Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5692
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Vorstellung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Ich glaube, das Paket, das den Landtag jetzt erreicht hat, ist sicherlich der anspruchsvollste Gesetzgebungsprozess, den der Umweltausschuss in dieser Legislatur erleben wird. Die Vielfalt der Regelungen ist beschrieben worden. Es ist ja nicht umsonst so, dass eigentlich seit 2009 schon Novellierungsbedarf beim Thüringer Wassergesetz erkennbar war. Unsere Fraktion hatte noch zur Verabschiedung der alten Gesetzesnovelle Änderungsanträge mit Blick auf das zu erlassende Wasserhaushaltsgesetz des Bundes eingebracht, die damals nicht mehr angenommen worden sind. Aber schon damals war ersichtlich, welchen Regelungsbedarf es gibt. Und wenn ich daran denke, wie wir uns in der letzten Legislatur gemüht haben: Es gab ein Vorschaltgesetz der damaligen Landesregierung zum Wassergesetz, das einfach nur die Verfahrensabläufe regeln sollte, bei dem aber klar war, dass dahinter so viele Kosten stehen, die irgendwo auch Berücksichtigung finden müssen, die man nicht den Kommunen, den handelnden Akteuren vor Ort allein überlassen kann. Deshalb kam dieses Vorschaltgesetz im Landtag nicht durch. Wir haben gehofft, dass die alte Landesregierung uns einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Probleme im ländlichen Raum löst. Das fand nicht statt. Und auch in dieser Legislatur hat es eben bis heute gedauert, diesen Gesetzentwurf zu bekommen, obwohl die Hoffnungen, mit denen das Umweltministerium damals herangegangen ist, durchaus andere waren. Ich kann mich noch daran erinnern, dass man im April 2015 einen Gesetzentwurf hinlegen wollte, bis jetzt hat es gedauert. Dafür gibt es Gründe.
Zu diesen Gründen möchte ich kommen. Es ist eben eine Sache, die durchaus mehr beinhaltet als eine Umsetzung von Bundesrecht. Die Ministerin ist eben auf eine ganze Reihe von Problemen eingegangen. Ich fange mal mit der Frage „Uferrandstreifen“ an. Natürlich hat es in der Landwirtschaft zu großen Sorgen geführt, ob hier eine Enteignung stattfindet. Was passiert, wenn Uferrandstreifen wieder wie ursprünglich geregelt werden? Also diese 10 Meter sind ja nicht neu, die gab es schon mal zumindest an Gewässern erster Ordnung. Damit konnten damals alle leben. Zwischendurch gab es eine andere Regelung nach Fachrecht. Man hat aber festgestellt, dass es sich nicht bewährt hat. Wie regelt man es jetzt, damit man den landwirtschaftlichen Berufsstand auch mitnimmt? Ich finde die Regelung, die jetzt vorgestellt wurde, die im Gesetz drinsteht, dass also ein Landwirt der sagt, okay, ich begrüne die ersten 5 Meter, dann kann ich dahinter normal düngen und auch Pflanzenschutzmittel ausbringen, ist eine Regelung, die einen Anreiz gibt und die den Berufsstand für vorbildliches Handeln auch belohnt. Ich denke, damit kann man ganz gut leben, man hört im Moment auch keine negativen Diskussionen aus der Landwirtschaft. Ich glaube, das ist gut gelungen.
Ein weiterer Dauerbrenner sind die herrenlosen Speicher. Frau Ministerin hatte damit aufgehört, ich bin damit noch so ein bisschen am Anfang meiner Rede. Wenn man sich diese Regelung ansieht, dann muss man schauen, was denn Grund dafür ist, womit beschäftigen wir uns hier hauptsächlich? Es sind ja auch Leute, die das Ganze vielleicht am Bildschirm verfolgen, die sich mit der Materie nicht so intensiv beschäftigt haben. Zu DDR-Zeiten haben die Räte der Kreise vor allem zum Zweck der landwirtschaftlichen Bewässerung eine ganze Reihe von Talsperren errichten lassen. Was man damals im Regelfall nicht gemacht hat, war die Schaffung eines Staurechts. Man hat im Regelfall Grundstückseigentümer auch nicht gefragt, ob man solche Anlagen auf ihre Grundstücke setzen kann. Das führte dazu, dass nach der Wende irgendwann mal diese Anlagen einen Sanierungsbedarf hatten und dass dann die Frage war, wer muss denn jetzt die Sanierung durchführen? Die Agrarbetriebe, die sich eine Bewässerung entweder nicht mehr leisten konnten oder auch die Produkte gar nicht mehr hergestellt haben, die eine Bewässerung brauchten, haben gesagt, nein, danke. Dann gab es Klageverfahren. Die Agrarbetriebe haben die Verpflichtung zur Sanierung erfolgreich rechtlich abwehren können. Dann hat der Freistaat Thüringen gesagt: Schluss, wir brauchen eine andere Regelung, wir beauftragen unsere Landesanstalt für Umwelt und Geologie, sich um diese Speicher zu kümmern, wo es kein Wasserrecht gibt. Das ist der bisherige Stand.
