Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014/2015 (Kommunales Haushaltssicherungsprogramm) sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/7162
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Kommunen brauchen unstrittig Hilfe. In dem Zusammenhang hat die CDU nicht, so wie Herr Mohring hier formuliert hat, Wort gehalten, sondern ihr Scheitern erneut eingestehen müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Das Scheitern nicht, weil der neue Finanzausgleich kein Fortschritt gegenüber seinem Vorgängermodell ist. Wir haben immer betont, das war es und da hat uns der Finanzminister auch auf seiner Seite. Es war ein erheblicher Fortschritt, aber es war ein Schritt, auf den hätten weitere folgen müssen. Das ist versäumt worden. Der neue Finanzausgleich hätte gekoppelt werden müssen mit einem tatsächlichen Einstieg in eine Funktional- und Verwaltungsreform, mit einer Diskussion der Neuausrichtung der Landesverwaltung und der kommunalen Strukturen und er hätte Anreize bieten müssen, in diese neuen Strukturen möglichst zeitnah überzuwechseln. Das ist eben nicht geschehen.
(Beifall DIE LINKE)
Man braucht kein Finanzexperte zu sein, um festzustellen, dass bei einer Gemeindestruktur, wo von rund 850 Gemeinden 600 Gemeinden weniger als 1.000 Einwohner haben - ein solches System dauerhaft nicht am Leben zu halten ist, außer mit viel Geld. Das hat der neue Finanzausgleich schonungslos offengelegt und jetzt sind wir vor einer Situation, dass wir nachbessern müssen im Interesse der Kommunen und der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger. Aber wir befürchten, wenn das jetzige Gesetzesvorhaben von CDU und SPD Wirklichkeit wird, dann verschaffen wir den Kommunen etwas Luft und in einem Jahr haben wir aber das gleiche Problem wieder.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb sagen wir, wir wollen das jetzige sogenannte Hilfspaket nutzen, um tatsächlich für Veränderungen auch auf kommunaler Ebene zu sorgen und deshalb haben wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt als Diskussionsgrundlage. Wir sind sehr wohl bereit, den inhaltlichen Streit in den Ausschüssen zu führen und wenn es da bessere Ideen gibt, neue Ideen, werden wir uns denen keinesfalls verschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres Problem greift dieses kommunale Hilfspaket auf, auf das wir schon immer an verschiedenen Stellen hingewiesen haben, das ist die ungeklärte Finanzierung der Landkreise in Thüringen. Jetzt versucht man, hier auch eine kurzzeitige Entspannung hinzubekommen ohne es aber zu lösen. In dem Zusammenhang darf ich noch mal darauf hinweisen, wir halten die jetzige Ausprägung der Landkreise in Thüringen für nicht mehr zeitgemäß.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
98 Prozent der Landkreisaufgaben sind pflichtige Aufgaben, meistens untersetzt mit Leistungsgesetzen, wo die Landkreise, sowohl die Kreistage als auch die Landrätinnen und Landräte, kaum eigene Gestaltungsspielräume haben. 60 Prozent aller Ausgaben sind im Einzelplan 4 Sozialausgaben und sie steigen, sie steigen insbesondere im Bereich SGB XII. Selbst die Ankündigung, dass der Bund hier ab diesem Jahr 100 Prozent Erstattungen vornimmt, hilft nicht, weil die Landesregierung das mit den Finanzzuweisungen insgesamt verrechnen will, weil sie meint, das ist jetzt schon bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt gewesen, was wir bezweifeln. Das heißt also, keine eigenen Gestaltungsspielräume, 60 Prozent Sozialausgaben, keine eigene Steuerkompetenz und da bleibt nur die Kreisumlage. Sie hat inzwischen eine Höhe erreicht, die die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden stark gefährdet. Damit haben wir einen Konflikt auf die kommunale Ebene runter delegiert, für deren Lösung wir aber zuständig sind. Es ist unanständig, das auf kommunale Ebene runterzudrücken
(Beifall DIE LINKE)
und dann Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf der einen Seite und Landrätinnen und Landräte auf der anderen Seite aufeinander loszuschicken und zu sagen, kläre das einmal. Es ist nicht klärbar. Deswegen fordern wir, müssen wir uns doch einmal grundsätzlich mit der Ausgestaltung der Landkreise beschäftigen und deren Finanzierung. Wir sagen deutlich, das Instrument der Kreisumlage ist im 21. Jahrhundert nicht mehr geeignet, die Landkreise auskömmlich zu finanzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nicht noch mal über das Zustandekommen dieses sogenannten Hilfspakets sprechen. Herr Hey ist ja Diplomat durch und durch und hat das als Kompromiss bezeichnet. Ich möchte jetzt nicht die Definition des Kompromisses hier vortragen, weil Herr Hey dann feststellen würde, dass die SPD einfach vom Koalitionspartner wieder einmal dermaßen über den Tisch gezogen wurde.
