Thüringer Gesetz zur Reform des Vergaberechts (Thüringer Vergaberechtsreformgesetz – ThürVgRG –)

RedenDieter HausoldWirtschaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3076


Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Voigt, es wird Sie nicht überraschen, ich bin, was die Bewertung der Landesregierung zu diesem Thema betrifft, anderer Auffassung als Sie. Ich glaube, diese Landesregierung nimmt den Prozess der Evaluierung sehr ernst und sich deshalb auch die notwendige Zeit in diesen Fragen. Das muss man hier einfach mal anerkennen, weil diese Landesregierung von seriösen Positionen und Bewertungen bei ihrer Politik ausgeht.


(Beifall SPD)


Allerdings gehören zu den seriösen Positionen auch die, so habe ich das auch vom Wirtschaftsminister schon wiederholt vernommen, dass es natürlich mit der rot-rot-grünen Koalition und mit der von ihr getragenen Regierung eben keinen radikalen Kahlschlag im Bereich der von Ihnen immer – ich komme noch darauf zurück – als vergabefremd bezeichneten Kriterien, nämlich der sozialen und ökologischen Kriterien bei der Vergabe geben wird. Dafür sind wir angetreten und es wird unsere politische Grundsatzpolitik bleiben.


(Beifall DIE LINKE)


Ich meine, meine Damen und Herren von der CDU, Sie sind ja immer mal dazu gut, mich zu überraschen, manchmal auch positiv, aber das ist eigentlich eher selten. Bei dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf muss ich sagen, überraschen Sie mich wirklich sehr positiv – ähm, sehr negativ.


(Heiterkeit und Beifall CDU)


(Zwischenruf Abg. Worm, CDU: Was denn nun?)


Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen: Also, was Sie offensichtlich wollen, meine Damen und Herren von der CDU, ist ein Zurück zur Billiglohnpolitik unter Dieter Althaus, meine Damen und Herren,


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Unruhe CDU)


und die hat unserem Land nicht gut getan, wie wir alle wissen. Im Übrigen scheinen Sie sich auch völlig diskussionsfrei von gesamtpolitischen und auch europapolitischen Erwägungen und Feststellungen und Vereinbarungen zu bewegen. Seit 2014 ist im Zusammenhang mit der Vergabereform auf EU-Ebene klar, dass es sozusagen diesen Begriff der vergabefremden Punkte in solchen Gesetzen überhaupt nicht mehr gibt, dass er nicht mehr zulässig ist, weil er den sozialen und ökologischen Grundprämissen der Politik, die wir gemeinsam im Interesse der Mehrheit der Menschen und auch der Unternehmen sozusagen gestalten wollen, ad absurdum geführt wird. Aber Sie reiten immer weiter auf diesem einen Ihrer Lieblingsbegriffe herum.


Präsident Carius:


Herr Abgeordneter Hausold, gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Abgeordneter Hausold, DIE LINKE:


Ja, wir können das mit der Frage am Ende machen.


Ich muss auch noch einmal sagen, das ist alles schon bemerkenswert, weil Sie ja selbst an dem bestehenden Gesetz mitgearbeitet und es hier mit eingebracht und es auch mit getragen haben, also jedenfalls viele von Ihnen, die damals der CDU-Fraktion angehört haben. Wenn nun, wie ich Ihrem Entwurf entnehmen kann, eigentlich fast alles bei Vergaben in Thüringen schiefläuft, da muss ich Ihnen schon sagen: Da können Sie sich nicht mit Ihrem damaligen Koalitionspartner herausreden. Da muss ich Sie fragen, wenn sich das so darstellt in Ihren Augen, dann haben Sie zumindest vor sich selbst damals kläglich versagt, meine Damen und Herren. Ich weiß nicht, ob man das hier aufs Schild heben muss.


