Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region 2/3

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6963


Meine sehr geehrten Damen und Herren, das dem Landesgesetz als wortwörtliche Blaupause zugrunde liegende Bundesgesetz hat erhebliche Mängel,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


nicht, weil das der Flüchtlingsrat sagt oder Grüne oder Linke, sondern es hat ganz relevante Schwächen, die in einer Evaluation des Bundesgesetzes deutlich wurden. Und, Frau Kanis, der Flüchtlingsrat hat nicht das Bundesgesetz nicht honoriert, wie Sie es ausdrücken, sondern ausdrücklich die Ablehnung oder den Novellierungsbedarf des Landesgesetzes damit begründet,


(Beifall DIE LINKE)


dass eben das Bundesgesetz solche deutlichen Schwächen und Mängel hat. Leider hat das Anhörungsverfahren nicht dazu geführt, den Gesetzentwurf entsprechend zu qualifizieren. Die Koalitionsfraktionen beschränken sich darauf, einen dringend novellierungsbedürftigen Gesetzestext auch, das ist ja heute Ihre Absicht, in Thüringen in Kraft treten zu lassen.


In der Beschlussempfehlung sind zwei verfahrensrechtliche Änderungen aufgenommen, die in einem Fall, meine Damen und Herren, nämlich dem Verzicht auf die Notwendigkeit eines schriftlichen und damit nicht zwingend begründeten Bescheides, sogar eine Verschlechterung für die Antragstellerinnen mit sich bringen, die ja sozusagen Empfängerinnen der postulierten Willkommenskultur sein sollen. Die Einwendungen der Anzuhörenden, die sich positiv auf die Stärkung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten zur ihrer eigenen Selbstverwirklichung und zur selbstständigen Sicherung ihres Lebensunterhalts bezogen haben, haben Sie völlig unbeachtet gelassen, und das finde ich schon ein starkes Stück, meine Damen und Herren. Das ist eben genau der Gegenstand der grundsätzlichen Kritik am Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf stellt nicht Migrantinnen oder Migranten mit ihren individuellen Kompetenzen und Fähigkeiten, die bislang in der Bundesrepublik an der Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten gehindert wurden, in den Mittelpunkt, sondern rein inländische ökonomische Interessen. Das heißt, dem Gesetzentwurf - na ja, genau, dass Herr Barth das so sagt, das verstehe ich, das ist ja schließlich die FDP, für die der Herr Barth hier sitzt -, geht es ausschließlich darum und Ihnen, Herrn Barth, Menschen und ihre Potenziale ökonomisch besser verwertbar zu machen. In § 1 heißt es: „Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ja, deswegen stimmen wir dem zu.)


Aber selbst darin ist dieser Gesetzentwurf nicht einmal gut, sondern stellt zusätzliche Hürden für die Antragstellerinnen auf und der Wunsch des Kultusministers in seiner Einbringungsrede, dass „dieses Anerkennungsgesetz ein Signal an Menschen überall auf der Welt“ sein soll, bleibt eine leere Floskel, Herr Matschie. Unsere Änderung, Frau Hitzing, dass die materiell in § 1 keine Auswirkungen hat, das ist schon klar, aber das Signal, was wir hier senden mit diesem Gesetz, wenn es sich rein ökonomisch begründet, das ist fatal und das wird sehr beachtet werden außerhalb dieses Landtags. Anders als vielfach behauptet, schafft dieses Gesetz keinen Rechtsanspruch auf die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, sondern lediglich einen Anspruch auf eine individuelle Überprüfung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, und das ist ein gehöriger Unterschied, meine Damen und Herren. Und dieser Anspruch auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens ist auch noch auf eine Vielzahl zuständiger Stellen verteilt. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es falsch sein soll, eine Beratungsstelle einzurichten und einen individuellen Beratungsanspruch, bloß, weil nur ein Stadtstaat, ein Bundesland das so umgesetzt hat. Damit beweisen Sie gar nichts, Frau Hitzing, das hätte ich schon gern inhaltlich begründet gehabt von Ihnen und nicht quantitativ. Im Gehorsam vermeintlicher Bundeseinheitlichkeit hat es damit auch Thüringen versäumt, zumindest einen Beratungsanspruch nach dem Vorbild von Hamburg in Thüringen gesetzlich zu verankern und diese von uns geforderte Beratungsstelle in Thüringen einzurichten, wie das nicht nur vom Flüchtlingsrat im parlamentarischen Anhörungsverfahren gefordert wurde. Eine einheitlich die Anträge entgegennehmende und unter Einbeziehung der fachlich zuständigen Stellen einzurichtende Stelle wäre eine tatsächliche Verbesserung zum gegenwärtig vorzufindenden Anerkennungsdschungel, der aber nach Ihrem Willen, dem Willen von FDP, CDU und SPD, weiterhin Bestand haben soll.