(Beifall DIE LINKE)
In der Nacht, um 21.42 Uhr kam die Information. Und selbst Ministerinnen und Minister von der SPD wussten offenbar gar nicht, was da die CDU sich so „ausgemalt“ hat. Im Nachhinein, klar, haben Sie eine Verbesserung vorgenommen, das ist unstrittig. Darauf komme ich aber noch einmal, weshalb Sie das getan haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf von CDU und SPD, das ist auch bezeichnend, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf einbringt, nicht die Landesregierung, das zeugt davon, dass es da unterschiedliche Auffassungen gibt. Damit will man auch den Nachtragshaushalt umgehen, das ist mir schon bewusst, der wäre ehrlicher.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Weil wir schnell sein wollen.)
Der wäre aber ehrlicher und solider.
(Beifall DIE LINKE)
(Unruhe CDU)
Der Zeitplan wäre auch mit einem Nachtragshaushalt zu halten gewesen. Wir haben im Dezember dankenswerterweise aufgrund der guten Arbeit unserer Mitarbeiter, der Ministerpräsidentin Amtshilfe geleistet und einen Vorschlag unterbreitet. Das hat auf zwei Seiten gepasst. Also, es hätte weder die Landesregierung noch die Koalition überfordert, das mit einem Nachtragshaushalt zu koppeln. Aber wegen dem Gesamtdeckungsprinzip, das will ich alles nicht erläutern, wäre ein Nachtragshaushalt parallel dazu der solidere Umgang gewesen.
(Beifall DIE LINKE)
Jetzt hat man ein Modell entwickelt und ist von der jetzigen Struktur des Finanzausgleichs, der ja eine Einwohnerkomponente hat und eine Leistungskomponente, abgewichen und hat entschieden, wir legen jetzt ausschließlich die Bevölkerungszahl als Bemessungsgrundlage zugrunde. Dabei wissen Sie selbst, das hat die SPD erkannt, dass dadurch Verwerfungen entstehen, die man vor Ort nicht erklären kann, weil eben die Bevölkerungsentwicklung allein nicht Maßstab sein kann, sondern wir müssen die Leistungskraft, die unterschiedliche Leistungskraft der Gemeinden mit berücksichtigen. Das heißt, wir brauchen nicht nur einen vertikalen Finanzausgleich, sondern wir müssen auch den horizontalen Finanzausgleich zwischen den Kommunen immer im Blick behalten. Das kann man koppeln. Jetzt haben Sie gesagt, wir sind von den ursprünglichen 5,19 Prozent Bevölkerungsverlust auf 4 runter gegangen. Herr Hey, Sie sind ein ehrlicher Mensch und Sie kommen aus Gotha, deswegen haben wir mal geschaut, weshalb Sie sich bei den 4 Prozent dann jetzt verständigt haben. Das kann jetzt Zufall sein, dass die Stadt Gotha 4,06 Prozent Bevölkerungsverlust hat und damit natürlich aber gerade so noch hinein fällt.
(Unruhe im Hause)
Es wäre vermessen zu sagen, dass Herr Hey ausschließlich Politik mit Blick auf seine Heimatstadt macht, wo er mal Finanzdezernent war. Aber Sie müssen schon mal erklären, warum zum Beispiel die Gemeinde Rausdorf, die hat nur 4 Prozent - die bekommt noch 5.000 € bei 200 Einwohnern, aber die Gemeinde Moorgrund, die ist bei 3,99 Prozent - der fehlen zwei Einwohner, die gehen leer aus. Das geht ja noch, solche Grenzwerte, das ist immer problematisch. Aber noch schwieriger ist, dass Gemeinden aufgrund des zu geringen Bevölkerungsverlusts nicht unter dieses Hilfspaket fallen, obwohl Sie seit Jahren zusätzlich von uns alimentiert werden müssen. Das müssen Sie doch mal erklären.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich erkläre es Ihnen, Herr Kuschel.)
