Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/7162
Wenn ich das gewusst hätte! Man hat es mir nicht verraten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Hilfspaket, über das wir jetzt im Wesentlichen diskutieren - die anderen Gesetze sind eher Beiwerk -, ist notwendig und auch das Eingeständnis, dass der neue Kommunale Finanzausgleich in der kommunalen Praxis durchaus Verwerfungen zur Folge hat, die abgefedert werden müssen. Wir haben diesen neuen Kommunalen Finanzausgleich immer als einen Fortschritt bewertet im Vergleich zu dem, was vorher der Fall war, aber er kann seine Wirkung in dem vollen Umfang nicht entfalten, weil ein zweiter notwendiger Schritt fehlt, nämlich der Einstieg in eine Funktional- und Verwaltungsreform.
(Beifall DIE LINKE)
Und nur in dieser Kombination wären die Wirkungen dann tatsächlich auch eingetreten. Wir stehen jetzt vor der Entscheidung, ob wir dieses Hilfspaket nutzen, um diesen Mangel zu beheben, oder ob wir einfach nur Zeit schinden und in einem Jahr sind wir wieder in der gleichen Situation. Dort finden sich im Gesetzentwurf der Regierungskoalition keinerlei Ansätze, die an der Situation etwas ändern. Insofern hat es den Anschein, dass dieses Hilfspaket sehr stark etwas mit den Kommunal- und Landtagswahlen in diesem Jahr zu tun hat. Wir haben festgestellt, dass sich die Koalition dort durchaus nicht einig ist. Die SPD, Herr Hey, hat mehrfach auf Defizite hingewiesen, dass sie Nachbesserungsbedarfe sieht, insbesondere in der sogenannten ersten Säule, also in der Demografiesäule, und dort Veränderungen eingefordert hat. Selbst im Nachgang der Haushaltsausschusssitzung haben Sie noch einmal an Ihren Koalitionspartner appelliert. Das hat offenbar nicht gefruchtet, denn bisher ist kein Änderungsantrag da. Aber unsere Geschäftsordnung lässt ja zu, bis zum Abschluss der Debatte kann ein solcher Änderungsantrag noch gestellt werden. Herr Hey, wenn Sie heute mutig sind, unsere Unterstützung hätten Sie. Ich glaube, es gibt eine Mehrheit jenseits der CDU. Da wäre ich gespannt, was heute Abend dann abginge. Dann wäre nicht mehr Fasching, dann wäre etwas anderes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bedauern es, dass sich die Koalition in einer solchen Situation ihrer Verantwortung nicht stellt. Bei aller Kritik, die man an dem Gesamtpaket äußern kann, muss man zumindest zugestehen, dass die Ansätze der SPD durchaus eine breitere Basis zur Diskussion eröffnen als das, was die CDU offenbar vorhat. Aber wir können die SPD natürlich nicht aus der politischen Haftung herausnehmen und sagen, die wollen was Gutes und können es nur nicht, weil Sie sich offenbar selbst in diesem Koalitionsvertrag gefangen haben. Da nützt es nicht viel, wenn Sie immer wieder darauf verweisen, Sie würden es gern anders machen, aber Sie können sich nicht durchsetzen. Insofern noch mal unser Appell: Sie müssen das entscheiden! Mit jedem Tag, mit dem Sie warten, verlieren Sie an Glaubwürdigkeit. Das hätten Sie nicht nötig, meine Damen und Herren von der SPD.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will was zu den einzelnen Säulen sagen, die dieses kommunale Hilfspaket umfasst, und da noch mal unsere Position verdeutlichen und auch sagen, weshalb wir bei den Änderungsanträgen nicht mehr auf das alles abgestellt haben, was wir in einem eigenen Gesetzentwurf beinhaltet hatten, der im Innenausschuss keine Beschlussempfehlung bekommen hat. In der ersten Säule sollen, von der Demografie abhängig, den Gemeinden Zuweisungen zukommen. Man hat sich auf eine Grenze von 4 Prozent festgelegt. Darüber hatten wir schon in der ersten Lesung diskutiert. Das lag ausschließlich an der Stadt Gotha, weil die mit 4,03 Prozent da noch reinfällt. Eine andere Begründung, die überzeugend ist, wurde bisher nicht geliefert.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ist die nicht überzeugend genug?)
