Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

RedenSabine BerningerWirtschaftAsyl-Migration

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6963


Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bilanz des seit April 2012 geltenden Anerkennungsgesetzes des Bundes sieht wohl eher mager aus, meine zumindest ich. Bei 2,9 Mio. Menschen, die einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2012 10.989 Anträge vorwiegend im medizinischen Bereich - allein 5.697 waren Ärztinnen und Ärzte – gestellt. Das Bundesministerium berichtet im April 2013 von etwa 30.000 Anträgen insgesamt, seit das Gesetz gilt. Das ist deshalb mager, meine Damen und Herren, weil nicht verkannt werden darf, dass bereits vorher die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsabschlüsse notwendig gewesen wäre. Mit dem Bundesgesetz kam lediglich der Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens hinzu. Die landesrechtliche Untersetzung fehlt bis heute in vielen Bundesländern. Thüringen wäre, wenn ich richtig geschaut habe, mit dem vorliegenden Gesetz erst das neunte Bundesland mit einer eigenständigen Regelung. Warum eigenständige Landesregelungen nötig sind, ist schon mehrfach gesagt worden, da eben das Anerkennungsgesetz des Bundes nur die etwa 600 Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes betrifft und es aber Berufe gibt, deren Gleichstellung und Anerkennung über Ländergesetze geregelt werden müssen wie etwa Lehrerinnen, Erzieherinnen, Ingenieurinnen, Architektinnen, Sozialpädagoginnen - alles mit großem „I“ - und Abschlüsse von Berufsfachschulen. Und nun legt die Landesregierung einen Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vor, der sich im Kern nicht, und das ist selbst vom Minister schon angesprochen worden, von den Regelungen aus dem Bundesgesetz unterscheidet. Dass die Landesregierung dafür mehr als ein Jahr braucht, ist das eine.


Das andere aber ist, dass sie damit wesentliche Erfahrungen aus der Wirksamkeit bzw. aus der Unwirksamkeit des Bundesgesetzes einfach negieren, Herr Minister. So schafft man zwar föderale Einigkeit im Zuständigkeitsdschungel; das eigentliche Anliegen, die Anerkennung zu befördern, erreicht man damit aber nicht. Und das wissen die Autorinnen des Gesetzentwurfs auch selbst am besten, wenn sie schreiben, Zitat: „Erste Erfahrungen aus dem Vollzug des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zeigen, dass ein leichter Anstieg an Auskunftsersuchen zu verzeichnen ist, die Zahl der gestellten Anträge eher gering ausfällt und mit dem bereits vorhandenen Personal bewältigt werden kann.“ Es wird sich also zumindest im Arbeitsanfall mit dem Gesetz nichts verändern und das ist der erste Offenbarungseid aus dem SPD-geführten zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Das Anliegen des Gesetzes, formuliert im Einleitungstext sowie in § 1 des Entwurfs, ist ein weiterer Offenbarungseid und enttarnt all diejenigen, die es nicht unterlassen, heute ja auch schon mehrfach, über Willkommenskultur zu reden, in Wirklichkeit aber egoistische Motive verfolgen. So heißt es im Entwurf, Zitat: „Der sich zunehmend abzeichnende demografische Wandel und steigende Bedarf an Fachkräften macht es notwendig, das vorhandene Potenzial an gut ausgebildeten Fachkräften bestmöglich zu nutzen.“ Und in § 1, Zitat: „Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt.“


(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Was ist denn daran falsch?)


Hier wird deutlich, dass die Autorinnen des Gesetzes nicht die Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und Berufsqualifikationen im Blick hatten, um ihnen die Möglichkeit der Selbstverwirklichung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen beispielsweise zu eröffnen. Es geht ihnen schlicht um - bitte verzeihen Sie mir die zynisch klingende Wortwahl - die Verwertung von im Ausland qualifizierten Humankapitals für die Binnenwirtschaft.


(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das geht einem auf den Keks, was Sie hier für einen Unsinn erzählen!)


Die Stichworte sind Standortvorteil, Wirtschaftswachstum, wir sollen profitieren, Fachkräftemangel, demografische Entwicklung. Das ist in der Einbringung, die der Herr Minister vorgenommen hat, noch einmal deutlich geworden, und dass Sie das auch so meinen, wird auch dadurch deutlich, dass Sie unseren Vorwürfen, die von Frau Siegesmund und von mir in der Debatte zum Thüringen-Monitor kamen, nicht einmal widersprochen haben, als wir Ihnen vorwarfen, dass es Ihnen nur um die Nützlichkeit der Menschen für die Thüringer Wirtschaft, für Thüringen, für uns geht.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen stellt für uns, für DIE LINKE, eine wichtige Grundlage dar, um hier lebenden Menschen die Voraussetzungen für soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, für die Sicherung eines Existenz sichernden Lebensunterhalts durch Erwerbsarbeit zu schaffen. Und sie ist damit aus unserer Sicht auch Grundlage für eine soziokulturelle Integration, insbesondere von Menschen nichtdeutscher Herkunft. Und deshalb kommen wir auch zu anderen Schwerpunkten und anderen notwendigen Regelungsinhalten als Sie in dem vorliegenden Gesetzentwurf, nämlich