Ich will das beispielhaft machen. Die Stadt Blankenhain im Weimarer Land, die ist ja so was von leistungsunfähig, das wissen wir, da sind Millionen reingeflossen, da gab es sogar schon einmal einen staatlichen Beauftragten, die geht leer aus, weil der Bevölkerungsverlust zu gering ist.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, stimmt doch gar nicht. Die gehen nicht leer aus. Es stimmt nicht.)
In der ersten Säule trifft dies zu
(Unruhe CDU)
- klar können Sie dann noch sagen, über die Entlastung der Kreisumlage, aber das trifft für alle zu. Nicht so aufgeregt. Also, die haben nur 3,66 Prozent Verlust. Die Stadt Eisenach,
(Unruhe CDU, DIE LINKE)
die hier ständig eine Rolle spielt, geht in der ersten Säule leer aus.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte doch um etwas Ruhe!
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Frau Präsidentin, ermahnen Sie doch mal Ihren Fraktionsvorsitzenden.)
Beiden sage ich das, Ihnen und dem Herrn Fraktionsvorsitzenden der CDU.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Frau Präsidentin, wenn der lügt, müssen wir dazwischenreden.)
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Frau Präsidentin, es reicht!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ramelow, ich stehe eben den Herren Rednern bei.
(Zuruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Frau Präsidentin, ich muss doch unseren Rednern beistehen.)
Herr Abgeordneter Ramelow, ich rüge Sie.
(Zuruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Vielen Dank.)
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Noch einmal: Die Stadt Eisenach, die mehrfach auch in Gesetzgebungsverfahren, in Haushaltsdebatten, hier immer eine Rolle spielt, geht in der ersten Säule, der sogenannten Demografiesäule der Erstattung vollkommen leer aus. Das zeigt diese Verwerfungen, die können wir so nicht hinnehmen. Oder drei Gemeinden, die waren Gegenstand einer Kleinen Anfrage, Teistungen, Berlingerode und die Stadt Kindelbrück, die auch Bedarfszuweisungen in diesem Jahr erhalten haben, Kindelbrück über 2 Mio. €, gehen in diesem System jetzt erst einmal leer aus. Das zeigt die Verwerfungen.
Deswegen haben wir als Linke vorgeschlagen, das jetzige System der Schlüsselzuweisungen einfach fortzuschreiben. Damit haben wir eine Einwohnerkomponente, die berücksichtigt auch Veränderungen bei den Einwohnerzahlen. Das berücksichtigt aber auch im starken Maße die Steuerkraft und damit die Leistungsfähigkeit. Wir meinen, wir müssen da deutlich höher ran. Die Regierungskoalition schlägt 36 Mio. € vor. Wir sagen 56 Mio. €, weil wir wissen, dass hier die Hilfe am konkretesten ist und der Verteilungsmechanismus am gerechtesten. Es löst die Probleme nicht ganz, das wissen wir auch. Aber es ist ein aus unserer Sicht besserer Ansatz, um auf die Realitäten in diesem Lande tatsächlich angemessen zu reagieren.
Wir wissen auch, das allein reicht nicht, die 56 Mio. €. Denn es gibt nach wie vor Gemeinden, die sind nicht in der Lage, einen Haushalt aufzustellen. Auch denen müssen wir die Möglichkeit geben, zu investieren. Deswegen ist unsere zweite Säule die Investitionspauschale und die kann dann auch in den Gemeinden zur Wirkung kommen, die gegenwärtig, aus welchen Gründen auch immer, keinen Haushalt zustande bringen.
Jetzt haben Sie eine Arbeitsgruppe, eine Task Force, eingesetzt, die die Finanzsituation geprüft hat. Sie sagen zum Schluss, nur noch 62 Gemeinden oder Kommunen in Thüringen haben Finanzprobleme, sind sozusagen Problemfälle, alles andere wäre geklärt. Wobei es schon erstaunlich ist, dass die Verabschiedung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes durch eine Gemeinde durch Sie dahin gehend bewertet wird, dass damit alle Probleme gelöst sind. Das halte ich für gewagt. Denn in Kenntnis der Lage vor Ort weiß ich, dass sehr viele Haushaltskonsolidierungskonzepte mittelfristig nicht die Lösung darstellen. Sie können nicht 1:1 umgesetzt werden, es gibt neue Entwicklungen, die hinzutreten. Insofern zu sagen, nur weil dort ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen ist, können wir einen Haken dranmachen und sagen, es ist keine Problemgemeinde mehr, das ist eine sehr gewagte Theorie.