Man wollte die Möglichkeit geben, dass Kommunen diese Anlagen übernehmen können, wenn sie denn eine Nutzung dafür haben oder dass auch andere eine Anlage übernehmen können. Da sind die Regelungen im Gesetz aber nicht ausreichend gewesen. Es gibt wenige Speicher, die inzwischen saniert worden sind. Die TOG hatte vor allem Unterhaltskosten, aber es gab keine Sanierung. Und dort, wo Kommunen Anlagen übernehmen wollten, ist das häufig daran gescheitert, dass man sich nicht einigen konnte, auf welche Art und Weise man die Anlagen übernehmen konnte, weil man gesagt hat, es werden nur die Rückbaukosten für die Sanierung erstattet. Das hätte meistens zu einer finanziellen Belastung der Kommunen geführt.
Es gab die Prüfung, ob Angelverbände solche Anlagen übernehmen können – weil die darin angeln, die wollen dort ihrem Hobby nachgehen. Da war dann die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine, die im Mittelpunkt steht. Ich glaube, da müssen wir im Gesetzgebungsverfahren auch noch mal schauen. Die Frage der Wirtschaftlichkeit steht hier bei der Übertragung an Dritte auch im Mittelpunkt. Ich weiß zum Beispiel von einem Fischer, der zum Zweck der Fischerei eine Stauanlage übernehmen wollte, der dafür sogar ein Wirtschaftlichkeitskonzept vorgelegt hat, wo man bei der Prüfung zum Ergebnis kam: Nein, der kann die jährlichen Abschreibungen für die Anlage aus den Einnahmen aus Fischerei nicht erwirtschaften. Ich bin selbst Fischer. Ein Fischer kümmert sich täglich um seine Anlagen. Der sorgt also mit seinem täglichen Handeln dafür, dass ein Erddamm nie in einen Sanierungsbedarf kommt. Von der Warte her muss ich auch nicht sagen, dass ich den Erddamm in 80 Jahresscheiben irgendwo abschreiben müsste und das durch Fischereiertrag erwirtschaften kann. Das kann ich durch Fischereiertrag nicht erwirtschaften. Aber wir müssen die Möglichkeit geben, dass, wenn jemand, der mit dem Umgang mit solchen Anlagen jahrzehntelange Erfahrungen hat und sagt „Mein Betrieb kann das“, er auch die Möglichkeit bekommt, eine solche Anlage zu übernehmen.
Was ich aus meiner Sicht auch noch als Problem sehe, ist die abschließende Regelung, die mit der Liste der „herrenlosen Speicher“ getroffen wird. Die Landesregierung führt eine Liste der Landesstauanlagen ein. Ich kann mich noch daran erinnern im 2009er-Gesetzgebungsverfahren, wie viele Kommunen bei uns auf der Matte standen und gesagt haben, also wir haben hier auch noch was. Die Landesregierung hatte damals gesagt: Nein, wir machen hier Schluss mit der Liste. Ja, und natürlich hat die Gemeinde Marksuhl ihre Klage gewonnen, das Land wurde unterhaltungspflichtig für den Speicher Ettenhausen. Ich sage mal, das ist eine Musterklage für all diejenigen, die noch in der Pipeline stehen und sagen, ich habe hier auch noch eine Stauanlage. Das Landesverwaltungsamt kennt, glaube ich, noch eine ganze Reihe von Stauanlagen, die in der Liste dieser Landesstauanlagen nicht drin stehen, für die es aber auch kein Staurecht gibt.
Von der Seite her müssen wir noch mal reden. Vielleicht gibt es hier die Möglichkeit einer Öffnungsklausel. Ich sage mal, selbst die landeseigene Forstanstalt hat auf ihren Grundstücken Stauanlagen gefunden, für die es kein Staurecht gibt, wo wir auch noch klären müssen, wie damit umgegangen werden soll. Da gibt es sicherlich noch einiges an Diskussionsbedarf.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Frage Abwasserbehandlung – auch das ein Grund, warum der Gesetzentwurf so lange gebraucht hat. Ich bin der Landesregierung dankbar dafür, dass so intensive Diskussionen mit den Wasser- und Abwasserverbänden durchgeführt wurden, damit wir nicht in eine Falle laufen.
