Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region 1/3

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6963


Aber nicht zur Aussprache, mit Verlaub, Frau Präsidentin. Ich möchte gern unseren Änderungsantrag einbringen. Vielen Dank.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, guten Morgen. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf, der am 19. Dezember 2013 eingebracht wurde, ist schon am 19. Dezember in der Kritik zumindest von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken gewesen, weil er umsetzt, was das Bundesgesetz auch vorschreibt, bloß eben nicht auf bundesrechtlicher, sondern landesrechtlicher Ebene. Ich selber habe kritisch im Dezember angemerkt, dass die Bilanz des Bundesgesetzes, an die sich dieser Gesetzentwurf anlehnt, um es freundlich auszudrücken, mager ist, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich hatte sich im Dezember in der Debatte kurz gefasst, weil Herr Abgeordneter Grob angedeutet hatte, man wolle sehr gern - ich will das einmal zitieren: „wollen wir gern ausführlich im Ausschuss diskutieren“. Was jetzt aber der Berichterstatter, Herr Dr. Hartung, vorgetragen hat, dass nämlich dieser Gesetzentwurf zweimal beraten worden sei im Ausschuss, das stimmt so nicht ganz. Er ist zweimal aufgerufen worden als Tagesordnungspunkt, das stimmt. Beim ersten Mal ist eine Anhörung beschlossen worden und beim zweiten Mal wurde die Beschlussempfehlung beschlossen, nicht aber die Stellungnahmen der Anzuhörenden kritisch ausgewertet bzw. ausführlich diskutiert. Das finden wir sehr schade und deswegen haben wir einen Änderungsantrag bereits in der Ausschussberatung eingebracht, in der wir einige Bemerkungen, einige Vorschläge und Kritiken der Anzuhörenden aufgreifen. Wir wollen beispielsweise im Artikel 1 des § 1 Satz 1 des Gesetzentwurfs ändern, nämlich den Zweck. Wir wollen, dass nicht der Nützlichkeitsgedanke für die thüringische Wirtschaft im Vordergrund steht, sondern die Anerkennung der Berufsqualifikationen


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


als Vorraussetzung für soziale Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben als Zweck in das Gesetz reingeschrieben wird, wie es beispielsweise der thüringische Flüchtlingsrat angemerkt hatte. Wir wollen im § 1 a einen Beratungsanspruch formulieren, wie ihn beispielsweise die Anzuhörenden von Arbeit und Leben vorgeschlagen haben und wie er auch in Hamburg zum Beispiel im Gesetz steht. Wir haben ebenfalls den Vorschlag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aufgenommen in § 17, keine Gebühren festzuschreiben, sondern im Gegenteil die Gebührenfreiheit festzuschreiben für das Anerkennungsverfahren. Wir haben beispielsweise den Vorschlag des DGB Bildungswerks Thüringen aufgenommen in § 15, den Amtsermittlungsgrundsatz hineinzuschreiben und nicht, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, diesen Amtsermittlungsgrundsatz, der im Verwaltungsverfahrensgesetz ein Verfahrensgrundsatz ist, umzudrehen, dass die Antragstellenden, die eine Berufsqualifikation anerkannt haben wollen, ermitteln und vorlegen müssen, sondern auch in zumutbarer Weise die zuständige Stelle ermitteln soll. Wir haben hineingeschrieben zum Beispiel in unseren Änderungsantrag, dass auch berufspraktische Erfahrungen anerkannt werden sollen, außerdem, wie es der Verband der Wirtschaft Thüringens e.V. in der Stellungnahme gefordert hat, die Feststellung, welche Maßnahmen die wesentlichen Unterschiede zu vergleichbaren Berufsabschlüssen hier in Deutschland ausmachen und welche Maßnahmen diese Unterschiede ausgleichen können. Das sind einige der Anzuhörendenvorschläge, die wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen haben. Wir bitten, dass, wenn schon nicht im Ausschuss geschehen, so doch heute hier, diese Vorschläge, diese Änderungsvorschläge ausführlich diskutiert werden, Herr Grob, das wäre sehr schön, damit wir dann zu einer guten Beschlussfassung hier im Plenum zu diesem Gesetzentwurf kommen. Ich freue mich sehr auf die Debatte.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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