Es ist schon mehrfach angesprochen, eine weiterhin bestehende Hürde für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen sind die nach diesem Gesetz in Aussicht stehenden Verwaltungsgebühren. Da nützt es gar nichts, wenn Frau Kanis gönnerinnenhaft sagt, die können ja auch erlassen werden. Frau Rothe-Beinlich hat es, denke ich, sehr gut begründet, warum Verwaltungsgebühren in diesem Fall eine völlig falsche, deplazierte Hürde sind. Es ist ja nicht außer acht zu lassen, dass das Anerkennungsverfahren erst die Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass die Menschen ein eigenes Einkommen erzielen können. Dass von der Zahlung von Gebühren und Auslagen abhängig zu machen, die im Einzelfall bis zu 1.000 € betragen können, wenn man nämlich Dolmetscherinnenkosten beispielsweise in die Rechnung mit einbezieht, ist alles andere als eine Einladung an Migrantinnen und bereits hier lebende Nichtdeutsche, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Auch potenziellen Antragstellerinnen aufzuerlegen, dass sie gegenüber den Behörden nachweisen müssen, dass sie gewillt sind, in Thüringen eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, halten wir für verfehlt. Zu einer weltoffenen Kultur gehört es nicht, Menschen daran zu messen, ob sie hier arbeiten wollen, sondern ihre Lebensleistung, und dazu gehören eben die erworbenen Berufsqualifikationen, als Ausdruck individueller Fähigkeiten und Kompetenzen anzuerkennen, auch wenn sie nicht sagen, dass sie in Thüringen arbeiten wollen. Aber wenn eben nicht der Mensch, sondern die ökonomische Verwertbarkeit im Mittelpunkt steht, dann kommt man zu solchen Regelungen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nun ist es sicher nachvollziehbar, dass für die reglementierten Berufe die Anerkennung lediglich berufspraktisch erworbener Qualifikationen nicht ausreichend ist. Man könnte auch nachvollziehen, dass im Bereich der reglementierten Berufe Nachqualifikationen zu im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen notwendig sein können. Aber nicht der Lebensrealität entsprechend ist es, meine Damen und Herren, im Bereich der nichtreglementierten Berufe berufspraktisch erworbene Qualifikationen als Grundlage für die Anerkennung von vornherein auszuschließen und die Möglichkeit der Nachqualifizierung im Gesetz selbst nicht zu eröffnen. Das ist umso unverständlicher, weil in der Folge Menschen, die die fachliche Kompetenz nachweisen können in der Regel die Arbeit entsprechend ihrer Qualifikation ausüben, aber nicht entsprechend ihrer Qualifikation bezahlt werden. Weltoffen zu sein, erfordert neben der individuellen Anerkennung von Lebensleistungen auch, anzuerkennen, dass Erwerbsbiografien in Ländern außerhalb der europäischen Union auch anders strukturiert und organisiert sind. Ein wirklich einladendes Anerkennungsgesetz würde dem Rechnung tragen und das vorliegende macht dies eben nicht.


(Beifall DIE LINKE)


Der durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gemeinsam, sowohl im Ausschuss als auch jetzt hier im Plenum vorgelegte Änderungsantrag erkennt die Konsequenzen aus dem seit April 2012 geltenden Bundesgesetz und greift zudem einige Ergebnisse der Anhörung auf, was letztlich auch eigentlich der Zweck einer Anhörung sein sollte. Ich muss ganz ehrlich sagen, es gibt Anzuhörende, die haben auch in ihren Texten, in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass sie sich veralbert fühlen durch dieses Verfahren der Anhörung. Ich weiß es vom Flüchtlingsrat Thüringen selber, ich habe es gelesen in der Stellungnahme des Katholischen Büros, wo sehr höflich formuliert war, dass man hofft, dass die Anmerkungen Berücksichtigung finden und beim DGB, glaube ich, stand darin, dass darum gebeten wird, informiert zu werden, ob die Anmerkungen berücksichtigt wurden. Das sind sehr höfliche Umschreibungen dafür, dass die Anzuhörenden Sorge haben, dass mit ihren Stellungnahmen einfach nicht umgegangen wird, wie das in diesem Fall auch der Fall gewesen ist, zumindest in der Ausschussdebatte haben die Anhörungsergebnisse keine Rolle gespielt. Mit unseren Änderungen - davon sind wir überzeugt - würde die soziale und gesellschaftliche Teilhabe für bereits hier lebende und für künftig noch einreisende Migrantinnen ermöglicht werden. Ich will ganz kurz noch darauf hinweisen, dass es auch nicht nur um Menschen mit anderen Herkunftsstaaten als Deutschland geht. Es geht auch um durch Deutsche im Ausland erworbene Berufsqualifikationen. Das vergessen wir immer, aber um diese Menschen geht es auch.


Im Kern ist unsere Ansicht: Das Ziel des Anerkennungsgesetzes muss sein, Menschen anzuerkennen und das, was sie gelernt und sich angeeignet haben. Der vorliegende Gesetzentwurf scheitert aber bereits an diesem Ziel und deshalb bleibt er unverändert. Nehmen Sie also unseren Änderungsantrag nicht an, ist dieser Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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