Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7018
Herr Präsident, meine Damen und Herren, zuallererst möchte ich eine Frage beantworten, die mir von mehreren Abgeordneten gestellt wurde. Ich rede noch zu Hochschulpolitik, in diesem Fall zum Artikelgesetz. Darauf will ich aufmerksam machen, dass es tatsächlich so ist. Wir haben das Gesetz vorliegen „Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften“. Es handelt sich hier auch um Vorgaben, die durch die KMK gemacht wurden, die also nachgebessert werden mussten oder in Gesetzesform gegossen wurden. Ich will an dieser Stelle darauf verweisen, dass Minister Matschie auf dem ersten Hochschulgipfel schon darauf verwiesen hatte, dass es zu Änderungen im derzeit gültigen Hochschulgesetz kommen wird. Darauf haben wir uns verlassen. Diese Änderungen sind partiell hier auch schon vorgestellt worden, aber damals ging es um Änderungen: wie weitere Demokratisierung an den Hochschulen, Wiedereinbeziehung aller Mitglieder der Hochschulen in die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Davon finde ich in diesem Gesetzentwurf wenig wieder, eher weniger wieder, muss ich sagen, wenn es um die Bestellung des Dekans an der Medizin geht oder aber wenn es um die Bestellung des Rektors oder des Präsidenten einer Hochschule geht, dann wird sehr stark fokussiert auf kleine Gremiengruppen, ohne dass wir also wieder mehr Mitwirkungsrechte erlangen. Wir bedauern das, dass wir das hier nicht vorfinden konnten. Ich möchte einiges zum Regelungsbedürfnis direkt sagen. Der Minister hatte schon gesagt, dass das Ziel des Gesetzentwurfs oder des Artikelgesetzes unter anderem ist die Erhöhung der Bildungsbeteiligung. Das ist das, was wir uns auch wünschen, eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung und eine Erleichterung der Zugänge zu den Hochschulen, auch im Land Thüringen, dass der Hochschulzugang erleichtert wird. Das geschieht durch dieses Gesetz in der Tat.
Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass speziell in § 63 noch mal darauf verwiesen wird, dass die Eingangsprüfung sich bisher nicht durchgängig als Eignungsprüfung bewährt hatte, dass man deshalb wieder zum Probestudium zurückkommt und dass alle diese Maßnahmen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung III und unter der Voraussetzung, dass sie in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen verankert sind, durchgeführt werden. Das heißt also, die Grundvoraussetzung für bestimmte Dinge sind die Mittel, die den Hochschulen zukommen oder - jetzt kommt die eigentliche Kritik an diesem Gesetzentwurf für uns - die die Hochschulen selbst einwerben. Sie haben es beschrieben als Weiterbildungskosten, als Weiterbildungsgebühren, die eingenommen werden können, aus denen aber auch die Lehrenden, die diese Weiterbildungsmaßnahmen machen, gleichzeitig bezahlt werden können. Dort gibt es natürlich dann eine Variabilität, die sehr groß sein kann. Also ich will sagen, wenn ich einen von den Spitzenforschern eine Weiterbildungsmaßnahme machen lasse, weiß ich nicht, ob der sagt, ich nehme in einer Stunde - ich spinne jetzt mal - 45 € oder ob ich einen von den prekär Beschäftigten dort einsetze, der dann sagt, damit bin ich aber jetzt zufrieden. Das ist zum Beispiel ein Spielraum, der gar nicht definiert ist, auch gar nicht gegeben ist. Aber das ist nicht der eigentliche Punkt. Wenn ich es zulasse, dass es neue berufsbegleitende Studiengänge gibt, die ich also über ein Studium auf Probe aufnehmen kann, dann ist das natürlich die Frage, wie mache ich das. Es gibt die Zulassung zu Masterstudiengängen - also es gibt konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge - und die Frage ist, wenn ich sie dann bezahlen muss, regele ich den Zugang zum Studium nicht nur über das Probestudium, sondern auch über das Geld. Und Sie hatten hier gesagt, dass Sie es unabhängig von der sozialen Herkunft machen wollen. Sie brauchen einen nach zwei Jahren erworbenen Berufsabschluss, Sie brauchen eine dreijährige Berufspraxis, können dann dieses Studium in dem Weiterbildungsbereich aufnehmen für Master und Sie können sogar einen Bachelor erwerben, so steht es im Gesetz. Und das ist der Punkt, den wir sehr gern diskutieren würden im Ausschuss, wie sind diese Finanzierungsmodelle gedacht, wie werden die Gebühren erhoben, von wem werden sie erhoben. Wir haben die Hochschulen jetzt noch mal in eine Situation gebracht, wo sie zwar keine Studiengebühren erheben, aber über die Gebühren im Weiterbildungsbereich weiter Geld generieren können, mit dem sie ihre eigene Hochschule ausstatten und finanzieren können. Das ist eine ernsthafte Frage für uns und davon würden wir auch abhängig machen, wie wir uns weiterhin zu diesem Gesetz verhalten wollen.