1. der Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen,


2. die Berücksichtigung berufspraktisch erworbener Berufsqualifikationen als Grundlage der Anerkennung der Gleichwertigkeit,


3. wollen wir die Möglichkeit der Nachqualifizierung und Ablegung von Eignungsprüfungen für reglementierte und nichtreglementierte Berufe,


4. fordern wir eine zentrale Stelle zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens mit


5. einer Beratungspflicht und


6. wollen wir nicht, dass Personen aufgrund überhöhter Verwaltungskosten von diesem Verfahren ausgeschlossen werden.


Dies alles haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf unterlassen zu regeln und aus diesem Grund kann meine Fraktion dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Wir werden ihn ablehnen, es sei denn, das Parlament wird im Ergebnis einer aus unserer Sicht zwangsläufig durchzuführenden Mündlichen Anhörung zu einer deutlichen Korrektur des Gesetzentwurfs kommen. Das setzte allerdings voraus, dass sich zumindest ein Teil der Koalitionsmehrheit emanzipierte, was für mich eine sehr schöne, aber eine Überraschung wäre. Auf einige notwendige Änderungen neben der grundsätzlichen Ausrichtung des Gesetzentwurfs möchte ich an dieser Stelle noch verweisen. Das wären


1. die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, sollte sich ausschließlich auf die tatsächlich vorhandenen Qualifikationen stützen und sollte vollkommen unabhängig davon sein, ob jemand tatsächlich eine der Qualifikation entsprechende Erwerbsarbeit ausüben möchte. Eine Einschränkung des Anwendungsbereiches auf den Personenkreis, der versichert, eine entsprechende Erwerbstätigkeit in Thüringen ausüben zu wollen, ist unseres Erachtens absolut sachfremd und gehört aus diesem Gesetzentwurf gestrichen.


2. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die durch im Ausland berufspraktisch erworbene Berufserfahrungen nachgewiesen werden, wird im Gesetzentwurf von vornherein ausgeschlossen. Sogar die Antragstellung wird ausgeschlossen. Und damit, meine Damen und Herren, ignorieren Sie schlicht die Lebensrealität vieler Migrantinnen und Migranten. Und das ist dringend zu ändern, weil, wie wir meinen, nur so sichergestellt werden kann, dass bei vorliegenden gleichwertigen Kompetenzen auch der Anspruch auf die gleiche Vergütung für gleiche Arbeit besteht.


3. sieht das Gesetz keinerlei Möglichkeiten für Anpassungs- und Qualifizierungslehrgänge, das habe ich schon angesprochen, im Bereich der nichtreglementierten Berufe vor, die gerade aber in diesem Bereich als Voraussetzung für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation und damit als Voraussetzung für einen Zugang zu adäquaten und existenzsichernden Arbeitsplätzen darstellen.


4. Anders als die Landesregierung in öffentlichen Dokumenten schreibt, kennt der Gesetzentwurf geradezu keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen im Bereich der reglementierten Berufe.


5. Meinen wir, dass durch diesen Gesetzentwurf das Behördenwirrwarr der Zuständigkeiten fortgesetzt würde. Die in der Folge dann notwendigen Lotsenstellen sollen geschaffen werden, damit brüstet sich wiederum die Landesregierung. Wir meinen, es sollte in Thüringen, auch das habe ich schon angesprochen, eine Stelle verantwortlich gemacht werden, die die Aufgabe der Verfahrensbearbeitung und der Beratung übernimmt. Und diese hat dann notwendigerweise zu beteiligende Stellen, zum Beispiel die Kammern, in die Verfahrensbearbeitung einzubeziehen.


Der Gesetzentwurf enthält 6. einen Informationsanspruch über die Grundlagen der Verwaltungskostenentscheidung. Sinnigerweise, meine Damen und Herren, wäre eine Informationspflicht über die zu erwartende Höhe der zu entrichtenden Verwaltungskosten im Gesetz zu verankern. Außerdem, sagen wir, müssen die Verwaltungskosten auf ein sozial verträgliches Maß gedeckelt und eine Billigkeitsregelung eingeführt werden, da regelmäßig Antragstellerinnen und Antragsteller das Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation erst als Grundlage eines Zugangs zu existenzsichernder Erwerbsarbeit betreiben.


Meine Damen und Herren, wir finden es ziemlich dreist, so eindeutig zu formulieren, wir machen das, weil es uns nutzt, und die müssen es auch noch bezahlen, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren, unstrittig existieren derzeit erhebliche Nachteile bei der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse und noch viel mehr der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, aber dieser Gesetzentwurf ist ebenso wenig wie das Bundesgesetz dazu geeignet, an diesem Zustand wirklich wirksam etwas zu verändern. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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