(Beifall DIE LINKE)


Was jetzt Ihren Entwurf betrifft, so muss ich Ihnen doch einmal deutlich sagen: Wieso nennen Sie denn das Vergaberechtsreformgesetz? Das ist doch ein Vergaberechtsaufhebungsgesetz, was Sie uns hier in diesem Land da unterbreiten. In dem Zusammenhang muss ich sagen, lehnen wir das strikt ab. Sie wollen offensichtlich sozusagen auf das bayerische Modell aus, wo dann nur ein Verweis auf die Bundesregelung erfolgt. Am Ende hätten wir eine leere Hülle und das brauchen, das sage ich ganz deutlich, weder die Unternehmen noch die Beschäftigten in diesem Land und auch nicht die Verwaltungen, denn das alles nutzt am Ende regionalen Wertschöpfungskreisläufen wirklich nicht. Deshalb sagen wir: So wie Sie ihn hier heute eingebracht haben, nützt dieser Gesetzentwurf der Entwicklung der Thüringer Wirtschaft überhaupt nichts und dient auch nicht den Interessen der Allgemeinheit. Ich möchte das an einigen Punkten versuchen, ein bisschen zu erläutern; Vorredner sind zum Teil darauf eingegangen. Ich hatte schon erwähnt: Die Vergaberechtsreform von 2014 haben Sie, meine Damen und Herren, offensichtlich irgendwie ignoriert oder – wenn man es schärfer sagt – verschlafen. Da ist es eben so, dass soziale, ökologische und innovative Verfahren explizit gefördert werden sollen und können – und wir sagen auch müssen.


Wenn Sie sich immer auf die Situation der Thüringer Wirtschaft beziehen, dann muss ich auch mal sagen: Selbst Herr Fauth hat kürzlich auf einer Fachkonferenz, die meine Fraktion zu dem Thema abgehalten hat, klargestellt, dass es diesen Begriff der vergabefremden Kriterien heute so nicht mehr gibt. Sie argumentieren dann, Auftraggeber könnten auch ohne Gesetzesregelung individuelle Kriterien bestimmen. Also Sie, meine Damen und Herren, verlagern das Risiko auf Vergabestellen, die sich dann mangels Gesetzesgrundlage auf EU-Vorgaben berufen müssen und gegebenenfalls dann einzelne Fragen bis vor das Gericht tragen müssen. Dazu sage ich Ihnen mal: Was ist das für eine Art von Bürokratieabbau und Rechtssicherheit, die Sie immer als Monstranzen vor sich hertragen? Das geht genau in die andere Richtung, nämlich in die Verunsicherung der entsprechend Beteiligten an dem ganzen Prozess.


(Beifall DIE LINKE)


Ich sage mal: Eine Vergabestelle sieht sich dann in einer Herausforderung, sozial und ökologisch verantwortungsvolle Beschaffung sozusagen aus sich heraus entwickeln zu müssen und sich nicht mehr entsprechend auf eine landesgesetzliche Regelung berufen zu können. Also eine solche Situation lehnen wir ab, meine Damen und Herren. Das kann auch nicht eine verantwortungsvolle Vergabepolitik in dem Land stärken; das macht genau das Gegenteil.


Ich will auch noch auf diesen schon gefallenen Begriff der Präqualifizierung eingehen. Auch das wollen Sie alles sozusagen abschaffen, unter dem Stichwort, Bürokratie abzubauen. Wir haben dabei eine andere Sicht: Wir wollen Präqualifizierung ausbauen; ich komme darauf noch zurück. Mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Gesetzentwurf befinden Sie sich meiner Meinung nach eben deshalb auf dem Holzweg, meine Damen und Herren von der CDU. Ihr Gesetzentwurf zeigt auch ganz deutlich – ich habe das schon hier angerissen – mangelnden Respekt gegenüber Arbeitnehmerinnen in unserem Land und gegenüber den natürlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens. Sie wollen die Möglichkeit, Unternehmen von Vergaben auszuschließen, weil diese gegen Arbeitnehmerschutz oder Umweltrecht verstoßen, streichen, meine Damen und Herren. Also das ist Politik aus dem vergangenen Jahrhundert, kann ich da nur sagen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie wollen keine gesetzliche Bindung an Tarife. Zu Löhnen haben meine Vorredner aus der Koalition und ich hier schon Stellung genommen, wozu das am Ende führt. Wir haben nach wie vor die Aufgabe; wir haben dankbarerweise jetzt eine Mindestlohnregelung, wir haben auch eine gewisse Erhöhung. Ja, unser Ziel wäre sozusagen ein vergabespezifischer Mindestlohn von 10 Euro – das ist alles richtig, das können wir in der Debatte gemeinsam beraten. Aber Fakt gerade der augenblicklichen Situation, der politischen Auseinandersetzung, die auch in diesem Land, Bundesrepublik Deutschland und in Thüringen geführt worden ist – ist doch völlig klar, dass wir gerade die unteren Einkommen weiter stärken müssen und schrittweise anheben müssen. Mein Kollege Olaf Müller hat das hier an dem Zahlenbeispiel 1.100 Euro erläutert. Deshalb ist es ganz wichtig, dass das auch weiterhin mit Vergabegesetzgebung ausgebaut und nicht zurückgenommen werden kann.