Ich gebe zu, ich hätte gern im Frühjahr 2015 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht
(Beifall SPD)
mit einer klaren Regelung, die Zweckverbände haben generell die Abwasserbehandlung durchzuführen mit öffentlichen Kläranlagen, das können auch Kleinkläranlagen sein, da müssen sich die Zweckverbände einen Kopf machen.
Das Problem, das sich im Laufe der bisherigen Debatten dargestellt hat, war, dass die Zweckverbände die Position eingenommen haben, wenn eine öffentliche Kleinkläranlage auf privatem Grund zu errichten ist, dann braucht es dafür erst einmal einen eigenen Stromanschluss. Das hätte ich nicht so gesehen, aber die sehen das so. Zweitens entsteht damit einer neuer Einrichtungsbegriff. Das heißt, alle diejenigen, die eine Kleinkläranlage, eine öffentliche Kleinkläranlage auf ihrem privaten Grundstück haben, werden zusammengefasst als eine Gemeinschaft von Gebühren- und Beitragszahlern unabhängig von den anderen Gebühren- und Beitragszahlern im Zweckverbandsgebiet. Die Kosten für die Kleinkläranlagen werden auf die voll und ganz übertragen. Wir hätten also mit einer solchen Regelung das Solidarprinzip im ländlichen Raum, das die CDU mal abgeschafft hat, nicht wieder eingeführt. Da muss man darüber nachdenken, welche anderen Lösungen es gibt.
Der Vorschlag des Umweltministeriums, mit dem Abwasserpakt mehr Geld ins System zu geben, ist richtig. Er ist notwendig, um den ländlichen Raum gleichzubehandeln. Wir hatten in der Vergangenheit, als wir die großen Städte an Kläranlagen angeschlossen haben, einen Fördersatz von etwa 65 Prozent. Wir liegen heute bei einem Fördersatz, der ist deutlich niedriger. Die Anschlusskosten pro Einwohner sind aber, weil die Kanallängen im ländlichen Raum pro Einwohner wesentlichen größer sind und die Kanalkosten die größten Kosten bei der Abwasserentsorgung ausmachen, deutlich höher geworden. Das heißt, dort, wo wir früher 1.000 Euro an Kosten pro Einwohner hatten, hatten wir 650 Euro Förderung. Da, wo wir heute 6.000, 8.000 Euro pro Einwohner haben, haben wir vielleicht noch 30 Prozent Förderung. Das ist eine Geschichte, die kann am Ende nicht aufgehen. Deshalb ist es gut zu sagen: Wir stecken hier mehr Geld hinein und fördern auch gerade kleine Kläranlagen stärker, damit endlich wieder zentrale Kläranlagen auch von geringer Dimension im ländlichen Raum errichtet werden, was wasserwirtschaftlich Sinn macht, denn sie arbeiten stabiler, und was für die Bürger Sinn macht, denn sie haben wesentlich weniger Aufwand, sie müssen sich nicht jährlich damit beschäftigen, dass sie eine Wartung, dass sie eine Kontrolle durchführen, dass ihre Anlage ordentlich funktioniert. Mir hat mal ein Verbandsgeschäftsführer gesagt, er will doch der Oma nicht zumuten, dass sie noch zur Kläranlagenwärterin ausgebildet werden muss. Genau das ist aber im Moment leider Gegenstand im ländlichen Raum.
Wofür wir keine Lösung haben mit diesem Modell, das im Moment im Gesetzentwurf steht, ist, wie wir die Gerechtigkeitslücke im Bereich unter 200 Einwohner in der Ortschaft schließen können. 2.500 Euro Förderung für die Kleinkläranlage ist sicherlich ein Stück weit Schließen der Gerechtigkeitslücke mit den Landesfördermitteln, aber ich glaube, wir brauchen auch noch eine Regelung, wie wir Menschen, die sagen, ich fühle mich nicht in der Lage, eine Kläranlage zu errichten, das überfordert mich, ein Rundum-sorglos-Paket garantieren können. Ich denke, das ist Verantwortung der Kommunen. Auch wenn es nicht die öffentliche Kläranlage auf privatem Grund ist, muss es doch eine Möglichkeit geben, dass der Zweckverband am Ende verpflichtet ist, die private Kläranlage auf privatem Grund zu errichten und zu betreiben. Das muss dann der Grundstückseigentümer bezahlen. Aber wir können manchen Menschen nicht zumuten, diese Aufgabe selbst wahrzunehmen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte zum Abwasserpakt aber auch noch sagen, dass ich der Überzeugung bin, dass wir die damit verbundene Zusage an die Kommunen, dass, wenn sie ihre Abwasserbeseitigungskonzepte ändern und wieder mehr zentrale Kläranlagen im ländlichen Raum planen, sie dafür ein Geld kriegen bis 2030, dass wir das nicht bloß mit den Haushaltsraten, die Rot-Rot-Grün jetzt im Haushalt 2018/2019 sichergestellt hat, klären können. Aus meiner Sicht braucht es die Finanzierung im Gesetz, denn im Abwasserpakt steht: Die sechs Punkte, zu denen man sich gegenseitig verabredet hat, gelten kumulativ. Da müssen sie sich auch entsprechend im Gesetz wiederfinden. Deshalb denke ich, ist es anspruchsvoll, aber wir haben hier Klärungsbedarf, wie wir dieses Geld entsprechend sichern, damit es auch die finanzielle Verlässlichkeit für den zentralen Anschluss im ländlichen Raum gibt.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch darüber reden: Wie gehen wir mit denjenigen um, die schon eine Kleinkläranlage errichtet haben? Die Menschen sind gewohnt, dass eine Kläranlage nicht bloß 15 Jahre hält. Wenn man sich das anguckt, die Kläranlagen, die jetzt ersetzt werden, sind in der Regel 40 Jahre, zum Teil auch älter. Die Abschreibungsfristen für eine Kläranlage sind auch schon relativ hoch. Aus meiner Sicht sollte man denjenigen, die durch dieses Gesetz perspektivisch ihre Kleinkläranlage wieder abgeben müssen, weil dann der zentrale Anschluss erfolgt für Orte über 200 Einwohner, eine etwas längere Frist geben als die 15 Jahre, um ihre Kläranlagen zu behalten.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sehr gut! Das ist mal ein guter Ansatz!)
Ich will im Zusammenhang mit der Abwasserfrage auch noch deutlich machen, dass ich gern noch mal darüber nachdenken möchte, wie die Abwasserentsorgung von Landwirtschaftsbetrieben erfolgen soll. Wir hatten bisher eine Ausnahmeregelung, dass Landwirtschaftsbetriebe dann nicht andienungspflichtig sind, wenn sie ihr Abwasser selbst verwerten. Ich fand das folgerichtig. Das ist mit der Änderung des Gesetzes weggefallen. Da wird es sicherlich gute Gründe geben. Aber, ich glaube, wir sollten da zumindest auch mal mit der Landwirtschaft ins Gespräch gehen, welche Regelung man hier braucht. Für einen Landwirtschaftsbetrieb ist es sicherlich wenig verständlich, wenn man eine Güllegrube hat und das Material auf die Felder zum Düngen ausfährt, warum man dort seine eigenen Fäkalien nicht mit reinbringen kann.
Zum Punkt „Gewässerunterhaltung“: Hier wird ja eine wirklich umfangreiche Neuorganisation durchgeführt. Ich finde es sehr wichtig, dass hier gehandelt wird, weil man mit dem Zustand der Gewässerunterhaltung in Thüringen nicht zufrieden sein kann. Diese Neuausrichtung mit Pflichtverbänden ist sicherlich ein gangbarer Weg.
Die Frage der Finanzierung hat ja im Vorfeld für große Aufregung gesorgt. Auch das ist ein Punkt, wo man im Vorfeld schon viele Differenzen beseitigt hat, indem das das Land gesagt hat, es wird keine verpflichtenden Beiträge für Grundeigentümer mehr geben.
(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Die werden jetzt möglich!)
Die standen bisher schon im Gesetz – richtig, da hat Frau Becker zu Recht darauf hingewiesen. Jetzt wird eine Vollfinanzierung sichergestellt. Ich glaube, man muss in dem Zusammenhang noch mal über ein paar Details in der Gesetzgebung reden, damit auch klar ist – also Abrechnungen brauchen wir dann aus meiner Sicht nicht mehr, wenn ich Aufgaben zur Gewässerunterhaltung erster Ordnung auf die Zweckverbände übertrage. Wenn ich den Zweckverband schon vollständig aus Landesmitteln finanziere, weiß ich nicht, warum ich dann noch verrechnen muss, wenn er Aufgaben für das Land mit übernimmt. Ich denke, da gibt es noch ein paar Dinge, wo man drüber reden kann, wie die Struktur hier neu organisiert wird. De facto schafft die Landesregierung die Unterschiede zwischen der Behandlung Gewässer erster und zweiter Ordnung mit der neuen Finanzierung ab. Das finde ich richtig.