Zur Hochschulmedizin hatte ich bereits gesagt, dass diese Aussage zum Dekan getroffen wurde, dass das Verhältnis Klinikvorstand/Dekan geregelt wird und wie der Dekan bestellt werden soll. Zu den neuen Berufungs- und Karrierekonzepten, das finde ich persönlich und meine Fraktion die Erschließung dieser Konzepte erst mal sehr positiv, dass man dort neue Wege gibt, den Hochschulen auch die eigenen Berufungsmöglichkeiten offen lässt und sagt, ihr könnt dort eigene Modelle finden und etablieren. Wir würden aber gern wissen, wie es im Einzelnen aussehen soll und ob dort dann jeder seine eigene Möglichkeit erfindet. Oder wie es sich dann in der jeweiligen Ordnung darstellt. Das glaube ich, ist diskussionswürdig.
Positiv bewerte ich auch die Tatsache der Seniorprofessuren, weil ich glaube, dass das erstmalig auch konkret geregelt ist, wie der Status ist und dass diese Leute nicht auch aus unterschiedlichen Gründen, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, auf Wiedersehen sagen müssen, sondern dass sie die Möglichkeit haben, weiter tätig zu sein.
Sie haben im Gesetzentwurf geschrieben, dass sich das alles kostenneutral darstellt, aber diese Kostenneutralität ergibt sich letztlich nur aus der Möglichkeit der Gebührenerhebung. Also wenn Sie Weiterbildungsangebote machen wollen, wo auch die Lehrenden bezahlt werden, ergibt sich die Neutralität aus der Gebührenerhebung. Ich muss sagen, das widerspricht unserem Verständnis, das wissen sie auch, von Hochschulentwicklung und Hochschulentwicklungsplanung. Das kann es nicht sein, sich immer nur auf die Rahmenvereinbarung III und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zurückzuziehen, sondern wir wollen erneut darüber diskutieren, auch unter diesen Aspekten, wie Hochschulen so ausgestattet werden können, dass sie gebührenfreie Studiengänge anbieten können, auch für beruflich Qualifizierte, so dass die Bildungszugänge tatsächlich gerecht und offen für alle sind. Das würde ich mir sehr wünschen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In diesem Sinne würden wir das sehr gern mit Ihnen im Ausschuss diskutieren, unter anderem auch in der Form, wie wir weiterhin mit diesen Ergebnissen der Föderalismusreform umgehen, die die Hochschulpolitik in die Kompetenz der Länder legen und ohne, dass wir darüber diskutieren, welche standardisierten Verfahren gibt es denn für Hochschulzulassung, wie unterschiedlich sind die Zulassungsverfahren, wie verhält sich das sowohl mit den neu zu etablierenden Studiengängen im Verhältnis zu den NC-Studiengängen, zu den normalen Studiengängen. Wenn Sie hier beschreiben, dass ein Masterstudiengang möglich ist, ohne dass vorher ein Bachelor an einer Hochschule erworben wurde, und dass der Bachelor aber gleichzeitig nur dann studiert werden kann im weiterbildenden Bereich, wenn ein grundständiger Studiengang angeboten wird, also ein gebührenfreier Präsenzstudiengang gleichzeitig angeboten wird, dann muss man fragen, wie sind die Relationen, wie viel Studienanfängerkapazität kann der eine Studiengang aufnehmen, wie viel der andere. Das sind schon ernsthafte Fragen. Also man kann die Relationen an einer Hochschule auch sehr verschieben.
Ich wünsche mir jedenfalls, dass die Diskussion ernsthaft geführt wird, dass wir die Fragen der Demokratisierung der Hochschulen mit einbeziehen in diesen Diskussionsprozess und uns tatsächlich alle darum bemühen, mit dem neuen Gesetzentwurf einen gleichen, auch sozial gleichen Zugang zu den Hochschulen zu ermöglichen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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