Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Regelungen der Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe, die Zusatzversorgungskasse sowie die Feuerwehrkasse
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5702
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Folgen das Agieren der Akteure am Finanzmarkt haben kann, ist inzwischen allgemein bekannt. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Staat gerade im Finanzwesen klare und strenge Regeln vorgeben muss und mindestes das ist eine Lehre der Krise, der wir uns stellen müssen, meine Damen und Herren.
Die Versorgungswerke der Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte und der Rechtsanwälte, die Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst und die Feuerwehrkasse verwalten allein in Thüringen ein Vermögen von mehreren Milliarden Euro - die Versorgungswerke der Freien Berufe übrigens in Deutschland insgesamt bei ca. 150 Mrd., das ist schon eine ganze Menge Holz und eine ganze Menge Verantwortung auch für den Staat. Mit diesem Vermögen sollen die Versorgungswerke die Altersabsicherung ihrer Mitglieder gewährleisten. Das hier vorliegende Thüringer Gesetz regelt die Aufsicht über die Verwaltung dieser Vermögen und die bisherigen Regelungen werden dabei in einem Gesetz nun zusammengefasst und in einigen Punkten etwas verschärft.
Vor allem geht es und ging es natürlich auch in der Anhörung und deren Auswertung um die qualitativen Anforderungen an die Person, die mit der Verwaltung der Vermögensmassen zu tun haben. Und obwohl gerade das in der Anhörung von einigen auch kritisiert wurde, plädiert meine Fraktion nach Abwägung des Ganzen für die ungeänderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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