Thüringer Gesetz zur Sicherstellung von Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum durch Sparkassen

RedenFrank KuschelVerbraucherschutzKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3297


Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Möller wollte hier noch mal eine Darstellung, wo der Gesetzentwurf der AfD aus unserer Sicht gegen geltendes Recht verstößt. Es zeigt sich damit, dass man natürlich mit solchen Reden, wie sie hier von der AfD gehalten werden, draußen immer gut ankommt, weil es ja so dargestellt wird, hier in diesem Haus sitzen außer der AfD nur Vollidioten und in den Kommunen auch


(Beifall AfD)


und nur die AfD würde Lösungen anbieten können. Das wird nicht lange Zeit Wirkung erzielen. Kurzzeitig vielleicht, aber nicht lang Zeit, weil Sie sich selbst entlarven. Ich werde das jetzt ganz sachlich an einigen Fakten festmachen. Der erste Verstoß ist natürlich: Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Wollen Sie den Zentralstaat oder wollen sie kommunale Selbstverwaltung stärken?


(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Damit kennen Sie sich ja aus!)


Bei Debatten um die Gebietsreform geben Sie sich als Hüter der Selbstverwaltung. Bei dem Gesetzentwurf sprechen Sie deutlich für das Konzept des Zentralstaats, denn die Sparkassen sind in kommunaler Trägerschaft und wir als Land können über das Sparkassengesetz und die Kommunalordnung nur einen Rahmen vorgeben. Die Entscheidungen werden vor Ort getroffen.


(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das hat doch mit Zentralstaat nichts zu tun!)


Ich stelle fest, dass alle Träger – die Landkreise und kreisfreien Städte, die Vorstände, die Verwaltungsräte in den Sparkassen – sich seit Jahren mit der aktuellen Entwicklung am Finanzmarkt und eben auch in Thüringen im Speziellen auseinandersetzen und nach Lösungen suchen,


(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Was ist dabei herausgekommen?)


weil es natürlich falsch ist, so wie Sie es darstellen, dass angeblich die Sparkassen nur auf Gewinnmaximierung aus sind. Wenn Sie sich mit den Jahresabschlüssen der Sparkassen beschäftigen – und das gemessen an den Bilanzsummen –, werden Sie feststellen, dass die erwirtschafteten Gewinne um die 1 Prozent schwanken. Keine Privatbank würde sich mit einer solchen Rendite zufriedengeben. Aber die Sparkassen machen das, weil sie eben bewusst einen öffentlichen Auftrag wahrzunehmen haben.


Meine Damen und Herren, deshalb haben wir ein hohes Vertrauen in die Akteure vor Ort, dass sie sich tatsächlich mit den Herausforderungen auseinandersetzen.


(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Argumente tun weh!)


Ich gestehe zu, ich habe noch kein Patentrezept für die Entwicklung des ländlichen Raums. Aber auch hier müssen wir uns entscheiden.


Da komme ich zum zweiten Komplex, der bei Ihnen problematisch ist. Wollen wir in der Wirtschaftsordnung, in der wir uns befinden, verbleiben oder wollen wir Teile der Wirtschaft in eine staatliche Regulierung, was hier zu Recht zugespitzt wird, also unter sozialistischen Maßstäben, hin entwickeln? Wir wollen das nicht. Wenn Sie das wollen, sollten Sie es deutlich sagen. Es gab in den letzten Jahren doch eine harte Auseinandersetzung zu den Sparkassen auf europäischer Ebene und es hat der Bundesregierung, den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden viel Kampf gekostet, mit der Europäischen Union einen Kompromiss zu finden, dass das deutsche Sparkassenwesen als eine Besonderheit erhalten bleibt. Es gibt nirgends, in keinem anderen EU-Land mehr die Sparkassen in kommunaler Trägerschaft. Die österreichischen Sparkassen heißen zwar noch so, haben auch dieses Logo, sind aber nicht mehr in kommunaler Trägerschaft. Das müssen wir respektieren und können jetzt nicht so tun, als würde diese Verständigung, die nur eine Verständigung ist und damit wacklig, weil sie kein Gesetz zwischen Europäischer Kommission und der Bundesrepublik ist, infrage stellen.