Weiterhin wollen Sie keine Entgeltgleichheit mehr bei Subunternehmen – eine Frage, die wir lange diskutiert haben, eine Frage, die ja auch damit zu tun hat, dass letzten Endes mit solcher Abänderung und Zurücknahme dieser Lösung immer wieder Unternehmen unterstützt werden, die man so als „die schwarzen Schafe“ bezeichnet. Davon haben wir gerade selbst mit dem vorliegenden Vergaberecht schrittweise Abschied genommen. Sie wollen offensichtlich dahin zurück, dass diejenigen, die als Unternehmen ihre Aufgaben ordentlich realisieren, die ordentliche Löhne zahlen, die ordentliche Leistungen bringen usw. indirekt bestraft werden, indem wir solche Regelungen zurücknehmen. Ich will gar nicht von den ILO-Kernarbeitsnormen reden, die Sie natürlich auch zurücksetzen wollen. Sie möchten beim Betriebswechsel den ÖPNV streichen, sogar die Vorgabe, dass die ortsübliche Entlohnung erforderlich ist, wollen Sie aussetzen. Sie wollen Kriterien in Bezug auf Chancengleichheit abschaffen und vieles andere mehr. Auch die Sozialbindung für Subunternehmen wie die notwendige Vorlage von Steuerbescheiden und SV-Beitragszahlungsbelegen bei der Verpflichtung von Subunternehmen möchten Sie abschaffen. Sie wollen überhaupt im Prinzip jegliche Kontrollmöglichkeiten in diesen und angrenzenden Bereichen ad absurdum führen. Das, meine Damen und Herren, stellt das Ganze von Ihnen selbst in der zurückliegenden Wahlperiode eingebrachte und verabschiedete Gesetz prinzipiell infrage.

All das belegt auch eindrücklich: Ihre Form der Entbürokratisierung bedeutet zuallererst Lohnsenkung, Abbau von Sozial- und Umweltstandards.


(Zwischenruf Abg. Wirkner, CDU: Alles Quatsch!)


Sie wollen wieder zu dem billigsten statt zu dem wirtschaftlichsten Angebot zurück und damit verletzt Ihr Verstoß auch den Geist der EU-Vergaberechtsreform. In diesem Sinne ist es auch zu sehen, dass Sie jede Kontrollmechanismen und entsprechende Standards infrage stellen wollen.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist natürlich nicht so, dass alles, was Sie in den Gesetzentwurf eingebracht haben, sich auf diesem schlechten Niveau befindet. Das will ich durchaus einräumen. Also die künftige Pflicht für Kommunen, auf der Landesvergabeplattform auszuschreiben, die gesetzliche Verankerung des Ausschlusses von insolventen Unternehmen oder die Herabsetzung der Informationsschwellen von 150.000 auf 75.000 Euro mit dem Ziel, Vergabeentscheidungen transparenter zu gestalten, halten wir für Punkte, die wir bei der Novellierung des jetzt geltenden Gesetzes durchaus berücksichtigen möchten.


Vielleicht noch eine Formulierung und Bewertung zur Frage des Mittelstandsfördergesetzes. Was mich da vollkommen überrascht hat, ist die Verzahnung, die Sie hier noch mit diesem Gesetz vorgenommen haben. Hier wollen Sie nun zwei neue Fördertatbestände im Bereich Digitalisierung verankern. Wir sind uns hier im Haus einig, dass die Herausforderungen im Bereich der Wirtschaft 4.0 zukunftsweisend für die Entwicklung in Thüringen sind. Ich möchte nicht das gesamte Thema – es wurde auch schon von Vorrednern angesprochen – hier noch einmal aufrufen. Wir haben es vielfach erörtert, aber ich frage Sie schon, was die Förderkulisse im Bereich Digitalisierung mit öffentlicher Beschaffung zu tun hat. Das Ganze wirkt ein wenig so: Wir haben da noch eine Idee zur Mittelstandsförderung gehabt. Weil das immer gut klingt, haben wir es an diesen Gesetzentwurf angehangen.