Jetzt gibt es Zahlen, die, wenn man sich damit nicht näher beschäftigt, tatsächlich zu Fehleinschätzung kommen. Hier sind wir als Parlamentarier in der Verantwortung, dieser Fehleinschätzung entgegenzutreten. Ich will es an zwei Beispielen festmachen: Es wird verkündet, die Anzahl der Gemeinden, die schuldenfrei sind, hat zugenommen. Statistisch stimmt das. Es waren einmal 125 Gemeinden, jetzt sind es ein paar Gemeinden mehr. Die sind schuldenfrei. Wenn Sie sich aber mal mit den Gemeinden beschäftigen, kommen Sie zu der Erkenntnis, dass die meisten dieser Gemeinden nicht deshalb schuldenfrei sind, weil sie leistungsfähig sind oder es ihnen gut geht, sondern sie sind deshalb schuldenfrei, weil sie durch die Rechtsaufsichtsbehörde wegen ihrer Leistungsschwäche keine Kredite genehmigt bekommen. Das ist die Wahrheit.
Im Übrigen wissen Sie, zumindest der Finanzminister weiß das, dass die Verschuldung kein geeignetes Kriterium für Leistungsfähigkeit darstellt, überhaupt nicht. Es gibt nur ein Kriterium, das ist die Übersicht der dauernden Leistungsfähigkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben viele Gemeinden, die haben eine hohe Verschuldung, die sind aber leistungsfähig und können die Schulden damit zurückzahlen. Und es gibt andere Gemeinden, die haben keine Schulden und können keine Kredite aufnehmen, weil sie so bettelarm sind.
(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Deswegen müssen wir auch differenziert handeln und dafür ist der Gesetzentwurf auch da.)
Richtig, genau.
Ich bitte den Finanzminister, sich zurückzunehmen von der Regierungsbank. Sie haben dann die Möglichkeit zu sprechen.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Ich bin sehr dankbar, denn der Dialog findet auf hohem Niveau statt,
(Heiterkeit und Beifall im Hause)
da ist es okay. Also da habe ich nichts dagegen. Der Finanzminister hat einen wichtigen Hinweis gegeben.
Aber, Herr Abgeordneter Kuschel, es geht nicht um Dialoge.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Der Finanzminister hat hier einen wichtigen Hinweis gegeben: Differenzieren. Und wir bemühen uns. Das gelingt uns nicht immer, das geben wir zu, auch wir irren uns. Der Irrtum ist uns nicht fremd. Im Gegensatz zu anderen, die sich offenbar nie irren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Zahlen, die ich jetzt genannt habe, stehen aber andere Zahlen entgegen, die uns zumindest veranlassen sollten, uns intensiver zu beschäftigen. Wenn der Gemeinde- und Städtebund sagt, 453 Gemeinden - jetzt muss Herr Mohring noch mal zuhören, weil er mich das letzte Mal da sehr fehlinterpretiert hat bzw. Herrn Ramelow fehlinterpretiert hat -, 453 Kommunen können ihren Haushalt nicht nach der reinen Lehre mehr aufstellen, sondern nur deshalb, weil sie aus dem Vermögenshaushalt Zuführungen zum Verwaltungshaushalt machen. Das ist eigentlich nicht zulässig, nur bedingt. Im Regelfall müssen die Gemeinden im Verwaltungshaushalt Überschüsse erzielen, mindestens in Höhe der ordentlichen Tilgung, eigentlich auch noch darüber hinaus, um investieren zu können. Das heißt, wenn aber die Hälfte der Thüringer Gemeinden das nicht mehr hinbekommt, ist das zumindest ein Indiz, noch kein abschließendes, das weiß ich doch, weil man manchmal aufgrund der schwankenden Steuereinnahmen mal ein Tal hat, und das gleichen die Gemeinden im nächsten/übernächsten Jahr wieder aus. Aber wir sollten uns zumindest damit beschäftigen. Oder wenn 97 Gemeinden nicht mehr ihre Kreisumlage bezahlen können, pünktlich bezahlen können, also sie stunden lassen müssen - das heißt dann doch: jede zehnte oder sogar eigentlich schon jede achte/neunte -, das muss uns doch zu denken geben und da können wir doch nicht einfach sagen, es ist in Thüringen alles in Ordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn eben 200 Gemeinden gegenwärtig, das heißt fast jede vierte, überhaupt keine finanziellen Rücklagen mehr haben, muss uns das auch Veranlassung sein zu reagieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat im vergangenen Jahr ein Konzept angeboten, hat gesagt, wir lösen das durch eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit, hat einen Haushaltstitel, 500.000 €, eingestellt und einen alterfahrenen Kommunalpolitiker, den Bürgermeister von Zeulenroda-Triebes, mit der Aufgabe betraut. Dessen Bilanz will ich nur mal benennen und dann kann sich jeder selbst darauf einen Reim machen. Die „Ostthüringer Zeitung“ hat am 03.01. darüber informiert, und ich gehe mal davon aus, es stimmt. Es wurde ein Projekt realisiert, und zwar in Nordthüringen die Kooperation zwischen den Landkreisen Nordhausen und Kyffhäuserkreis im Zusammenhang mit der zentralen Rettungsleitstelle; mit 75.000 € wurde das gefördert, wir haben also Geld übrig, und das ist die gesamte Erfolgsbilanz, die dieses Projekt der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vorzuweisen hat. Jetzt haben wir gehört, die Gemeinden oder Kommunen sind deshalb zurückhaltend, weil die CDU wieder angekündigt hat, die Förderung zu verbessern. Deshalb warten die Gemeinden und sagen okay, wenn es eine bessere Förderung gibt, warum sollen wir da jetzt schon Projekte verwirklichen. Das ist jetzt nur Gerücht, aber wenn Sie natürlich so verfahren, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass Ihre eigenen Modelle nicht funktionieren. Da haben Sie den Herrn Steinwachs aber dann auch ganz schön in die Bredouille gebracht. Das hat er nun auch nicht verdient, also solchen Umgang hat er dann auch nicht verdient.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch etwas sagen zu der im Gesetzentwurf der Koalition enthaltenen weiteren Punkte, also Winterdienst bzw. Zinsen der Kreisumlage. Beim Winterdienst bleiben wir bei unserer Position. Es geht hier um die Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen. Diese Straßen gehören dem Land und dem Bund, für den Bund machen wir das als Auftragsverwaltung mit, also das Land ist zuständig. Und deswegen sagen wir, es ist kein Gnadenakt, wenn jetzt das Land anteilig die Kosten der Räumung mit übernimmt.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist eine verdammte Pflicht, die sich aus der Straßenbaulastträgerschaft ergibt. Da sollten Sie Gemeinden nicht als Bittsteller auftreten lassen und Sie übernehmen jetzt 50 Prozent der Kosten bis zu einem Drittel, weil nur Schneeräumung finanziert werden soll, Schneeabtransport aus der Ortslage, aber nicht der eigentlich laufenden Winterdienst. Damit müssen wir uns im Ausschuss noch einmal beschäftigen, weil wir dafür sind, dass die Gemeinden dort einen Anspruch auf Kostenerstattung in voller Höhe haben.
(Beifall DIE LINKE)
Das kann man auch pauschalieren, das ist unstrittig. Aber es jetzt so darzustellen, als würden Sie dort ein Problem abschließend lösen im Interesse der betroffenen Gemeinden, das sehen wir nicht. Da hat sich ja die SPD, wenn ich eine Presseinformation von Frau Mühlbauer richtig interpretiert habe, nicht durchsetzen können. Die SPD hatte vorgeschlagen, tatsächlich diese Aufgabe wieder dem Land zuzuordnen und wenn das Land dann sozusagen die Kommunen sich als Dienstleister bedient, hätte man das vertraglich regeln müssen einschließlich der Finanzierung; das wäre eine Sache - soweit der Hinweis an die SPD -, wenn Sie das hier in den Landtag einbringen, können wir zumindest Zustimmung signalisieren. Aber den Mut werden Sie nicht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch zu den Zinsen, was die Kreisumlage betrifft: Da greifen Sie eine Forderung von uns auf. Das ist auch in Ordnung. Wir erheben dort nicht Anspruch, dass wir die Autoren sind. Wenn Sie das machen, ist das in Ordnung. Ich möchte nur auf Folgendes verweisen, es reicht nicht, das Problem ausschließlich für den Bereich der Kreisumlage zu lösen. Wir haben ein weiteres Problem, das sind Rückforderungen des Landes von ausgereichten Fördermitteln gegenüber den Gemeinden. Das ist ein zunehmendes Problem insbesondere, weil in