Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014/2015 (Kommunales Haushaltssicherungsprogramm) sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes 2/2

RedenFrank KuschelHaushalt-FinanzenKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/7162


Danke, Frau Präsidentin. Herr Mohring sollte jetzt wieder zuhören, vielleicht überzeuge ich ihn politisch nicht, aber er kann immer was lernen.


Herr Minister, also mich enttäuscht etwas, dass Sie hier möglicherweise fehlendes Detailwissen voraussetzen und wir deshalb nicht immer nachvollziehen, dass Sie in Einzelfällen einen falschen Eindruck in der Öffentlichkeit erzeugen wollen. Das betrifft Ihre Ausführungen zur Kassenstatistik. Sie sind Finanzfuchs genug, um zu wissen, worin die Schwächen der kameralistischen Kassenstatistik bestehen. Für die Öffentlichkeit muss man das einfach klarstellen, denn in der Finanzwirtschaft ist sehr umstritten, ob die Kassenstatistik ein geeignetes Instrument darstellt, um wirklich die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Finanzsituation einer Kommune abzubilden. Das ergibt sich aus Folgendem: In der Kassenstatistik erscheint kein Investitionsstau. Das heißt, nicht getätigte Investitionen zum Erhalten des gemeindlichen Anlagevermögens werden in der Kassenstatistik nicht abgebildet. Die meisten Gemeinden können ihre Haushalte aber nur dadurch überhaupt noch aufstellen, weil sie auf notwendige Investitionen verzichten und die in die Zukunft schieben. Damit entsteht ein Investitionsstau, da bin ich privilegiert, denn ich durfte Kommunalpolitik in zwei Systemen machen und weiß, wo das hinführt, wenn über Jahre nicht in Anlagevermögen investiert wird. Irgendwann bricht diese Infrastruktur einfach zusammen.


(Beifall DIE LINKE)


Die Erscheinung haben wir jetzt schon wieder, weil Investitionen nach 1990 jetzt wieder erneuert werden müssen und da fehlt das Geld. Das bildet die Kassenstatistik nicht ab, Herr Finanzminister.


Es gibt aber noch etwas Weiteres, Herr Minister. Wenn eine Gemeinde Anlagevermögen veräußert, zum Beispiel ein Gebäude, erscheint das in der Kassenstatistik als Einnahme, obwohl es nur ein Vermögenstausch ist, ein Aktivtausch, weil nur Vermögen umgewandelt wird, nämlich Anlagevermögen in Fiskalvermögen. Anders herum, wenn die Gemeinde etwas kauft, Anlagevermögen, ein Grundstück, dann erscheint das als Ausgabe, obwohl da gegenüber ein Vermögen steht, was sie erwirbt. Also auch dort verzerrt die Kassenstatistik das reale Leben, weil natürlich die Kassenstatistik gerade durch die Veräußerung von Vermögen „aufgehübscht“ wird, aber dadurch ist auch Vermögen verlorengegangen.


Im Übrigen werden auch die Entnahmen und Zuführungen aus den Rücklagen in der Kassenstatistik nicht abgebildet. Ich hatte Ihnen aber dargelegt, dass über 350 Gemeinden ihren Haushalt nur dadurch aufstellen konnten, dass sie aus den Rücklagen Entnahmen tätigen mussten. Das wird auch in der Kassenstatistik nicht abgebildet. Das heißt, Herr Finanzminister, zumindest von Ihnen erwarte ich doch, dass Sie hier nicht die Kassenstatistik heranziehen, um die Finanzsituation in den Thüringer Gemeinden schönzurechnen oder schön darzustellen, das ist nicht solide. Dass das manchmal in der politischen Auseinandersetzung möglich ist, will ich Ihnen zugestehen, aber ich hatte Ihnen gesagt, es ist mit Ihnen wohltuend, auf hohem Niveau hier die Debatte im Plenum zu führen.


Meine Damen und Herren, noch einen zweiten Hinweis, Herr Finanzminister, Sie haben zwei Beispiele genannt, Obermehler und Schlotheim. Da stellt sich aber die Frage: Wer hat denn diesen Gemeinden die Kredite genehmigt? Wer hat sie denn genehmigt? Das war eine Landesbehörde, die Rechtsaufsichtsbehörde und die war verpflichtet, vorher zu prüfen, ob überhaupt diese Kreditaufnahme der Leistungsfähigkeit der Gemeinde entspricht. Und die Kredite wurden genehmigt, jeder Kredit in diesem Land, den eine Gemeinde, ein Landkreis aufnehmen will, muss genehmigt werden. Insofern hat das Land eine Mitverantwortung, wenn sich später herausstellt, dass die Gemeinde überhaupt nicht in der Lage ist, die mit Kredit finanzierte Investition in irgendeiner Art und Weise rentierlich zu gestalten.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzminister hat aus der Umfrage zitiert, aus dem Lagebericht, wo die Gemeinden sich zu den Ursachen der Finanzkrise geäußert haben und hat zu Recht darauf verwiesen, dass ein Teil der Gemeinden sagt, der Bevölkerungsrückgang ist eine Ursache. Aber was Sie verschwiegen haben, ist, dass 45 Prozent der Befragten darauf verwiesen haben, eine Ursache ist der Rückgang der Schlüsselzuweisung des Landes. Das heißt, es gibt also nicht nur Ursachen vor Ort, sondern auch wir als Landesgesetzgeber mit den Finanzzuweisungen haben offenbar eine Ursache für die Finanzkrise in einigen Gemeinden gesetzt.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, eine abschließende Bemerkung: Der Finanzminister hat auf die Hintergrundarbeit des Finanzbeirats verwiesen. Diese Hintergrundarbeit könnte man etwas transparenter gestalten, wenn auch der Thüringer Landtag in diesem Beirat mit vertreten wäre. Ich bin überzeugt, dass die Fraktionen durch Vertreter in diesem Finanzbeirat einen konstruktiven Beitrag leisten können, um diese Arbeit nicht nur noch zu versachlichen, sondern eben auch transparenter zu gestalten. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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