Thüringer Gesetz zur Stärkung der Stellung des Transplantationsbeauftragten und zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes und des Thüringer Heilberufegesetzes (ThürStTB) 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5801
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, da gebe ich Frau Meißner recht, das ist ein Thema. Organspende, wo wir hier in eine Debatte gehen, die jetzt sagt, wir wollen jetzt hier als politische Kraft was anderes machen oder hier die Auseinandersetzung führen. Aber eins muss ich Ihnen sagen, Frau Meißner: Jawohl, wir hatten damals oder voriges Jahr Ihren Antrag abgelehnt, aber angenommen wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen zu diesem Thema. Das muss ich erst mal sagen. Also es ist nicht so, dass wir generell den Antrag abgelehnt haben und damit das Thema vom Tisch gewischt haben, weil es ein wichtiges Thema ist.
(Beifall DIE LINKE)
Aber wiederum hatten wir dort Maßnahmen festgelegt, auf die ich noch eingehen werde. Aber mit Ihrem Gesetzentwurf suggerieren Sie, dass die Freistellung von Transplantationsbeauftragten die Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl von Organspenden in Thüringen zunimmt. Da berufen Sie sich auf den Freistaat Bayern, weil die so ein Gesetz haben, aufgrund dessen, sagen Sie, dass dort die Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern von ihrer ärztlichen Tätigkeit freigestellt werden, dadurch die Organspenden in Bayern zugenommen haben. Dabei muss man auch sagen, Bayern ist zurzeit das einzige Bundesland, das die Transplantationsbeauftragten freistellt. Aber Zahlen und Darstellungen von der „Deutschen Stiftung Organspende“ sagen etwas anderes aus. Dabei müssen wir wissen, in Thüringen gibt es 2,2 Millionen Einwohner, in Bayern gibt es 13 Millionen Einwohner. In Thüringen gibt es 36 Entnahmekrankenhäuser, in Bayern gibt es 197 Entnahmekrankenhäuser. 2012 fanden in Thüringen 34 Transplantationen statt und in Bayern 155. Das aber auf die Einwohner umgerechnet, so waren das in Thüringen im Durchschnitt Spender pro Millionen Einwohner 15,4 und pro 1 Million Einwohner in Bayern 12,3 Spender. 2014 waren es in Thüringen 27 Entnahmen, das waren 12,5 Spender pro 1 Million Einwohner. In Bayern gab es 120 Entnahmen, somit 9,5 Spender pro 1 Million Einwohner. Noch die Zahlen für 2017: In Thüringen gab es 23 Entnahmen, also 10,7 Spender pro 1 Million Einwohner. In Bayern gab es 143 Entnahmen, somit 11,1 Spender pro 1 Million Einwohner. Das beweist erst mal, dass die Zahlen in Bayern und Thüringen – auf die Einwohner berechnet – nahezu identisch sind. Das belegt eigentlich, dass die Freistellung von Transplantationsbeauftragten nicht der entscheidende Punkt ist, dass man damit plötzlich eine Grundlage hat, dass mehr Menschen bereit sind, Organe zu spenden. Das ist erst mal das eine.
Das Zweite: Wir hatten im Landtag hier mit dem beschlossenen Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem auch festgelegt, dass in Thüringen das Bündnis für Organspende gebildet wird. Das besteht aus Vertretern der Ärzteschaft, Vertretern der Deutschen Stiftung Organspende, Vertretern der Krankenkassen, Vertretern der Landeskrankenhausgesellschaft und weiteren Verbänden, die damit zu tun haben. Es war schon ewig in Thüringen so, dass trotzdem das zuständige Ministerium für Gesundheit die koordinierende Stelle war. In unserem Beschluss, den wir damals gefasst haben, war auch weiterhin festgelegt, dass das Ministerium gerade die Arbeit des Bündnisses koordiniert und vor allem vernetzt. Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf, dass die einzelnen Vertreter dieses Bündnisses eigenständige Stellen werden, die diese Arbeit leisten. Es ist erst mal richtig, dass wir dieses Bündnis haben und dass wir die Vertreter in dem Bündnis haben, die auch als Multiplikatoren auftreten. Aber trotzdem sage ich: Wichtig ist, dass deren Arbeit koordiniert wird und dass wir dort zielgerichtete Arbeit leisten.
Frau Meißner, Sie haben gesagt: Es ist immer noch die Sache jedes Einzelnen, wie er persönlich zu der Frage steht. Das ist wichtig, und deshalb ist eine koordinierte und vernetzte Aufklärungsarbeit unter den Menschen besonders wichtig, aber letzten Endes ist es die Entscheidung der Menschen. Es ist nicht nur so, dass die fehlende Bereitschaft zur Organspende nur ein Thüringer Problem ist; das ist ein bundesweites Problem, denn wir haben die Diskussion auch im Bund. Gerade dem Koalitionsvertrag von CDU, noch CSU und SPD können wir entnehmen, dass sich die jetzige Bundesregierung diesem Thema annehmen will und dass dieses Problem auch auf der Agenda der Regierung steht. Wir erleben jetzt zum Beispiel auch die Diskussion dazu, nämlich unter anderem den Vorschlag zur Widerspruchsregelung, der auf Bundesebene eingebracht wurde. Das heißt also, dass Menschen, die grundsätzlich keine Erklärung abgegeben haben, dass sie nicht zur Organspende bereit sind, per se als Organspender betrachtet werden. Diese Lösung ist zum Beispiel im Gespräch. Das heißt, sie ist deshalb im Gespräch, weil es nicht nur ein Thüringer Problem ist, sondern wir das Problem wirklich in dieser Bundesrepublik haben.
Da im Koalitionsvertrag von CDU, noch CSU und SPD enthalten ist, dass sich die Regierung diesem Problem annimmt, berät auch die Gesundheitsministerkonferenz dazu. Auch bei der gegenwärtig stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz steht dieses Thema auf der Tagesordnung. Vielleicht kann auch die Staatssekretärin schon über Erkenntnisse berichten, was dort heute zu diesem Thema beraten wurde. Gerade weil sich im Bund etwas tut – und da muss ich sagen, wir haben es hier auch mit konkurrierender Gesetzgebung zu tun, das Transplantationsgesetz ist nun mal ein Bundesgesetz und gibt nur bestimmte Aufgaben an die Länder frei – und vom Bund aus auch darauf gezielt wird, generell eine Lösung zu finden und eine bundeseinheitliche Lösung für die Freistellung von Transplantationsbeauftragten zu finden, gerade deshalb, weil das jetzt debattiert wird und weil es auch auf der Gesundheitsministerkonferenz debattiert wird und wir eigentlich erwarten, dass nach der Sommerpause dort Vorschläge kommen, deshalb – und jetzt zuhören – ist der Verordnungsentwurf der Landesregierung im Ministerium noch in der Warteschleife. Der Entwurf ist fertig, aber wir wollen abwarten, was von der Bundesebene kommt.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was soll denn da kommen?)
Ich möchte hier an dieser Stelle beantragen, dass wir ihren Antrag in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überweisen und dass wir dann, wenn wir Erkenntnisse von der Bundesebene, von der Gesundheitsministerkonferenz haben, diesen Gesetzentwurf mit dem Verordnungsentwurf der Landesregierung gemeinsam beraten. Damit beantrage ich die Ausschussüberweisung.
(Beifall DIE LINKE)
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