Thüringer Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1991
Vielen Dank, Herr Präsident. Das vorliegende Gesetz wurde in der 47. Sitzung des Landtags am 21. April in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als federführenden Ausschuss überwiesen. Mitberatend ging es an den Haushaltsausschuss. Der Umweltausschuss hat sich in seiner 18., 19. und 20. Sitzung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, hat dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt, in deren Ergebnis der Gesetzentwurf von den Anzuhörenden begrüßt wurde. Vor allem vom Gemeinde- und Städtebund gab es den Hinweis, dass die Finanzierung der Gewässerunterhaltung bei den Gewässern zweiter Ordnung ebenfalls als problematisch betrachtet würde und dass es auch in der Hinsicht aus der Sicht des Gemeinde- und Städtebunds Überlegungen geben müsste.
Es gab ebenfalls ein Online-Diskussionsforum zum Gesetzentwurf und angehängt dazu, weil der Gesetzentwurf nicht so viele Mitsprachemöglichkeiten für die Bevölkerung bietet, das Landesprogramm Hochwasserschutz. Im Rahmen dieses Online-Diskussionsforums gab es einige Meldungen, die sich unter anderem mit der Frage der allgemeinen Finanzierung von Hochwasserschutz, mit den Unterschieden zwischen Gewässern erster und zweiter Ordnung und der Finanzierung der Gewässerunterhaltung dort beschäftigten. Es ging außerdem dort um einzelne Beispiele beim Landesprogramm Hochwasserschutz. Der Hochwasserschutz in den Orten Eisenach, Bad Salzungen, Gera wurde dort diskutiert. Und es gab auch mehrere Wortmeldungen zur Zukunft der Talsperre Weida. Ich denke, aus dieser regen Nutzung des Online-Diskussionsforums lassen sich einige Dinge, vor allem für die künftige Diskussion des Wassergesetzes, mitnehmen.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat nach der Wertung all dieser Hinweise und Anregungen den Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen angenommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat am 23.09.2016 ebenfalls den Gesetzentwurf bestätigt, sodass er Ihnen heute in der bestätigten Version in zweiter Lesung vorliegt. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Danke.
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