Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG)

Ina Leukefeld
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Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7144

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, so viel Einigkeit, so viel Freude und Enthusiasmus bei der Debatte eines Gesetzes gibt es selten. Das liegt aber offensichtlich daran, dass sich der partizipative Arbeitsstil und Politikstil hier gerade in diesem Gesetz auch weiter fortsetzt, was wir ja an vielen Stellen im Land Thüringen versuchen umzusetzen.

 

Ja, als ältestes Mitglied meiner Fraktion und mit Blick auf eine künftige Lebenssituation kann ich nur bestätigen und zustimmen: Senioren wollen nicht nur abwarten, was für sie sozusagen getan wird, sondern sie wollen selbst etwas tun, sie haben Ideen, Vorschläge, insbesondere die jungen Alten. Und Frau Meißner hat ja sehr charakteristisch von der neuen Sozialfigur – da gibt es ganze Bücher darüber – schon hier etwas ausgeführt. Ich will auch die einzelnen Dinge jetzt gar nicht noch mal wiederholen, denn das ist nicht nötig, das ist – glaube ich – in allen Redebeiträgen gesagt worden. Von diesem „Kann“ zum „Muss“ kann ich nur sagen, es ist konsequent, verbindliche Regelungen zu schaffen, denn wer es noch nicht getan, hat – glaube ich – eine Chance vertan, die Seniorinnen und Senioren in den Meinungsfindungsprozess, in den Entscheidungsfindungsprozess direkt mit einzubeziehen. Und da geht es um weit mehr als nur um Pflege und Krankheit, sondern da geht es um Mobilität, da geht es um Wohnen, da geht es um Bildung auch für ältere Menschen. Wir reden ja nicht ohne Grund vom lebenslangen Lernen, und das tun sie auch. Und insofern ist das eine spannende Sache. Ich finde auch sehr gut „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ – auch das ist angeklungen –, weil eine wissenschaftlich und fachlich fundierte Begleitung auch sehr notwendig ist. Das wird mit diesem Gesetz besser ermöglicht. Und ich finde es auch gut, dass der Kontext hergestellt wird zu dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, ganz einfach, weil sich auch bestimmte Verhältnisse verändert haben, demografische Verhältnisse, die Familiensituation in vielen Fällen. Insofern kann das nur eine Bereicherung sein. Dem Dank an die Seniorenbeiräte, an die Seniorenbeauftragten, an den Landesseniorenbeirat schließe ich mich gerne an. Aber ich möchte natürlich auch sagen: Demokratie erfordert auch Mittun. Deswegen möchte ich Seniorinnen und Senioren im Land Thüringen sagen: Sie werden gebraucht, machen Sie mit, nutzen Sie die Möglichkeiten, die Politik auch bietet, die Raum schafft für aktives Tun. Insofern freue ich mich auch auf eine interessante weiterführende Debatte in den Ausschüssen.

 

Zum Schluss vielleicht – eine kluge Frau hat mal gesagt: „Die Fähigkeit, sich kurz zu fassen, verlängert das Leben um das Doppelte.“ Das wollte ich gern, dass das noch im Protokoll in diesem Landtag steht.

 

(Heiterkeit im Hause)

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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