Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Kati Engel
RedenKati Engel

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6576

 

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, ich habe eigentlich eine ganz kurze Rede vorbereitet, weil ich dachte, das kommt viel später dran und dann hört eh niemand mehr zu. Ich bin jetzt ein bisschen überrascht, dass doch noch so viel Publikum da ist.

 

Ganz kurz zur Erklärung: Wir, die Koalitionsfraktionen, also SPD, Grüne und Linke, haben einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir möchten, dass für die örtliche Jugendförderung – auch Jugendpauschale genannt –, die Schulsozialarbeit, die überörtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit, also der Landesjugendförderplan, sowie für das Landesprogramm solidarisches Zusammenleben der Generationen, das dort Mindesthöhen festgeschrieben werden oder, sofern sie schon festgeschrieben sind, diese im Niveau angehoben werden. Warum wollen wir das? Kurz gesagt, weil es hier bei diesen Themen um die Zukunft Thüringens geht und es für das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen essenziell ist, dass es Jugendarbeit vor Ort gibt, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Schulsozialarbeit, und dass das soziale Miteinander gefördert wird, lokal vor Ort. Dafür wollen wir die Finanzierung langfristig sichern. Kurzgefasst: Wir investieren damit in die Zukunft von Thüringen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die längere Begründung wäre – da müsste man jetzt anfangen, sich alles im Detail anzugucken. Keine Sorge, so viel Zeit habe ich nicht. Deshalb will ich das jetzt nur mal für die örtliche Jugendförderung herunterbrechen. Wenn man sich anguckt, was darüber finanziert wird, dann wird oftmals gesagt, ja, das Land gibt irgendwie den Jugendhilfeausschüssen Geld, die verteilen das dann an die Träger und wir wissen gar nicht, was da eigentlich passiert. Das stimmt so nicht, weil damit werden die Jugendsozialarbeiter und  sozialarbeiterinnen vor Ort, also in den Jugendklubs, finanziert. Das sind oftmals ganz engagierte Personen, die sich mit viel Herzblut weit über ihre eigentliche Arbeitszeit hinaus – vielleicht auch das, was in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist – für die Kinder- und Jugendlichen vor Ort engagieren. Sie fördern, sie bilden, stärken ihnen den Rücken, ermöglichen ihnen praktisch ein zweites Zuhause und nehmen ganz viel auf, was diesen Kindern und Jugendlichen manchmal in schwierigen Familiensituationen versagt bleibt.

 

Über diese örtliche Jugendförderung wird halt auch ihr Gehalt bezahlt. Und wenn wir dieses Gehalt oder die Summe, die dafür zur Verfügung steht, jetzt anheben und festschreiben, dann gibt das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Bereich natürlich mehr Sicherheit. Und letztendlich sorgt das dann natürlich auch für Planbarkeit und Verlässlichkeit von Angeboten und kommt dann auch wieder den Kindern und Jugendlichen zugute. Und die Kinder und Jugendlichen haben gerade nach den vielen Abstrichen in der Pandemie – und das könnt ihr wahrscheinlich auf der Besuchertribüne noch am besten bestätigen – endlich mal auch ein Leben ohne Abstriche verdient. Sie haben es verdient, dass Jugendklubs nicht an komische Öffnungszeiten gebunden sind, sondern dass die Türen offen sind, wenn sie auch Freizeit haben, und dass geplante Projekte auch stattfinden.

 

Und jetzt kommt ein kurzer Werbeblock: Genau das hat nämlich die rot-rot-grüne Koalition schon lange erkannt. Jetzt nur mal runtergebrochen auf die örtliche Jugendförderung haben wir von 2014 an bis 2023, also für den jetzigen Haushaltsentwurf – also es steht noch nicht ganz fest, aber wir planen das –, die örtliche Jugendförderung von 11 Millionen auf 17,47 Millionen Euro angehoben. Ich habe das vorhin mal ausgerechnet, das sind fast 60 Prozent. Bei den anderen Punkten haben wir das auch getan. Bei der Schulsozialarbeit sind das über 100 Prozent, die wir gesteigert haben,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

und das ist halt cool.

 

Abschließend lässt sich kurz zusammenfassen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sichern wir die Jugendarbeit, die Schulsozialarbeit und das Miteinander der Generationen, und das möglichst langfristig, und schaffen für alle Beteiligten Planungssicherheit, Kontinuität sowie die Bedingung für gute Arbeit. Uns ist klar, dass man das natürlich nicht nur einfach so festschreiben kann, sondern dass es auch so uncoole Sachen wie Inflation gibt. Wie wir das lösen, dass das halt auch auf Dauer auskömmliche Summen sind, darüber müssen wir uns am besten im Ausschuss noch mal verständigen. Wird es nun eine Dynamisierung oder ist vielleicht doch eine verbindliche Evaluation für diese Summen besser? Darüber können wir gerne im Ausschuss weiterdiskutieren, und das gerne auch mit allen Beteiligten aus diesem Bereich auf Augenhöhe. Ich freue mich darauf. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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