Thüringer Justizkostengesetz (ThürJKostG) 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6564
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich mag ja Herrn Meyer auch mit seinen Anregungen, aber damit kein falscher Eindruck entsteht, ich lade Sie mal herzlich ein, begleiten Sie mich auf dem Weg durch die Kommunen. Ich will Ihnen an zwei Fällen deutlich machen, dass Sie hier sehr an den Realitäten vorbei Einzelprobleme beschreiben und damit einen falschen Eindruck vermitteln. Das gegenwärtige Hauptproblem der Streitigkeiten vor Zivilgerichten ist die Umgehung von öffentlich-rechtlichen Tatbeständen. Da haben wir als Gesetzgeber dazu beigetragen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Wasserbeiträge, dass nämlich die Gemeinden dazu übergehen, weil sie keine Wasserbeiträge mehr erheben können, von den Grundstückseigentümern Baukostenzuschüsse haben zu wollen. Das heißt, Sie machen von der Möglichkeit des privatrechtlichen Entgeltes Gebrauch. Da findet eine Vielzahl von Klagen gegenwärtig vor den Zivilgerichten statt. Da sehen wir einfach die Befürchtung, dass, wenn jetzt die Gebührenfreiheit noch hinzukommt, die Gemeinden noch eher sagen, sollen doch die Gerichte entscheiden, denn unser Risiko geht gegen null. Und das geht nicht. Da bin ich dafür, dass der Bürgermeister selbst die Gerichtskosten zu tragen hat, wenn er die Bürger vor das Gericht zieht und verliert - immer vorausgesetzt. Das ist das Erste.
Das Zweite: Im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Kindertagesstätten sind bei all den Gemeinden, die die Kindertagesstättengebühr nicht in einer Satzung geregelt haben als Gebühr, sondern als privatrechtliches Entgelt, künftig die Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten zu führen. Das wird auch kein Einzelfall sein. Da kann ich keine Prognose treffen, die Regelung ist noch viel zu frisch. Aber ich bitte wirklich nicht zu sagen, das sind so Einzelfälle, die wir beschreiben. Wir haben ja nur gefordert, wir wollen das im Ausschuss beraten, weil wir die Gefahr sehen, dass eine Mehrheit hier im Landtag diese Ausschussberatung verhindern will. Wir sehen eben noch den Diskussionsbedarf und wir möchten das gern geklärt haben. Wir sind überzeugt, dass der Justizminister hier gute Argumente vortragen kann, mit denen man sich dann sachlich auseinandersetzen kann. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re50112808
PDF-Datei (51 KB)
