Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7018
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Vorrücken in die erste Reihe erklärt sich ja schon allein aus meinem Hinken, glaube ich. Aber, Herr Dr. Voigt, Sie haben mich noch nicht unruhig erlebt, dann geht es zur Sache. Fragen Sie mal meine Fraktion.
(Beifall SPD)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Das ist durchaus ein anderer Zustand, in dem ich mich dann befinde.
Wir haben hier ein Gesetz vorliegen zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Ich war eigentlich darauf eingerichtet, dass wir heute zu dem Gesetz sprechen, aber ich stelle fest, wir sprechen zu allem. Ich werde mich also dieser Bewegung anschließen. Ich habe heute Morgen die Zeitung noch nicht gelesen und auch Ihre Vorstellungen zur Hochschulentwicklungsplanung demzufolge noch nicht zur Kenntnis genommen. Ich freue mich aber, dass Sie das getan haben, denn wir haben ja für Montag ein Pressegespräch angekündigt, wo wir ein Gutachten vorstellen möchten, zu Möglichkeiten der Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen. Sie können das dann auch zur Kenntnis nehmen und vielleicht kommen wir da in ein gemeinsames Gespräch und noch zu gemeinsamen Ergebnissen. Das wäre sehr schön.
Sie hatten jetzt gerade gesagt, wir brauchen natürlich neben der Hochschulentwicklungsplanung auch noch eine Innovations- und Forschungsstrategie. Da stimmen wir Ihnen also zu 100 Prozent zu, um nicht zu sagen zu 200 Prozent. Wir hatten hier eine Konzeption zu diesem Thema gefordert und diskutiert. Falls Sie sich erinnern, ist vereinbart worden, sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum, dass dieser Teil, also die Forschungs- und Innovationsstrategie mit eingehen soll in die Hochschulentwicklungsplanung. Das halte ich, auch in Anbetracht der aktuellen Diskussionen auf diesem Gebiet, die auch über den Wissenschaftsrat geführt werden, für durchaus richtig. Sie wissen, dass auch im Rahmen von Planungsbildern und im Rahmen der Diskussionen, wie kommen wir denn in diesem Land - wir haben das ja schon, aber noch mehr - zu sehr exzellenten Einrichtungen, wo sowohl das Bildungsangebot für alle als auch das Forschungsangebot außerordentlich hochwertig sind. Sie kennen die Diskussionen ganz sicher. Da bin ich mir sicher. Dort werden Vorschläge unterbreitet, die nicht nur wie bei uns bereits Doppelberufungen zulassen zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen, so dass also auch die Lehre von der Forschung sehr gut profitieren kann, sondern dass bereits Verbünde gebildet werden, also strukturelle Verbünde, wo man sagt, meinetwegen das Max-Planck-Institut und eine Hochschule bilden einen Verbund, die dann auch gemeinsame Angebote unterbreiten. Das sind natürlich hochinteressante Debatten, wo man auch sagen kann, das muss man verfolgen und dort muss man auch sehen, wie kann dieses Angebot dann auch wirken - das hat ja dann eine Doppelfinanzierung. Aber die Doppelfinanzierung sollte nicht dazu führen, dass sich dann die Länder ein bisschen zurücklehnen können und sagen können, wir brauchen da die Grundfinanzierung nicht mehr zu steigern. Aber das sind andere Diskussionen, aber die hängen auch indirekt mit dem heutigen Gegenstand hier zusammen.
Dann möchte ich noch auf einen Punkt aufmerksam machen. Ich höre jetzt immer, wir legen ein Hochschulgesetz vor. Sprache ist ja was Interessantes. Also, dieses Gesetz ist kein neues Hochschulgesetz, es ist ein Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Wir hatten zu Beginn dieser Legislaturperiode begonnen, der Minister hat es persönlich getan und hat auf dem ersten Hochschulgipfel eine grundsätzliche Änderung des jetzigen Thüringer Hochschulgesetzes angesagt, unter anderem in den Punkten Mitbestimmung und Demokratisierung. Da können Sie sagen, das ist ein alter Hut die Paritätendiskussion aus den 70er-Jahren. Aber ich war am Sonnabend auf einer Konferenz, da wurde wieder über die Vertretung aller Statusgruppen an einer Hochschule und ihre Einbeziehung in Meinungsbildungsprozesse geredet. Da, glaube ich, haben wir deutlichen Handlungsbedarf.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist in diesem Hochschulgesetz auch nicht verändert worden. Ich denke, da ist schon viel möglich, und da ist auch viel versäumt worden in den letzten Jahren. Da kann ich nur sagen, der vorliegende Gesetzentwurf ist vielleicht ein kleiner Schritt für den wissenschaftlichen Nachwuchs, aber kein großer - für die Hochschulen erst recht nicht - für die Menschheit. Das will ich auch dazu sagen an dieser Stelle.