Einzelfällen die Bearbeitung der Zuwendungsbescheide und damit die Rückforderung einen langen Zeitraum umfassen, mehrere Jahre, manchmal sogar über zehn Jahre. Damit haben bei einer Zinslast von 6 Prozent natürlich die Zinsen zum Teil eine vergleichbare Höhe haben wie der Rückforderungsbetrag. Nun haben die Gemeinden nur bedingt Einfluss darauf, wie schnell Landesbehörden diese Zuwendungsbescheide bearbeiten und die Rückforderung geltend machen. Nun kommt natürlich auch immer jemand auch aus dem Finanzministerium, der sagt, die Gemeinden können zwischenzeitlich mit dem Geld „arbeiten“. Da wissen wir, beim jetzigen Zinsniveau bekommen die Gemeinden 0,8 Prozent, vielleicht einmal 1 Prozent Zinsen, müssen aber 6 Prozent Zinsen dann bezahlen und das mit Zins und Zinseszins. Und das finden wir einfach nicht mehr zeitgemäß, dass wir untereinander derartige Zinsen vereinbaren. Deshalb werden wir im Ausschuss auch weiterhin dafür plädieren, dass unser Gesetzentwurf, der auch diese Fälle umfasst, tatsächlich möglicherweise Eingang in den Gesetzentwurf der Regierungskoalition findet. Da haben wir überhaupt nicht dagegen, wenn Sie das aufgreifen. Uns geht es dort um die Sache.
Eine weitere Sache, die müsste den Finanzminister sehr stark interessieren - weil er es nicht persönlich bezahlen muss, aber er verwaltet treuhänderisch für uns alle das Geld des Landes -, das sind die Stundungszinsen für die Wasser- und Abwasserbeiträge. Die sind immer noch mit 6 Prozent verzinst. Da haben die Aufgabenträger einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land. Da kann man die Frage stellen, also insgesamt auch bei Stundung nach § 7 b Abs. 2, ob man nicht dort auch den Zinssatz an einen Basiszinssatz koppelt, weil das dazu führt, dass auch das Land Geld spart, weil die Erstattungsbeträge geringer werden. Da müssen Sie gar nicht das Wohl und Weh des Bürgers im Blick haben, obwohl das eigentlich auch so ein wenig Verantwortung von uns darstellen sollte und es schwierig ist. Mein Zweckverband, der Wasser- und Abwasserzweckverband Arnstadt - ich „liebe“ ihn so, wenn sie auch ordentlich arbeiten würde -, beschließt in einer Verbandsversammlung vor einer Woche, die Stundungszinsen der Bürger bleiben bei 6 Prozent, aber die Stundungszinsen für Verbindlichkeiten der Mitgliedsgemeinden gegenüber dem Zweckverband werden mit 2,7 Prozent verzinst. Und ich halte 2,7 Prozent beim jetzigen Zinsniveau für angemessen.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Hört, hört!)
Aber stellen Sie sich doch die Frage, warum die Bürgermeister das nur für ihre Gemeinden beschließen, aber nicht für die Bürgerinnen und Bürger. Das ist doch die Frage und das versteht keine Bürgerin und kein Bürger mehr, warum die dort so agieren. Also von daher; auch da haben wir ein Angebot in unserem Gesetzentwurf gemacht, auch die Stundungszinsen, die allgemeinen Stundungszinsen im Bereich des Kommunal- und Abgaberechtes dem jetzigen Zinsniveau anzupassen. Da ist ab und zu einmal die Befürchtung geäußert worden, wenn das Zinsniveau steigt, was wird dann? Das kann man flexibilisieren, das kann man also auch flexibilisieren. Es heißt ja nicht, wenn es einmal abgesenkt ist, dass es für ewig bleibt. Also auch dort sehen wir weiteren Diskussions- und Erörterungsbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir wollen, dass im Interesse der Kommunen und der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger möglichst zeitnah dieses Gesetz auf den Weg kommt, und werden also deshalb sehr konzentriert und sehr sachbezogen die Diskussion in den Ausschüssen begleiten. Wir haben selbst was vorgelegt und damit auch eine Basis dafür geschaffen. In dem Sinne erwarten wir aber auch, gerade von den Vertretern der Regierungskoalition, dass sie sich nicht nur an ihrem Gesetzentwurf orientieren, sondern auch zumindest unseren Gesetzentwurf als Anregung verstehen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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