Thüringer Gesetz zur Neuregelung der als Maßregel angeordneten Unterbringung und ähnlicher Unterbringungsmaßnahmen

RedenMatthias BärwolffJustizSoziales

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7580


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es geht, wie von Frau Ministerin Taubert eben vorgestellt, um den neuen Entwurf eines Thüringer Gesetzes über den Maßregelvollzug. Am 18. Januar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, und zwar über den hessischen Maßregelvollzug. Dort hatte ein Betroffener geklagt, dass Handlungen, die gegen ihn durchgeführt wurden, nicht rechtskräftig seien, da der Maßregelvollzug und die Bediensteten eben keine staatlichen Angestellten seien. Da hat das Bundesverfassungsgericht, wie von Frau Ministerin auch ausgeführt, einige Eckpunkte in seinem Urteil formuliert.


Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Artikel 33 des Grundgesetzes, da ganz genau der Absatz 4 und den darf ich, mit Ihrer Erlaubnis, zitieren, Frau Präsidentin. „Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.“ Darum geht es also, wie kann der Staat organisieren und gewährleisten, dass Grundrechtseingriffe auch in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs staatlich legitimiert sind. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz sagt also erstens, die Grundrechtseingriffe sind durch den Staat vorzunehmen, und es braucht auch eine Legitimation. Hier ist vielleicht noch zu erwähnen, dass im Unterschied zu Thüringen der hessische Maßregelvollzug zwar an den Landeswohlfahrtsverband in Hessen ausgegliedert ist, der wiederum aber zu 100 Prozent in öffentlicher Hand ist. Allein dieses Konstrukt erschien dem Bundesverfassungsgericht schon problematisch. In Thüringen haben wir eine andere Situation. Wir haben keinen Landeswohlfahrtsverband und hier ist der Maßregelvollzug auch nicht öffentlich-rechtlicher Hand, sondern er ist eben zu 100 Prozent voll privatisiert. Da gibt es Asklepios, die den Maßregelvollzug in Stadtroda unterhalten, da gibt es das Rhön Klinikum für den Maßregelvollzug in Hildburghausen und da gibt es auch das Ökumenische Hainich Klinikum, welches den Maßregelvollzug in Mühlhausen betreut.


Wie soll ich das sagen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt am Ende, es kann privatisiert werden, auch die Aufgaben aus Artikel 33 Grundgesetz, aber das nur in Ausnahmen und diese Beleihungsmodelle sind als Ausnahmen nicht hinreichend. Es sagt im Urteil, dass eine Beleihung oder eine Privatisierung des Maßregelvollzugs nur aufgrund einer angenommenen Kostenersparnis kein hinreichender Grund ist. Das sieht die Linke am Ende genauso. Denn, das hat sich auch in der Diskussion um den Maßregelvollzug gezeigt und das ist einer der Punkte, weshalb wir heute hier stehen, die Kosten des Maßregelvollzugs sind in den letzten Jahren explodiert. Freilich wurde viel in den Einrichtungen gemacht, da wurde viel investiert, das sehen wir auch ein, aber man muss vielleicht mal rekapitulieren, 1996 hat der Maßregelvollzug 5,5 Mio. € gekostet, 2002 waren es schon 15 Mio. €, 2006 waren es 19,5 Mio. € pro Jahr und im Jahre 2013 sind wir mittlerweile bei 35 Mio. € angekommen, die der Maßregelvollzug kostet. Wenngleich die Träger investiert haben, neue Einrichtungen errichtet haben, aber nicht einmal die vom Bundesverfassungsgericht als Hilfsargumentation angenommene Kette einer Sparsamkeit durch Privatisierung, selbst die trifft in Thüringen nicht zu.