Der Durchschnitt war ja bei 5,16 Prozent, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, da hätte man noch mal über eine Sinnhaftigkeit reden können. Wir als LINKE sind davon überzeugt, dass ein solches, ausschließlich an der Demografie festgemachtes Zuweisungssystem nicht zielführend ist.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will das an ein paar Zahlen belegen. Unter dieses Hilfspaket, also 4 Prozent, damit Sie sehen, dass zwischen Bevölkerungsentwicklung und finanzieller Leistungsfähigkeit überhaupt kein Zusammenhang besteht - 39 der 51 abudanten Gemeinden, das sind die Gemeinden, wo die Steuerkraft oberhalb der Bedarfsmesszahl liegt und die die Finanzausgleichsumlage, umgangssprachlich Reichensteuer genannt, zahlen müssen, haben einen Bevölkerungsrückgang von mehr als 4 Prozent zu verzeichnen, die also in die Rubrik fallen, die Sie jetzt bezuschussen wollen. Die erhalten nichts, ist klar. Aber da sehen Sie, wenn bei zwei Dritteln der leistungsfähigen Gemeinden der Bevölkerungsrückgang mehr als 4 Prozent beträgt, dass zwischen Bevölkerungsrückgang und finanzieller Leistungskraft kein unmittelbarer Zusammenhang bestehen kann. Insofern ist das eben willkürlich. Andersherum bekommen also einige Gemeinden, die seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung sind, also offenbar in einer angespannten Finanzsituation sind, aus dieser ersten Säule keine Zuweisung, weil bei Ihnen eben der Bevölkerungsrückgang von 2007 bis 2012 unterhalb von 4 Prozent liegt. Dazu gehört zum Beispiel die Stadt Bad Liebenstein. Da wissen wir, die war nicht mal in der Lage, ein mit 90 Prozent gefördertes Kurmittelhaus länger als zwei Jahre offenzuhalten, dann mussten die es schließen. Die älteste Kurstadt in Thüringen, seit Jahren in einer komplizierten Situation, jetzt ist sie neu gegliedert im Bereich Altensteiner Oberland mit Schweina und Steinbach; da muss abgewartet werden, inwieweit das neue Entwicklungspotenziale bringt. Oder Blankenhain im Weimarer Land, ein Dauerthema, mehrfach entschuldet mit Millionen-Beträgen, aber hat eben bloß 3,66 Prozent Einwohner-Verlust und bekommt deshalb aus dieser Säule kein Geld. Oder die Stadt Eisenach.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Blankenhain profitiert von der Stabilisierungspauschale. Die Kreisumlage wurde gesenkt.)
Warten Sie doch ab, da komme ich doch noch dazu. Ich bin jetzt bei der ersten Säule, Herr Mohring.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: 30 Mio. bekommt Ohrdruf.)
