Thüringer Justizkostengesetz (ThürJKostG) 1/2

RedenSabine BerningerJustiz

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6564


Herzlichen Dank, Frau Vorsitzende! Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat sich seit der ersten Lesung nichts geändert an dem Gesetz. Herr Scherer, was für eine Erkenntnis! Was soll sich denn an einem Gesetz, das Sie nicht einmal an die Ausschüsse überwiesen haben, etwas ändern? Durch Rumliegen in den parlamentarischen Räumen ändert sich natürlich nichts an dem Gesetz.


(Unruhe CDU)


(Beifall DIE LINKE)


Herr Scherer, das sollten Sie wissen.


In der ersten Lesung des Gesetzes wurde uns von Ihnen, Herr Scherer, vorgehalten, dass es nicht zum Thema gehöre, über die Reform des Kostenrechts sowie des Prozesskosten- und Beratungshilferechts auf Bundesebene zu sprechen. Aber genau zu diesem aktuellen Reformpaket gehört der vorliegende Gesetzentwurf, als Umsetzung nämlich auf Landesebene, Herr Scherer. Ich bin erstaunt, dass ich Ihnen das erklären muss.


(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Nein, das müssen Sie nicht erklären, das ist so!)


Es ist Aufgabe des Landtags, nicht nur als Landesgesetzgeber für die rechtliche Ausfüllung und Konkretisierung der auf Bundesebene vorgenommenen Reform zu sorgen. Zu den Kontroll- und Aufsichtsaufgaben des Landtags gehört es nach Ansicht meiner Fraktion auch, im Blick zu behalten, welche Auswirkungen eine solche Reform in Thüringen hat, vor allem für die Rechtssuchenden. Zeigen sich hier negative Folgen, ist nach Ansicht meiner Fraktion der Landtag verpflichtet, die Landesregierung zu Korrekturaktivitäten aufzufordern, vor allem - und das haben wir gemacht - in Form von Initiativen Thüringens im Bundesrat, bis hin zu Gesetzesänderungsvorschlägen.

Die massiven Kostensteigerungen bei den Anwalts- und anderen Gebühren im Gerichts- und Justizbereich werden - und dazu muss man keine prophetische Gabe oder eine Glaskugel besitzen - für zahlreiche Rechtssuchende neue hohe Hürden aufrichten. Für eine ganze Anzahl von Menschen wird es wegen des höheren und auch unkalkulierbaren Kostenrisikos auch definitiv das Aus für den Gang zu den Gerichten, gerade zu Zivilgerichten, bedeuten. Sie werden dann gegebenenfalls zwar Recht haben, aber das Ihnen zustehende Recht nicht bekommen und das kann doch nicht unsere Absicht in dem Rechtsstaat sein. Diese Kluft, die sich da auftut, ist für einen demokratischen und vor allem sozialen Rechtsstaat nicht hinnehmbar und doch wird diese Kluft durch andere aktuelle Reformen noch verstärkt. Denn es gab ja - wie in der ersten Lesung schon erläutert - auch Verschlechterungen im Prozesskosten- und Beratungshilferecht. Nach der Neuregelung wird eine ganze Reihe von Betroffenen den Zugang zu PKH-Leistungen verlieren, weil eben die Einkommensgrenzen verändert worden sind. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, das habe ich auch schon angerissen in der ersten Lesung, dass die Rechtsschutzversicherungen auch immer strengere Maßstäbe zur Prüfung von Kostenübernahmen anlegen. Es ist zu erwarten, dass mit dem steigenden Kostenrisiko für die Versicherungen bei den Verfahren sich dieser Trend noch verschärfen wird und damit stehen viele Rechtsuchende, vor allem die, die in sozial und finanziell schwierigen Situationen sind, von mehreren Seiten gleichzeitig unter Druck. Wir sind überzeugt, in einem sozialen Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, darf die Frage der Rechtdurchsetzung nicht zu einer Frage des Geldes verkommen.


(Beifall DIE LINKE)


Umso wichtiger finden wir, dass Landtag und Landesregierung in Thüringen die zukünftigen Auswirkungen der Reform auf Bundesebene im Gebühren- und Kostenrecht und im Prozesskosten- und Beratungshilferecht aufmerksam und kritisch verfolgen, Herr Scherer, auch mit Instrumenten der Evaluierung.


(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Das hat mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun.)


Bei Mängeln und Problemen ist dann schnelle und umfassende Abhilfe angezeigt, eingeschlossen der Gang mit Änderungsvorschlägen in den Bundesrat. Und auch wenn Sie immer öfter sagen, das habe mit diesem vorliegenden Gesetz nichts zu tun, wird es nicht richtiger, Herr Scherer.


(Beifall DIE LINKE)


Bloß weil Sie das sagen, wird es ja nicht zum Fakt.


(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Aber wenn Sie es sagen, wird es auch nicht richtiger.)


(Unruhe CDU)


Bezogen auf das Justizkostengesetz möchte ich nochmals für die Stärkung der Informationsfreiheit werben und für eine Senkung der Gebühren für Dokumente, die nicht am Verfahren beteiligte Personen erhalten wollen, insbesondere, das habe ich auch schon erwähnt, als Argumentationsmaterial in anderen Rechtsfällen.


Zum Abschluss möchte ich für meine Fraktion noch einmal betonen, dass wir die nur halbherzige Gebührenbefreiung im kommunalen Bereich zum Nachteil der kommunalen Unternehmen, das betrifft § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Entwurfs, problematisch finden und ablehnen und zwar mit Blick auf die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die diese Unternehmen in ihrer ganz überwiegenden Zahl erledigen. Auch diese Unternehmen sollten von der Gebührenzahlungspflicht befreit werden. Das sind unsere Forderungen für den Gesetzentwurf. Da diese nicht erfüllt wurden und nicht mal im Ausschuss diskutiert werden konnten, wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs enthalten.


(Beifall DIE LINKE)


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