. Dolmetscherinnen oder Übersetzerinnen, auch Gutachterinnen sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennen, denn auch dazu brauchen Menschen, die Recht bekommen möchten, in vielen Fällen Zugang, zum Beispiel Flüchtlinge im Verwaltungsrecht, wenn es um aufenthaltsrechtliche Fragen geht. Für Menschen in sozial schwieriger Situation kann die Frage des Kostenrisikos entscheidend sein für die Entscheidung, ob sie sich überhaupt auf den Rechtsweg begeben.
(Beifall DIE LINKE)
Und die Frage der Ausgestaltung der Regelung zu den Justizkosten ist damit die nach wirklicher, nach gleicher Teilhabe aller in beziehungsweise an einem tatsächlichen sozialen Rechtsstaat. Vor allem mit Blick auf die Bedürfnisse der Rechtssuchenden, hat die Fraktion DIE LINKE, habe ich für die Fraktion weiteren Rede- beziehungsweise Beratungsbedarf, auch wenn Sie, Herr Minister jetzt sagen, es ist eilig, dass dieses Gesetz beschlossen wird. Auch im Zusammenhang mit den von Ihnen erwähnten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzen auf Bundesebene, diesen Zusammenhang haben Sie jetzt gerade auch noch einmal deutlich angesprochen, vor allem das zweite dieser Gesetze, das am 1. August in Kraft getretene, hat zu sehr deutlichen Gebühren- und Kostensteigerungen für den Gang zu Gerichten, zu Anwältinnen und Notaren, für die Inanspruchnahme von Dolmetscherinnen, Übersetzerinnen und Gutachterinnen geführt.
Diejenigen, die auf der Siegerseite von Gerichtsverfahren stehen, sind ja bekanntlich von dieser Kostenlast befreit. Das weiß man aber natürlich vorher nicht. Und es müssen mittlerweile praktisch alle Betroffenen erst einmal in Vorkasse gehen, zum Beispiel mit Vorschusszahlungen an Anwältinnen und Anwälte, die oft schon den größten Teil der prognostizierten Verfahrenskosten betreffen. Solche Kostenrisiken schrecken Menschen vor dem Gang zu einem Rechtsbeistand oder vor Gericht ab. Und das gilt leider eben auch für Fälle, in denen die Betreffenden gute Chancen haben, ihr Recht zu bekommen. Das gilt insbesondere auch im Zivilrecht, in dem solche Verfahren sehr schnell sehr teuer werden können. Das darf nach Ansicht meiner Fraktion nicht so sein.
Die Fraktion DIE LINKE hat durchaus Verständnis für Gebühren- und Kostenanhebungen, das möchte ich nicht missverstanden wissen. Denn die Gebühren verharrten lange Zeit auf konstantem Niveau, obwohl zum Beispiel Personal- und Betriebskosten eben für Kanzleien beispielsweise ja gestiegen sind, wie Personal- und Betriebskosten in der Republik ja überall gestiegen sind. Auch die Dienstleisterinnen im juristischen Bereich, eben Anwältinnen, Notarinnen etc. haben einen Anspruch auf Existenz sichernde und faire Entlohnung. Die Gebührentabelle für Notarinnen ist offensichtlich seit 1986 nicht mehr angepasst worden. Das Recht auf freie Existenz sichernde Entlohnung gilt aber eben auch für Notarinnen beispielsweise und für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kanzleien und auch die anderen Beschäftigten und Berufsgruppen im Bereich der Rechtsdienstleistungen und der Justiz.
Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins sind die Gebühren für die Anwältinnen mit den neuen Regelungen um durchschnittlich 12 Prozent angehoben worden. Nach der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage aus meiner Fraktion sind in anderen Kostenbereichen durch die Neuregelungen bis zu 19 Prozent Anstieg zu erwarten. Diese Steigerungen sind, für sich allein betrachtet, sicherlich sinnvoll und fair, wie zum Beispiel eben neue zusätzliche Gebühren für besonders umfangreiche und komplizierte Beweisaufnahmen zu erheben. Der Deutsche Anwaltverein weist auf erhebliche Gebührensteigerungen hin, die die Betroffenen in der Praxis empfindlich treffen können. Nur um mal ein Beispiel zu nennen, so kostete die anwaltliche Hilfe gegen eine sogenannte Abofalle im Internet bisher 46 €, inzwischen müssen die Betroffenen dafür 83 € bezahlen. In diesem einen Beispiel ist fast eine Verdoppelung passiert. Da stellt sich für die Fraktion DIE LINKE die Frage, ob denn diese durchaus nachvollziehbaren Anhebungen wirklich alle ungebremst auf die Rechtsuchenden abgewälzt werden sollen. Damit stellt sich die Frage nach den sozialen Ausgleichsmechanismen in der Justiz und ob diese bzw. wie diese wirksam funktionieren.
(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Was hat denn das mit dem Gesetz zu tun?)