Entschuldigung, ich habe einen schönen Morgen.
Nun direkt zum Gesetzentwurf und zu den Änderungsanträgen. Wir wissen alle, worum es geht, es ist auch schon viel dazu gesagt worden. Also dass es wirklich auch Perspektiven für Karrieren verbessert, und ich will mal sagen, es ist auch nicht nur eine Verbesserung für Karrieren. Man muss bei den derzeitigen Beschäftigungsverhältnissen für den wissenschaftlichen Nachwuchs auch eins sehen, es schränkt auch Lebensplanungen ein. Und Lebensplanung ist etwas, wenn man jung ist, also da plane ich ja nicht, bis ich 100 bin, die meisten jedenfalls nicht, aber viele wollen eine Familie gründen, wollen auch im wahrsten Sinne des Wortes sesshaft werden und ein Umfeld haben, in dem sie ihr Leben gestalten können. Da ist so ein Perspektivangebot schon ein Schritt in die Richtung, um zu sagen, wir bemühen uns, auch hier im wissenschaftlichen Bereich Leute zu binden und auch zu interessieren, ihre Arbeit weiter in Thüringen zu machen. Das finde ich erst mal vom Grundsatz her gut.
Was ich weniger gut finde ist, dass es uns nicht gelungen ist, in diesem Gesetz - das hat Astrid Rothe-Beinlich schon gesagt - festzuschreiben, wie lange dauern Beschäftigungsverhältnisse insgesamt an Hochschulen, werde ich für einen Tag beschäftigt mit einem Honorarvertrag oder werde ich für zwei Jahre dauerhaft beschäftigt und wie ist meine Bezahlung insgesamt. Die Grünen haben in ihrem Änderungsantrag formuliert „auskömmliche Bezahlung“, aber das könnte man vielleicht auch noch verifizieren. Das wären interessante Diskussionsprozesse für die Zukunft und ich glaube, die sollte man auch so führen.
Wir werden, ich will das jetzt verkürzen, den Änderungsanträgen der Grünen in den ersten sechs Punkten zustimmen. Beim Punkt 7, was die Kosten für die Weiterbildung anbelangt, gab es in unserer Fraktion durchaus eine interessante Diskussion, und zwar bezog sich die Diskussion auf die innere Struktur des Gesetzes und ging dahin, dass man entweder gar nichts reinschreibt und sagt, die Hochschulen legen fest, wie die Gebühren erhoben werden können, dann ist das nach oben offen. Oder wir sagen, vom Grundsatz her gibt es eine Gebührenfreiheit auch für Weiterbildungsstudiengänge. Da hat sich unsere Fraktion mehrheitlich für eine Gebührenfreiheit entschieden. Ich möchte an dieser Stelle eins sagen, das haben wir auch in den Diskussionen im Ausschuss gesagt, es ist natürlich wirklich interessant, wenn die Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium geändert werden, wenn ich auch die Möglichkeit habe, aus einem Beruf heraus ein Studium zu beginnen, also zu den Fristen ist ja etwas gesagt worden. Da akzeptieren wir auch den Antrag der CDU-Fraktion und der SPD, es auf ein bis zwei Semester zu verkürzen. Aber was dort fehlt, ist eben die Anerkennungsfrage dieser Probesemester, dass sie dann auch anerkannt werden sollen. Ich weiß auch, was los ist, aber ich muss auf der anderen Seite sagen, es wäre natürlich sehr sinnvoll, das zu tun, weil das auch Zeit war, die Leute haben ja auch schon - und sie bringen eine Qualität mit an die Hochschulen, die für mich ganz wesentlich ist. Sie bringen die Qualität der Lebenserfahrung in einem Beruf mit. Das ist für mich eine Qualität. Wir werden sehen, wie das ausgeht, aber ich glaube, das ist nicht zu unterschätzen. Ich finde diese Änderung sehr begrüßenswert, wünsche mir aber auch, dass es, wie bei den Grünen gefordert, zur Anerkennung dieser Probesemester kommt.
