Thüringer Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6994
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Frau Taubert hat den Inhalt des Gesetzes, denke ich, sehr ausführlich begründet. Gegen die Verwaltungskostenpauschale für die Kommunen für die Bearbeitung des Betreuungsgeldes ist an sich nichts einzuwenden. Die Erklärung, weshalb 25 Prozent den Kommunen gekürzt wird, die werden wir im Ausschuss, denke ich, noch mal sehr intensiv diskutieren müssen, erschließt sich uns aus dem heutigen Zeitpunkt nicht, zumindest auch nicht die Begründung, dass die Kommunen ja entsprechend Geld sparen, weil sie das Betreuungsgeld von den Leistungen im Prinzip der sozialen Zuwendungen abziehen können, also auf Kosten derjenigen, die eigentlich die sozialen Leistungen auch brauchen. Aber dieses Gesetz bietet natürlich auch - ganz kurz, wir haben Weihnachten - Anlass, zu dem Anliegen auch dieses Gesetz einfach einzugehen. Sie wissen, wir kritisieren seit dem Inkrafttreten oder den Diskussionen um das Betreuungsgeld die Doppelfinanzierung in Thüringen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir sagen ganz klar, dass diese Doppelfinanzierung aufgehoben wird. Ich gehe davon aus, dass wir im Januar auch wiederum einen Gesetzentwurf hier in den Landtag, wo wir noch mal ausführlich darüber reden können, einbringen werden, das Erziehungsgeld in Thüringen abzuschaffen.
Sie, verehrte Kollegen der CDU, haben ja, Herr Gumprecht auch in Person hat ja hier sehr häufig ausgeführt, dass man, wenn das eingeführt ist und klar ist, dass auch das Betreuungsgeld auf Bundesebene bleibt, dann durchaus noch mal darüber reden könnte.
(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Das ist aber nicht von mir.)
Sie haben natürlich auch ausgeführt, dass Sie dafür sind, diese Leistungen auch doppelt den Eltern zur Verfügung zu geben. Wir haben hier zigmal diskutiert und die Argumente ausgetauscht, dass es viele wissenschaftliche Studien gibt, die richtig belegen, dass diese Leistung ein falsches familienpolitisches Signal darstellt. Aber wenn man Ihren Argumenten im Prinzip folgt, auch in anderen Konstellationen, dann muss man einfach sagen, Eltern werden belohnt, weil sie eine staatliche Förderung nicht in Anspruch nehmen, die staatliche Förderung auf gute Kinderbetreuung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn man diese Argumentation weiter verfolgt, dann könnten wir im Landtag auch mal ein Gesetz beraten, wo wir zum Beispiel auf die staatliche Leistung Überwachung durch den Verfassungsschutz/NSA oder anderes verzichten und die Bürger, die sich bereit erklären, sich selbst zu überwachen, die Leistung dann ausgezahlt bekommen. Ich bin überzeugt, der Vergleich hinkt, aber am Ende ist es eine staatliche Leistung, die hier nicht in Anspruch genommen wird, und die Menschen, die die nicht in Anspruch nehmen, werden dafür belohnt.
Meine Damen und Herren, ich denke, zu dem Sachverhalt Erziehungsgeld und doppelte Einführung ist eine ganze Menge gesagt worden. Ich bin auf die nächsten Wochen und Monate der Diskussion wirklich gespannt, auch die der SPD, wie die sich da herummanövriert. Eines kann ich Ihnen noch sagen: Wenn wir einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Erziehungsgeldes in Thüringen einbringen, dann wird das natürlich damit verbunden sein, diese Gelder nicht, wie die FDP in ihrem Antrag dokumentiert, zum Schuldenabbau, sondern natürlich zum Ersatz der familienpolitischen Leistungen zu verwenden, die bei der Einführung des Erziehungsgeldes abgeschafft worden sind. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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