Thüringer Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6994
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, durch den Beschluss des Landtags vom 20. Dezember 2013 wurde der Gesetzentwurf zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 16. Januar 2014 und in der 55. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen zur Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs wurden im Ausschuss bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich als unbegründet abgelehnt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 74. Sitzung am 25. Februar 2014 beraten. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt, den Gesetzentwurf anzunehmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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