Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Stiftung Naturschutz Thüringen
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5576
Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tasch, ich glaube, der Thüringer Landtag kriegt auch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren hin. Wir sind Gesetzgeber, wir haben das Recht, eigene Gesetzentwürfe einzubringen. Von der Seite – denke ich – ist es bei einem so übersichtlichen Thema wie der Gründung der Stiftung Naturschutz nach Stiftungsrecht als selbstständige Stiftung durchaus eine Geschichte, die als Gesetzentwurf von Fraktionen relativ flott und unbürokratisch über die Bühne gehen kann, ohne dass wir da Riesenverwaltungsapparate mit Abstimmungen behelligen.
Meine Damen und Herren, die Stiftung Naturschutz wurde vor allem gegründet, weil der damalige Umweltminister Volker Sklenar mit den Mitteln für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus der Jährlichkeit des Landeshaushalts raus wollte. Das war schon manchmal nicht schlecht, wenn man die Dinge von einem Jahr ins andere transferieren konnte. Er hat sich damit quasi eine Sparbüchse des Ministeriums geschaffen, um Mittel flexibel bewirtschaften zu können. Die Stiftung, so wie sie damals angelegt war, war quasi eine nachgeordnete Einrichtung der Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Die Mitarbeiter waren Mitarbeiter der Landesanstalt für Umwelt und Geologie, damit direkt im nachgelagerten Bereich des Umweltministeriums angesiedelt.
Frau Tasch, Ihre Bedenken, dass die Unabhängigkeit der Stiftung gefährdet sein könnte, kann ich deshalb in der Hinsicht nicht teilen, weil die Stiftung in ihrer Gründung eine reine Einrichtung des Umweltministeriums war. Das hat sich inzwischen durch neue Aufgaben, die die Stiftung bekam, ein Stück weit auch vom Aufgabenzuschnitt her geändert – vor allem durch die Übernahme von großen Flächen im Bereich des Grünen Bandes; die Stiftung ist dort inzwischen bei Weitem größter Flächeneigentümer. Das ist der Punkt, warum es neues Personal brauchte, warum die Stiftung inzwischen eigenes Personal hat, das nicht mehr Personal des TLUG ist. Das führt aber auch dazu, dass die Personalbewirtschaftung sicherlich so nicht mehr sinnvoll ist, und ist ein wesentlicher Grund dafür, warum man sagen sollte, eine eigenständige Stiftung macht Sinn.
Man braucht dafür aus meiner Sicht auch nicht allzu viele Anhörungen durchführen. Denn wer ist davon betroffen, von dieser Änderung, die jetzt durchgeführt wird? Auch das ist überschaubar. Deshalb ist der Reglungsinhalt aus meiner Sicht einfach und übersichtlich. Wir haben im Umweltausschuss auch schon vorausschauend eine Sondersitzung des Umweltausschusses festgelegt, die morgen stattfinden wird, um die entsprechenden Anhörungsdinge auf den Weg zu bringen, damit der Gesetzentwurf im nächsten Plenum dann in zweiter Lesung auch schon verabschiedet werden kann. Ich denke, das geht, wenn denn nicht Anzuhörende große Bedenken äußern, die verfassungsrechtlicher oder ähnlicher Natur sind, die ich aber – wie gesagt – in dem Zusammenhang durchaus nicht sehe.
Was ich gut finde, ist, dass es uns gelungen ist, die Aufsicht der Stiftung auch noch bezüglich der Frage „Unabhängigkeit von der Ministerialverwaltung“ dahin gehend zu stärken, dass wir gesagt haben: Es sollen auch Abgeordnete mit drin sein, damit dann der Thüringer Landtag auf dem Geld, das er im Rahmen des Landeshaushalts vor Gründung der Stiftung selbst bewirtschaftet hat, das dann in der Stiftung anders bewirtschaftet wurde, ein Stück weit auch den Finger mit drauf hat; deshalb hier ein Stück weit mehr Unabhängigkeit von der Ministerialverwaltung.
Auf der anderen Seite wünsche ich mir auch, dass die Stiftung Naturschutz so gestärkt wird, dass sie künftig Trägerin des Nationalen Naturmonuments sein kann. Das liegt nahe – als größter Flächeneigentümer mit den jetzt schon vorhandenen Aufgaben im Bereich des Grünen Bandes –, dass die Stiftung dort als Träger infrage kommt. Ich finde es auch gut, dass hier hineinformuliert wurde, dass es Außenstellen geben kann, weil man damit eine Ortsnähe gerade auch bei der Bewirtschaftung des Grünen Bandes ermöglichen kann. Wenn Mitarbeiter in den Regionen die Betreuung wahrnehmen sollen, dann macht es keinen Sinn, dass sie das von Erfurt aus tun. Von der Seite her, glaube ich, ist es auch im Zusammenhang mit dem Grünen-Band-Gesetz ein guter Gesetzentwurf geworden, den die Koalitionsfraktionen hier vorgelegt haben. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich freue mich auf die Anhörung und hoffe, dass wir hier zu einem großen Konsens bei der Verabschiedung des Gesetzes kommen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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