Thüringer Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2514 -
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE lehnt die Rente mit 67 ab.
(Beifall DIE LINKE)
Wir denken, da ist es nur konsequent, dass wir auch ein Pensionseintrittsalter mit 67 ablehnen.
(Beifall DIE LINKE)
Aber der Gesetzentwurf ist auch insgesamt wenig akzeptabel. Das hat auch eine Vielzahl der Anzuhörenden in ihren Stellungnahmen bestätigt. Das beginnt eigentlich schon mit der Überschrift, die jetzt mit einem kleinen Änderungsantrag noch ein bisschen angeglichen wird vonseiten der Koalition. Statt Gesetz zur Regelung der Versorgung der Beamten hätte es ehrlicherweise auch heißen können Gesetz zur Sanierung des Landeshaushalts auf Kosten der Thüringer Beamtinnen und Beamten.
(Beifall DIE LINKE)
Der DGB hat in der Anhörung, wie wir finden, zutreffend festgestellt, dass es der Landesregierung einzig und allein um die Kürzung der Pensionen geht. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich anschaut, mit welchem Alter die Thüringer Beamten tatsächlich in Rente gehen. Es ist eben schon mal angedeutet worden. Die Altersgrenze von 65 Jahren wird heute schon von vielen Beamten gar nicht mehr erreicht. Nach dem Versorgungsbericht des Bundes erreichen 72 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer krankheitsbedingt nicht die gesetzliche Altersgrenze. Wenn diese Altersgrenze jetzt auch noch angehoben wird, dann bedeutet das für die Betroffenen nur eines, sie müssen höhere Abschläge in Kauf nehmen. Es ist also ein Pensionskürzungsgesetz, das hier vorgelegt wurde.
(Beifall DIE LINKE)
Das Diktat des Haushalts erkennt die Polizeigewerkschaft auch in der Abschmelzung des Ausgleichbetrags für besondere Altersgrenzen. Dieser Ausgleichsbetrag hatte jedoch einen Sinn, weil Beamte, deren aktive Dienstzeit einer besonderen Regelung unterlag, kaum einen vollen Pensionsanspruch erwerben konnten. Der Sinn dieser Regelung ist aber bisher noch nicht weggefallen. Was jetzt wegfallen soll, ist der finanzielle Ausgleich dafür. Das nehmen sie den Betroffenen. Sie nehmen ihnen den finanziellen Ausgleich für diese Arbeit jetzt einfach mal weg. Eine weitere Idee beim Kürzen ist die Kürzung der Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Pensionshöhe. Dafür bezeichnet der Beamtenbund - ich zitiere das aus der schriftlichen Anhörung - „Thüringen als beamtenfeindlichstes Bundesland“. Trotzdem zeigt sich der Beamtenbund immer noch kompromissbereit. Gestern schickte uns der Landesvorsitzende eine E-Mail mit der Bitte, wenigstens eine Übergangsregelung für Beamte, die älter als 55 Jahre sind, aufzunehmen. Herr Liebermann war offensichtlich der Meinung, die Koalition doch noch zu kleinen Korrekturen zu bewegen. Jetzt liegt auf dieser Basis ein Änderungsantrag der FDP vor. Ich werde nachher noch einmal insgesamt dazu was sagen. Ja, man kann dem zustimmen. Es würde ja nichts anderes bedeuten, als die bisherige Regelung beizubehalten, aber es ändert hier nichts an diesem Gesetzentwurf und wir befürchten, es wird auch möglicherweise hier nicht auf die erforderliche Mehrheit treffen.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Anzuhörenden aber für ihre Stellungnahmen bedanken, allerdings müssen wir hier leider konstatieren, dass die Kritiken der Anzuhörenden allesamt weggewischt wurden, als würden sie nur dummes Zeug reden oder schreiben oder wenigstens maßlos übertreiben. Das halten wir für äußerst problematisch,
(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Das ist aber nicht der Fall.)
auch mit Blick auf künftig notwendig weitere Anhörungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Wochenarbeitszeit soll wieder auf 40 Stunden gesenkt werden. Das ist gut so, aber wir fragen an dieser Stelle auch: Warum ist es nicht schon längst erledigt? Die Verordnung hätte, wie von Prof. Huber versprochen, spätestens zum 1. Januar 2011 in Kraft sein können. Für uns gibt es keinen logischen Grund, außer dem Grund, dass es möglicherweise ein Zeichen für das tiefe Vertrauen zwischen den Koalitionären ist.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass Sie den Beamten, die seit fünf Jahren 42 Wochenstunden gearbeitet haben, versprochen haben, dass durch diese zwei zusätzlichen Stunden das Pensionsalter nicht erhöht wird. Wenn jetzt wieder auf 40 Stunden runtergegangen und das Pensionseintrittsalter doch erhöht wird, stellt sich die Frage, was mit der bereits vorgearbeiteten Zeit wird. Ja, ich muss Sie daran erinnern, Sie haben etwas versprochen.
Sehr geehrter Damen und Herren, mein Kollege Hauboldt hat bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs auf unsere grundsätzliche Kritik hinsichtlich der Trennung zwischen Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst hingewiesen. Diese Trennung ist überaltert und mit nichts mehr sinnvoll zu begründen. Im Gegenteil, wir haben die Probleme heute, von denen vor Jahren niemand etwas wissen wollte. Jetzt können wir uns Beamte und ihre Pensionen, weil nie eingezahlt wurde in die Sozialversicherungssysteme, nicht mehr leisten, dann verändern wir eben mal das Versorgungsgesetz, auf das die Thüringer Beamtinnen und Beamten vertraut haben. Herr Meyer, das halten wir schlichtweg für unseriös.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist der Grund, warum wir uns hier auch so einsetzen. Herr Minister Voß hat über die Jahre ausgeführt, 2011 ist das Volumen bei 11 Mio. € und im Jahr 2020 wird es sich auf 312 Mio. € in Sachen Pensionslasten erhöhen, wenn wir dort nichts ändern. Da muss ich Sie ehrlich fragen, liebe Abgeordnete, diese Zahlen sind ja nicht vom Himmel gefallen, die kennen wir seit Jahren und es gibt Gründe dafür und ich möchte das an der Stelle auch nur so benennen. Auch wenn wir sehen, dass das Gesetz eine längst überfällige Modernisierung erfahren muss - wie zum Beispiel bei der Gleichstellung der Hinterbliebenen aus eingetragener Lebenspartnerschaft -, werden wir hier unsere Zustimmung aus den genannten Gründen nicht geben. Dieser Gesetzentwurf ist auch nicht verbesserungsfähig. Ein Gesetz, dessen Sinn zum größten Teil aus dem Zusammenstreichen der Pensionen der Thüringer Beamten liegt, kann auch nicht durch Änderungsanträge aufgehübscht werden, auch wenn wir hier einem solchen Änderungsantrag, wie er vorliegt, möglicherweise unsere Zustimmung geben können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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