Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen

Margit Jung
Familien-KinderRedenMargit Jung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6150

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich finde es gut, dass in den drei Plenartagen das Thema „Familie“ so vielfältig auf der Tagesordnung steht – Kinderbetreuung, Wohnen, Feiertag, Senioren, Pflege, jetzt das Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung in Thüringen und natürlich auch Kultur. Meine Ausführungen beziehen sich auf die Artikel 1 bis 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Thüringen sind die Ziele der Familienpolitik in der gesellschaftlichen und der politischen Debatte seit der Familienoffensive von Dieter Althaus im Jahr 2005 sehr heftig umstritten. Besonders die Errichtung und Ausrichtung der Stiftung FamilienSinn wurde sehr unterschiedlich gewertet. Der Thüringer Rechnungshof hat die Stiftung mehrfach überprüft und die Wahrnehmung der Aufgaben der Familienförderung durch die Stiftung FamilienSinn als ineffizient und unwirtschaftlich gewertet und nach dem Entzug des Stiftungskapitals letztendlich bereits im Jahr 2012 empfohlen, die Stiftung aufzulösen und die Familienförderung in Thüringen neu zu organisieren.

 

Deshalb wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart: „Die Koalition wird die Vor- und Nachteile einer Umwandlung der Stiftung FamilienSinn in eine Sozialstiftung sowie die Rückführung der familienpolitischen Leistungen in das zuständige Ministerium untersuchen und abwägen.“ Grundlage für das Abwägen von Vor- und Nachteilen der Stiftung, aber vor allem für die Neuausrichtung der Familienförderung in Thüringen ist der zugrunde liegende Familienbegriff, der von den koalitionstragenden Fraktionen natürlich sehr weit, moderner, die Vielfalt der Familien respektierend, generationsübergreifend gefasst wird. Welche Ziele sich mit familienpolitischen Maßnahmen verfolgen lassen, hängt vor allem davon ab, ob Familienpolitik eng oder im weiteren Sinne definiert wird.

 

Wie es bereits bei der Einbringung des Entschließungsantrags und auch durch die Ministerin gesagt wurde, definieren wir Familienpolitik als Querschnittsaufgabe, woraus sich natürlich sehr viele und zahlreiche Schnittmengen mit anderen Politikfeldern ergeben, also mehrere Ressorts neben dem Familienministerium familienrelevant sind. Ein Beispiel ist die Bildungspolitik. Kindergärten und Ganztagsschulen sind für die Familienpolitik zentral, da sie sich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirken. Gleichzeitig sind dies wichtige Betreuungsinstrumente, wichtige Elemente der Bildungspolitik. Wichtigstes Element der Neustrukturierung ist das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Familien, generationsübergreifend betrachtet, benötigen kulturelle, gesellschaftliche, ökonomische Rahmenbedingungen, damit sie Solidarität leisten und Vertrauen geben können. Familien benötigen vor allem Zeit, sie benötigen Geld und Strukturen. Es ist eine der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, Familien zu fördern, zu begleiten und wo es nötig ist, sie auch zu unterstützen. Die Gesellschaft, das Land Thüringen, der Freistaat, die Kommunen müssen gerade dann Hilfe und Begleitung anbieten, wenn Familien aufgrund von Problemlagen, wie zum Beispiel Umorganisation der Familienstruktur, Trennung, Pflege, Armut oder Gewalt, besonderer Unterstützung bedürfen. Menschen müssen durch Bildung auch befähigt werden, Familie immer wieder neu herzustellen und zu leben.

 

Meine Damen und Herren, wo leben Familien? Sie leben in den Kommunen. Deshalb war es ein wichtiges Ziel, die Entwicklungs- und Steuerungskompetenz der Kommunen zu stärken, das heißt, eine integrierte Planung, Sozialplanung gemeinsam mit den kommunalen Akteuren und der Beteiligung der Bürger auf den Weg zu bringen. Es ist sinnvoll und wichtig, dass die im Gesetz definierten Bereiche der Förderung von Familienbildungsangeboten, der Förderung von Seniorenbeauftragten und -beiräten, der Förderung der Eltern-Kind-Zentren, der Förderung von Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen und der Förderung der Frauenzentren vor Ort geplant und vom Land finanziell unterstützt werden. Die Zuweisung der Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte setzt grundsätzlich im Gesetz verankert voraus, dass diese eine fachspezifische Planung für das Programm durchführen. Geregelt werden soll das in der im Gesetz verankerten Richtlinie.