Wie gesagt, Eisenach, Dauerthema, und muss eben jetzt hinnehmen, dass die Übergangsregelungen entfallen, die wir für Suhl und Eisenach für ein Jahr gemacht hatten, ohne dass sich Rahmenbedingungen geändert haben, bekommt aus dieser Säule nichts. Oberhof bekommt nichts. Klar kann man sagen, Oberhof machen wir auf einer anderen Seite, was die Sportförderung betrifft, über den Zweckverband, aber wie gesagt, aus dieser Säule bekommen sie nichts. Und dann verteilen wir aber diese Mittel auch nach dem Gießkannenprinzip auf die Gemeinden, die eben mehr als 4 Prozent Bevölkerungsverlust haben. Hirschfeld, die bekommen 3.116 € oder Kleinbockedra 953 €. Ich glaube, da sind die Erstellung des Zuwendungsbescheides und die Prüfung des Zuwendungsbescheides zum Schluss teurer als diese Zuweisung.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese erste Säule ist nicht der ganz große Hit und hilft nicht, weil es eben die Steuerkraft unberücksichtigt lässt. Wir haben gesagt, wir haben ein bewährtes System, steuerkraft- und einwohnerabhängige Schlüsselzuweisungen, deshalb haben wir vorgeschlagen, 56 Mio. in diese Säule zu geben, das wäre zielgerichtet gewesen und hätte uns vor allen Dingen auch Luft geschaffen, tatsächlich diesen Einstieg in die Funktional- und Verwaltungsreform gemeinsam mit der kommunalen Ebene, die dazu ja bereit ist, zu vollziehen.
Zur zweiten Säule, da bekommen die Landkreise Gelder und das soll zur Reduzierung der Kreisumlagen verwendet werden. Das wird die Diskussion auf der kommunalen Ebene zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen weiter verschärfen und dynamisieren und in dem Zusammenhang müssen wir noch mal auf die aus unserer Sicht, aus Sicht der LINKEN, Mängel der Finanzierung der Landkreise in Thüringen verweisen und diese Mängel in der Finanzierung der Landkreise stehen im Zusammenhang mit der Strukturierung der Landkreise, mit der Struktur, die wir für nicht mehr zeitgemäß halten und sagen, wir müssen uns mit der Struktur dieser Landkreise beschäftigen. Also unsere 17 Landkreise müssen 60 Prozent ihrer Ausgaben inzwischen für den Einzelplan 4, also für Sozialausgaben, tätigen, im Wesentlichen Leistungsgesetze, ohne dass sie dort groß Einfluss und Steuerungselemente haben - 60 Prozent. 98 Prozent der Ausgaben der Landkreise sind Ausgaben im sogenannten pflichtigen Bereich. Die sogenannten freiwilligen Aufgaben, die erst überhaupt kommunale Selbstverwaltung ausmachen, machen bei den Landkreisen weniger als 2 Prozent aus. Und sie haben eben keine Steuerkompetenz, sondern die Konflikte werden alle über die Kreisumlage ausgetragen, dass die kreisangehörigen Gemeinden den ungedeckten Finanzbedarf finanzieren müssen. Das wird nicht dauerhaft gehen, sowohl was die Aufgabenstruktur betrifft als auch die Finanzierung, weil die Gefahr besteht, dass die Landkreise nur noch als untere staatliche Verwaltungsebene wahrgenommen werden, ohne eigene Gestaltungskompetenz. Das ist tatsächlich ein Grund, weshalb wir hier als LINKE sagen, wir brauchen eine dringende Diskussion in Richtung Zweistufigkeit und wir brauchen eine dringende Diskussion hinsichtlich der Umwandlung der Landkreise in Regionalkreise mit einem völlig anderen Aufgabenzuschnitt und einer anderen Finanzierung, vor allen Dingen die Lösung dieses Dauerkonflikts Kreisumlage. Wir haben die ersten Landkreise, wo diese Kreisumlage mehr als 50 Prozent ausmacht und das überfordert dann auch die kreisangehörigen Gemeinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die dritte Säule, das sind die Aufstockungen der Mittel für den Landesausgleichsstock, also Bedarfszuweisung. Da sagen wir, das ist notwendig, um Gemeinden in einer besonderen finanziellen Zwangssituation zu unterstützen. Ob