Thüringer Gesetz zur Übertragung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2517 -
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, das Gesetz, das wir heute vorliegen haben, ist eines der kürzesten und kleinsten Gesetze, es hat gerade mal zwei Paragraphen, und ist an sich eigentlich nur ein formal juristischer Akt Bundesrecht, das hatten Sie ausgeführt, dann die Kommunen zu ermächtigen. Das ist ja nur der Akt an sich.
Die Frage ist allerdings, das Bildungspaket, da gibt es schon noch zwei, drei Sachen dazu zu sagen, halten wir als LINKE für den falschen Weg, die Frage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist bürokratisch, das zeigt sich nicht nur an diesem Gesetzentwurf, das zeigt sich auch an dem Gesetzentwurf, der auf Bundesebene das SGB II Veränderungsgesetz vorgelegt wurde, ist bürokratisch. Ein Drittel des Geldes, das führen Sie ja auch hier in der Kostenrechnung Ihres Gesetzes auf, geht allein für die Verwaltung drauf. Wir müssen auf jeden Fall sagen, dass die Kommunen diejenigen sind, die am Ende die Gelackmeierten sind. Welches Geld die Kommunen am Ende wirklich bekommen, das soll mit dem KFA mit berücksichtigt werden, das ist eben die große Frage. Ich glaube, dass das wirklich eine Schwierigkeit ist.
Des Weiteren ist ungeklärt, wie es eigentlich aussieht mit der Zweckbindung der freiwerdenden Mittel. Der Bund erhöht zwar den KdU-Anteil, senkt ihn für die Kommunen, aber dass das Geld am Ende wirklich für Schulsozialarbeit und für Mittagessen eingesetzt wird, das steht in diesem Gesetz leider nirgendwo. Hier brauchen wir, denke ich, auch eine landesrechtlich Regelung. Deshalb hätte es mich gefreut, wenn wir heute nicht nur dieses Bundeskindergeldgesetz noch mal thematisieren, sondern es hätte mich sehr gefreut, wenn wir auch das Ausführungsgesetz des SGB II debattiert hätten. Ihre Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern haben ein eigenes Ausführungsgesetz zum SGB II bezüglich des Bildungspaketes in Angriff genommen und ich möchte hier für die Fraktion auch ankündigen, dass wir als LINKE da auch ein Ausführungsgesetz im Mai in das Plenum einbringen wollen. Das Gesetz- und Verordnungsblatt des Bundes ist draußen, das ist sozusagen in Kraft getreten und, ich denke schon, dass wir hier noch mal für eine Rechtssicherheit der Kommunen streiten müssen. Es kann am Ende nicht Sinn und Zweck sein, dass die Kommunen Schulsozialarbeiter anstellen und 2013 überlegt sich der Bund, wie er das mit der Rechnung anstellen möchte. Dann sitzen die Kommunen auf den Kosten für die Schulsozialarbeiter. Ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck.
Was ich auf jeden Fall auch sehr schwierig finde, wo ich mir aus Ihrem Hause, Frau Taubert, ein bisschen Unterstützung erwarte, ist der Umstand, dass diese ganze Leistung im SGB VIII angesiedelt sein müsste, also eigentlich in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir diese Schulsozialarbeiter auch im § 13 oder im Ausführungsgesetz zum SGB VIII verankern. Das ist ja nicht ohne Grund so, dass die Jugendhilfe ganz andere Methoden hat, es gibt die Jugendförderpläne auf kommunaler Ebene, und dort zwei parallele Systeme oder zwei parallele Finanzierungen aufzubauen, das halte ich für nicht sinnvoll.
Ansonsten kann man sagen, Grundrechte auf Bezugsschein - das ist die Frage des Bildungspakets - sind für uns nicht der Weg, aber wir müssen jetzt damit leben und schauen, dass wir das Bildungspaket möglichst sinnvoll und möglichst gut umsetzen.
Einen Kritikpunkt, den gestehen Sie uns bitte noch zu, den wir haben, auch im Verfahren im Bundesrat und im Verwendungsausschuss, die Kinder von Asylbewerbern, diejenigen die also im Bezugskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes sind, die sind wieder nicht dabei, die sind ausgegrenzt worden. Das finden wir schon noch als LINKE ziemlich schwierig, das finden wir fragwürdig, denn das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, alle Kinder haben diesen Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum. Vielleicht ist es ja auch hier möglich Regelungen zu finden, damit auch die Kinder von Asylbewerbern das Teilhabepaket nutzen können. Die Stadt Erfurt hat schon Verwaltungsrichtlinien erlassen, in denen das möglich ist. Aber es wäre, glaube ich, ein gutes Zeichen, wenn wir auch von Landesebene hier diejenigen, die das Bildungspaket auch brauchen, unterstützen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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