Thüringer Justizkostengesetz (ThürJKostG) 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6564
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auslassungen von Herrn Scherer haben mich veranlasst, für die Fraktion DIE LINKE noch einmal ans Rednerpult zu treten, weil diese Aussagen erneut gezeigt haben, dass sich die CDU offensichtlich ganz weit weg vom realen Leben bewegt hat und unter einer Glocke der Glückseligen agieren. Anders ist nicht zu erklären, dass sie zu der Einschätzung kommen, dass dieses Gesetz angeblich kaum Auswirkungen für das Leben der Menschen in diesem Land hat.
Wir sehen das völlig anders und deshalb hat zu Recht hier Sabine Berninger mal dargestellt, wie Menschen auch in diesem Bereich von Gebühren und Entgelten betroffen sein können. Ich möchte auf zwei Aspekte noch mal hinweisen, weil wir die auch in der Ausschussdebatte für wichtig erachten. Wir bitten insbesondere den Justizminister, sich damit noch mal zu beschäftigen und mit uns in den Dialog zu treten. Zunächst gehen wir davon aus, dass das Land, die Landesregierung immer auch in der Verpflichtung steht, die Auswirkungen von Bundesgesetzen auf die Bürgerinnen und Bürger des Landes abzuwägen und gegebenenfalls, wenn sich dort zeigt, dass es zu Verwerfungen, zu Fehlentwicklungen kommt, eine Nachkorrektur auf Bundesebene einzufordern. Das heißt, was Herr Scherer hier darstellt, dass insbesondere die Landesregierung verpflichtet wäre, einfach Bundesrecht umzusetzen, dem ist nicht so, sondern die Landesregierung ist verpflichtet, ganz genau darauf zu achten, dass im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung und der Auswirkungen tatsächlich auch geschaut wird, ob das, was der Bund beschließt, für unsere Bürgerinnen und Bürger das Richtige ist.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn dort die Landesregierung feststellt, nein, dann muss die Landesregierung aktiv werden. Das ist die erste Sache und da hätten wir noch mal eine Positionierung der Landesregierung und des Justizministers, ob tatsächlich Sie mit alldem übereinstimmen, was dort auf Bundesebene in diesem Rechtsgebiet gemacht wird.
Das Zweite, damit möchte ich mich noch mal beschäftigen, ist die Gebührenfreiheit für die Gemeinden. Das haben Sie gesagt, für die ordentlichen Gerichte, also das sind die Zivilgerichte, und für das Handeln von Justizbehörden. Das mag zunächst verlockend sein aus Sicht der Gemeinden, aber birgt auch Gefahren in sich, weil wir jetzt schon die Tendenz haben - zugegebenermaßen, meist im Bereich öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten, aber ich komme dann gleich dazu, warum das auch für die Zivilgerichte von Bedeutung sein kann -, dass Gemeinden sehr gern klagen und Entscheidungen, die eigentlich kommunalpolitisch zu treffen sind oder im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern auf Gerichte verlagert werden. Das machen wir hier auch auf Landesebene und auf Bundesebene auch. Da haben wir auch eine Tendenz, dass oftmals Verfassungsgerichte angerufen werden, weil sich Mehrheiten hier entweder nicht trauen oder sich nicht zumuten, Entscheidungen zu treffen. Das halten wir - auch ich persönlich - für eine gefährliche Entwicklung, denn zum Schluss sind wir als Gesetzgeber gefordert. Ähnliche Anforderungen gibt es eben auch an die Gemeinden. Hauptziel muss es sein, Streitigkeiten vor Gerichten zu verhindern und den Dialog mit den Bürgern zu suchen und zwar im Rahmen des Rechtsrahmens, der vorhanden ist.
Da gibt es, wie gesagt, diese Tendenz, dass Gemeinden sehr gern sagen, das sollen Gerichte entscheiden, dahinter können wir uns verstecken, da brauche ich nicht selbst die Auseinandersetzung mit Bürgerinnen und Bürgern zu führen. Das macht man deshalb, weil die Gemeinde das bisher aus dem Gemeindehaushalt bezahlen konnte, nicht aus dem eigenen Portemonnaie, der Bürgermeister musste nicht sein eigenes Portemonnaie aufmachen, während Bürgerinnen und Bürger, wenn sie in den Rechtsstreit mit der Gemeinde gehen, das selbst hinlegen müssen. Selbst bei Bürgerbegehren, also bei demokratischen Mitwirkungsrechten haben wir dieses Problem, dass, wenn ein Antrag gestellt wird, lehnt ihn die Gemeinde ab und zwingt damit den Bürger vor das Gericht und der Bürger muss sogar die Kosten dafür tragen, das Kostenrisiko. Und wenn das Gericht das Bürgerbegehren zulässt, kann der Bürgermeister sagen, ich zahle es aus dem Gemeindehaushalt. Jetzt wird die Gebührenfreiheit noch erweitert und damit wird diese Tendenz, die ich beschrieben habe, aus unserer Sicht zumindest verstärkt. Jetzt ist da das öffentliche Recht raus, es sind nur die ordentlichen Gerichte, aber zunehmend flüchten Gemeinden in das Privatrecht, auch bei Kommunalabgaben. Sie erheben nämlich anstelle öffentlich-rechtlicher Gebühren privatrechtliche Entgelte, und wenn ich privatrechtliche Entgelte habe, dann findet die Rechtsauseinandersetzung nicht mehr vor dem Verwaltungsgericht statt, sondern vor dem Zivilgericht, also vor dem ordentlichen Gericht. Jetzt machen wir dort die Gebührenfreiheit für die Gemeinde, das ist eine Einladung, dass die Gemeinde im Zweifelsfall immer sagt, nicht ich entscheide mit dem Gemeinderat oder in der Verwaltung, sondern ich überlasse diese Entscheidung den Gerichten. Das halten wir für gefährlich. Das heißt, wenn wir dort wollen, dass Bürgerinnen und Bürger und Gemeinde sich auf gleicher Augenhöhe begegnen, dann fordern wir auch die Gebührenfreiheit für Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel in der Auseinandersetzung um privatrechtliche Entgelte, die die Gemeinde erhebt. Wenn es um nachbarschaftliche Streitigkeiten geht oder derartige Dinge, dann brauchen wir diese Gebührenfreiheit nicht. Also für diese sogenannte „Waffengleichheit“ müssen wir Sorge tragen, dass nicht einseitig die öffentliche Hand hier bevorteilt wird
(Beifall DIE LINKE)
und damit ein Grundprinzip des Rechtsstaats, nämlich dass auch jedermann Zugang hat zur dritten Gewalt unabhängig von seiner sozialen Situation, dass auch das gewährt bleibt.
Das wollen wir weiter mit Ihnen diskutieren. Es kann möglich sein, dass wir hier eher schwarz sehen und eine Gefahr sehen, die real nicht da ist, aber darüber müssen wir diskutieren und deswegen wollten wir das hier noch mal ansprechen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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