Meine Damen und Herren, wir, die Linke, haben wichtige Fragen, die wir im Bereich dieser Evaluierung gemeinsam besprechen möchten. Ein zentrales Element habe ich schon genannt, will es aber noch verdeutlichen. Es muss uns gelingen, die Bürokratielast tatsächlich zu reduzieren, und zwar für Vergabestellen und die bietenden Unternehmen – aber, und das ist der Unterschied zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, ohne die Standards zu senken. Das bedeutet für mich zum Beispiel einen massiven Ausbau von Präqualifizierungsverfahren. Ein Unternehmen reicht einmalig die erforderlichen Unterlagen ein und bekommt dann eine Bestätigung, die es für die nächsten zwei Jahre einreichen kann, ohne weitere bürokratische Belastung. Das ist zum Beispiel eine Frage, die wir ernstlich erwägen sollten.


Zweitens muss es im Zuge der fortschreitenden Einführung des E-Governments eine Überarbeitung der Vergabeplattform gelingen, die es mit wenigen Klicks erlaubt, sich an Vergaben zu beteiligen. Da bis 2021 ohnehin alle Vergaben digital erfolgen müssen, sollen wir hier eine Vorreiterrolle spielen. Drittens müssen wir die Verwaltungsmitarbeiterinnen dringend qualifizieren und schulen, um sie besser dabei zu unterstützen. Dabei wird die Verwaltungs- und Gebietsreform, auch wenn Sie von der CDU das nicht wahrhaben wollen, einen wichtigen Beitrag leisten, weil endlich wieder eine Spezialisierung in der räumlich derzeit oft zu kleinen Verwaltung erfolgen kann. Der Bericht des Rechnungshofes zur Fehlerquote bei öffentlichen Vergaben zeigt das sehr deutlich. Viertens brauchen wir eine Verankerung der Tariftreue im Gesetz. Auch das war hier schon mehrfach von Vorrednern ausgeführt worden. Und ja, ich hatte es gesagt, wir wollen einen vergabespezifischen Mindestlohn in die Debatte einbringen, der die Praxis beendet, dass sich von staatlichen Leistungen freigekauft wird, nur weil ein anderer bei Personalkosten spart, meine Damen und Herren.


In dieser Frage, wie bei eben dem Vergabemindestlohn, hatte ich schon genannt, welche sozialpolitischen und wirtschaftlichen Prämissen dabei für uns wichtig sind. Also das alles werden wir mit der Evaluation des Gesetzes gemeinsam gut beraten können.

Natürlich wirft sich wirklich die Frage auf, warum Sie jetzt kurz vor Jahresende diesen Antrag hier einbringen mussten. Sie können eben, trotz dass wir sicherlich erste Blicke auf diese Evaluation haben können, nicht davon ausgehen, dass Ihre sehr kritischen, um nicht zu sagen, sich katastrophal anhörenden Einschätzungen über die Wirkungen des geltenden Vergabegesetzes in Thüringen sich bei dieser Evaluation auch wirklich so zeigen werden. Und ich habe ein bisschen das Gefühl, dass Sie deshalb im Grunde genommen darauf aus sind, jetzt noch schnell diesen Entwurf hier zu präsentieren. Ich will sagen: Ja, Frau Tasch, ich glaube, ich habe Sie so vernommen, die Vorweihnachtszeit ist im christlichen Leben eigentlich von der Geschichte her eine Fastenzeit, das merkt man ja in unserem Leben insgesamt sehr wenig, vielleicht soll ich sagen: leider. Trotzdem muss aber auch ich noch mal sagen: Wenn man es mit dem Fasten übertreibt, wird schon mal klar, dass es für die Gesundheit nicht gut ist. In diesem Sinne ist Ihr Gesetzentwurf, wie Sie ihn hier vorgelegt haben, für Vergaberecht in Thüringen aus meiner Sicht wirklich nicht gut.


Nichtdestotrotz bin auch ich der Auffassung, dass wir das gemeinsam in dem Ausschuss Wirtschaft und Wissenschaft entsprechend beraten werden, dass wir dann auch eine Anhörung durchführen können. Ich gehe schon davon aus, dass eine Anhörung zu dem entsprechenden Entwurf der Landesregierung und Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, uns voranbringen wird. Aber das, was Sie hier vorgelegt haben, das ist einfach in die verkehrte Richtung, meine Damen und Herren. Besinnen Sie sich im Zuge unserer gemeinsamen Debatte!


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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