(Beifall SPD)
Wenn ich daran denke, wie viele Bürgermeister uns in der Vergangenheit in den Ohren gelegen haben, dass wir Gewässer in den Status des Gewässers erster Ordnung übernehmen sollten. Wir hatten heute bei den Anfragen schon die Diskussion. Das Land hat die Gewässerunterhaltung von einem Altarm aufgegeben, anschließend ist er verschlammt. Jetzt soll das Land wieder Geld bereitstellen, um den Altarm in Ordnung zu bringen, obwohl er Gewässer zweiter Ordnung ist. Gewässer aus einem Guss zu betrachten, aus einem Guss zu bewirtschaften, macht die Wasserrahmenrichtlinie – das ist ein richtiger Ansatz. Dann sollten wir aber sehen, dass es so effizient wie möglich funktioniert und dass wir uns nicht noch mit Verrechnungen und ähnlichen Dingen untereinander belasten.
Ich will noch zum Punkt „Hochwasserschutz“ kommen. Es ist wichtig, dass es eine Neuregelung gibt zur Steuerung von hochwasserschutzrelevanten Talsperren. Wir haben ja private Talsperren von gewaltiger Größenordnung in Thüringen, die wesentliche Hochwasserschutzfunktionen wahrnehmen und die vom Land im Hochwasserfall gesteuert werden müssen. Es darf nicht sein, dass uns das Geld kostet. Von der Warte her ist es gut, dass hier klar geregelt wird, wie das künftig läuft. Es ist auch gut, dass der Wasserwehrdienst künftig nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzes geregelt wird. Da gab es in der Vergangenheit auch Regelungslücken. Wenn ich mir überlege, dass wir über Jahrzehnte eine Verpflichtung hatten, dass jede Gemeinde einen Wasserwehrdienst vorzuhalten hat und es eine einzige Gemeinde in Thüringen gab, die dieser Verpflichtung nachgekommen ist, dann möchte ich auch anmahnen, wenn wir jetzt ein neues Wassergesetz machen, dass wir die Einhaltung dieses Gesetzes beachten.
(Beifall DIE LINKE)
Denn das, was wir hier im Vollzug erlebt haben in der Vergangenheit, war schlicht und einfach in Teilen eine Katastrophe.
Meine Damen und Herren, noch einen Satz zum Fracking: Frau Ministerin ist vorhin darauf eingegangen, dass Thüringen hier sein Möglichstes getan hat. Ich will einen kleinen Wermutstropfen ins Wasser gießen. Es wäre schön gewesen, Fracking verbieten zu können. Dazu hatten wir die landesrechtliche Kompetenz nicht. Der Bund hat es nicht getan, trotz aller Bedenken, die es gibt. Deshalb ist die Formulierung hier so aufgeführt, wie sie aufgeführt ist. Mehr war nicht machbar. Aber trotzdem danke, dass wir es so getan haben.
Ich sehe noch zwei andere Bereiche, über die man im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens reden sollte. Das eine ist die Frage, inwieweit man in einer so reichen Gesellschaft wie Deutschland vor dem Hintergrund eines Petitionsverfahrens, was aktuell läuft, nicht darüber nachdenken sollte, doch gewisse Verpflichtungen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung für Ortsteile im Gesetz festzuhalten, wenn man feststellen muss, dass es Zweckverbänden manchmal egal ist, wenn sechs Häuser plötzlich keine Wasserversorgung mehr haben, weil die Nitratbelastung in ihrem Grundwasserkörper zu hoch ist. Das ist sicherlich ein spannendes Thema, aber ich glaube, in einem Land wie Thüringen kann man hier auch gucken, ob man was für betroffene Bürger tun kann. Ich denke, bei der Frage der neuen Vorstellungen von Hochwasserschutz, dem Wasser mehr Raum zu geben, sollten wir nicht nur über Enteignungsmöglichkeiten reden, sondern der Wunsch der kommunalen Seite nach einem Vorkaufsrecht könnte vielleicht auch noch Eingang in das Gesetz finden.
Ich denke, es sind sehr, sehr viele Anregungen. Ich bin dankbar, dass wir den Gesetzentwurf auf dem Tisch haben. Wir sollten in dem federführend zuständigen Umweltausschuss, wenn ich mir was wünschen darf, und auch, denke ich, im Innenausschuss, im Infrastrukturausschuss uns mit den Fragen
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der Ausschuss heißt Innen- und Kommunalausschuss! Das ist ganz wichtig!)
– Herr Kuschel hat es richtig gesagt – mit den Fragen beschäftigen.
Präsident Carius:
Herr Abgeordneter Kummer, Ihre Redezeit ist ausgeschöpft.
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re611907.pdf
PDF-Datei (84 KB)