Wo wir ein Problem artikuliert haben und auch sehen: Im Gesetz steht, dass damit eine nochmalige Anpassung an die Forderungen des Bologna-Prozesses erfolgt, indem man einen konsekutiven Studiengang anbietet, z.B. Masterstudiengang oder aber einen weiterbildenden. Und da liegt für mich wirklich der Hase im Pfeffer. Wenn ich jetzt einen weiterbildenden Masterstudiengang anbiete, es ist zwar formuliert, es muss auch ein grundständiger angeboten werden, kann ich einen anbieten und von dem anderen fünf, wenn ich so viele Leute habe, und den mit Gebühren bewehre, dann entsteht dort eine Situation, die ich den Zugang, mit dem freien Zugang zu Bildung zumindest für diskussionswürdig, wenn nicht gar für fragwürdig, halte, das will ich auch sagen. Auf der anderen Seite schaffen Sie hier Möglichkeiten, Menschen an die Hochschulen zu holen, die dort eine andere Qualifikation für sich vornehmen. Was wir sehr positiv finden, sind die Änderungen, da muss ich die CDU und die SPD mal loben, dass Sie den Gesetzentwurf an der Stelle noch einmal geändert haben, was die Auswahl und die Berufung des Dekans der medizinischen Fakultät anbelangt, dass es also nicht so ist, wie ursprünglich vorgesehen, dass er einmal bestellt werden kann und dann immer wieder, sondern dass hier nach der ersten Wiederwahl eine Ausschreibung notwendig ist. Das finden wir sehr richtig, dem können wir uns auch anschließen.
In diesem Sinne würde ich sagen, hat das Gesetz viele Dinge beschrieben, es hat aber auch viele Dinge nicht erfasst. Frau Rothe-Beinlich hat schon gesagt, Gleichstellungsfragen sind nicht betrachtet worden. Es ist auch nicht die Frage betrachtet worden, es ist zwar festgelegt, dass jetzt auch Seniorprofessuren weitergeführt werden können im Ermessen der Hochschulen, es ist im Gesetz beschrieben, dass aus Weiterbildungsstudiengängen dann auch die Lehrenden bezahlt werden sollen - da habe ich schon viele Fragen. Prof. Deufel könnte zum Beispiel hier sagen, wie das im Bereich Medizin bisher funktioniert, wenn dort - ich weiß, dass das dort schon geht - und wie dann das Verhältnis zwischen privaten Einnahmen, Rückführung an das Klinikum selbst ist oder wie hier Einnahmen generiert werden sollen. Was ich verstehen kann, das kann ich verstehen, wenn wir hier weiterbildende Studiengänge mit Gebühren bewehren wollen und sagen, die kommen ja aus Betrieben und so und können das auch mit bezahlen. Die Situation der Betriebe in Thüringen kennen wir auch ganz gut, wie viele kleine und mittelständische Betriebe wir haben und wie viele wir haben, die so viel Geld haben, dass sie da auch ordentlich bezahlen können, möglichst mit 100 Prozent. Aber ich verstehe es nur insofern, dass man dort den Hochschulen eine Möglichkeit eröffnet, die das ja auch wollen, weiterhin Geld in die Hochschulen reinzuholen, das ihnen sonst fehlt und dort haben wir eine grundsätzlich andere Auffassung. Wir sind der Meinung, dass die Hochschulen grundsätzlich auskömmlich - wie das jetzt heißt - finanziert werden müssen, dass sie gesichert werden müssen und dass auch Lehrkräfte an Hochschulen anständig bezahlt werden müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern muss ich sagen, hat das Gesetz eine ganz große Schwäche, weil es nicht die Gesamtentwicklung im Hochschulbereich berücksichtigt. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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