Ich komme gleich darauf, Herr Scherer, machen Sie sich keine Sorgen. Ein viel genannter Schutzmechanismus für diesen sozialen Ausgleich ist die Rechtsschutzversicherung. Aber hier muss man sagen, dass gerade in Thüringen zu beobachten ist, dass eben viele Menschen, vor allem in sozial schwierigen Lagen, sich die Rechtsschutzversicherung nicht mehr leisten können. Dann sind Rechtsschutzversicherungen heute viel schneller dabei, gegenüber Betroffenen Versicherungsverträge wegen angeblicher Überziehung des Budgets zu kündigen.
(Beifall DIE LINKE)
Oder aber es gibt Versicherungspolicen, die wichtige Rechtsgebiete vom Schutz ausnehmen oder nur gegen höhere Zusatzgebühren wieder in den Schutz aufnehmen. Ohne Rechtsschutzversicherung wird es aber für Rechtsuchende wirklich schwer, sich einen anwaltlichen Beistand leisten zu können. Bleiben dann noch die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe. Die Beratungshilfe ist aber nur als erst- bzw. einmaliges Notfallpaket für ein Erstgespräch beim Anwalt gedacht. Die meisten rechtlichen Fälle lassen sich heutzutage eben nicht mehr mit einem einzigen Anwaltsgespräch lösen. Dazu sind die meisten Fälle, vor allem auch die rechtlichen Regelungen, die im konkreten Fall eine Rolle spielen, viel zu komplex. Zu komplex und unübersichtlich, das ist dann auch schon eine Antwort auf die Frage, warum sich eigentlich nicht mehr Leute in ihren Angelegenheiten selbst vertreten, wo dies die Prozessvorschriften theoretisch noch zulassen.
Bleibt noch die Prozesskostenhilfe. Auch in diesem Bereich wurden durch die aktuellen Gesetzesänderungen auf Bundesebene höhere Zugangshürden für Rechtsuchende aufgestellt. Als Beispiel sei hier nur das Stichwort Anhebung der Einkommensgrenzen genannt. So werden Menschen, die früher mit Blick auf ihre Einkünfte noch eine Prozesskostenhilfebewilligung bekommen hätten, inzwischen aus dem Berechtigtenkreis ausgeschlossen.
Herr Scherer, warum das alles ansprechen, wenn es doch heute nur um das Justizkostengesetz des Landes geht. Damit klar ist, Herr Scherer, in welchem rechtlichen Rahmen wir uns auch mit dem Landesgesetz bewegen.
(Beifall DIE LINKE)
Da müssen Sie schon aushalten, dass ich auch Kritik an den bundesrechtlichen Änderungen hier anführe. Die soziale Ausrichtung des Kosten- und Gebührenrechts muss sich auch im Landesgesetz fortsetzen. Da möchte ich jetzt noch ganz konkret auf zwei Punkte eingehen, bei denen das nach unserer Ansicht nicht der Fall ist und die notwendige soziale Ausrichtung deutlich fehlt. Das wäre erstens die Auslagengebühr für Dokumente, die Personen zahlen müssen, wenn sie nicht an dem Verfahren beteiligt waren, zu dem das Dokument gehört. Diese Auslagengebühr ist zu hoch bemessen, wir finden das in Punkt 5 des Gebührenverzeichnisses. Es gibt in Thüringen das Recht auf Informationsfreiheit. Auch ein, wenn auch deutlich verbesserungsbedürftiges Informationsfreiheitsgesetz ist in Kraft. Eine Gebühr von 15 € pro Dokument - ohne Rücksicht auf den Textumfang, wenn ich das richtig verstanden habe - finden wir mit Blick auf die Informationsfreiheit viel zu hoch und auch mit Blick auf den Arbeitsaufwand der Verwaltung nicht angemessen.
(Beifall DIE LINKE)
Denn wer fragt denn erfahrungsgemäß solche Dokumente nach, eben beispielsweise Kopien von Gerichtsurteilen? Das sind in den allermeisten Fällen Menschen, die diese Informationen für eigene Angelegenheiten benötigen, zum Beispiel um Argumente in ihrem eigenen Rechtsfall zu finden. Für solche Konstellationen war schon die bisherige Gebühr von 12,50 € unseres Erachtens viel zu hoch. Das sind aus unserer Sicht faktisch Verhinderungsgebührensätze zur Verhinderung von Informationsfreiheit im Bereich der Gerichte.
Einen zweiten Punkt würden wir gern korrigieren, und zwar die Tatsache, dass zwar Kommunen, nicht aber deren Unternehmen unter die Gebührenfreiheit fallen. Das finden wir in § 6 Abs. 1 Nummer 2. Diese Einschränkung finden wir sachlich nicht gerechtfertigt, weil es bei diesen Einrichtungen nicht um Profiterzielung als Zweck geht, sondern um die Erfüllung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Da nutzt aus unserer Sicht eine Gebührenbefreiung letztlich der Allgemeinheit.
Das sind zwei von einigen Punkten, die wir gern im Gesetz korrigieren möchten, worüber wir gern im Ausschuss mit Ihnen diskutieren möchten. Deswegen möchte ich die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss beantragen und hoffe, dass Sie diskussionsfreudig sind. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re50112806
PDF-Datei (67 KB)