Also ist die Frage: Wie kann man den Maßregelvollzug neu regeln? Wie kann man dem Richterspruch aus Karlsruhe gerecht werden? Da haben Sie mit Ihrem Thüringer Maßregelvollzugsgesetz einen Vorschlag, ein Verfahren vorgelegt - Sie haben es angesprochen - mit den Interventionsbeauftragten, die als Sachwalter des Staates vor Ort in den Kliniken einbezogen werden sollen. Diese Interventionsbeauftragten sollen die staatliche Legitimationskette durchsetzen und durchziehen. Ob das im konkreten Einzelfall bei all der gesamten Tiefe des das Grundrecht einschränkenden Handelns in dem Maßregelvollzug stattfindet, ob das da überall gewährleistet werden kann, das wird von uns ein wenig bezweifelt. Denn Sie versuchen ja am Ende, Frau Taubert, die Probleme, die die Privatisierung aufgerufen hat, hier zu heilen, ohne dass die eigentlichen Probleme der Privatisierung gelöst werden. Also das sehen wir durchaus kritisch, dass man hier versucht, in ein bestehendes Konstrukt etwas einzufügen. Und ob am Ende auch die Kliniken und am Ende auch das Personal mit dieser Lösung des Interventionsbeauftragten so gut fahren und so gut leben können, das muss man tatsächlich in der Praxis herausfinden. Ich melde da meine Zweifel an. Aber es ist ein Schritt, den Sie gegangen sind, und ob das einer rechtlichen Überprüfung standhält, das wird man gegebenenfalls sehen.


Wie gesagt, aus unserer Sicht ist es eine Krücke. Sie versuchen, die Probleme der Privatisierung des Maßregelvollzugs hier an dieser Stelle zu lösen. Ob das am Ende so gelingt, das wird sich sicherlich auch bei der Anhörung zeigen. Wir haben vorhin die Anzuhörendenliste im Arbeitskreis Soziales und Gesundheit abgestimmt. Wir haben ja morgen früh eine Sozialausschuss-Sitzung, da werden wir dazu sprechen. Am Ende werden wir in der Anhörung zum Maßregelvollzug ja auch entsprechende Stellungnahmen von den Anzuhörenden bekommen und die sind ja meistens auch mit ein wenig Sachverstand ausgestattet.


Ein weiterer Punkt, den wir noch ansprechen wollen, das ist eine Erfahrung aus dem Sozialausschuss. Wir haben ja eine ganze Reihe von Petitionen zum Maßregelvollzug auch immer wieder m Sozialausschuss gehabt, beispielsweise in der letzten Zeit die Frage, dass Besucherinnen von Patienten im Maßregelvollzug generell Urin und Speichelproben zur Untersuchung auf Drogenkonsum abgeben müssen. Dazu steht in dem Gesetz leider nichts drin. Das ist ein wenig ärgerlich, dass wir uns im Sozialausschuss dazu auseinandersetzen. Der Staatssekretär sagt, ja, wir haben das Maßregelvollzugsgesetz ja gerade im Gang, wir arbeiten da gerade dran. Und am Ende ist leider doch nichts von dem, was wir im Sozialausschuss diskutiert haben, dort eingeflossen. Wir haben natürlich die Chance, im Rahmen der Anhörung und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens diese Mängel zu beheben. Dann wollen wir uns auch als Linke gerne dran beteiligen. Denn ich sage einmal so, ein Generalverdacht gegenüber Besucherinnen im Maßregelvollzug, das kann natürlich auch nicht unsere Haltung sein. Wie gesagt, Sie haben das Gesetz vorgelegt. Es ist ein wenig ärgerlich, dass es jetzt erst im April in den Landtag eingebracht wird. Sie wissen ja alle, dass, ich glaube, am 14. September Landtagswahl ist. Das heißt, wir stehen da auch unter einem gewissen Druck. Das finde ich sehr ärgerlich. Ich hätte mir für dieses Gesetz gerne die entsprechende Zeit auch genommen als Ausschuss, dass wir eben die Fragen auch ausführlich diskutieren können. Ich weiß nicht so richtig, woran es gescheitert ist, vielleicht am Koalitionspartner oder an den intensiven Diskussionen. Jetzt ist es einmal auf der Welt, jetzt werden wir darüber diskutieren und schauen, dass wir da die bestmögliche Regelung hinbekommen. Wir sind gespannt und interessiert und haben trotzdem zur Privatisierung des Maßregelvollzugs immer noch eine kritische Haltung. Die werden wir auch beibehalten, aber vielleicht können wir die eine oder andere Lösung noch im Rahmen der Gesetzesdiskussion hier einbringen. Vielen Dank.


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