es jetzt 36 Mio. € sein müssen, da haben wir einen anderen Vorschlag gemacht, aber vom System her richtig, weil, wir müssen helfen, und zwar zielgerichtet. Wir haben aber immer wieder angemahnt und das machen wir auch heute und stellen dazu einen Änderungsantrag, dass wir dort ein transparentes Verfahren brauchen, sowohl was die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung betrifft. Deshalb schlagen wir dem Landtag vor, hier eine Beteiligung des Finanz- und Haushaltsausschusses vorzusehen. Da geht es zunächst erst einmal nur um Informationen. Das dürfte also nicht die Landesregierung überfordern und ist auch kein Eingriff in die Kompetenz der Landesregierung. Sicher brauchen wir ein gewisses Maß an Transparenz. Das brauchen wir. In dem Zusammenhang bitten wir tatsächlich noch einmal den Finanzminister darzustellen, ob aus dieser Säule auch für die Gemeinden Lösungsansätze sich ergeben, die gegenwärtig nicht in der Lage sind, einen Haushalt aufzustellen, weil eine Voraussetzung, um Bedarfszuweisungen zu bekommen, ist die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzepts im Zusammenhang mit einem bestätigten Haushalt. Wenn das aber nicht leistbar ist, wie zum Beispiel bei der Stadt Eisenach, stellt sich die Frage, wie wir der Stadt Eisenach helfen wollen. Und dort ist das Defizit zurzeit 9 Mio. € im Verwaltungshaushalt. Das ist jenseits von dessen, was an eigenen Potenzialen zur Konsolidierung auch nur ansatzweise da ist, und da sie keinen Haushalt aufstellen können, gibt es kein Haushaltssicherungskonzept, kein Bestätigtes und damit keine Möglichkeit der investiven Zuweisungen auf Grundlage der bestehenden Richtlinie. Und wir wissen, dass die Landesregierung einen Referentenentwurf hatte, wo ein Lösungsansatz gerade für diese Grenzfälle enthalten war, aber dieser Lösungsansatz, dass man also investive Bedarfszuweisungen auch den Gemeinden zukommen lassen kann, die also keinen Haushalt haben, ist dann durch die Übernahme in den Gesetzentwurf durch die Regierungskoalition rausgeschmissen worden, das sehen wir sehr bedenklich. Aber möglicherweise hat man sich verständigt, dass man in Auslegung der jetzigen Richtlinie auch für diese Gemeinden eine Lösung präsentieren könnte. Da gibt es ja Bedarfszuweisung für die Erfüllung besonderer Aufgaben. Vielleicht kann man das darunter fassen, aber da sollte sich der Finanzminister und die Landesregierung noch einmal äußern dazu, damit auch die Gemeinden wissen, was sie zu erwarten haben aus dieser Säule des Landesausgleichsstocks.
Zu einem letzten Komplex, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die Zinsen für die Kreisumlage und da verstehen wir das Verhalten von CDU und SPD nicht. Beide kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung darauf verwiesen, dass sie vom Gesetzgeber erwarten, dass der jetzige Vorschlag, was nur eine Kann-Formulierung ist und damit die Höhe der Zinsen für die Stundung der Kreisumlage ins Ermessen der Landkreise gestellt wird, das zwingend als Sollvorschrift zu formulieren, einfach um Konflikte auf kommunaler Ebene nicht noch zu dynamisieren, sondern sie eher abzufedern. Wir haben ein solches Verständnis, wenn beide kommunalen Spitzenverbände das fordern, und auch der Landkreistag, der ja durch die Neuregelung auf Einnahmen verzichten muss, dann sollten wir dem folgen. Deswegen haben wir noch einmal einen Änderungsantrag in dieser Richtung aufgenommen und wir sagen, wir wollen bei der Kreisumlage eine Anpassung an das jetzige Zinsniveau. 