 

Meine Damen und Herren, auch ich hätte mir ein eigenständiges Familienfördergesetz vorstellen können. Aber eine Richtlinie hat auch gewisse Vorteile. Sie kann schneller evaluiert und den entsprechenden Bedarfen angepasst werden, wenn dies entsprechend den Entwicklungen erforderlich ist. Wie die Ministerin ausführte, wird die überregionale Förderung weiterhin Aufgabe des Landes bleiben. Um für die Träger überregionaler Familienförderung sowie für das Land Planungssicherheit zu gewährleisten, soll im Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz eine Bestimmung zur verpflichtenden fünfjährlichen Erarbeitung eines Landesfamilienförderplans aufgenommen werden. Das betrifft die Förderung von Familienverbänden, von Familienferienstätten, von Investitionen überregionaler Familieneinrichtungen, von überregionalen Projekten, die Bestandteile des Landesfamilienförderplans sind.

 

Meine Damen und Herren, immer wenn es um Veränderungen geht, sind natürlich Fragen vorhanden. Es stellt sich die Frage, warum die Kommune eine Sozialplanung vorlegen muss, wenn für den Landesfamilienförderplan im § 4 nur die Ausweisung des Bedarfs an Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten der Familienförderung von überregionaler Bedeutung ausreicht. Dazu muss man einfach sagen, dass es sich um völlig unterschiedliche Sachverhalte handelt und die Sozialplanung grundsätzlich Bestandteil des LSZ ist und auch dazu dient, den Bedarf vor Ort und damit auch die Höhe der Finanzierung festzustellen. Der Landesfamilienförderplan wird in einem völlig anderen, sehr aufwendigen Verfahren anders konzipiert und abgestimmt und dient über mehrere Jahre als Planungsgrundlage.

 

Eine weitere Sorge, die im Prozess der Erarbeitung des Gesetzes auch bekannt geworden ist, ist, dass im Zusammenhang mit der Übergangsbestimmung eine Regelungslücke für Familienverbände besteht. Dies ist auch unbegründet, denn in den Übergangsbestimmungen in § 10 gilt „bis zum Beschluss des Landesfamilienförderplans“, auch wenn dieser eventuell später beschlossen werden sollte. Deswegen besteht aus unserer Sicht auch keine Regelungslücke. Das waren nur zwei Beispiele für entsprechende Sorgen und Antworten, die man darauf geben kann.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Wirtschaft spitzt sich angesichts des starken Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und des erhöhten Fachkräftebedarfs der Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu. Diese Entwicklung muss von den Unternehmen als Herausforderung begriffen und auch angenommen werden. Bedeutet dies doch, dass der Fachkräftesicherung eine wachsende Bedeutung zukommt. Familienfreundlichkeit wird sich infolgedessen zu einem Standort- und Wettbewerbsfaktor etablieren. Mehr als in der Vergangenheit formulieren Fachkräfte auch die Erwartung, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Unternehmen, die familienbewusste Arbeitsstrukturen und Rahmenbedingungen schaffen, werden die Gewinner im Wettbewerb um qualifizierte und vor allem motivierte Fachkräfte sein. Und ich sagte es bereits: Familien benötigen Zeit füreinander. Die Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Familie, Ausbildung und Beruf für Menschen aller Generationen und in allen Lebensphasen ist zwingend erforderlich. Deshalb habe ich relativ wenig Verständnis für den Aufschrei der Wirtschaft, den Weltkindertag zum Feiertag werden zu lassen.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen „Vielfalt der Familie in Thüringen stärken“ bringt deutlich zum Ausdruck, dass mit diesem Gesetz in Thüringen die Voraussetzungen geschaffen werden, Familienpolitik bedarfsgerecht zu gestalten und somit das Miteinander der Generationen, aber auch durch den Beitrag zur Fachkräftegewinnung einen entscheidenden Beitrag zum Wirtschaftsstandort Thüringen zu leisten. Deshalb ist es wichtig – das steht auch in dem Entschließungsantrag – und auch erforderlich, neben der regelmäßigen Fortschreibung des Landesfamilienförderplans, dass im Gesetz die Förderung des Landesprogramms in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr festgeschrieben und damit über das Jahr 2019/2020 fortgesetzt wird. Gute Familienpolitik in Thüringen muss verlässliche Rahmenbedingungen für Familien schaffen. Das Gesetz bietet dafür eine Grundlage, wenn die Finanzierung durch das Land für die Kommunen im Gesetz auch festgeschrieben wird. Ich beantrage für das Gesetz die Überweisung an den Sozialausschuss, an den Gleichstellungsausschuss und bitte darum, dem dann die Zustimmung zu geben. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien