Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Stiftung Naturschutz Thüringen 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5576
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Stiftung „Naturschutz“ liegt vor. Frau Tasch, Sie sind bei der Beschreibung des Ausschussverfahrens schon ganz schön weit gegangen, was so die Frage des Umgangs mit nicht öffentlichen Sitzungen angeht.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ich habe nicht zitiert!)
Sie haben nicht zitiert, das ist richtig. Aber Sie haben das Verhalten von einzelnen benannten Personen so hinreichend beschrieben, dass das dem Zitieren eigentlich schon sehr nahe kommt.
Ich will dazu sagen: Dieses sehr kurze Anhörungsverfahren, was Sie beschrieben haben, was im Raum stand, wäre natürlich nur vor dem Hintergrund gegangen, dass die kommunalen Spitzenverbände daraufhin gesagt hätten: Wir sind nicht betroffen, von der Warte her interessiert uns das nicht. Wenn sie gesagt hätten: „Wir fühlen uns betroffen, wir erwarten, dass die verfassungsgemäße Frist eingehalten wird“, dann hätte man mit dieser Rückantwort eine Verlängerung der Anhörung machen müssen. Das war die einzige Option, unter der diese kurze Anhörung möglich gewesen wäre. Der Ausschuss hat sich für einen anderen Weg entschieden. Ich bin zufrieden damit.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der normale Weg!)
Und von der Warte her haben wir jetzt die verfassungsgemäßen Fristen gewahrt. Zur Ausschussdiskussion will ich sagen: Ich war ein bisschen überrascht, dass wir in der verabschiedenden Sitzung keine Fragen gehört haben von ihrer Seite. Denn es gab ja eine ganze Reihe von Anregungen
(Unruhe CDU)
von Anzuhörenden, von Kritiken am Gesetzentwurf und man hätte durchaus nachfragen können, ob denn das das Ministerium auch so sieht, was denn vielleicht Gründe sind, die hinter bestimmten Regelungen liegen. Ich sage mal ein Beispiel: Waldbesitzerverband hat zu Recht moniert, dass die Stiftung überall auf der Ausschüttung der Jagdpacht besteht in den Jagdgenossenschaften und dass das, wenn eine Jagdgenossenschaft sich entscheidet, einen Weg in Ordnung zu bringen, vielleicht auch im Bereich des Grünen Bandes, natürlich zum Problem wird, wenn einer sagt: „Nein, ich verlange die Ausschüttung“, weil dann kann man das Geld der Jagdgenossenschaft nicht mehr nehmen, um den Weg zu sanieren. und gerade vielleicht auch auf stiftungseigenen Flächen. Und da haben wir eine klare Aussage bekommen. Wir haben ja manchmal auch eine Vorberatung, wo uns dann gesagt wurde: Ja es ist eine Vorgabe der Landeshaushaltsordnung. Das hat also mit dem Stiftungsgesetz nichts zu tun und wir können es im Stiftungsgesetz nicht ändern. Das heißt, viele Anregungen, die die Anzuhörenden gemacht haben, gehören eigentlich in andere Rechtsbereiche. Wir müssen sie mitnehmen und deshalb waren sie auch nicht für die Katz. Bloß, hier brauchte es nicht zu Änderungen führen. Ich hätte mir trotzdem noch eine Änderung gewünscht, das sage ich auch, bezüglich der Frage Einbindung anderer. Also die Grundbesitzerverbände haben mir gesagt, sie hätten gerne jemanden mit im Stiftungsrat. Das wäre mir lieb gewesen, wenn das gegangen wäre. Aber da gab es halt bei uns keine Mehrheiten und das muss ich respektieren. Fakt ist, das Infrastrukturministerium sitzt mit im Stiftungsrat. Wir haben auch geklärt, dass zwei Parlamentarier mit im Stiftungsrat sitzen. Und von der Seite, denke ich, ist auch die Anbindung des Thüringer Landtags hinreichend gegeben, sodass wir die Stiftung auf gute Gleise stellen.
Die Notwendigkeit, die Stiftung neu zu ordnen, die sehe ich schon allein dadurch, dass wir gegenwärtig verschiedene Arbeitsverhältnisse haben in dem Bereich. Und das war eine Sache, die nicht länger zielführend war. Die Stiftung ist sehr, sehr schmal angelegt gewesen bei ihrer Gründung. Da war nicht zu erwarten, dass sie irgendwann mal Herr über mehrere Tausend Hektar Land wird. Und alleine das Management dieser Flächen im Grünen Band hauptsächlich, dieser Flächen des Nationalen Naturerbes, die der Stiftung gehören, braucht eine professionelle Betreuung. Deshalb finde ich es auch legitim zu sagen, die Stiftung braucht einen Geschäftsführer.
Ich hoffe mal, dass wir den Sachverstand des bisherigen Vorstands über den Stiftungsrat mit einbinden können, denn in diesem Vorstand sind sehr, sehr viele Probleme schon abgeräumt worden bei den gemeinsam getroffenen Entscheidungen. Und ich denke, dafür ist der Dank, deshalb habe ich vorhin noch mal geklatscht, als Frau Tasch den Dank ausgesprochen hat, also auch von der Seite meiner Fraktion, an die bisherigen Mitglieder des Stiftungsvorstands zu überbringen. Und ich wünsche der Stiftung mit dieser Neuaufstellung einen guten Erfolg. Ich erwarte, dass die Stiftung dann auch Träger des Nationalen Naturmonuments wird, auch noch mal eine zusätzliche Aufgabe, die mit mehr Personal verbunden sein wird. Dafür braucht es die Voraussetzung dieses Gesetzes, das hier auf den Weg gebracht ist. Ich bitte um Zustimmung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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