6 Prozent halten wir für überzogen, aber wir müssen es zwingend formulieren als Muss-Vorschrift oder als Soll-Vorschrift und nicht wie jetzt mit einem Ermessen für die Landkreise. Das erzeugt nach unserer Überzeugung unnötiges Konfliktpotential. In dem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass wir es auch unverständlich finden, warum die Regierungskoalition es für notwendig erachtet, bei der Stundung von öffentlich-rechtlichen Abgaben in Zwischenkörperschaften, also bei der Kreisumlage, den Stundungszinssatz dem Zinsniveau anzupassen, aber ansonsten das für nicht notwendig erachtet wird. Da spreche ich noch mal den Finanzminister an, der sich sonst nicht zu schade ist, auch bei Kleinstbeträgen auf Konsolidierung und Einsparungspotentiale hinzuweisen, das ist ja richtig. Ein ordentlicher Buchhalter macht das so, selbst wenn es nur um Rundungsbeträge geht, dann ist das so. Aber dass Sie weiterhin zulassen, dass die Zweckverbände im Bereich Abwasser und Wasser das jetzige Zinsniveau nutzen und wir dort als Bank fungieren, das muss wirklich nicht sein. Es ist so, dass die im Bereich Wasser- und Abwasser die Beträge dort mit 6 Prozent gegenüber dem Beitragspflichtigen gestundet wird. Das betrifft jetzt nur noch Abwasser, weil Wasser durch ist. Das Land erstattet diese 6 Prozent Zinsen den Aufgabenträgern zurück. Natürlich ist jeder Zweckverband daran interessiert, jetzt möglichst viele Stundungsvereinbarungen zu 6 Prozent abzuschließen. Der Bürger wird nicht belastet, aber der Zweckverband macht richtig Reibach, weil er vom Land 6 Prozent Zinsen bekommt, die er sonst nirgends erzielen würde. Und selbst das müsste doch für den Finanzminister ausreichend Motivation sein, zu sagen, wir passen auch in diesem Bereich die Stundungszinsen dem allgemeinen Zinsniveau an. Das haben Sie nicht gemacht. Damit sind Sie von einem Ihrer wesentlichen Grundzüge Ihres bisherigen Agierens als Finanzminister natürlich abgewichen. Man könnte auch sagen, Sie sind eingeknickt, oder so, Sie haben es aufgegeben, weil Sie sagen, die paar Monate noch, da mache ich mir den Ärger nicht mehr. Aber es ist schade; es ist schade.
(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Sie kommen ins Schwärmen.)
Ja, weil ich verstehe es nicht, weil Sie sind wirklich sonst jemand, der zu Recht, das erwarte ich ja von einem Finanzminister, auf so was hinweist. Und hier lassen Sie eine Chance verstreichen. Es kostet dem Landeshaushalt nichts, sondern es bringt dem Landeshaushalt Geld und Sie machen es trotzdem nicht. Da müssen Sie Verständnis haben, dass Sie, wenn Sie an anderer Stelle da sehr konsequent und auch zu Ihren Positionen stehen und sich nicht so leicht umschubsen lassen, warum gerade in dieser Frage? Wir sind der Überzeugung, das, was wir den Kreisangehörigen bei der Kreisumlage gegenüber den Landkreisen als angemessen betrachten, also eine Reduzierung der Stundungszinsen gemessen am aktuellen Zinsniveau, das müssen wir auch den Bürgerinnen und Bürgern zukommen lassen. Weil es gibt keine Begründung, dass wir zu der Einschätzung kommen, dass die Gemeinden von hohen Zinszahlungen verschont werden müssen, aber die Bürgerinnen und Bürger können wir nach wie vor mit diesen völlig jenseits vom jetzigen Zinsniveau sich bewegenden Stundungszinsen von 6 Prozent belasten. Deswegen haben wir also dort zumindest den einen Punkt noch einmal aufgegriffen. Das andere hat im Ausschuss bedauerlicherweise keine Mehrheit gefunden. Wir bitten die Regierungskoalition zumindest zu prüfen, ob die jetzt noch von uns eingereichten zwei Änderungsanträge, also Sollvorschrift bei den Stundungszinsen Kreisumlage und transparentes Verfahren, also Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Vergabe der Bedarfszuweisung aus dem Landesausgleichstock. Das sollte für Sie keine unüberwindbare Hürde sein, dass Sie dem zustimmen können.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re50144010
PDF-Datei (80 KB)