Da will ich Ihnen die zwei wesentlichen Punkte, die damals eine Rolle gespielt haben, noch mal sagen: Das Erste war, die Kommunen durften nicht mehr Gewährträger der Sparkassen sein, sondern nur noch Träger, und die Anstaltslast, das heißt die Garantie für den Bestand, musste aus den Sparkassengesetzen gestrichen werden. Nur unter der Maßgabe, hat die Europäische Kommission gesagt, lassen wir diesen deutschen Sonderweg von kommunalen Finanz- und Kreditinstituten zu. Wir haben die Sparkassengesetze geändert und jetzt ist es so, dass das Verhältnis zwischen Träger und Sparkasse so gestaltet sein muss, wie zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Das heißt, die Sparkassen sind viel stärker autonom und müssen sich den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten und den besonderen Gegebenheiten der Finanzwirtschaft unterwerfen. Die Kommunen dürfen nicht hineinreden und dürfen zum Schluss noch die Gewährträgerschaft und die Anstaltslast sichern. Das müssen auch Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD respektieren. Wenn Sie da Vorschläge machen, die dem entgegenlaufen, gefährden Sie das Sparkassenwesen als Ganzes.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das könnte dann dazu führen, dass das Dreisäulensystem in unserer Finanzwirtschaft, nämlich öffentliche Banken – dazu gehören die Sparkassen –, genossenschaftliche Banken und Privatbanken aus dem Ruder laufen. Übrigens war dieser Dreiklang, dieser starke öffentliche Bereich, Garant, dass wir noch einigermaßen glimpflich durch die letzte Finanzkrise oder die jüngste Finanzkrise gekommen sind. Das ist ein hoher Verdienst der Sparkassen und auch der Genossenschaftsbanken. Die Privatbanken allein hätten unser Gemeinwesen überfordert mit ihren spekulativen Geschäften. Insofern müssen wir sehr behutsam mit diesem Instrument Sparkassen umgehen und müssen dafür Sorge tragen, dass sie in kommunaler Trägerschaft bleiben, aber andererseits auch die Finanzregularien sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene einhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren.


Wogegen verstößt Ihr Gesetz auch noch? Gegen das Sparkassengesetz, darauf hatte ich schon verwiesen.


(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ändern wir doch!)


Ihre Änderungen stehen im Widerspruch zu höherrangigem Recht und auch gegen das Zahlenkontengesetz des Bundes gibt es Ansätze, die Sie nicht berücksichtigen. Insgesamt stehen wir vor der Herausforderung, nicht nur die Sparkasse, sondern den ländlichen Raum insgesamt in den Fokus zu nehmen. Wir haben uns nach langer Abwägung für ein Konzept entschieden. Dieses Konzept heißt „Stärkung der Zentralen Orte“, weil die Zentralen Orte Umlandfunktionen wahrnehmen, davon profitiert der ländliche Raum. Wobei wir uns noch mal verständigen müssten: Was verstehen wir überhaupt unter ländlichem Raum in Thüringen? Wenn ich raumordnerisch und landesplanerisch herangehe, ist ganz Thüringen außer Erfurt ländlicher Raum. Damit ist natürlich das, was wir machen, immer auf den ländlichen Raum ausgerichtet, weil wir nicht nur Politik für die Stadt Erfurt machen. Das ist schon mal fraglich. Was Sie sicherlich meinen, sind die tatsächlichen kleinen Kommunen außerhalb der Zentralen Orte. Wenn wir aber die Zentralen Orte, also die 80 Grundzentren, die 30 Mittelzentren, die drei Oberzentren stärken, profitiert davon der ländliche Raum. Die Städte, die Zentralen Orte, wissen genau: Wir brauchen auch einen leistungsfähigen ländlichen Raum als Ergänzung zu den städtischen Funktionen. Insofern haben wir beides im Blick, da spielen Sparkassen eine Rolle; eine von vielen Funktionen wird da wahrgenommen. Ihr Ansatz gefährdet aber das Sparkassenwesen und würde damit dem Konzept, nämlich den ländlichen Raum zu stärken, zuwiderlaufen. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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